Hundehaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch lohnt sie sich auch für Hundehalter, die dieser Pflicht nicht unterliegen. Denn jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat – auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft. Richtig teuer und existenzbedrohend ist es, wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht.

Solche Schäden ereignen sich schneller als man denkt. Vor allem im lauten und bedrohlichen Straßenverkehr besteht stets die Möglichkeit, dass sich der Hund instinktiv losreißt und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten. Werden zusätzlich Personen schwer verletzt, können die Schadensersatzforderungen schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde steht Ihnen im Ernstfall mit einer Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro zur Seite.

Hunde, die von den Behörden als gefährlich eingestuft werden, werden als Kampf- oder Listenhunde bezeichnet. Da von diesen Hunden statistisch gesehen eine größere Gefahr ausgeht, Menschen zu verletzen, müssen Hundehalter für ein solches Tier oftmals eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Die Versicherer haben jedoch in der Regel eigene Listen, auf denen Hunderassen aufgeführt sind, die als gefährlich gelten. Da das Versicherungsrisiko für diese Hunde als höher erachtet wird, müssen Hundebesitzer für die gelisteten Hunde einen Risikozuschlag bezahlen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, um den Versicherungsbeitrag Ihrer Hundehalterhaftpflicht zu reduzieren.

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