Was die Motorradhaftpflichtversicherung leistet
Die Motorrad-Haftpflichtversicherung ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen sind. Sie prüft alle Schadenersatzforderungen, die im Zusammenhang mit dem Motorradunfall von Dritten gestellt werden – und akzeptiert diese entweder oder lehnt sie als unbegründet ab.
Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Deckungssummen vor, die Ihre Motorrad-Haftpflichtversicherung – je nach Schwere des Schadens – im Schadensfall maximal an die Geschädigten zahlen muss. Personenschäden sind mit mindestens 7,5 Millionen Euro versichert. Sachschäden Dritter, beispielsweise an Fahrzeugen, sind auf jeden Fall bis zu 1,12 Millionen Euro abgedeckt. Macht der Unfallgegner darüber hinaus erfolgreich Vermögensschäden geltend, haftet Ihre Versicherung mit bis zu 50.000 Euro dafür.
In Deutschland gehen viele Versicherer über den gesetzlichen Rahmen hinaus und bieten den Kunden von vornherein höhere Pauschal-Deckungssummen an. Diese betragen bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Allerdings beschränken die meisten Versicherungsgesellschaften ihre Leistungshaftung bei Personenschäden auf 7,5 Millionen Euro je Unfallopfer.
Damit sind in aller Regel auch die Folgen schwerer Motorradunfälle finanziell ausreichend abgesichert. Der eigene Schaden wird jedoch nicht von der Motorrad-Haftpflichtversicherung übernommen. Diesen Schutz gewähren Ihnen die optional abschließbaren Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen fürs Motorrad.
Was die Teilkaskoversicherung leistet
Die Teilkaskoversicherung deckt als optionale Zusatzversicherung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Ihrem eigenen PKW ab.
Grundschutz
Sie bietet in der Basisvariante Versicherungsschutz bei Schäden, die verursacht werden durch
- Elementarschäden (Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung),
- Brandstiftung,
- Kurzschluss,
- Explosion,
- Wildunfälle (Haarwild wie Wildschweine und Rehe) und
- Diebstahl.
Diebstahl
Grundsätzlich ist über eine Motorrad-Teilkasko nur Motorradzubehör versichert, das fest am oder mit dem Motorrad verbunden ist.
Beispiele:
- Gepäckkoffer oder Satteltaschen sowie Gegenstände, die darin eingeschlossen waren, sind versichert.
- Lose am Motorrad befestigtes Zubehör wie beispielsweise ein über den Lenker gehängter Motorradhelm wird nicht ersetzt.
Für die Ermittlung der Schadenshöhe benötigt die Teilkaskoversicherung in der Regel entsprechende Belege.
Unwetterschäden
Bei Unwetterschäden muss das Wetteramt jedoch für die betroffene Region die Windstärke 8 ausgegeben haben. Eine entsprechende Bestätigung der Behörde reicht Ihrer Motorrad-Versicherung als Nachweis aus.
Erweiterter Schutz
Leistungsstärkere Tarifvarianten leisten mitunter auch bei Schäden durch
- Marderbisse inkl. daraus resultierenden Folgeschäden,
- Tierunfälle alle Art und
- Lawinen, Erdrutsche, Erdbeben.
Zudem empfiehlt es sich darauf zu achten, dass auch Leistung bei grober Fahrlässigkeit eingeschlossen ist.
Reparaturkosten vs. Zeitwert
Nach einem größeren Schaden wird in der Regel von einem Gutachter beurteilt, ob sich eine Reparatur lohnt oder das Kraftrad ein Totalschaden ist. Bei einem Totalschaden leistet Ihre Versicherung den sogenannten Zeitwert, sprich den Wert, den ein vergleichbares Kraftrad auf dem Gebrauchtmarkt kosten würde. Davon würde der Restwert abgezogen.
Keine Schadenfreiheitsklassen in der Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Motorrad-Haftpflichtversicherung findet das System der Schadenfreiheitsklassen in der Teilkaskoversicherung keine Anwendung. Somit erfolgt auch keine Anpassung Ihres Versicherungsbeitrags nach einem Schadenfall.
Was die Vollkaskoversicherung leistet
Die optionale Vollkaskoversicherung bietet neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei
- Vandalismusschäden
- Schäden durch Fahrerflucht Unbekannter
- Schäden an Ihrem Kraftrad durch selbst verschuldete Unfälle
Indirekte Elementarschäden
Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung deckt die Vollkaskoversicherung nicht nur Schäden, die direkt durch Naturereignisse wie zum Beispiel Sturm oder Überschwemmung verursacht wurden. Sie leistet auch, wenn Ihr Fahrverhalten durch solche Ereignisse beeinträchtigt wird und dadurch ein Schaden entsteht.
Schadenfreiheitsklassen
Da bei der Vollkaskoversicherung wie auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung das Rabattsystem der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) greift, kann sich bei einer hohen Schadenfreiheitsklasse der Abschluss einer Vollkaskoversicherung finanziell mehr lohnen als ein reiner Kfz-Teilkaskoschutz.
Wann die Motorradversicherung nicht leistet
Bezüglich der Frage, wann Ihr Versicherer nicht leistet, ist zunächst zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung zu unterscheiden.
Motorrad-Haftpflicht
Um Dritte zu schützen, leistet die Motorrad-Haftpflichtversicherung nahezu immer. Denn ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das Unfallopfer auf jeden Fall entschädigt wird. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie als Verursacher des Unfalls fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt haben.
In einigen Fällen können Sie allerdings an dem Schaden beteiligt werden, denn Ihr Versicherer hat die Möglichkeit Sie in Regress zu nehmen, wenn Sie Obliegenheiten verletzt oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Regressansprüche seitens Ihres Versicherers sind jedoch gesetzlich auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Kommen weitere schwere Vergehen, wie beispielsweise Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung (Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls) hinzu, kann der Versicherer sogar entsprechende Regressforderungen über die Höchstgrenze von 5000 Euro stellen.
Auch bei erheblichen Sicherheitsmängeln wie abgefahrenen Reifen oder defekten Bremsen muss Ihr Versicherer zwar den Schaden zunächst in vollem Umfang ersetzen, kann Sie aber nach § 23 VVG finanziell beteiligen, da hier in der Regel eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegt.
Bei Vorsatz erhalten Sie ebenso wie bei einem nachgewiesen Versicherungsbetrug hingegen gar kein Geld von Ihrem Versicherer. In letzterem Fall müssen Sie zudem mit einer Anzeige rechnen.
Kaskoversicherung
Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus, denn diese leistet nicht an einen geschädigten Dritten, sondern direkt an Sie als Versicherungsnehmer.
Tritt ein Versicherungsfall ein, weil Sie beim Motorradfahren grob fahrlässig gehandelt haben, kommt es auf Ihren Versicherungsvertrag an. Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht versichert, muss Ihr Versicherer nur eine quotale Entschädigung entsprechend Ihrem Verschulden leisten. Aus diesem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass in Ihrem Tarif der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Der Vorwurf, ein Unfall sei durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden, führt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und deren Versicherern. Mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit lehnen die Gesellschaften in bestimmten Fällen eine Zahlung ab beziehungsweise übernehmen nur einen Teil der Kosten.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit ist nicht eindeutig definiert und muss im Zweifelsfall von einem Gericht festgestellt werden. Klassische Beispiele sind etwa
- gefährliche Wendemanöver
- Einschlafen während der Fahrt, wenn mit Übermüdung zu rechnen war
- Rotlichtverstoß
- Verkehrswidrige Überholmanöver
- Überholen in einer Kurve
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung
- hohe Geschwindigkeit bei Nebel
- zu dichtes Auffahren
- Missachtung eines Stoppschildes
Fahren unter Alkoholeinfluss kann ebenfalls als grob fahrlässig gewertet werden. In Abhängigkeit zu Ihrem Promillewert und der Frage, kann die Leistung gekürzt oder gänzlich verweigert werden.
Für typische Schadensfälle in der Motorrad-Versicherung hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Empfehlungen erarbeitet. In der Kaskoversicherung sind für Fahrten unter Alkoholeinfluss folgende Leistungskürzungen vorgesehen:
- zwischen 0,3 und 0,5 Promille: keine Empfehlungen vorliegend, d.h. die Leistungskürzung kann individuell durch den Versicherer bestimmt werden
- über 0,5 Promille bis zu 1,1 Promille: der Versicherer kann 50 Prozent der Leistung kürzen
- über 1,1 Promille: der Versicherer ist vollständig leistungsfrei
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Lassen Sie im Straßenverkehr die erforderliche Sorgfalt in einem besonderen Maße außer Acht, handeln Sie laut Gesetz grob fahrlässig. Konkrete Beispiele: Sie fahren über eine rote Ampel, benutzen Ihr Handy ohne Freisprecheinrichtung oder steigen alkoholisiert auf Ihr Motorrad und verursachen deshalb einen Schaden. Normalerweise riskieren Sie mit diesen Verkehrsdelikten Ihren Kfz-Versicherungsschutz. Inzwischen werden aber immer mehr Tarife angeboten, in denen die Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Ausnahme: Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht werden. Versicherungsnehmer, die aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten einen Diebstahl des Motorrads ermöglicht haben, können ebenfalls nicht auf den Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit seitens ihres Versicherers zählen.
Die sogenannte Mallorca-Police wird nicht nur für Autoversicherungenangeboten, sondern kann auch bei einer Motorradversicherung optional zugebucht werden.
Der Abschluss einer Mallorca-Police bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Fahrten mit gemieteten Motorrädern im Ausland. Da die Motorradhaftpflicht in anderen Ländern häufig niedrigere Deckungssummen umfasst als in Deutschland, kann es vorkommen, dass der Geschädigte nicht alle anfallenden Kosten von der ausländischen Versicherung erstattet bekommt und die Differenz aus eigener Tasche zahlen muss.
Mit der Mallorca-Police kann diese Komplikation von vornherein ausgeschlossen werden, da damit alle Kosten abgedeckt werden, die die Assekuranz der Gegenseite nicht bezahlt. Manche Motorradversicherungen beinhalten bereits von vornherein diese Zusatzklausel.
Bevor man sich jedoch für eine kostenpflichtige Mallorca-Police entscheidet, sollte abgeklärt werden, ob man nicht bereits auf anderem Wege über diesen zusätzlichen Haftpflichtschutz verfügt, beispielsweise durch einen Schutzbrief oder über bestimmte Kreditkarten.
Was es mit den Schadenfreiheitsklassen auf sich hat
Eine Möglichkeit, Ihren Versicherungsbeitrag in der Motorradversicherung niedrig zu halten, bietet das System der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen).
Erfahren Sie hier mehr zu:
- den Anwendungsbereichen und Voraussetzungen
- den SF-Klassentabellen
- der Rückstufung im Schadensfall
- dem Rückkauf eines Schadens
- der Übertragung von Schadenfreiheitsklassen
- der Einstufung nach einer Versicherungsunterbrechung
Schadenfreiheitsklassen gibt es bei der Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung. Da es sich um zwei unabhängige Versicherungen handelt, gelten für die Motorrad-Haftpflicht und die Motorrad-Vollkasko auch separate Schadenfreiheitsklassen. Keine Schadenfreiheitsklassen gibt es bei der Teilkaskoversicherung für Motorräder.
Das Konzept ist einfach: Mit jedem schadenfreien Jahr steigen Sie um eine SF-Klasse – bis die höchste Stufe erreicht ist.
Jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein entsprechender, ansteigender Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) zugeordnet. Dadurch reduziert sich Ihr Versicherungsbeitrag, je länger Sie unfallfrei Motorrad fahren.
Berücksichtigt werden nur die Zeiträume, in denen Sie ein Motorrad auf Ihren Namen versichert haben. Eine bessere Schadenfreiheitsklasse erhalten Sie auch nur, wenn die Maschine im vergangenen Versicherungsjahr mindestens sechs Monate am Stück angemeldet und versichert gewesen ist.
Bei einem Wechsel der Motorradversicherung übernimmt die neue Gesellschaft Ihren bisherigen Schadensverlauf und stuft Sie in die dementsprechende SF-Klasse ein. Allerdings kann die Höhe der gewährten Schadenfreiheitsrabatte von der des Vorversicherers abweichen.
Jeder Motorradversicherer definiert sein eigenes Schadenfreiheitsklassensystem. Daher sind die Anzahl der Klassen und die Höhe der damit verbundenen Rabatte nicht einheitlich.
Über die genauen Konditionen der Schadenfreiheitsklassen informieren Sie sich am besten direkt bei der jeweiligen Gesellschaft. Nachfolgend haben wir die SF-Klassentabellen beispielhaft sowohl für die Motorrad-Haftpflicht als auch für die Motorrad-Vollkasko dargestellt – getrennt nach leistungsoffenen Motorrädern und Leichtkrafträdern.
Schadenfreiheitsklasse Motorrad | Beitragssatz Haftpflicht in % | Beitragssatz Vollkasko in % |
---|---|---|
SF 8 | 35 | 55 |
SF 7 | 40 | 55 |
SF 6 | 40 | 55 |
SF 5 | 45 | 55 |
SF 4 | 45 | 55 |
SF 3 | 50 | 55 |
SF 2 | 55 | 75 |
SF 1 | 60 | 80 |
SF 1/2 | 70 | 85 |
SF 0 | 100 | 100 |
SF M | 100 | 120 |
Die unterste Stufe ist die Klasse M (M steht für „Malus“). In diese Klasse werden etwa Fahranfänger nach einem selbst verschuldeten Unfall eingestuft. Es folgen die Sonderklassen 0 und ½. Ab einem schadenfreien Versicherungsjahr werden Sie normalerweise in die SF-Klasse 1 eingestuft.
Einige Gesellschaften erheben in der Malus-Klasse mit einem Beitragssatz von bis zu 140 Prozent. Dafür differenzieren manche Motorradversicherungen stärker, sodass Sie als Versicherungskunde zu Beispiels in der SF-Klasse 20 nur noch einen Beitragssatz von 22 Prozent bezahlen müssen.
Schadenfreiheitsklasse Leichtkraftrad | Beitragssatz Haftpflicht in % | Beitragssatz Vollkasko in % |
---|---|---|
SF 3 | 45 | 55 |
SF 2 | 60 | 75 |
SF 1 | 65 | 80 |
SF 1/2 | 70 | 85 |
SF 0 | 100 | 100 |
Bei Leichtkrafträdern ist die Obergrenze zumeist mit der SF-Klasse 5 und einem Beitragssatz von 45 Prozent (in der Motorrad-Haftpflichtversicherung) beziehungsweise 55 Prozent (in der Motorrad-Vollkasko) erreicht.
Hat Ihre Motorradversicherung einen Schaden bezahlt, werden Sie die Auswirkungen im darauffolgenden Versicherungsjahr bemerken. Aufgrund des negativen Schadensverlaufs stuft Sie die Gesellschaft in eine schlechtere – sprich niedrigere – Schadenfreiheitsklasse zurück. Das wirkt sich meist auch auf die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts und damit auf den Beitrag aus – Sie müssen mehr bezahlen.
Die konkrete Schadenshöhe ist für die Rückstufung nicht relevant. Wie weit Sie zurückgestuft werden, ist in den Rückstufungstabellen des jeweiligen Versicherungsunternehmens festgelegt.
Rückkauf eines Schadens
Einen Schaden bearbeitet Ihre Motorradversicherung und reguliert den Fall nach Prüfung der Sachlage. Sie erhalten dann einen entsprechenden Bescheid, der im Normalfall sowohl die Schadenshöhe als auch die Sie betreffenden Konsequenzen – sprich Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse – beinhaltet.
Sie haben jedoch im Rahmen eines Schadenrückkaufs die Möglichkeit, der Motorradversicherung die erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Monaten zurückzuzahlen. Dadurch heben Sie eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse auf.
Ob sich ein Rückkauf lohnt, muss jedoch im Einzelfall abgewogen werden. Bei Schadenssummen bis 750 Euro ist dies jedoch häufig der Fall.
SF-Klassen übertragen
Schadenfreiheitsrabatte können grundsätzlich an enge Verwandte übertragen werden. So kann zum Beispiel der Großvater seine SF-Vergünstigungen an die Kinder und Enkelkinder abtreten. Allerdings bieten nicht alle Motorradversicherungen eine Übertragung beziehungsweise Übernahme an.
Bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklassen verliert der Geber alle Privilegien und wird wieder als Fahranfänger eingestuft. Der Empfänger hingegen kann lediglich so viele SF-Klassen mit entsprechenden Rabatten übernehmen, wie er theoretisch selbst hätte erfahren können. Daher lohnt sich die Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte nicht in jedem Fall.
Einstufung nach Versicherungsunterbrechung
Die unverbindlichen Richtlinien des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen für jedes Jahr, in dem keine Versicherung bestand, eine Rückstufung um eine SF-Klasse vor. Einige Versicherer weichen allerdings davon ab und stufen Versicherungsnehmer bereits nach kürzerer Zeit, andere Unternehmen erst nach einer längeren Versicherungsunterbrechung, in ungünstigere Klassen ein.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der jeweiligen Motorradversicherungsgesellschaft direkt nach den aktuellen Modalitäten zu erkundigen.
Viele Versicherungsunternehmen lehnen eine Übernahme des bisherigen schadenfreien Verlaufs nach einer Unterbrechung von mehr als sieben Jahren ab – Sie werden dann wieder wie ein Anfänger behandelt.
Was Auswirkungen auf Ihren Beitrag hat
Der Beitrag zur Motorradhaftpflicht setzt sich aus verschiedenen Parametern zusammen. Dazu gehören:
- der Motorradtyp (Typklasse)
- die Motorleistung: Eines der Hauptkriterien für die Beitragsberechnung der Versicherer ist die Motorleistung des Motorrads. Je mehr Hubraum und PS die Maschine hat, desto teurer wird es.
- der Wohnort des Halters (Regionalklasse)
Hierbei spielt für die Versicherungsgesellschaften vor allem die statistische Unfallwahrscheinlichkeit des Motorrads nach Modell und Region eine Rolle. Die genannten Faktoren können Sie kaum beeinflussen, andere hingegen durchaus. So verändern individuelle, variable Berechnungsbestandteile den Endbetrag zum Teil stark. Bei der Motorradhaftpflicht sind es unter anderem die folgenden Merkmale:
- die angegebene jährliche Fahrleistung: Je weniger Kilometer im Jahr Sie mit dem Motorrad fahren, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsschadens. Entsprechend gestaltet sich die Höhe des Beitrags.
- der Familienstand, die Wohnsituation, der Beruf: Beitragsvergünstigungen kann es auch für Versicherte geben, die in den eigenen vier Wänden wohnen, in einer festen Partnerschaft leben, Kinder haben oder bestimmten Berufsgruppen angehören – zum Beispiel verbeamtet sind.
- der Stellplatz: Parkt das Motorrad beispielsweise geschützt in einer abschließbaren Einzelgarage statt am Straßenrand, gewähren viele Versicherer einen Beitragsrabatt.
- das Alter des Halters sowie der Fahrer (je jünger, desto teurer)
- der Fahrerkreis: Ein definierter und kleiner Kreis erfahrener Motorradfahrer schränkt das Unfallrisiko für die Motorrad-Vollkaskoversicherung ein und verringert Ihre zu zahlende Beitragssumme.
- die Zahlweise: Zahlen Sie den fälligen Beitrag für den Motorrad-Vollkaskoschutz einmal jährlich, bedeutet das für die Versicherung den geringsten bürokratischen Aufwand. Aufschläge berechnen die Gesellschaften daher in der Regel bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlweise.
- die Werkstattbindung: Überlassen Sie im Schadensfall die Werkstattwahl der Versicherung, erhalten Sie im Gegenzug im Rahmen der vereinbarten Werkstattbindung einen Beitragsrabatt.
Selbstbeteiligung im Schadensfall
Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, tragen Sie einen Teil des finanziellen Risikos – und bekommen dafür einen Beitragsnachlass. In der Regel liegt der Selbstbehalt zwischen 300 und 500 Euro je Versicherungsschaden. Übersteigt der Versicherungsschaden diese Summe, begleicht die Gesellschaft den Differenzbetrag bis zur vertraglich festgesetzten Deckungssumme.
Bei einer Kaskoversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, im Schadenfall eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. Im Gegenzug gewähren Versicherungsgesellschaften vergünstigte Konditionen bei den regulären Beiträgen. Für die Motorradversicherung existiert die Option der Selbstbeteiligung hingegen nicht.
Bei der Selbstbeteiligung lässt sich in der Regel ein beliebiger Betrag von bis zu 1000 Euro wählen. Hierbei gilt: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. Im Schadenfall wird dann allerdings erst der entsprechende Restbetrag von der Versicherung abgedeckt.
Beim Festsetzen der Selbstbeteiligung ist es darüber hinaus ratsam, den Betrag für dieTeilkaskoversicherung niedriger anzusetzen als den der Vollkaskoversicherung. Wer bei den Versicherungsbeiträgen für die Teil- oder Vollkaskoversicherung Geld sparen möchte, sollte über die Option der Selbstbeteiligung nachdenken.
Saisonkennzeichen
Mit einem Saisonkennzeichen fallen Steuern und Versicherungsbeiträge lediglich für den Zeitraum an, für den Sie die Maschine angemeldet haben. Daher ist ein Saisonkennzeichen günstiger als eine ganzjährige Motorradversicherung[SR8] .
Schadenhäufigkeit – Typklasse und Regionalklasse
Anhand der Schadenhäufigkeit des Motoradtyps wird das Risiko eines Schadens berechnet und in der sogenannten Typklasse ausgedrückt. Darauf haben Sie als Versicherungskunde kaum Einfluss. Das trifft auch auf die Regionalklasse zu. Wieder steht das Versicherungsrisiko im Vordergrund – diesmal jedoch hängt es vom Wohnort des Versicherten und den in diesem Gebiet gemeldeten Schadensfällen der Vergangenheit ab.
- Typklasse: Neben den Regionalklassen spielen auch die sogenannten Typklassen eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags für dieMotorradversicherung. Die Einteilung in verschiedene Typklassen erfolgt seit dem Jahr 1996 und ist im Typklassenverzeichnis festgelegt. Unter anderem sind darin Angaben über den Hersteller, die Verkaufsbezeichnung und die Fahrzeugleistung enthalten. Die Einordnung von Modellen in Typklassen wird alljährlich zum 1.Oktober aktualisiert und ergänzt. Zu diesem Zweck werden unter anderem die statistischen Schadenverläufe einzelner Fahrzeugtypen herangezogen. Folglich fällt die Versicherungsprämie für Fahrzeugtypen, die in einer Typklasse mit hoher Schadenquote eingeordnet werden, entsprechend teurer aus. Bei der Motorrad-Haftpflicht erfolgt die Einteilung in eine von 16 verschiedenen Typklassen (10-25). DieTeilkaskoversicherung umfasst hingegen 24 Typklassen (10-33), bei der Vollkaskoversicherung sind es sogar 25 (10-34)
- Regionalklasse: In der Kraftrad-Versicherung werden Motorräder je nach Zulassungsort bzw. Wohnort des Versicherten in Regionalklassen eingestuft. Diese Maßnahme soll dazu dienen, den Versicherungsschutz für Motorräder gerechter und differenzierter zu gestalten. Der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) nimmt alljährlich eine Neu-Berechnung der Regionalklassen auf Basis von statistischen Auswertungen vor. Maßgebliche Faktoren sind hierbei die Anzahl und Schweregrad der aufgetretenen Unfälle in den einzelnen Regionen. Die Regionalklasse wirkt sich auf die Prämie Ihrer Motorrad-Versicherung aus. So steigt der Versicherungsbeitrag bspw. an, wenn Sie Ihr Motorrad in einer Großstadt zugelassen haben. Grund: In Ballungsräumen kommt es statistisch gesehen häufiger zu einem Unfall als in ländlichen Gegenden.
Welche Pflichten bei der Motorradversicherung bestehen
Wird das versicherte Motorrad gestohlen oder anderweitig beschädigt, sollten Sie das sofort der Polizei und Ihrer Teilkaskoversicherung melden. Im Rahmen der Schadensanzeige bei der Polizei müssen Sie in der Regel den Fahrzeug- sowie den Ersatzschlüssel vorlegen. So soll ausgeschlossen werden, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist und es sich um einen Versicherungsbetrug handelt.
Wahrscheinlich zieht die Motorradversicherung einen Sachverständigen hinzu, der den gemeldeten Teilkaskoschaden überprüft und den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert der Maschine ermittelt. Auf Grundlage eines solchen Gutachtens leistet die Gesellschaft. Sie kann:
- den entstandenen Schaden – das bedeutet die zu ersetzenden Motorradneuteile und den Werkstattlohn abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung – übernehmen.
- bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des ermittelten Restwerts und der Selbstbeteiligungssumme auszahlen.
Fällt das Motorrad bei einem Sturm um und wird dabei beschädigt, müssen Sie nachweisen, dass in der Region mindestens Windstärke 8 geherrscht hat. Anerkannt sind zum Beispiel die Daten des Deutschen Wetterdiensts.
Was Sie im Schadensfall bedenken sollten
Nach einem Verkehrsunfall steht die Eigensicherung an erster Stelle. Kontrollieren Sie, ob Sie selbst verletzt sind. Sind Sie unverletzt, sichern Sie die Unfallstelle und leiten strukturiert weitere Maßnahmen ein.
Schritt 1: Unfallstelle sichern, Hilfe rufen und vor Ort bleiben
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck in gebührendem Abstand aufstellen (je nach Straße 50 bis 250 Meter von der Unfallstelle entfernt)
- Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten
- Rettungsdienst (Notrufnummer 112) und Polizei (unter 110) verständigen
Warten Sie am Unfallort, bis die Beamten eintreffen. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann schnell als strafbare Fahrerflucht gedeutet werden.
Schritt 2: Unfalldaten aufnehmen, Beweise sichern
- Beweise sichern (Daten von Zeugen aufschreiben, Unfall fotografieren, Unfallsituation mit Kreide aus dem Verbandskasten umreißen)
- Daten der Unfallbeteiligten notieren (Kennzeichen, Name und Anschrift, Name der Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsnummer)
Kann oder will der Unfallbeteiligte seine Versicherungsdaten nicht nennen, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0800/25 026 00 weiter. Über das Kennzeichen ermitteln die Mitarbeiter die notwendigen Auskünfte.
Schritt 3: Kfz-Versicherung informieren
Ist der Unfall aufgenommen, haben Sie als Versicherter die Pflicht, Ihre Kfz-Versicherung umgehend, jedoch spätestens binnen einer Woche, über den Vorfall zu informieren.
Wurde der Schaden beziehungsweise Unfall jedoch von einem anderen Autofahrer verursacht, müssen Sie sich an dessen Versicherungsgesellschaft wenden und Schadensersatz fordern.
Wichtig: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Es ist die Aufgabe Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, Schadenersatzansprüche gegen Sie zu prüfen.
Unfall im Ausland
Geschieht ein Unfall im Ausland, kommen häufig sprachliche Schwierigkeiten erschwerend hinzu. Hier ist der europäische Unfallbericht hilfreich. Das Dokument erhalten Sie beispielsweise über Ihre Versicherungsgesellschaft. Der Bericht ist mehrsprachig ausgefertigt und erleichtert die Verständigung mit ausländischen Behörden und Unfallgegnern. Außerdem enthält er Fahrzeugskizzen, anhand derer der Unfall auch bildlich dokumentiert werden kann. So kann ein Versicherungsschaden auch im Ausland schnell und korrekt reguliert werden.
In einigen Ländern ist zudem die Grüne Versicherungskarte notwendig. Sie ist der Nachweis, dass Ihr Auto haftpflichtversichert ist.
Kaskoschäden an Ihrem Motorrad
Ist Ihr Motorrad durch versicherte Kaskogefahren wie
- herabfallende Äste und umstürzende Bäume
- Hagelkörner
- Hochwasser
- Blitzschlag und Feuer
in Mitleidenschaft gezogen worden, gelten je nach Schadensauslöser besondere Versicherungsbedingungen.
Sturmschäden
Unwetterschäden – beispielsweise durch Äste und Bäume – übernimmt die Versicherung erst ab Windstärke 8. Lassen Sie sich deshalb vom Wetteramt die Unwetterdaten als Nachweis für Ihre Teilkaskoversicherung schriftlich bestätigen.
Außerdem kommt es bei Unwetterschäden auf die genaue Schadensursache an. Sind Sie trotz Unwetter mit dem Auto unterwegs, weichen einem umgestürzten Baum auf der Straße aus und beschädigen dadurch Ihr Fahrzeug, zahlt Ihre Teilkaskoversicherung nicht. Dann wäre Ihre Vollkaskoversicherung für den Schaden zuständig.
Überschwemmungsschäden
Stellen Sie trotz Warnhinweisen Ihr Motorrad in einem Überschwemmungsgebiet ab oder befahren Sie zum Beispiel eine überflutete Straße oder eine Unterführung, tragen Sie eine Mitschuld am Schaden – die Kaskoversicherung muss – abhängig vom Einzelfall – nicht haften.
Wichtig: Stand das Motorrad unter Wasser, starten Sie es auf keinen Fall. Motor und Elektrik können dadurch weiter beschädigt werden, die Versicherung kann dann die Leistung verweigern. Das Auto sollte in eine Fachwerkstatt abgeschleppt und dort überprüft werden.
Hagelschäden
Hagelkörner verursachen vor allem Beulen im Blech und Glasschäden. Im Rahmen einer Kfz-Teilkaskoversicherung sind Hagelschäden versichert. Glasschäden werden in einer Fachwerkstatt durch Austausch oder Ausbessern der Scheibe behoben. Beulen in der Karosserie werden meist durch Ausbeulen und Lackierung beseitigt.
Einige Versicherungsunternehmen nutzen wegen der Vielzahl von beschädigten Fahrzeugen nach einem einzigen Hagelschauer Sammelgutachten.
Die Vorteile für den Versicherten: Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, der Hagelschaden kann schneller behoben und das Mottorad wieder voll genutzt werden.
Der Nachteil: Sammelgutachten bewerten die Schäden aller versicherten Fahrzeuge einer Kfz-Versicherung. Die Schadenssumme, die die Assekuranz ausbezahlt, ist daher eine Pauschale. Eventuell kostet die Reparatur Ihres Motorrads jedoch mehr Geld. Die Differenz müssten Sie selbst bezahlen. Deshalb kann es ratsam sein, ein eigenes Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzuholen.
Glasschaden
Wichtig für die Frage der Schadensregulierung ist die Ursache des Schadens. Die Teilkasko leistet für Glasschäden, die infolge von Steinschlag, Hagel oder Zusammenstößen mit Wild entstanden sind. Glasschäden infolge von Vandalismus oder eines Unfalls mit Fahrerflucht sind ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Treten Glasschäden infolge eines Unfalls auf, den Sie nicht verschuldet haben, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.
Einbruch, Diebstahl und Raub
Sowohl bei Motorraddiebstahl als auch nach einem Fahrzeug-Einbruch oder dem Raub eines Motorrads haftet die Teilkaskoversicherung.
Wenn Sie den Verlust Ihrem Versicherer mitteilen, sollten Sie direkt den Schadenmitteilungsbogen und die polizeiliche Anzeige beifügen. Bei einem Leasingfahrzeug oder durch einen Bankkredit finanzierten Mtorrad müssen Sie zudem auch den Leasinggeber beziehungsweise die Bank benachrichtigen. In der Regel verlangt Ihr Versicherer auch den Nachweis Ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und Ihres Kaufvertrags.
Vandalismus / Fahrerflucht
Die Versicherung reguliert einen Vandalismusschaden oder Beschädigungen am Fahrzeug nach Fahrerflucht erst, nachdem die etwaigen polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind.
Wildunfall
Wildunfälle reguliert die Teilkaskoversicherung, sofern sich das Tier im Moment des Zusammenstoßes in Bewegung befunden hat. Wenn Sie einem Tier ausweichen und dadurch einen Unfall haben, ist für den entstandenen Schaden Ihre Vollkaskoversicherung zuständig.
Zusätzlich zu der generell empfohlenen Vorgehensweise nach einem Unfall sollten Sie nach einem Wildunfall zusätzlich nach der Sicherung der Unfallstelle das tote Wild von der Fahrbahn ziehen. Darüber hinaus gilt es, gegebenenfalls über die Polizei, den Jagdpächter oder Förster zu verständigen und sich den Wildunfall bescheinigen zu lassen.
Bagatellschäden
Als Bagatellschaden gelten alle Sachschäden mit Instandsetzungskosten von unter 715 Euro. Bis zu diesem Betrag muss zur Regulierung des Schadens kein Gutachter hinzugezogen werden, sondern es reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus.
Worüber Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten
Wenn ein Fahrzeughalter umzieht oder das Fahrzeug einen neuen Halter bekommt, muss eine entsprechende Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Hierbei gilt zu beachten, dass ein Fahrzeug nach aktueller Gesetzeslage nur am Hauptwohnsitz zugelassen werden kann.
Die Ummeldung verläuft im Prinzip wie eine Neuanmeldung. Wichtig ist auch in diesem Fall, dass der neue Halter einen Versicherungsnachweis in Form der Elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz eVB) vorlegt.
Darüber hinaus müssen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk neue Kennzeichen beantragt werden. Des Weiteren wird bei der Ummeldung in der Zulassungsbescheinigung Teil II ein neuer Besitzer eingetragen, auch wenn nur ein Wechsel des Wohnortes stattgefunden hat.
Bei einer Ummeldung aufgrund eines Halterwechsels können die alten Kennzeichen weiterhin verwendet werden, sofern der alte und der neue Fahrzeughalter im gleichen Zulassungsbezirk wohnen.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Motorradversicherung zu beachten ist
Motorradbesitzer haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihre bestehende Versicherung zu kündigen: die reguläre Kündigung und die Sonderkündigung. Die Kündigungsfrist ist jedoch immer die gleiche – sie beträgt vier Wochen.
Die ordentliche oder reguläre Kündigung der Motorradversicherung
Bei der regulären Kündigung beenden Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft zum Ende des im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraums. Dieser wird im Fachjargon als Hauptfälligkeit bezeichnet.
Normalerweise läuft die Police zum Ende eines Kalenderjahres am 31.Dezember aus. Um die einheitliche Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, muss die Versicherung in diesem Fall bis spätestens zum Stichtag 30. November gekündigt worden sein.
Wichtig: Bei einer regulären Kündigung zum Jahresende muss der Versicherungsgesellschaft die Kündigung schriftlich spätestens am 30. November vorliegen. Denn als Kündigungsdatum gilt der Eingang bei der Autoversicherung. Wann Sie das Kündigungsschreiben verfasst und den Brief in den Briefkasten eingeworfen haben, ist nicht relevant.
Einen besonderen Grund für die Kündigung müssen Sie bei einer normalen Kündigung gegenüber der Motorradversicherung nicht angeben. Das Kündigungsschreiben sollte jedoch Ihre vollständigen Daten nebst der Versicherungsnummer enthalten und von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein.
Verpassen Sie die Frist für die ordentliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag mit der Motorradversicherung automatisch um ein Jahr. Es gibt jedoch einige Situationen, in denen Sie die Chance haben, den Vertrag mit der Kraftfahrzeugversicherung außerordentlich zu kündigen.
Die Sonderkündigung der Motorradversicherung
Eine Möglichkeit, wie Sie aus Ihrem bestehenden Versicherungsvertrag herauskommen, ist zunächst eher unerfreulicher Natur: Ein Versicherungsfall tritt ein, weil Sie schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder Ihr Motorrad anderweitig beschädigt wurde.
Die Möglichkeit der Sonderkündigung nach einem Versicherungsschaden besteht immer. Ob die Versicherung den gemeldeten Schaden bezahlt oder die Ansprüche als unbegründet abwehrt, spielt bei der Kündigung für Sie keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Versicherung den Schaden reguliert – also abgeschlossen hat. Sobald dies der Fall ist, haben Sie als Versicherter vier Wochen Zeit, um den bestehenden Vertrag schriftlich zu kündigen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie als Grund für die Kündigung den regulierten Schaden nennen. Ansonsten kann die Gesellschaft Ihre außerordentliche Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgreich ablehnen.
Auch die Motorradversicherung kann den Vertrag kündigen
Wichtig: Auch die Versicherung hat das Recht, Ihnen nach einem abgeschlossenen Schadenfall außerordentlich zu kündigen. Ist der Schaden besonders teuer gewesen oder haben Sie innerhalb kurzer Zeit gleich mehrere Versicherungsfälle gemeldet, kann dies durchaus vorkommen.
Einen weiteren Grund zur Kündigung außer der Reihe bieten Beitragserhöhungen. Kündigt Ihre Versicherung an, dass die Prämie steigen wird, ohne dass die Leistungen der Versicherung entsprechend erweitert werden, dürfen Sie unter Einhaltung der vierwöchigen Frist kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln.
Um nachweisen zu können, dass die Versicherung die Kündigung rechtzeitig erhalten hat, sollten Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein versenden. Auf dem Rückschein wird der Erhalt der Kündigung mit Datum und Unterschrift bestätigt. Der Rückschein wird anschließend per Post an Sie zurückgeschickt.
Beim Motorradverkauf geht die Versicherung auf den Käufer über
Verkaufen Sie Ihr Motorrad, wird die Versicherung dadurch nicht automatisch aufgelöst. Stattdessen geht die Police auf den neuen Besitzer über. Er entscheidet, ob er den Vertrag weiter laufen lässt und damit auch die Prämien bezahlt oder ob er eine neue Versicherung abschließt. Sobald der Zulassungsstelle für das Motorrad eine Versicherungsbestätigung einer anderen Gesellschaft vorliegt, wird automatisch Ihre bisherige Versicherung darüber informiert – und die Police endet.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie nach einem Motorradverkauf jedoch von sich aus Ihren Versicherer darüber informieren oder das Motorrad bereits vorher abmelden und die Versicherung beenden. Wird das Motorrad lediglich stillgelegt, ruht gewissermaßen auch die Versicherung. Sobald das Fahrzeug wieder für den Straßenverkehr zugelassen wird, greift auch der Versicherungsschutz wieder in vollem Umfang.
Legen Sie sich dagegen einen neues Motorrad zu (ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug spielt keine Rolle), können Sie den Anbieter für Ihre Versicherung frei wählen.
Bevor ein Wechsel der Motorradversicherung vollzogen werden kann, brauchen Sie ein neues Angebot für die Versicherung Ihres Motorrad.
Wie läuft die Zulassung des Motorrads ab?
Seit Anfang des Jahres 2008 ist das elektronische Verfahren zur Zulassung von Fahrzeugen eingeführt worden. Diese Neuerung erleichtert die Abwicklung für Sie als Versicherungsnehmer. So wird keine Deckungs- oder Doppelkarte in Papierform mehr benötigt. An deren Stelle ist nun die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) getreten, die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten. Für Ihren Besuch auf der Zulassungsstelle sollten Sie neben der eVB-Nummer auch Ihren Personalausweis, Fahrzeugschein und – brief im Gepäck haben. Anhand der eVB-Nummer kann der Sachbearbeiter auf der Zulassungsbehörde im System nachsehen, ob Ihr Motorrad versichert ist.
Wann ist eine Rabattübertragung möglich?
Unter bestimmten Bedingungen können Versicherungsnehmer die Schadenfreiheitsrabatte, die sie im Rahmen ihrer Kfz-Versicherungerhalten haben, bei einer Vertragskündigung auf andere Personen übertragen. Die Möglichkeit zur Rabattübertragung besteht allerdings nur, sofern die Rabatte nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gekoppelt sind.
Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der bisherige Versicherungsnehmer und der begünstigte Verwandte ersten Grades sind oder anderweitig in einem engen Verhältnis zueinander stehen (zum Beispiel als Partner in einer Lebensgemeinschaft). Ebenfalls möglich ist die Rabattübertragung von einer Firma auf eine Privatperson.
Bei der Rabattübertragung muss darüber hinaus beachtet werden, dass höchstens so viele schadenfreie Jahre übertragen werden dürfen, wie der Begünstigte seit seiner Führerscheinprüfung theoretisch selbst hätte sammeln können. Zudem muss der Begünstigte das Fahrzeug des Rabattüberträgers nachweislich auch selbst regelmäßig gefahren haben.
Eine Rabattübertragung ist bis zu einem halben Jahr nach Auflösung des Versicherungsvertrages möglich und muss in schriftlicher Form beantragt werden. Eine spätere Rückübertragung der schadenfreien Jahre ist nicht erlaubt.