Pferdehaftpflichtversicherung

Pferde sind von Natur aus Fluchttiere und somit grundsätzlich unberechenbar. Als schnelle und kräftige Tiere verursachen sie häufig große und teure Schäden. Betrifft der Schaden eine dritte Person, muss der Pferdehalter dafür haften. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Pferdebesitzer überhaupt Schuld an dem Vorfall trifft. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten.

Schwerwiegende Schadensfälle können einen Tierhalter in den finanziellen Ruin treiben, insbesondere wenn ein Mensch schwer verletzt wird. Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung können Sie sich gegen eine Vielzahl von Schadensrisiken absichern.

Da Esel, Ponys und Pferde nicht über die Privathaftpflicht mitversichert werden können, sollten Besitzer von Reit- und Zugtieren eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen. Eine solche Tierhalterhaftpflicht deckt in der Regel vom Pferd verursachte Vermögens-, Sach- und Personenschäden Dritter bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab.

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