Rechtsschutzversicherung
Weshalb eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist
Eine Rechtsschutzversicherung stellt einen sinnvollen Schutz für viele Lebensbereiche dar. Dabei kann nicht jeder Bereich als Einzelversicherung abgeschlossen werden. Eine Kombination mehrerer Rechtsschutzbausteine ist möglich, sinnvoll und mitunter auch nötig. Es gibt neben dem beruflichen Bereich beispielsweise Rechtsschutzversicherungen für den privaten Bereich, für das Verkehrsrecht, einen Wohnrechtsschutz für Mieter und einen Vermieterrechtschutz für Vermieter.
Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen zwar nicht die Sorgen und Anstrengungen, die ein Rechtsstreit mit sich bringt, ersparen, aber jede Menge Geld. Geht ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, wird es schnell teuer. Im Arbeitsrecht übernehmen Sie beispielsweise beim Streit mit dem Arbeitgeber in der ersten Instanz Ihre Kosten allein – unabhängig vom Ausgang. Schon allein deshalb ist der Abschluss des Bausteins Berufsrechtsschutz sinnvoll.
Im privaten Bereich bietet die Rechtsschutzversicherung finanziellen Schutz beispielsweise bei Strafrechtssachen, Bußgeldverfahren sowie Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten und Schadensersatzsachen. Sie übernimmt durch alle Instanzen die Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten – bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei.
Bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es um einen Streitwert von 8.000 Euro geht, können allein die Anwalts- und Gerichtskosten mehr als 6.500 Euro betragen.
Welche typischen Schadensfälle es gibt
Kündigung
Herr Müller wird von seinem Abteilungsleiter Herrn Braun seit längerem mit Witzen über sein Gewicht aufgezogen. Daran ändert sich trotz wiederholter Bitte dies zu unterlassen nichts. Als Herr Müller sich beim Betriebsrat über die Sticheleien beschwert, wird ihm kurz darauf fristlos gekündigt. Als Begründung gibt man an, er hätte in größerem Umfang Büromaterial gestohlen. Herr Müller sieht den eigentlichen Grund in seiner Beschwerde und schaltet einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.
Streitigkeiten mit dem Vermieter
Frau Poczesniok zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.
Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich eine Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden, sowie den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für den Verletzungen angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Werbungskosten
Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss Sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis Ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.
Was die Rechtsschutzversicherung leistet
Im Streitfall übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren Ihres Anwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Werden für das Verfahren Zeugen geladen oder Sachverständige hinzu gezogen, werden auch Zeugengelder und die Honorare der Sachverständigen vom Versicherer getragen. Außerdem werden sämtliche anfallende Gerichtskosten übernommen. Wenn Sie auch die Kosten Ihres Verfahrensgegners begleichen müssen, springt die Rechtsschutzversicherung auch für diese Kosten ein.
Welche Leistungen die Rechtsschutzversicherung im Einzelnen bietet, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Im Folgenden sollen Ihnen Leistungsbeispiele einen Einblick geben.
Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz kann wahlweise einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen abgeschlossen werden.
Leistungsbeispiele:
- Sie möchten einen Kindergartenplatz einklagen.
- Sie möchten einem Rentenbescheid widersprechen.
- Ihnen wird vorgeworfen gegen Urheberrechte verstoßen zu haben.
- Sie möchten vor einem Sozialgericht Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente durchsetzen.
- Sie legen Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein.
- Jemand gelangt an Ihre Kontodaten und nutzt diese unberechtigt für Online-Bestellungen.
- Ihr Ruf wird durch Äußerungen anderer in sozialen Netzwerken geschädigt.
- Sie streiten mit Ihrem Reiseveranstalter.
- Sie streiten mit einem Verkäufer wegen Mängeln an Ihrer neuen Couch.
- Sie werden das Opfer einer Straftat und wollen Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.
- Sie fordern nach einem Sportunfall Schmerzensgeld vom Verursacher.
Berufsrechtsschutz
Der Berufsrechtsschutz ist jeweils nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließbar. Mit ihm sind Sie als Arbeitnehmer bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber geschützt. Im Arbeitsrecht werden die Kosten in erster Instanz stets zur Hälfte zwischen den beiden streitenden Parteien aufgeteilt. Das heißt, auch wenn Sie vor Gerichtrecht bekommen, müssen Sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz etwas zahlen.
Leistungsbeispiele:
- Sie möchten sich gegen eine ungerechtfer-tigte Abmahnung oder Kündigung wehren.
- Sie wollen die Zahlung des ausstehenden Gehalts oder anderer im Arbeitsvertrag vereinbarter Leistungen (wie etwa Weihnachtsgeld oder eine Provision) durchsetzen.
- Sie fordern das nicht erhaltene Arbeitszeugnis ein oder sind mit dem Inhalt des erhaltenen Zeugnisses nicht einverstanden.
- Gegen Sie als Soldat oder Beamter wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz kann wahlweise einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen abgeschlossen werden. Er schützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Verkehr – und zwar unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, öffentlichen Nahverkehr oder zu Fuß unterwegs sind.
Wenn Sie einen Zivilprozess wegen eines Verkehrsunfalls führen und Ihnen eine Teilschuld von beispielsweise 20 Prozent zugesprochen wird, müssen Sie üblicherweise auch 20 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen.
Leistungsbeispiele:
- Sie streiten sich mit Ihrem Unfallgegner über die Schuldfrage, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
- Sie haben Ärger mit einem Autohändler, zum Beispiel in puncto Autokauf, Garantie, Reparaturen.
- Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, weil Sie einen Fußgänger versehentlich angefahren haben.
- Sie gehen juristisch gegen den Entzug Ihres Führerscheins vor.
- Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, weil Sie angeblich zu schnell gefahren sind.
Wohnrechtsschutz
Der Wohnrechtsschutz ist jeweils nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließbar. Mit ihm sind Sie als Mieter und Besitzer von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern versichert.
Leistungsbeispiele für Mieter:
- Sie streiten mit Ihrem Vermieter wegen der Höhe der Nebenkosten oder der Rückzahlung der hinterlegten Kaution.
- Sie möchten sich gegen eine Mieterhöhung oder Kündigung zur Wehr setzen möchten.
- Sie beanstanden die Höhe der Nebenkosten.
- Sie streiten mit Ihren Nachbarn wegen Lärmbelästigung.
Leistungsbeispiele für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung:
- Streitigkeiten mit der Hausverwaltung
- Streitigkeiten um Grundbuchfragen wie der Löschung einer Hypothek
- Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung mit Ihren Nachbarn
Vermieterrechtsschutz
Der Vermieterrechtsschutz kann wahlweise einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen abgeschlossen werden. Sie sind mit ihm sowohl als Vermieter als auch als Immobilieneigentümer vor den hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten geschützt.
Leistungsbeispiele:
- Sie klagen ausstehende Mietzahlungen ein.
- Sie reichen gegen Ihren Mieter eine Räumungsklage ein.
- Sie streiten mit Ihrem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung.
- Sie haben Ärger mit der Hausverwaltung.
Ausland
Die Rechtsschutzversicherer leisten im Rahmen der Bausteine Verkehrsrechtsschutz und Privatrechtsschutz bei Streitfällen in den europäischen Ländern und den Anrainerstaaten des Mittelmeeres. Der Versicherungsschutz für den privaten Bereich besteht bei einigen Tarifen auch außerhalb Europas. Allerdings sind dann meist nur Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen versichert. Zudem kann der maximale Deckungsbetrag von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.
Bei den Bausteinen Wohnrechtsschutz, Vermieterrechtsschutz und Berufsrechtsschutz besteht in der Regel nur innerhalb Deutschlands Versicherungsschutz.
Telefonische Rechtsberatung
Einige Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Hierbei nehmen mit dem Versicherungsunternehmen kooperierende Rechtsanwälte eine erste juristische Einschätzung Ihres Streitfalls vor und geben Ihnen Auskunft zum weiteren möglichen Vorgehen.
Wann die Rechtsschutzversicherung nicht leistet
Ihre Rechtsschutzversicherung leistet in der Regel nicht bei
- familieninternen Streitigkeiten wie Scheidungen und Unterhaltsfragen
- Fällen, die das Erbrecht betreffen
- Baurechtsstreitigkeiten
- Spekulationsstreitigkeiten
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Rechtsstreitigkeiten, die von Ihnen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden (mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten)
- Rechtsstreitigkeiten, die bereits während der Wartezeiten (meist drei Monate bei Privat-, Berufs-, Wohn- und Vermieterrechtsschutz)
- laufenden Verfahren, die vor Vertragsbeginn begonnen haben
Manche Versicherer bieten im Rahmen des Privatrechtsschutzes einen sogenannten Spezial-Strafrechtsschutz an. Dieser schützt Sie, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen (zum Beispiel Diebstahl) vorgeworfen wird – allerdings nur, sofern keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Für einige Leistungsbausteine sind Wartezeiten vorgesehen. Unter einer Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem Beginn des Vertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monat. Damit möchte der Versicherer vermeiden, dass man einen Vertrag abschließt, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bereits abzusehen ist. Die Wartezeit von drei Monaten gilt für Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, im Steuerrechtsschutz, im Sozialgerichtsrechtsschutz und im Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz. Keine Wartezeit kommt dagegen im Schadensersatzrechtsschutz, im Disziplinar- und Standesrechtsschutz, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz und im Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht zum Tragen.
Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfallen in der Regel die Wartezeiten beim neuen Versicherer für Rechtsbereiche, die bereits in Ihrem vorherigen Vertrag abgesichert waren und sofern der neue Vertrag nahtlos an das Ende des alten Vertrags anknüpft.
Der Privatrechtsschutz umfasst häufig einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, über den die reine Beratung beim Anwalt bezüglich Unterhalts- oder Erbschaftsfragen abgedeckt ist.
Mitunter optional versicherbar:
- Baustein Ehe-Rechtsschutz: Versicherungsschutz bei familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgeangelegenheiten.
- Baustein Unterhaltsrechtsschutz: Übernahme der Verhandlungskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten
- Baustein Internet-Rechtsschutz: Schutz bei angeblichen Urheberrechtsverstößen, Daten- und Identitätsdiebstahl und rufschädigenden Inhalten
Welche Versicherungssumme sinnvoll ist
Sie sollten mindestens Tarife mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro bis 250.000 Euro wählen. Damit sind im Normalfall gerichtliche Streitfälle bis zur zweiten Instanz finanziell abgesichert. Vorteilhafter jedoch ist ein Versicherungsvertrag mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Auf folgende Merkmale sollten Sie unter anderem bei der Wahl Ihres Versicherungsvertrages achten:
- Kostenfreie Anwalts-Hotline
In einigen ist Ihnen bereits geholfen, wenn Sie eine Auskunft zu einem juristischen Sachverhalt erhalten. Hierzu bieten inzwischen mehrere Tarife eine kostenfreie, telefonische Anwalts-Hotline an. - Freie Anwaltswahl
Bei den meisten Rechtsschutzanbietern und -tarifen können Sie im Schadensfall selbst den Anwalt bestimmen, der Sie in der Sache vertreten soll. Mitunter erhalten Sie günstigere Konditionen wie zum Beispiel den Verzicht auf einen vereinbarten Selbstbehalt, wenn Sie einen Partner-Anwalt Ihres Versicherers in Anspruch nehmen. - Weltweiter Versicherungsschutz
Sofern in der Police einzelne Leistungen nicht auf Deutschland beschränkt sind, genießen Sie in der Regel in allen Ländern Europas und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres Versicherungsschutz. Manche Policen schließen sogar einen weltweiten Schutz ein. - Kostenübernahme für Mediation
Mediation ist der Versuch außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung im Streitfall zu finden.
Speziell geschulte Mediatoren dienen dabei als unabhängige und unparteiliche Moderatoren. Häufig ist die Mediation ein gutes Mittel, um Konflikte in kurzer Zeit verbindlich zu lösen. - Internet-Rechtsschutz
Manche Tarife bieten Schutz bei über das Internet abgeschlossenen Verträgen. Je nach Versicherer können Sie optional einen speziellen Internet-Rechtsschutz abschließen. Dieser schützt unter anderem bei angeblichen Urheberrechtsverstößen, Daten- und Identitätsdiebstahl und hilft juristisch bei der Löschung rufschädigender Inhalte. - Spezial-Strafrechtsschutz
Hierüber haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Vergehens angeklagt werden. Dies allerdings auch nur sofern keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Was Auswirkung auf Ihren Beitrag hat
Der Beitrag Ihrer Rechtsschutzversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Einer dabei ist die von Ihnen gewählte Versicherungssumme. Ein weiterer Faktor sind die einzelnen Rechtsschutzbausteine, die Sie wählen können. So weist eine reine Privatrechtsschutzversicherung einen geringeren Beiträge auf als ein Kombinationstarif bestehend aus Privat-, Berufs- und Mietrechtsschutzversicherung. Des Weiteren können Sie Ihren Beitrag direkt durch die Wahl eines Selbstbehalts beeinflussen. Hierdurch sinkt Ihr regelmäßiger Beitrag, aber Sie müssen dafür einen Teil der Kosten im Schadenfall selbst tragen.
Sollen in Ihrem Versicherungsvertrag weitere Personen wie Lebenspartner/in oder Kinder mitversichert sein, fällt der Beitrag etwas höher als bei einem Single-Tarif aus. Lebenspartner/innen können übrigens auch mitversichert werden, wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Voraussetzung ist dann lediglich, dass Sie beide unter der gleichen Anschrift behördlich gemeldet sind oder die mitversicherte Person namentlich im Versicherungsvertrag genannt ist. Kinder können bis zum Ende ihrer Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) mitversichert werden, sofern sie noch nicht verheiratet sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie die Rechtsschutzversicherung steuerlich behandelt wird
Die Rechtsschutzversicherung unterliegt einem Steuersatz von derzeit 19 Prozent. Die Steuer wird von den Versicherungsgesellschaften direkt abgeführt und ist in den Beitragsabrechnungen aufgeführt.
Rechtsschutzversicherungen können nicht generell von der Steuer abgesetzt werden. Lediglich die Beiträge für eine Berufsrechtsschutzversicherung werden als Werbungskosten anerkannt. Es ist hilfreich, sich vom Versicherer einen Beleg über die anteiligen Kosten für diesen Baustein zukommen zu lassen.
Was Sie im Schadensfall bedenken sollten
Im ersten Schritt sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Versicherer suchen und sich beraten lassen. In der Regel bieten Versicherer dafür eine spezielle Schadens-Hotline. Schildern Sie zunächst telefonisch den Schadensfall und informieren Sie sich über die weiteren Schritte.
Ihr Versicherer kann Ihnen einen Partner-Anwalt empfehlen, an den Sie sich im Anschluss an das Gespräch wenden können. Sie können sich aber auch einen geeigneten Anwalt selbst frei aussuchen.
Nach dem telefonischen Gespräch sollten Sie unbedingt Ihrem Versicherer die Schadensmeldung auch in Schriftform zukommen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Die schriftliche Schadensmeldung kann Ihr Anwalt für Sie übernehmen.
Sobald die Deckungszusage Ihres Versicherers vorliegt, haben Sie Gewissheit, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits übernimmt.
Achten Sie im Schadensfall darauf vom Versicherer gestellte Fristen einzuhalten und Ihren Schaden beziehungsweise Rechtsstreit unverzüglich zu melden. Dies zählt zu den Pflichten, die Ihnen als Versicherungsnehmer obliegen.
Ebenso müssen unerwartete Kosten während des Verfahrens müssen mit Ihrem Versicherer abgeklärt werden. Auch dies kann und wird in der Regel Ihr Anwalt für Sie übernehmen.
Worüber Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten
Wie bei jeder anderen Versicherung auch, sollten Sie Ihren Versicherer unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn sich Veränderungen ergeben. Dies kann eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihrer Bankverbindung betreffen, aber auch eine Änderung des versicherten Risikos.
Waren Sie beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung noch allein lebend, leben nun aber mit Ihrem Partner zusammen, können Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen und den Partner mitversichern. Ist Ihr Partner nicht behördlich unter der gleichen Anschrift wie Sie gemeldet, muss er namentlich in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Haben Sie nach Vertragsabschluss ein Kind bekommen, können Sie dieses ebenfalls in den Vertrag aufnehmen. Der Versicherungsschutz für das Kind besteht in der Regel bis zum Ende seiner Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung), sofern es das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet hat und noch nicht verheiratet ist.