Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gehört zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, doch sinnvoll ist sie in jedem Fall. Bei Streitigkeiten unter Nachbarn, als Verkehrsteilnehmer oder mit dem Arbeitgeber müssen Sie Ihr gutes Recht häufig sogar durch einen Anwalt einklagen und einen Gerichtsprozess anstrengen. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf und lässt Sie in solchen Situationen gelassener reagieren.

Die Rechtsschutzversicherung kommt für gesetzlich festgelegte Anwaltsgebühren auf, wenn der Versicherte einen Rechtsanwalt aufsucht und mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Maßgeblich ist die vereinbarte Versicherungssumme, bis zu dieser Höhe sind die Kosten erstattungsfähig. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die für die Einschaltung eines deutschen Gerichts entstehen. Die Versicherung übernimmt auch gerichtliche Sachverständigenhonorare, Zeugengelder und Kosten des Gegners, sofern sich aus dem Prozessverlauf ergibt, dass der Versicherungsnehmer dafür aufkommen muss.

Zudem erstattet sie Kosten, wenn die Parteien jeweils zur Übernahme eines Anteils verpflichtet werden, wenn der Prozessgegner zahlungsunfähig ist und die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten nicht zahlen kann und wenn außergerichtliche Streitigkeiten anstehen, bei denen der Gegner die fremden Anwaltskosten nicht trägt.

Eine Rechtsschutzversicherung können Sie in der Regel mit einzelnen Leistungsbausteinen nach Ihren Wünschen gestalten. 


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