Weshalb die Risikolebensversicherung sinnvoll ist
Die Risikolebensversicherung ist eine Vorsorgemaßnahme für den Todesfall. Stirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die eingetragenen berechtigten Bezugspersonen ausgezahlt. Todesursachen können beispielsweise eine Krankheit oder ein Unfall sein.Laufzeiten ausreichend lang wählen.
Die Laufzeit der Police hängt vor allem von der individuellen Versorgungssituation ab. Wollen Sie Ihre Angehörigen finanziell absichern, sollte die Vertragsdauer möglichst lange gehen. So stellen Sie sicher, dass beispielsweise Ihre Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung und dem ersten eigenen Einkommen versorgt sind.
Bei Geschäftspartnern kommt es beispielsweise darauf an, wie lange eventuelle gemeinsam aufgenommene Kredite laufen. Da beim Tod der versicherten Person auf seinen Geschäftspartner durch den Kredit hohe finanzielle Belastungen zukommen können, ist die Risikolebensversicherung in Form einer Restschuldversicherung eine gute Möglichkeit der Kreditabsicherung.
Insgesamt vier Parteien sind in einer Risikolebensversicherung zu berücksichtigen:
- Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner für den Versicherer. Vertraglich trägt er alle Pflichten und Rechte. Das betrifft vor allem die Bezahlung der vereinbarten Prämie.
- Das Leben der versicherten Person ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Sie muss nicht zwingend der Versicherungsnehmer sein.
- Bezugsberechtigte Personen sind im Versicherungsvertrag definiert. Im Todesfall der versicherten Person erhalten sie die festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt. Ist die versicherte Person gelichzeitig der Versicherungsnehmer, wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zum Nachlass gezählt. Das bedeutet, sie wird nach der Erbquote anteilig an die Erben verteilt. Um von vorne herein Zweifel an den bezugsberechtigten Personen zu vermeiden, ist die eindeutige Benennung der Bezugspersonen im Vertrag wichtig. Verwenden Sie lieber keine Spitznamen.
- Das Versicherungsunternehmen ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Es zahlt im versicherten Todesfall die Versicherungssumme aus.
Was die Risikolebensversicherung leistet
Im Grunde ist der Zweck einer Risikolebensversicherung einfach: Beim Tod der versicherten Person zahlt die Versicherung eine festgelegte Summe an die Berechtigten aus. Dennoch gibt es zahlreiche Versicherungsvarianten. Sie unterscheiden sich vor allem im unterschiedlichen Verlauf der Versicherungssumme und im eingeschlossenen Personenkreis.
Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Sie sich gut überlegen, für welchen konkreten Fall Sie die Risikolebensversicherung abschließen möchten. Es gibt Risikolebensversicherungen
- mit konstanter Versicherungssumme: Sie wird am häufigsten abgeschlossen. Bei dieser Variante wird die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss festgelegt. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit, zahlt der Versicherer die Summe aus.
- mit linear fallender Versicherungssumme: So eine Police ist beispielsweise zu einer Darlehensabsicherung sinnvoll. Mit fortschreitender Darlehenstilgung sinkt auch die Versicherungssumme. Damit ist gewährleistet, dass beim Tod des Versicherten mit dem Geld aus der Risikolebensversicherung die Raten des Darlehens weiter bezahlt werden können. Wichtig: Diese Variante bietet sich an, wenn eine konstante Darlehenstilgung vorliegt.
- mit annuitätisch fallender Versicherungssumme: Im Unterschied zu einer Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme nimmt hier die Versicherungssumme zuerst in kleinen und im Verlauf der Zeit mit immer größeren Schritten ab. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn ein Kredit nicht konstant getilgt wird, sondern mit zunehmender Laufzeit immer höhere Tilgungsraten anfallen.
- mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen: Diese Versicherungsform ist recht neu. Sie bietet sich beispielsweise für junge Familien an. Diese haben oft noch kein großes Vermögen auf der hohen Kante. Sie schließen oft Risikolebensversicherungen mit zu kurzen Laufzeiten ab, um die Beiträge gering zu halten. Wegen einer zu geringen Laufzeit muss eventuell im Anschluss eine neue Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Das kann teuer werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich und die Beiträge können aufgrund des gestiegenen Eintrittsalters empfindlich höher ausfallen. Bei den einjährig kalkulierten Versicherungen werden die Beiträge jährlich neu berechnet, da das Todesrisiko mit dem Alter steigt. Damit ist der Beitrag am Anfang niedrig, weil ein niedriges Eintrittsalter und die kurze Laufzeit von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Mit längerer Laufzeit steigt der Beitrag und passt sich dem steigenden Risiko an. Wird die Versicherung nicht mehr benötigt, kann der Versicherungsnehmer sie kündigen.
Einige Tarife bieten auch die Option, zunächst die Versicherungssumme linear und später fallend oder frei wahlfrei zu vereinbaren.
Ist die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit verstorben, leistet die Versicherung mit der vereinbarten Versicherungssumme und zahlt sie an die Bezugsberechtigten aus. Die Gesellschaft prüft aber zuerst, ob die Ansprüche rechtens sind oder ob ein Versicherungsausschluss vorliegt. Für diesen Vorgang muss die Versicherung natürlich Kenntnis vom Tod haben. Auch muss der Tod schriftlich bestätigt werden, beispielsweise durch den Totenschein. Die Information der bezugsberechtigten Personen übernimmt die Versicherung.
Wenn die Angehörigen von der Existenz der Versicherung nichts wissen, wird dies im Normalfall bei der Nachlassverwaltung offenbart – und die Versicherung kann spätestens dann benachrichtigt werden.
Auch wenn der Tod gewaltsam – beispielsweise bei einem Mord – geschieht, zahlt die RLV. Allerdings warten die Gesellschaften in aller Regel den Abschluss der Ermittlungen ab. Normalerweise erfolgt die Auszahlung binnen weniger Wochen.
Um den unterschiedlichen Lebensmodellen und –bedürfnissen gerecht zu werden, gibt es verschiedene Varianten der Risikolebensversicherung. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen im versicherten Personenumfang und der Versicherungssumme.
Bei der klassischen Risikolebensversicherung wird das Leben einer einzigen Person versichert. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung können die Leben mehrerer Personen in einem Vertrag versichert werden. Stirbt eine dieser Personen während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme ausbezahlt. Der Betrag wird nur einmal gezahlt, auch wenn während der Vertragszeit mehrere, der in der Police genannten, Personen sterben.
Wann die Risikolebensversicherung nicht leistet
Eine Risikolebensversicherung deckt die finanziellen Risiken von der versicherten Person nahestehenden Menschen im Todesfall ab. Wer bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben macht, der hat keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Läuft der Vertrag aus und die versicherte Person lebt noch, wird die Versicherungssumme nicht fällig. Auch werden gezahlte Beiträge nicht erstattet.
Generell ist eine Risikolebensversicherung 24 Stunden am Tag weltweit gültig. Manche Ausnahmeregelungen bestehen bei einigen Versicherern, wenn sich die versicherte Person in Krisengebieten aufhält. Hier ist das Risiko zu sterben viel höher.
Tritt ein Versicherungsfall aufgrund von Selbstmord ein, zahlt der Versicherer in der Regel, wenn der Freitod mindestens drei Jahre nach Vertragsunterzeichnung eintritt. Es gibt aber auch Gesellschaften, die Suizid gänzlich ausschließen. Auch falsche Angaben zu Versicherungsbeginn können im Versicherungsfall dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen muss. Wurden etwa Risikoquellen, wie Motorradfahren oder Rauchen, verschwiegen, kann die Versicherung in vielen Fällen die Zahlung verweigern.
Welche Versicherungssumme sinnvoll ist
Die Höhe der Versicherungssumme ist individuell sehr verschieden und richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen der versicherten Person und der Bezugsberechtigten. Einige Bespiele verdeutlichen Ihnen, welche Parameter wichtig bei der Festlegung der Summe sein können:
- Sie haben als Selbstständiger zusammen mit einem Geschäftspartner einen Kredit abgeschlossen. Da bietet es sich an, als Versicherungssumme mindestens diesen Betrag einzutragen. Im Todesfall kann der Kredit durch die ausbezahlte Versicherungssumme weiter bedient werden und Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihr Geschäftspartner kommt nicht in finanzielle Schieflage.
- Ein privater Hausbau ist durch ein Darlehen finanziert. Auch hier sollte in jedem Fall die Höhe des Darlehens als Versicherungssumme genommen werden. So ist Ihre Familie bei Ihrem eventuellen Tod finanziell abgesichert und kann die Raten fürs Eigenheim weiter bezahlen. Oft eignet sich zur Kreditabsicherung auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme (häufig auch Restschuldversicherung genannt).
Wenn sie der Hauptverdiener der Familie sind, ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ein Richtwert, rund das drei- bis Fünffache Ihres Jahresgehalts als Versicherungssumme anzugeben. Damit kann Ihre Familie den gewohnten Lebensstandard für die nächsten Jahre fortführen, auch wenn Sie sterben sollten.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Es ist essentiell, die Laufzeit ausreichend lang zu wählen. Die Devise lautet hier: Im Zweifel lieber länger. Auch wenn dadurch die Beiträge etwas höher ausfallen, ist der Anstieg in der Regel nicht signifikant und der verlängerte Schutz macht die Mehrbelastung wett.
Für eine junge Familie heißt das: Die Laufzeit der Risikolebens-Police sollte solange dauern, bis die Familie wahrscheinlich genug Eigenkapital angespart hat, um beim Tod des Versicherten das entstehende finanzielle Defizit aus eigenen Mitteln auffangen zu können.
Damit einhergehend ist die Höhe der Versicherungssumme von entscheidender Bedeutung. Ist sie zu niedrig angesetzt, kann es im Versicherungsfall vorkommen, dass die Angehörigen aufgrund einer Deckungslücke ihren gewohnten Lebensstandard trotz der Versicherungsleistung nicht halten können und deutliche Abstriche notwendig werden. Deshalb ist die Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie ratsam.
Sie sollten sich daher darüber im Klaren sein, zu welchem Zweck Sie die Versicherung abschließen und wer davon profitieren soll. Wer gemäß Versicherungsschein das Bezugsrecht hat, der hat im Versicherungs- bzw. Todesfall Anspruch auf die Versicherungssumme. Als bezugsberechtigte Personen kann der Versicherungsnehmer, eintragen lassen, wen er will.
In der Regel ist der Versicherte zugleich auch der Beitragszahler. Jeder kann für sich selbst und gegebenenfalls für eine weitere andere Person (verbundene RLV) eine Risikolebensversicherung abschließen. Es ist auch prinzipiell möglich aber nicht üblich, dass ein Dritter die Beitragszahlung übernimmt. Am wichtigsten ist, dass sowohl versicherte Person als auch bezugsberechtigte Personen klar im Versicherungsschein benannt werden.
Was Auswirkung auf Ihren Beitrag hat
Entscheidend bei der Beitragsbemessung ist unter anderem die Höhe der Versicherungssumme. Je höher sie gewählt ist, desto teurer ist der Beitrag. Daneben gibt es noch weitere Faktoren, die eine Rolle spielen können.
- Das Eintrittsalter: Je früher Sie eintreten, desto günstiger der Beitrag, lautet die Faustregel. Denn in jungen Jahren ist ein Todesfall unwahrscheinlicher als im Alter.
- Die Laufzeit: Läuft ein Vertrag beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr, ist der Versicherungsbeitrag geringer als wenn er bis zum 70. Lebensjahr laufen würde. Grund: Mit jedem Jahr steigt das Sterberisiko.
- Die Lebensgewohnheiten: Eine gesunde Lebensweise schlägt sich in niedrigen Beitragssätzen nieder. Wer regelmäßig Sport treibt und sich gesund ernährt, kommt billiger davon als beispielsweise Übergewichtige oder Raucher. Auch gefährliche Hobbies wie Motorradfahren treiben den Beitrag in die Höhe.
- Der Beruf: Manche leben beruflich gefährlich als andere. Der Berufstaucher geht bei seiner Arbeit ein höheres Risiko ein umzukommen als etwa ein Versicherungsangestellter. Das berücksichtigen die Versicherer in der Regel.
- Die Erkrankungen: Wenn Sie bereits krank sind oder ihr Risiko hoch ist, künftig bestimmte Krankheiten zu bekommen, können Ihre Beiträge unter Umständen höher ausfallen.
Mit einer Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene gegen finanzielle Risiken abgesichert, die durch den Tod des Versicherten entstehen können. Wenn während der Vertragslaufzeit weniger Personen sterben als anfangs angenommen oder die Verwaltung kostensparend arbeitet, kann es zu Überschüssen kommen. Diese werden dann mit dem Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) verrechnet, woraus sich der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ergibt.
Der Zahlbeitrag kann jedoch nicht für die gesamte Laufzeit garantiert werden, da die Verwaltungskosten oder die Sterblichkeitsrate wieder ansteigen können. Der Tarifbeitrag ist eine Beitragsobergrenze.
Wie die Risikolebensversicherung steuerlich behandelt wird
Beiträge einer Risikolebensversicherung sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die Grenze für die Absetzbarkeit liegt bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern derzeit bei 1.900 Euro. Freiberufler und Selbstständige können bis zu 2.800 Euro an Sonderausgaben absetzen. Bei einer Auszahlung fällt keine Einkommensteuer an – unter Umständen jedoch eine Erbschaftssteuer.
Bei verheirateten Paaren spielt die Erbschaftsteuer eine untergeordnete Rolle, da die Freibeträge sehr hoch angesetzt sind. Anders sieht es aus, wenn die begünstigte Person der Enkel, der Lebenspartner oder ein guter Bekannter ist. In diesen Fällen stellt die Auszahlung ein Erbe dar und unterliegt der Erbschaftsteuer.
Versichern Sie das Leben der anderen Person in Ihrem eigenen Versicherungsvertrag.
Beispiel:
Sie leben mit Ihrem Mann in einer Partnerschaft, sind aber nicht verheiratet. Ihr Partner will Sie finanziell durch eine Risikolebensversicherung abgesichert wissen. Dann sollten Sie als Frau auf das Leben ihres Lebenspartners (die versicherte Person) die Police abschließen und sich als Begünstigte eintragen. Sie sind dann sowohl Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigte. Wird die Versicherungssumme fällig, fallen bei dieser Konstellation keine Erbschaftssteuern an.
Wollen Sie sich gegenseitig mit einer Risikolebensversicherung finanziell absichern, schließt der Mann ebenfalls eine Police ab. Hier ist sodann der Mann der Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter. Seine Partnerin ist die versicherte Person. Die Policen werden sozusagen über Kreuz abgeschlossen.
Welche Pflichten bei der Risikolebensversicherung bestehen
Ein wichtiger Parameter für Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung ist der Gesundheitszustand des Antragstellers. Denn wie der Name schon sagt versichert die Gesellschaft das Risiko eines Todes infolge von Krankheit oder beispielsweise einem Unfall. Vorerkrankungen und andere Risikofaktoren, wie erblich bedingte Belastungen, müssen Sie deshalb absolut wahrheitsgemäß beantworten.
Meist reicht es dafür aus, die Gesundheitsfragen der Gesellschaft zu beantworten. Ärztliche Untersuchungen sind in der Regel erst bei Versicherungssummen ab 200.000 Euro erforderlich.
Die Fragen betreffen etwa den Gesundheitszustand, Ihre Gewohnheiten – etwa ob Sie Raucher sind – und Hobbies. Da dann ein größeres Risiko für die Versicherung besteht, dass Sie während der Versicherungslaufzeit sterben, kann sie Risikoaufschläge verlangen. Die spiegeln sich in höheren Beiträgen wider. Bei unwahren Angaben kann die Versicherung den Vertrag für ungültig erklären und zahlt im Todesfall nicht. An einem Beispiel wollen wir Ihnen das verdeutlichen.
Beispiel:
Sie sind Motorradfahrer und geben Ihre Leidenschaft für die zweirädrigen Geschosse der Versicherung nicht an. Wenn Sie bei einem Motorradunfall sterben, zahlt Ihre Versicherung keinen Cent an die begünstigten Personen aus.
Ähnliches gilt für Raucher. Da Raucher ein höheres Versicherungsrisiko darstellen, fragen die Gesellschaften auch diesen Punkt ab und Sie müssen wahrheitsgemäß antworten. Normalerweise ist der Beitragssatz für Raucher höher als für Nichtraucher.
Auch während der Police-Laufzeit müssen Versicherungsnehmer unter Umständen wichtige Veränderungen in ihrem Leben, die die Versicherung betreffen, mitteilen. Wenn sie zum Beispiel bei Vertragsabschluss noch Nichtraucher waren, aber während der Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung dem Glimmstängel verfallen, haben Sie abhängig von Ihrem Vertrag eine Informationspflicht gegenüber Ihrer Versicherung.
Diese stuft Sie dann zum nächsten Monatsersten nach Bekanntgabe in den Rauchertarif ein. In der Regel funktioniert dieser Vorgang nicht umgekehrt. Wenn Sie langfristig dem Tabak entsagen, können Sie nicht in den Nichtraucher-Tarif wechseln.
Was im Todesfall zu bedenken ist
Auch für den Fall, dass das nahe Umfeld gar nichts vom Abschluss einer Risikolebensversicherung weiß, wird dies im Regelfall spätestens bei der Durchsicht der persönlichen Dokumente des Verstorbenen im Zuge der Nachlassregelung bekannt.
Um die Auszahlung zu beantragen, muss man meist den Versicherungsschein im Original, den Totenschein sowie die Sterbeurkunde bei der Versicherung einreichen. Eventuell benötigt die Versicherung auch einen Arztbericht oder, falls Sie die Leistung als Erbe beantragen, einen Erbschein. Zur Sicherheit sollten Sie den Original-Versicherungsschein fotokopieren und zu Ihren Unterlagen nehmen sowie alle Dokumente per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft schicken.
Das Versicherungsunternehmen wird selbstverständlich die Todesumstände auf mögliche Haftungsausschlüsse prüfen, bevor es Auszahlungen bewilligt. Die Versicherung kann zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung zurücktreten, wenn der Tod durch Selbstmord eingetreten ist. Viele Assekuranzen zahlen in einem solchen Fall erst nach einer Wartezeit von mehreren Jahren nach Vertragsabschluss.
Ist der Tod durch einen Unfall oder Mord eingetreten, wartet die Versicherung routinemäßig die Ergebnisse der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen ab. Hintergrund ist, dass in solchen Fällen die Risikolebensversicherung Ansprüche gegen die Verursacher haben kann.
Bei einem krankheitsbedingtem Ableben des Versicherten vergewissert sich die Versicherung im Normalfall, ob die Krankheit bereits zu Vertragsbeginn bestand und angegeben wurde. Wurde eine solche Krankheit bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben, tritt die Versicherung von ihrer Leistungspflicht zurück. Verweigert die Gesellschaft Zahlungen, müssen die bezugsberechtigten Personen die Entscheidung anfechten und die Anspruchsberechtigung nachweisen. Ein eher seltenes Szenario ergibt sich, wenn der Versicherte in einem Krisengebiet stirbt. Manche Policen schließen Todesfälle in Krisengebieten in den Verträgen aus.
Sind alle Untersuchungen zum Tod abgeschlossen und bewilligt die Versicherung die Auszahlung, erfolgt die Ausschüttung in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Worüber Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten
Bei Scheidung oder Geschäftspartnerwechsel:
Die Risikolebensversicherung dient in der Regel der Absicherung von nahestehenden Personen. Im Lauf des Lebens können sich diese Personen ändern. Bei einer Scheidung beispielsweise möchte der Versicherungsnehmer eventuell dem Ex-Partner den Schutz der Risiko-LV nicht mehr angedeihen lassen und jemand anderen in den Kreis der berechtigten Personen aufnehmen. Dies sollten Sie der Versicherung mitteilen. Diese nimmt dann auf ihre schriftliche Anweisung hin die Änderung vor, indem Namen ergänzt oder gestrichen werden. Gleiches gilt bei Beendigung eines geschäftlichen Verhältnisses.
Bei Heirat und Kindern:
Eine Hochzeit und die Geburt eines Kindes sind freudige Ereignissen. Sie können auch Einfluss auf die Ausgestaltung der Vertragsbedingungen Ihrer Risikolebensversicherung haben. Um den Nachwuchs finanziell abzusichern, möchten vielleicht beide Partner als versicherte Personen in die Police aufgenommen werden. Ist dieser Schritt vertraglich möglich, hätten die Kinder beim Tod eines der beiden Elternteile Anspruch auf die Versicherungssumme. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss diese Eventualität miteinzubeziehen und darauf zu achten, dass die Police dementsprechend nachträglich geändert werden kann.
Mit der größer werdenden Familie sollte auch der Kreis der bezugsberechtigten Personen angepasst werden und etwa die Namen der Kinder eingetragen werden. Da auch die finanziellen Erfordernisse steigen, sollte die Höhe der Versicherungssumme unter die Lupe genommen werden und gegebenenfalls durch die Option der Nachversicherungsgarantie an die neuen Bedürfnisse angepasst werden.
Beim Auslandsaufenthalt:
Prinzipiell gilt bei der Risikolebensversicherung ein weltweiter Versicherungsschutz. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt – ob beruflich oder privat – sollten Sie jedoch einen Blick in den Vertrag der Risikolebensversicherung werfen. Bestimmte Krisengebiete können darin ausgeschlossen sein. Bei einem dortigen Todesfall leistet die Versicherung nicht. Da sich die Kategorisierung von Krisengebieten ändern kann, sollten Sie bei Ihrer Versicherung im Zweifel nachfragen, ob das betreffende Land tatsächlich ausgeschlossen ist oder ob hier eine Anpassung an die veränderten Gegebenheiten vorgenommen werden kann.
Bei hohen finanziellen Belastungen:
Während der Versicherungslaufzeit können nicht kalkulierte Mehrbelastungen beim Versicherungsnehmer auftreten. Das kann der Eintritt in die Selbstständigkeit sein, aber auch eine Anpassung aufgrund eines Kredits oder der Heirat und damit verbunden einem größeren Haushalt. Wer bei Vertragsabschluss die Zusatzoption einer Nachversicherungsgarantie eingeschlossen hat, kann während der Laufzeit den Versicherungsumfang anpassen und verhindert so eine eventuell auftretende Deckungslücke zwischen dem tatsächlichen Bedarf und der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Risikolebensversicherung zu beachten ist
Risikolebensversicherungen können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden. Wenn Sie in Raten zahlen oder eine viertel- beziehungsweise halbjährliche Zahlungsweise vereinbart haben, können Sie auch mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Bezahlzeitraumes die Risikolebensversicherung kündigen.
Wir empfehlen Ihnen, die schriftliche Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung zu senden. So erhalten sie mit dem Rückschein die Bestätigung der Versicherung, dass Sie Ihr Schreiben auch wirklich fristgerecht erhalten haben.
In einer prekären finanziellen Situation empfiehlt es sich, nicht sofort panisch die Risikolebensversicherung zu kündigen, um etwas mehr Geld in der Tasche zu haben. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer, schildern Sie das Problem und vereinbaren Sie schriftlich beispielsweise die Aussetzung der Beiträge für eine bestimmte Zeit. Dadurch verringert sich die im Todesfall fällige Versicherungssumme, die Risikolebensversicherung besteht aber weiter.
Anders als bei einer Kapitallebensversicherung kann eine Risikolebensversicherung nicht verkauft werden. Sie dient während der Vertragslaufzeit ausschließlich der Absicherung des Todesfallrisikos und bildet keinen Kapitalstock.
Ändern sich Ihre Lebensumstände und betreffen eventuell auch Ihre Risikolebensversicherung, ist eine Anpassung der Versicherung oft sinnvoller als eine Kündigung.
Beispiel:
Ehepartner lassen sich scheiden. Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person wollen Ihren Ex-Partner nicht länger als Begünstigten in der Police beinhaltet sehen. Dann kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Diese streicht Ihre Exfrau aus dem Vertrag und setzt den neuen Begünstigten Ihrer Wahl ein.
Eine Risikolebensversicherung schließen Sie in aller Regel auf einen langen Zeitraum ab. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist dennoch möglich. Ein solcher läuft immer nach dem ähnlichen Muster ab. Sie müssen die Kündigungsfristen Ihres Vertrages berücksichtigen und einhalten. Zuerst sollten Sie einen neuen Anbieter finden und sich ein verbindliches Angebot unterbreiten lassen. Erst mit diesem in der Tasche schicken Sie die schriftliche Kündigung Ihres aktuellen Risikolebensversicherungsvertrags an den Versicherer.
Einige Punkte sollten Sie vor einem Wechsel im Auge behalten. Bei einem Neuabschluss ist Ihr Eintrittsalter höher als bei Vertragsabschluss der aktuellen Police. Das neue Versicherungsunternehmen setzt die Beiträge nach Ihrem aktuellen Eintrittsalter fest – das kann unter Umständen teuer werden.
Auch Ihr Gesundheitszustand wird bei einem Neuabschluss noch einmal – in Form von Gesundheitsfragen – unter die Lupe genommen. Sollten sich Ihre gesundheitlichen Prognosen verschlechtert haben, kann die neue Versicherung den Abschluss ablehnen oder mit hohen Risikoaufschlägen belegen. Sollten sich diese Punkte bei Ihnen zerstreuen, steht einem Wechsel der Risikolebensversicherung nichts im Wege!