Feuer, Sturm und Leitungswasser sind die wichtigsten Gefahren für eine Immobilie. Wenn ein Brand, ein Sturmschaden oder ein Wasserrohrbruch Haus und Hof beschädigen, fallen Kosten im fünf- und sechsstelligen Bereich an. Muss ein Gebäude abgerissen werden oder sind aufwändige Aufräumarbeiten durchzuführen, steht der Hausbesitzer finanziell vor dem Ruin. Eine Wohngebäudeversicherung kommt für anfallende Kosten auf und ist ein wichtiger Schutz für den stolzen Immobilienbesitzer.

Haben Sie einer anderen Person einen Schaden zugefügt, werden Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen. Dabei kann es sich um einen Sachschaden, um einen Personenschaden oder um einen Vermögensschaden handeln. Lassen Sie beispielsweise bei einem Besuch aus Unachtsamkeit einen schweren Gegenstand auf das Waschbecken Ihrer Bekannten fallen, kommt die Haftpflicht für den Ersatz der Sachkosten auf. Stoßen Sie als Fußgänger durch ein Missgeschick unglücklich mit einer anderen Person zusammen und verletzt sich diese durch den nachfolgenden Sturz, kommt die Haftpflicht für die Krankheits- und Behandlungskosten auf. Ist die geschädigte Person dauerhaft bewegungseingeschränkt und kann sie vielleicht sogar nicht mehr in vollem Umfang am Berufsleben teilnehmen, kommt die Haftpflicht für eine Rentenleistung auf. Sie kann im Notfall sogar ein Leben lang gezahlt werden. 

Gerade aufgrund lebenslanger Rentenzahlungen sieht eine gute Haftpflicht eine hohe Versicherungssumme von meist mehreren Millionen Euro vor. So ist sichergestellt, dass auch lebenslange Rentenzahlungen im schlimmsten Fall durch die Versicherung abgedeckt sind.

Konkret kommt die Versicherung für die Kosten der Wiederherstellung auf, das heißt, der beschädigte Gegenstand kann ersetzt werden. Entsteht durch den Schaden ein Nutzungsausfall, können auch die Kosten für Folgeschäden übernommen werden. Sind Personen zu Schaden gekommen, werden Bergungs- und Behandlungskosten getragen. Ein Verdienstausfall gehört ebenso zu den erstattungsfähigen Kosten. Bei bleibenden Schäden ist eine lebenslange Rentenzahlung möglich, auch Schmerzensgeld kann gezahlt werden

Die vielleicht wichtigste Leistung der Haftpflichtversicherung besteht allerdings darin, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Das bedeutet, Ihr Versicherer wird bei Anzeige des Schadens sehr genau prüfen, ob eine Leistungspflicht für ihn besteht. Macht der Geschädigte eine unberechtigte Forderung geltend, können Sie diese zurückweisen. Im schlimmsten Fall sind Sie berechtigt, diese Forderung juristisch abzulehnen. Ihr Versicherer wird dazu einen Gerichtsprozess führen, die Kosten sind im Rahmen Ihrer privaten Haftpflicht abgedeckt. Aus diesem Grund bezeichnet man die Privathaftpflicht auch als passive Rechtsschutzversicherung.

Nach einem Brand kann von einem Gebäude nichts mehr übrig bleiben. Der Besitzer steht dann vor dem Ruin. Die Versicherung kommt für die Errichtung des Hauses zum Neuwertpreis auf. Das bedeutet, Sie erhalten als Versicherter ein neues und gleichartiges Haus zum aktuellen heutigen Preis von der Versicherung. Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie darauf achten, dass die Kosten für einen Mietersatz mitversichert sind. Das bedeutet, dass die Kosten für eine Mietwohnung als Ersatz für Ihr abgebranntes Haus erstattet werden, solange Sie Ihr neues Heim nicht bewohnen können. Die Erstattung zum Neuwert greift nur, wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach dem Totalverlust mit dem Neuaufbau beginnen.

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