Möchten Sie einen Ansprechpartner, der Ihnen Zeit spart, Ihnen die Vertragsverwaltung abnimmt und im Schadensfall für eine rasche Sanierung und eine Versicherungsleistung innerhalb weniger Tage sorgt?
Apotheken-Versicherung
Sachversicherungen für Apotheken
Für alles, was in Apotheken zerstört, beschädigt oder gestohlen werden kann, gibt es auch entsprechende Sachversicherungen zum Schutz des Besitzes und Eigentums der Apotheken-Inhaber wie etwa die folgenden Punkte:
Inhaltsversicherung
Die Werte- oder Inhaltsversicherung gilt sozusagen als Fundament der Apotheke, denn sie sichert das Warenlager sowie die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung gegen die sogenannten Grundgefahren ab. Dazu gehören vor allem Feuer, Wasser, Sturm und Hagel sowie Einbruch-Diebstahl, Raub und Vandalismus. Die Schadensursachen können in der Police aber beispielsweise um Elementarschäden wie Überschwemmungen oder von der Natur ausgehende Gefahren erweitert werden, sofern diese nicht sowieso schon in der Versicherung enthalten sind. Das ist vor Vertragsabschluss stets zu überprüfen.
Betriebsunterbrechung
Für Apotheker und Apothekerinnen ist es ein echter Albtraum, wenn die Apotheke wegen eines größeren Schadens etwa aufgrund der folgenden Sanierungsarbeiten für eine Weile schließen muss. Daher ist der Betriebsunterbrechungsschutz so wichtig, denn damit sind die weiterlaufenden Kosten wie Gehälter, Mieten, Leasingraten und Gewinnausfälle abgesichert. Dabei sollte die Police so gewählt werden, dass auch eine eventuell länger andauernde Betriebsunterbrechung hinreichend abgedeckt ist.
Cyber-Schutz
Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 ist der Umgang mit sensiblen Kunden- und Patientendaten im Gesundheitswesen zum besonders heiklen Thema geworden. Zwar sind Apotheker und Apothekerinnen schon seit eh und je damit konfrontiert aber mit der EU-DSVGO sind Risiken hinzugekommen, die im Schadensfall zu extrem hohen Kosten führen können. Daher ist der Abschluss einer Cyber-Schutz-Police zur Absicherung gegen Datenschutzverletzungen für jeden Apotheken-Inhaber ein Muss. Darüber hinaus sollte man zumindest damit rechnen, dass die Cyber-Police aufgrund der zunehmenden Digitalisierung künftig ebenfalls zum Basis-Schutz gehören und damit für Apotheker und Apothekerinnen zum "Pflichtprogramm" werden wird.
Aber nicht nur diese Absicherungsbereiche sollte jeder Apotheker im Hinblick auf seinen vorhandenen Versicherungsumfang überprüfen, sondern auch die folgenden existenziellen Versicherungen:
Denn dass Sie entsprechende Versicherungsverträge besitzen, bedeutet nicht, dass Sie sich auch entspannt zurücklehnen können.
Denn im Schadenfall kommt es eben vor allem darauf an, was in den jeweiligen Versicherungsbedingungen steht. Und dort können im Schadensfall böse Überraschungen auf Sie warten!
Allgemeine Gewerbeversicherungen - dazu zählen so gut wie immer Verträge, die über die finanzierende Bank abgeschlossen werden - berücksichtigen nämlich nicht die berufsspezifischen Risiken wie ...
Weitere Probleme treten in sehr vielen Fällen bezüglich den Bereichen Fehlabgabe, Retax, Datenschutzverletzung oder Reinraum auf. Erfolgte hier keine fundierte und rechtsverbindliche Absicherung gefährden die finanziellen Folgen Ihre Existenz als Apotheker/in!
In anderen Bereichen wie dem Ausfall von Approbierten, Kühlgut, NIR-Spektrometer und Hausbelieferung drohen zumindest hohe Kosten, für die oftmals kein Versicherungsschutz besteht.
Adäquater Versicherungsschutz gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erforderlich
Versicherer verfolgen in der Regel eine von zwei Strategien. Entweder gestalten sie ihre Versicherungstarife, und damit den Schutz, den Sie sich einkaufen, sehr allgemein oder extrem spezifisch. In jedem Fall sollen Tarife für möglichst viele potentielle Versicherungsnehmer nutzbar sein, denn das spart den Versicherern Entwicklungs- und Verwaltungskosten. Der Apothekerberuf weist jedoch ganz besondere Risiken auf, die nicht unter einen standardisierten Versicherungsschutz passen. Für Sie wiederum bedeutet das Lücken im Versicherungsschutz, die mitunter Ihre finanzielle Existenz gefährden.
Das wirkt paradox, wo Versicherungen Sie doch eigentlich vor hohen Kosten im Schadensfall schützen sollen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie als Apothekeninhaber/in zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Somit müssen apothekenspezifische Risiken zwingend vom Versicherungsschutz abgedeckt sein. Nur ist das leider nicht nur schwierig, sondern in der Praxis häufig nicht der Fall. Denn Sie wissen sicherlich am besten, dass vermutlich nichts geregelter ist als der Apothekenalltag. Sie werden von Gesetzen, Vorschriften und Pflichten beinahe erdrückt und müssen immer mit dem Erscheinen des Pharmazierates oder des Amtsapothekers rechnen.
Für Sie darf es somit nur eine Schlussfolgerung geben: Ihre Apothekenversicherungen müssen auch das Apothekenrecht abbilden!
Ist dem nicht so, haben Sie als Apothekeninhaber/in im Schadensfall den "schwarzen Peter".
Denn kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit unter den Gutachtern, stehen Sie entweder direkt ohne Versicherungsleistungen da oder müssen sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einstellen, dessen Ende offen ist. Nicht Ihrem Berufsstand angepasste Versicherungen, und davon gibt es sehr wenige, kosten Sie somit Geld oder Zeit oder beides.
Möchten Sie das in Kauf nehmen?
Sicherlich nicht. Bedenken Sie deshalb unbedingt:
Als Apotheker/in müssen Sie dem Votum ihres Pharmazierates oder Amtsapothekers Folge leisten, unabhängig davon, was die Versicherung anordnet oder der Gutachter der Versicherung sagt, meint oder feststellt!
Deshalb muss bei der Absicherung Ihrer Apotheke/n insbesondere darauf geachtet werden, dass das Apothekenrecht in Ihrem Versicherungsvertrag eine adäquate Berücksichtigung findet. Nur so kann Ihnen die Versicherung am Ende wirklichen Schutz bieten.
Apotheken-spezifische Risiken sind meist nicht oder nur lückenhaft versichert
Zwar gibt es einige hundert Versicherer in Deutschland, aber kaum einer davon bietet Apotheken-Versicherungen, die zudem auch noch die apothekenspezifischen Risiken rechtsverbindlich abdecken. Mitunter wird versucht über besondere Versicherungsbedingungen in Einzelfällen diese Risiken teilweise einzuschließen. Das Ergebnis ist niemals befriedigend, da diese Vorgehensweise zu unübersichtlichen Versicherungsverträgen und meist auch zu eklatanten Einschränkungen führt.
Welche Einschränkungen können beispielsweise auftreten?
Hierbei handelt es sich lediglich um zwei von einer Vielzahl apothekenspezifischer Risiken. Da diese meist ausschließlich in Apotheken auftreten, sind sie in allgemeinen Gewerbeversicherungen praktisch nie abgedeckt. Selbst vermeintliche Apotheken-Versicherungen sehen hier oftmals problematische Regelungen vor.
Es liegt deshalb an Ihnen als Apothekeninhaber/in Ihren Versicherungsschutz nicht nur bei der Eröffnung oder Übernahme sowie mit Beginn der Abgabe-Überlegungen zu überprüfen, sondern regelmäßig, da sich auch Gesetze, Vorschriften und Pflichten über die Zeit ändern.
Diese vier Fragen müssen Sie sich als Apotheker/in stellen
Beratung zur Apotheken-Versicherung vereinbaren
Natürlich ist für die regelmäßige Überprüfung Ihrer Apotheken-Versicherungen und zur Beantwortung dieser zentralen Fragen Kompetenz und Zeit nötig.
Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur Versicherungen, die möglichst alle apotheken-spezifischen Risiken abdecken, sondern auch einen Ansprechpartner, der Ihnen diesen Aufwand abnimmt, sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).