Betriebsunterbrechung Apotheke

Versicherungssumme muss realistisch sein


Häufig müssen Apotheken nach einem Schadensfall für längere Zeit schließen, weil die Wiederherstellung des erforderlichen Hygienestandards und die anschließende Kontrolle durch den Pharmazie-Rat nun einmal viel Zeit kosten. Doch nicht nur der Zeitverlust ist erheblich, sondern auch der dadurch entstehende finanzielle Schaden, der schlimmstenfalls das Aus für den Apotheken-Inhaber bedeuten kann. Häufige Gründe für länger andauernde Betriebsunterbrechungen sind vor allem Wasserschäden, Feuer oder unkontrollierte Austritte von Wirkstoffen.

Kleinere Betriebsunterbrechungen sind in der Regel durch die Apotheken-Inhaltsversicherung abgedeckt. Das heißt, der Rohertrag ist bis zur maximalen Versicherungssumme von einer Million Euro versichert. Das reicht aber in Bezug auf den tatsächlichen Schließungszeitraum in den meisten Fällen nicht aus, sodass Apotheker und Apothekerinnen beim Abschluss einer Police zur Abdeckung einer großen Betriebsunterbrechung eine höhere Versicherungssumme festlegen sollten. Bewährt hat sich bei Apotheken bisher ein Richtwert von etwa einem Drittel des Jahresumsatzes. Wer hinsichtlich der Versicherungssumme unsicher ist, sollte diese mithilfe eines Experten individuell ermitteln.

Aufgrund der fortschreitenden Klimaveränderungen müssen Apotheker und Apothekerinnen darauf achten, dass ihre Police eine Betriebsunterbrechung als Folge von Elementarschäden noch einmal mit der gleichen Summe versichert. Das geschieht nämlich in der Regel nicht automatisch.

„Stolperstein“ Pharmazie-Ratsklausel


Nach einem Schaden mit Betriebsunterbrechung bleibt die Apotheke geschlossen, bis der Schaden beseitigt ist. Das heißt aber nicht, dass es ausreicht, alles zu reparieren, zu reinigen und zu ersetzen, denn dem Apotheken-Inhaber steht nach Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen immerhin noch eine Revision durch den Pharmazie-Rat ins Haus. Ist der letzte Handwerker weg, kommt also der Pharmazie-Rat und führt sofort die Prüfung durch, denken Sie? Nein, in der Regel nicht, denn meist vergehen nochmals drei bis vier Tage, bis die Revision tatsächlich stattfindet. Hat der Prüfer dann auch noch etwas zu bemängeln, bleibt die Apotheke weiterhin geschlossen. Fehlt beispielsweise das erforderliche Hygienegutachten, gilt die Apotheke als nicht betriebsbereit und bleibt solange zu, bis der Mangel behoben ist. Das kann alles sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass der Inhaber Schlimmeres nur mit einer adäquaten Versicherung verhindern kann.

Hygienemängel verhindern Inbetriebnahme


Gerade Betriebsunterbrechungen, die nach einem Schadensfall aufgrund von Hygienemängeln, Feuchtigkeits- oder Brandrückständen zustande kommen, sind für Apotheker und Apothekerinnen der Albtraum schlechthin. In solchen Fällen sind nämlich meist sehr zeitaufwendige Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Amtsapotheker oder Pharmazieräte fordern je nach Schadensereignis verschiedene Dokumente an, die der Apotheken-Inhaber zeitnah zur Verfügung stellen muss. Das Spektrum reicht hierbei von Hygienenachweisen, Gutachten über Pilzbefall, Sporen und Bakterien bis hin zu Daten von Luftfeuchtigkeitsmessungen oder Raumtemperatur. Kommt der Betroffene dieser Forderung nicht nach, bleibt die Apotheke erst einmal zu. Es ist daher für Apotheker und Apothekerinnen besonders wichtig, darauf zu achten, dass die sanierenden Firmen sich an die Hygienestandards halten. Das ist gar nicht so einfach, denn oftmals erlauben die Versicherer nur die Beauftragung der preisgünstigsten Firmen und die sind oftmals nicht die beste Wahl. Muss dann nach erfolgloser Revision wegen Nichtbeachtung der Hygieneanforderungen nachgearbeitet werden, kostet das den Apotheken-Inhaber noch mehr Zeit und Geld. Hier sollten sich Apotheker und Apothekerinnen professionelle Berater ins Boot holen, damit sie diesem Dilemma nicht zum Opfer fallen.

Betriebsunterbrechung durch Datenverlust


Doch auch Cyber-Risiken bergen stets die Gefahr eines Schadens mit anschließender Betriebsunterbrechung. So kann schon eine Bewerbungsmail, die voller Erwartung geöffnet wird, hinter der sich aber ein Trojaner verbirgt, die Apotheke zeitweise lahmlegen. Cyber-Attacken können dazu führen, dass wichtige Daten vorübergehend nicht mehr zur Verfügung stehen oder durch Datenklau in falsche Hände geraten. Leider achten Apotheken oft immer noch zu wenig auf Cyber-Risiken und schließen unzureichende Versicherungen ab. 

Wenn die Apotheke abgesperrt wird,…


… etwa wegen polizeilicher Maßnahmen, eines Bombenfundes oder eines Infektionsausbruchs durch Erreger im näheren Umfeld, kann das ebenfalls zur Betriebsunterbrechung mit beachtlichen Umsatzeinbußen führen. Man denke nur an den Ausbruch der Schweinepest oder Vogelgrippe – das kann unter Umständen eine ganze Weile dauern, bis festgelegte Sperrbezirke wieder freigegeben werden können. Die Abdeckung solcher Schäden mit entsprechend hoher Versicherungssumme sollte auf jeden Fall auch Bestandteil der Police sein.
Es gibt also bei der Wahl einer apothekengerechten Police vieles zu beachten und zu überprüfen. Damit nichts übersehen wird und auch wirklich alle Risiken adäquat abgedeckt sind, sollten Apotheker und Apothekerinnen sich umfassend vom Experten beraten lassen.

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