Rechtsschutzversicherung für Apotheken

Vor rechtlichen Auseinandersetzungen ist kein Berufsstand wirklich gefeit und das gilt auch für Apotheker und Apothekerinnen. Daher ist eine gute, an die individuellen Belange angepasste Rechtsschutzversicherung ein absolutes Muss. Auch wenn es in Apotheken seltener zu Rechtsstreitigkeiten kommt als in anderen Heilberufen, kann schon alleine wegen des eng gesteckten gesetzlichen Rahmens, den die Apothekenbetriebsordnung vorgibt, nicht auf eine adäquate Rechtsschutz-Police verzichtet werden.

Police muss alle Rechtsgebiete abdecken


Eine Rechtsschutz-Police, die alle Rechtsgebiete abdeckt, sollte für Apotheker und Apothekerinnen zum Basisschutz gehören. Gerade im Bereich des Mitarbeiter-, Vertrags-, Verkehrs-, Miet- und Baurechts sowie auch in Sachen Datenschutz kann es schnell einmal zu juristischen Auseinandersetzungen kommen. Die Risiken sind hierbei nicht gut vorhersehbar, sodass ein umfangreicher Rechtsschutz auch für Apotheken sehr wichtig ist. Darüber hinaus sind Apotheken-Inhaber täglich mit risikobehafteten Gesundheitsfragen, Vorgaben von Ärzten und Beratungen zu Wirkstoffen konfrontiert und rechnen Rezepte mit den Krankenkassen ab. Diese Tätigkeiten bergen stets das Risiko, dass es zu Straftatvorwürfen wie etwa Betrugsvorwürfe der Krankenkassen wegen Retaxationen oder Ungereimtheiten bei Abrechnungen, Vorwürfe der Körperverletzung beispielsweise wegen der Abgabe falscher Medikamente kommen kann. Als Betrug oder Körperverletzung deklarierte Straftaten werden dann ungünstiger weise zunächst einmal im Strafrecht verhandelt. Diese apothekenspezifischen Risiken sind durch die einfache Rechtsschutz-Police von der Stange aber nicht abgedeckt, sodass hier ein Spezial-Strafrechtsschutz für Apotheken erforderlich ist.

Apotheken-Strafrechtsschutz lässt Inhaber ruhiger schlafen


Apotheker und Apothekerinnen haben im Berufsalltag ständig mit potenziell gefährlichen Wirkstoffen zu tun und sind sich im Klaren darüber, dass die hilfreichste Medizin bei falscher Dosierung zum Gesundheitsrisiko werden kann. Kommt es dann zur Fehlabgabe oder falschen Dosierung eines Medikamentes, steht schlimmstenfalls der Vorwurf der Körperverletzung im Raum und darauf folgen meist langwierige und kostspielige Prozesse. Darüber hinaus läuft der Apotheken-Inhaber aufgrund der regelmäßigen Festlegung neuer Abrechnungsregeln durch Rahmenverträge der Krankenkassen ständig Gefahr, des Abrechnungsbetrugs verdächtigt zu werden, wenn es in diesem Tätigkeitsbereich zu Fehlern kommt. Auch in diesem Fall sind oftmals juristische Auseinandersetzungen anhängig, die den betroffenen Apotheken-Inhaber nicht nur viel Geld, sondern auch jede Menge Nerven kosten. Ist er dann lediglich im Besitz einer herkömmlichen Rechtsschutzversicherung, müsste er den Strafrechtsvorwurf selbst überzeugend entkräften oder freigesprochen werden, bevor diese überhaupt greift. Diesem Dilemma sind Apotheker und Apothekerinnen hingegen nicht ausgesetzt, wenn sie einen speziellen Apotheken-Rechtsschutz besitzen, der schon beim bloßen Strafvorwurf greift. Darüber hinaus deckt die Spezial-Rechtsschutz-Police auch höhere Anwalts- und Gutachterkosten ab, die in der Regel bei Inanspruchnahme von solchen spezialisierten Experten anfallen. Wer eine Apotheke besitzt, ist sich dieser ständigen Gefahren im Arbeitsalltag auch bewusst und wird nachts wohl nur mit der Gewissheit wirklich ruhig schlafen können, dass alle Risiken durch die apothekengerechte Police optimal abgedeckt sind.

Ein Risiko kommt selten allein


Doch neben dem Risiko des Strafrechtsvorwurfs birgt der Apotheken-Alltag noch einige Gefahren mehr. Das Spektrum reicht hierbei von juristischen Auseinandersetzungen nach dem Kauf eines Geschäftswagens, einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Ordnungswidrigkeit über Rechtsstreitigkeiten wegen der Lieferung neuer Einrichtungsgegenstände oder technischer Geräte mit Mängeln bis hin zu nicht leistungsbereiten Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Betrugsvorwürfen nach einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt. In solchen Fällen stehen Apotheker und Apothekerinnen oftmals aufgrund der langwierigen, kostenintensiven und nervenraubenden Gerichtsverfahren unter großer Belastung. Diese existenzielle Bedrohung ist ohne einen speziellen Apotheken-Rechtsschutz, der die Betroffenen in solchen Fälle absichert, kaum zu ertragen.

Apotheker sollten ihre Police kennen


Wer eine Rechtsschutz-Police besitzt, sollte mit dem Inhalt gut vertraut sein und genau wissen, was wirklich abgedeckt ist oder in welchem Bereich Ergänzungen sinnvoll werden könnten. In der Regel bestehen die Policen aus verschiedenen Bausteinen und können daher an die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer angepasst werden, denn jedes Berufsfeld birgt andere Risiken. Es gilt also für Apotheker und Apothekerinnen darauf zu achten, dass ihre Police neben den Basiselementen wie beispielsweise Privat- und Berufsrechtsschutz, Arbeits- und Datenrechtsschutz auch apothekenspezifische Rechtsgebiete wie etwa Schadenersatz-, Internet- und Verwaltungsrechtsschutz abdeckt. Wer sichergehen möchte, dass seine Rechtsschutz-Police auch wirklich alle grundsätzlich zu versichernden Basiselemente und die Mitversicherung der apothekenspezifischen Elemente beinhaltet, sollte sich vorab beim Experten informieren.

Apotheken-Inhaber sollten den Rechtsschutz für den privaten Bereich in den Firmenrechtsschutz integrieren und Letzteren sinnvollerweise um den Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzen. Die Erweiterung der Police um diesen speziellen Baustein sollte folgende Klauseln beinhalten:

  • Kommt es im Rahmen der versicherten Apotheker-Tätigkeiten zum Vorwurf eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit, muss der Kostenschutz gewährleistet sein.
  • Der Rechtsschutz muss bei einem Straftat-Vorwurf greifen, solange keine rechtskräftige Verurteilung stattgefunden hat.
  • Es müssen auch höhere Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten übernommen werden, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen. Das sollte auch für Honorarvereinbarungen gelten. Ebenso sollten im Rahmen von Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen anfallende Anwaltskosten abgedeckt sein.

Was noch zu beachten ist


Sollte der Inhaber einer Rechtsschutz-Police selbst klagen wollen, ist zu beachten, dass die meisten Versicherer erst ab Eintritt der sogenannten Gerichtsanhängigkeit Leistungen erbringen. Wann diese eintritt, sollten betroffene Apotheker und Apothekerinnen in diesem Fall bei ihrem Anwalt erfragen. Sinnvoll ist hier die Einholung eines Kostenübernahme-Titels bei der Rechtsschutzversicherung durch den Anwalt, bevor die Klage des Apotheken-Inhabers eingereicht wird. So kann man unangenehmen Überraschungen bis zu einem gewissen Grad schon einmal vorbeugen.

Neben der Gerichtsanhängigkeit ist auch der Schadenszeitpunkt von Bedeutung, das heißt, die Rechtsschutz-Police leistet nicht, wenn dieser vor ihrem Beginn liegt. Gab es zu diesem Zeitpunkt schon eine andere Rechtsschutz-Police, ist diese nur dann in der Leistungspflicht, wenn das betroffene Rechtsgebiet darin vereinbart wurde. Da das Thema Apotheken-Rechtsschutz ein sehr komplexes Thema ist, sollten Apotheker und Apothekerinnen ihre Police einem Rechtsschutz-Check durch einen Fachmann unterziehen, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt.

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