Bausparvertrag
Welche Vorteile bietet ein Bausparvertrag?
- einer sehr sicheren Anlageform
- vertraglich garantierten Konditionen, wie unter anderem der Guthabenverzinsung und dem Sollzins
- staatlichen Förderungen, wie der Wohnungsbauprämie und / oder der Arbeitnehmersparzulage (bei Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen), sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
- einem zinsgünstigen Darlehen, das für einen wohnungswirtschaftlichen Zweck genutzt werden kann
- einer vergleichsweise hohen Flexibilität, da Sie sich nicht festlegen müssen, ob Sie das Darlehen wirklich nutzen oder das angesparte Guthaben einfach anderweitig verwenden
Wie hoch sollte die Bausparsumme gewählt werden?
Wofür kann das Darlehen aus einem Bausparvertrag genutzt werden?
Das Darlehen aus einem Bausparvertrag darf genutzt werden für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie …
- den Bau und den Erwerb von Wohneigentum: Ein Bausparvertrag kann für die Finanzierung eines Neu- oder Altbaus eingesetzt werden oder um ein Eigenheim umzubauen bzw. zu erweitern. Zu den finanzierbaren Kosten gehören unter anderem die Planungskosten wie Architekten- und Statikerhonorare, Erschließungskosten wie Kosten für die Versorgung mit Wasser, Elektrizität und Gas, Kosten für Straße und Gehweg sowie die Kosten für die erstmalige Gartenanlage, Kosten für Garagen, Schutzbauten und alle Einbauten, die fest in das Gebäude eingefügt werden (z. Bsp. Küchenspüle, Badewanne, Dusche, Waschbecken, ..)
- einen Bauplatzkauf: Damit das Bauspardarlehen hierfür genutzt werden kann, muss das Grundstück später zur Errichtung eines ausschließlich oder überwiegend wohnlich genutzten Gebäudes dienen, für das Grundstück ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existieren oder das Grundstück muss auf Bauerwartungsland liegen
- eine Entschuldung: Bauspardarlehen können ebenfalls zur Ablösung von Krediten zur Finanzierung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen genutzt werden
- eine Finanzierung von gewerblichen Objekten: Bei gemischt genutzten Objekten (überwiegend Wohnzwecke sowie Gewerbe) dürfen die Bausparkassen auch den gewerblich genutzten Teil finanzieren. Eine Finanzierung rein gewerblicher Bauvorhaben ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Objekte müssen in Gebieten liegen, die dem Wohnen dienen, und dazu bestimmt sein, zur Versorgung dieser Gebiete beitragen sowie deren Wohnqualität verbessern.
- den Erwerb von Wohnrechten (vor allem Finanzierung von Wohnraum in Altenwohnheimen oder Altenpflegeheimen).
Was bedeutet bei einem Bausparvertrag Zuteilung und wann ist sie erreicht?
Bei einem Bausparvertrag ist die Zuteilung die Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Bauspardarlehens. Ein Vertrag ist zuteilungsreif, wenn das Mindestbausparguthaben erreicht ist, das in der Regel 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme ausmacht, und zudem noch weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu den weiteren Voraussetzungen gehört das Erreichen der vertraglich festgelegten Mindestsparzeit (in der Regel 18 Monate, je nach Bauspartarif auch kürzer bis zu 5 Jahre andauern) und einer ausreichend hohen Bewertungszahl. Die Bewertungszahl ergibt sich aus Sparguthaben und Spardauer im Verhältnis zur vereinbarten Bausparsumme und dem anschließenden Vergleich mit der Ansparleistung anderer Bausparer.
Hat Ihr Bausparvertrag zum Bewertungsstichtag einer Zuteilungsperiode nicht die notwendige Zielbewertungszahl erreicht, müssen Sie auf die Zuteilung in der nächsten Zuteilungsperiode warten. Die Wartezeit bis zur folgenden Periode kann zwischen drei und sechs Monaten dauern. Die Dauer dieses Zeitraum ist abhängig davon, wie viele Gelder der Bausparkasse in Form neuer Sparraten zufließen.
Wann kann ein Bausparvertrag ausgezahlt werden?
Prinzipiell kann ein Bausparvertrag jederzeit ausgezahlt werden. Entscheidend ist, ob sich der Bausparvertrag noch in der Ansparphase befindet oder bereits zuteilungsreif ist.
Befindet sich Ihr Bausparvertrag noch in der Ansparphase, ist eine Kündigung erforderlich. Hierbei müssen Sie eine Kündigungsfrist, die von Bausparkasse zu Bausparkasse variiert, einkalkulieren. Näheres zu der Kündigungsfrist können Sie den AGBs Ihres Bausparvertrages entnehmen. Gegebenenfalls können Sie bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist über das Ersparte verfügen. Sofern die Bausparkasse dazu bereit ist, müssen Sie allerdings mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, die üblicherweise pro Monat, den das Ersparte früher ausgezahlt wird, ein Prozent der Bausparsumme beträgt. Ihr Anspruch auf das Bauspardarlehen erlischt mit der Auszahlung.
Ist Ihr Bausparvertrag bereits zuteilungsreif, können Sie entscheiden, ob Sie das Darlehen in Anspruch nehmen und somit für einen wohnungswirtschaftlichen Zwecke einsetzen oder sich nur das Bausparguthaben inklusive der Zinsen auszahlen lassen und es auch für andere Zwecke verwenden.
Welche Möglichkeiten bestehen bei einem zuteilungsreifen Bausparvertrag?
Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sie …
- die Zuteilung annehmen und das Bauspardarlehen beantragen. Damit erhalten Sie das Bausparguthaben inklusive Zinsen sowie das Darlehen. Infolgedessen beginnen Sie mit der Tilgung.
- die Zuteilung annehmen, sich das Darlehen aber erst bis zu einem Jahr später auszahlen lassen. Mit der Annahme der Zuteilung wird dann zunächst nur Ihr Bausparguthaben inklusive Zinsen ausgezahlt.
- eine Verschiebung der Zuteilung beantragen und damit die Auszahlung Ihres Bausparguthabens und Ihres Darlehen erst später in Anspruch nehmen.
- auf die Zuteilung und Ihr Bauspardarlehen verzichten. Dadurch erhalten Sie Ihr Bausparguthaben inklusive Zinsen sowie je nach Tarif einen Zinsbonus.
- auf die Zuteilung verzichten und die Bausparsumme Ihres Bausparvertrags erhöhen.
Wie wird Bausparen staatlich gefördert?
Im Rahmen der Wohnungsbauprämie werden Ihre Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit staatlichen Zuschüssen gefördert. Diese Förderung ist einkommensabhängig und beträgt 8,8 Prozent auf bis zu 512 Euro bei Ledigen beziehungsweise auf bis zu 1.024 Euro bei Ehepaaren.
Die Wohnungsbauprämie können Sie beantragen, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 25.600 Euro als Single oder 51.200 Euro gemeinsam mit Ihrem Ehepartner beträgt.
Die Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent erhalten Sie, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen als Arbeitnehmer in einen Bausparvertrag investieren und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung Ihres Arbeitgebers. Je nach Arbeitgeber erhalten Sie monatlich bis zu 40 Euro und können diese in einen Bausparvertrag investieren. Im öffentlichen Dienst erhalten Sie in der Regel 6,65 Euro/Monat bei einer vollen Stelle.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Als Single darf Ihr zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen die Grenze von 17.900 Euro nicht überschreiten, Ehepaare dürfen gemeinsam bis zu 35.800 Euro pro Jahr verdienen. Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen erfolgt über Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung. Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist, muss die bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurück erstattet werden.
Muss immer der Regelsparbeitrag angespart werden?
Grundsätzlich stellt der Regelsparbeitrag eine grobe Orientierungsgröße dar. Er muss zumeist nicht eingehalten werden, sondern der Bausparer kann entscheiden, ob er eventuell einen höheren Beitrag einzahlen oder eine Zeit lang mit dem Sparen aussetzen möchte. Manche Bausparkassen verlangen jedoch inzwischen, dass der Regelsparbeitrag angespart wird.
Hochrechnungen auf der Basis der Regelsparbeiträge geben einen ersten Anhaltspunkt für die voraussichtliche Zuteilung der Bausparsumme. Der Regelsparbeitrag richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme und kann sich je nach Tarif auf 3 bis 10 Promille der Bausparsumme belaufen. Zumeist liegt er im Bereich von 4 bis 5 Promille.