Sie möchten eine Immobilie finanzieren?
Als geprüfter Immobiliardarlehensvermittler und Spezialist für Baufinanzierung suche ich das für Sie beste Finanzierungsangebot von etwa 500 Banken. Und den passenden Versicherungsschutz erhalten Sie hier auch gleich dazu!
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Finanzierung Ihrer Immobilie
Eine eigene Immobilie stellt für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens dar. Deshalb macht es auch Sinn für deren Finanzierung die Hilfe eines professionellen Beraters in Anspruch zu nehmen. Denn dieser verfügt nicht nur über das notwendige Wissen, kann die Angebote relevanter Banken vergleichen und Fördermittel berücksichtigen. Durch die optimale Gestaltung der Finanzierung können oftmals mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro gespart werden. Zudem kann ein versierter Finanzierungsberater nicht selten deutlich bessere Zinsen aushandeln.
So viel Finanzierung können Sie sich leisten
Wenn Sie gerade vor der Frage stehen, ob Sie eine bestimmte Immobilie finanzieren können oder nicht, hilft Ihnen im ersten Schritt eine Haushaltsrechnung. Dabei stellen Sie Ihre kompletten monatlichen Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüber. Im Ergebnis erhalten Sie das Budget, das Ihnen am Monatsende zur Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie übrig bleibt.
Ihre Einnahmen
Header | Einnahmen in Euro / Monat |
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Nichtselbständige Arbeit (netto) | Cell |
Selbständige Arbeit (netto) | Cell |
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung | Cell |
Familiäre Unterstützung | Cell |
Kapitaleinkünfte | Cell |
Sonstige Einkünfte | Cell |
Summe der Einkünfte | Cell |
Ihre Ausgaben
Header | Ausgaben in Euro / Monat |
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Aktuelle Kaltmiete (sofern diese bestehen bleibt) | Cell |
Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, etc.) | Cell |
Strom | Cell |
Ver- und Entsorgungsgebühren | Cell |
Instandhaltungsrücklage | Cell |
Grundsteuer | Cell |
Bestehende Kreditraten | Cell |
Versicherungen | Cell |
Sparbeträge (freiwillig) | Cell |
Lebenshaltung (Verpflegung, Kleidung, Zeitschriften) | Cell |
Lebenshaltung (GEZ, TV, Telefon und Internet, Mobiltelefon) | Cell |
Urlaub und Reisen | Cell |
Hobbys und Vereine | Cell |
Haustiere | Cell |
Öffentliche Verkehrsmittel | Cell |
Spritkosten | Cell |
Unterhalt | Cell |
Beratungskosten (Steuerberater, Finanzberater, etc.) | Cell |
Summe der Ausgaben | Cell |
Verfügbarer Betrag für Ihre Finanzierung
Header | Beträge in Euro / Monat |
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Summe der Einkünfte | Cell |
- Summe der Ausgaben | Cell |
Verfügbarer Betrag für die Finanzierung | Cell |
So viel darf die Immobilie kosten
Header | Beträge in Euro |
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(Verfügbarer Betrag für die Finanzierung * 12 * 100) / (Sollzins + Tilgung | Cell |
+ Eigenkapital | Cell |
- Erwerbsnebenkosten | Cell |
= Möglicher Kaufpreis | Cell |
Diese Erwerbsnebenkosten müssen Sie einkalkulieren
Der Kauf einer Immobilie erzeugt Nebenkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe, die je nach Vorhaben variieren. Diese Erwerbsnebenkosten werden in aller Regel nicht von Banken mitfinanziert, so dass Sie diese aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Mit folgenden Nebenkosten müssen Sie kalkulieren:
Die Maklerprovison
Die Höhe der Maklercourtage ist nicht gesetzlich geregelt. Üblicherweise fällt ein fester, prozentualer Provisionssatz in Abhängigkeit des Verkaufspreises an. Traditionell gibt es Regionen, in denen ein höherer Provisionssatz genommen wird als anderswo. Dies ist inzwischen nach Bundesländern aufgeschlüsselt. So ergeben sich folgende Courtagesätze, die als Obergrenze bei der Vermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks gelten:
Bundesland | Gesamt | Verkäufer | Käufer |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Bayern | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Berlin | 7,14 Prozent | 0,00 Prozent | 7,14 Prozent |
Brandenburg | 7,14 Prozent | 0,00 Prozent | 7,14 Prozent |
Bremen | 5,95 Prozent | 0,00 Prozent | 5,95 Prozent |
Hamburg | 7,14 Prozent | 0,00 Prozent | 7,14 Prozent |
Hessen | 5,95 Prozent | 0,00 Prozent | 5,95 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 Prozent | 2,38 Prozent | 3,57 Prozent |
Niedersachsen | 7,14 Prozent oder 4,76 bis 5,95 Prozent | 3,57 Prozent oder 0,00 Prozent | 3,57 Prozent oder 4,76 Prozent bis 5,95 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Sachsen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Schleswig-Holstein | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Thüringen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Eine Verhandlung über die Provisionssätze ist grundsätzlich möglich. Abweichende Regelungen zwischen den Parteien sind immer denkbar. Dies gilt auch für den zur Provision verpflichteten Vertragspartner, beispielsweise kann auch vereinbart werden, dass der Verkäufer die Courtage ganz übernimmt, auch wenn dies in Deutschland noch nicht üblich ist.
Die Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb einer Immobilie fällt, zumeist für den Käufer, die Grunderwerbsteuer an. Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis, auf den je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen sind.
Die Komplexität der Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung stellt die Summe aller Finanzierungsbausteine dar, die zur Finanzierung des Erwerbs oder der Umschuldung einer Immobilie erforderlich sind. Finanzierungsbausteine werden grundsätzlich nach Eigen- und Fremdkapital unterschieden.
Eigenkapital
Vermögen
Alles was in bar, auf dem Girokonto und kurzfristig verfügbaren Anlagekonten vorhanden ist, kann als Eigenkapital eingesetzt werden. Aktiendepots, Fonds und Guthabenkonten gelten hingegen nicht als Eigenkapital. Es sei denn, Sie lösen diese Vermögenswerte auf und das Kapital steht zum notwendigen Zeitpunkt zur Verfügung
Bausparguthaben sind Sparguthaben und damit schon genannt, jedoch erfüllen Sie eine besondere Funktion in Kombination mit einem Bauspardarlehen.
Wer ein Haus bauen möchte und ein bereits bezahltes Grundstück in das Vorhaben einbringt, profitiert von einem besseren Beleihungswert und damit von günstigeren Immobilienzinsen.
Wenn Bauherren schon vor Abschluss einer Finanzierung einen Architekten beauftragt und auch bezahlt haben, dann können diese Kosten berücksichtigt werden.
Eigenkapitalersatzmittel
Fördermittel sind zwar, wie auch Nachrang- und KfW-Darlehen, Fremdkapital, werden jedoch als Eigenkapitalersatz anerkannt. Das wird möglich, weil diese entweder nur nachrangig oder gar nicht im Grundbuch eingetragen sind. Jedes Bundesland, einzelne Gemeinden, Kirchen und Vereine bieten an spezielle Fördermittel an. Diese werden bei der jeweiligen Bewilligungsstelle beantragt.
Eine weitere Besonderheit sind Darlehen, die Sie von Privatpersonen erhalten. Häufig helfen Freunde oder Familienmitglieder bei der Finanzierung durch Privatdarlehen mit. Auch Darlehen von Ihrem Arbeitgeber sollten hier berücksichtigt werden. Zwar reden wir hier eigentlich über Fremdkapital. Doch ebenso wie bei anderen nachrangigen oder gar nicht grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten werden diese ausschließlich zur Berechnung des Verschuldungsgrades und der Kapitaldienstfähigkeit berücksichtigt.
Wer körperlich dazu in der Lage ist und über den notwendigen Sachverstand bzw. die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, der kann durch seine eigene Arbeitskraft "Eigenkapital schaffen". Die so erbrachten Eigenleistungen (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe) senken die Baukosten und erhöhen in gleichem Maße die Eigenkapitalquote. Doch Vorsicht: Eigenleistungen sind häufig überschätzt, bzw. Bauherren überschätzen gerne ihre Fähigkeiten. Zudem werden Eigenleistungen in der Regel nur bis maximal 30.000 Euro anerkannt. Mehr ist dann nur noch möglich, wenn einer der Bauherren eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann. Aber auch das ist nur bei sehr wenigen Banken machbar. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Baumaterial aus eigenen Mittel bezahlt werden muss.
Fremdkapital
Der Klassiker der Immobilienfinanzierung ist das Tilgungsdarlehen. Die Annuität (Annus, lateinisch für Jahr) ist eine altmodische Bezeichnung für die Jahresrate. Sie besteht aus der Summe von Zins- und Tilgung.
Festdarlehen sind endfällige Darlehen. Während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit in einem Betrag. Festdarlehen sind für Privatpersonen in den seltensten Fällen sinnvoll, jedoch gerne genutzt von vermögenden Kunden, die eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben und die gleichbleibende Zinslast zur Senkung ihrer Steuerlast einsetzen. Ein großer Nachteil ist die anhaltend hohe Verschuldung, die bei Mietausfällen oder anderweitig beeinträchtigter Kapitaldienstfähigkeit ein hohes Risiko darstellt. Ein Festdarlehen erfordert eine höhere Besicherung als ein klassisches Annuitätendarlehen.
Nachrangdarlehen sind zwar effektiv Fremdkapital, werden aber nicht erstrangig besichert. Deshalb werden sie von vielen Gläubigerbanken des Hauptdarlehens durchaus als Eigenkapital angesehen und nur bei der Ermittlung des Verschuldungsgrades berücksichtigt.
Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für die Teilfinanzierung von Wohnimmobilien an. Die KfW Darlehen werden über die Bank beantragt von der Sie das Darlehen für die Immobilie beziehen. Sie sind zwar Nachrangdarlehen, jedoch haftet die Bank gegenüber der KfW für diesen Immobilienkredit. Deshalb werden KfW Mittel von den Banken immer wie ein selbst herausgegebenes Darlehen gewertet.
Eine Immobilienfinanzierung könnte eigentlich ein sehr leicht zu verstehendes und standardisiertes Produkt sein. Dem ist leider nicht so. Denn Banken bieten sehr unterschiedliche Zinsen, Vertragsoptionen und Konditionsmodelle für Finanzierungen an. Das ist einerseits ein Vorteil, weil wir uns somit aus einem großen Angebot bedienen und die geeignete Variante suchen können. Andererseits wird ein Vergleich dadurch für den fachlich nicht versierten Verbraucher stark erschwert.
Diese Fördermittel können für die Immobilienfinanzierung genutzt werden
Zur Immobilienfinanzierung in Deutschland stehen uns zahlreiche Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen unseres Beratungsgespräches betrachten, ob und welche davon in Ihrem Fall infrage kommen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW unterstützt grundsätzlich den Erwerb von Wohneigentum zum Eigennutz. Zusätzlich werden auch einzelne bauliche Maßnahmen gefördert. Je nach Programm handelt es sich entweder um einen besonders günstigen Kredit, den Sie zusätzlich zum Immobiliendarlehen der Bank aufnehmen, oder einen Zuschuss zur Finanzierung. KFW-Kredite beantragen wir gemeinsam mit der übrigen Finanzierung direkt bei der jeweiligen Bank.
Staat
Der Staat fördert den Immobilienerwerb unter anderem mit der Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt. Die staatliche Unterstützung kann dabei entweder für den Aufbau von Ersparnissen für die spätere Finanzierung oder als Zuschuss zur Tilgung genutzt werden. Der Tilgungszuschuss lässt sich für alle gängigen Varianten der Immobilienfinanzierung nutzen, muss allerdings nachträglich versteuert werden. Ob sich die Förderung tatsächlich lohnt, hängt daher vom Einzelfall ab. Eine weitere staatliche Unterstützung bei der Immobilienfinanzierung stellt Baukindergeld dar, welches Eltern bei der KFW beantragen können.
Regionale Einrichtungen
Regionale Einrichtungen wie die Landesförderbanken der Bundesländer stellen ebenfalls Förderprogramme für die Immobilienfinanzierung bereit. Dabei handelt es sich je nach Bundesland um günstige Kredite oder Zuschüsse. Die Vergabe dieser Fördermittel ist in der Regel an Bedingungen wie etwa bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. So werden zum Beispiel besonders Familien mit Kindern oder auch Schwerbehinderte beim Kauf, Bau, dem Umbau oder der Modernisierung von Immobilien unterstützt.