Krankenhauszusatzversicherung

Sie sind gesetzlich versichert, weil Sie sich keine private Krankenversicherung leisten können? Dennoch würden Sie gerne einige der Privilegien, die Privatversicherte vor allem im Rahmen von Krankenhausaufenthalten genießen, ebenfalls für sich beanspruchen? In diesem Fall bietet eine Krankenhauszusatzversicherung eine sinnvolle Lösung. Gerade in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber immer mehr Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen. Gezahlt werden nur Behandlungen, die aus Sicht der GKV zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar sind. Als Versicherungsnehmer erhalten Sie daher oftmals nur unzureichende Zuschüsse und müssen kostenintensivere Zusatzleistungen aus eigener Tasche bezahlen. Wenn Sie also eine leistungsstärkere Behandlung für sich beanspruchen möchten, ohne dafür tief in die eigene Tasche greifen zu müssen, lohnt sich möglicherweise der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung. Welche Vorteile diese bringen kann und wie Sie die für Ihre individuellen Bedürfnisse passende Police finden, wird im Folgenden näher betrachtet.

Allgemeine Leistungen der GKV


Auf die allgemeinen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder Versicherungsnehmer einen Anspruch, während Privatversicherte bei Krankenhausaufenthalten von tarifabhängigen Mehrleistungen profitieren. Die allgemeinen Leistungen umfassen neben der Unterbringung in Mehrbettzimmern, Verpflegung, Operationen und Versorgung durch diensthabende Ärzte unter anderem auch die übliche Betreuung durch das Pflegepersonal und die erforderliche medikamentöse Versorgung. Dabei zahlt der Versicherungsnehmer für maximal 28 Krankenhaustage pro Jahr einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag.

Wer allerdings etwas mehr erwartet als nur die notwendigsten Standardleistungen, kann das Leistungsspektrum mit einer Krankenhauszusatzversicherung nach eigenem Ermessen erweitern.

Vorteile der privaten Zusatzversicherung


Welche Vorteile eine Krankenhauszusatzversicherung für den einzelnen Versicherten birgt, hängt ganz von den eigenen Prioritäten und Bedürfnissen ab. Zu den Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung gehören die freie Krankenhaus- und Arztwahl mit Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt sowie der Anspruch auf ein Einbett- oder Zweibettzimmer. Dieses Leistungsspektrum können Sie schon ohne höheren Eigenanteil nutzen. Allerdings hängt der genaue Umfang der Leistungen vom gewählten Tarif ab. Sie können beispielsweise auch das Krankenhaustagegeld mit in Ihren Tarif einschließen. In diesem Fall erhalten Sie für jeden Tag, den Sie sich in vollstationärer Krankenhausbehandlung befinden, Geld.

Bei der Tarifwahl sollten Sie außerdem darauf achten, dass dieser die Erstattung einer Behandlung beim Spezialisten ohne Höchstsatzbegrenzung beinhaltet. Abgerechnet wird nämlich üblicherweise nach der Gebührenordnung für Ärzte, die festlegt, wie viel diese für die jeweilige Behandlung abrechnen dürfen. Haben Sie einen Tarif mit Höchstsatzbegrenzung abgeschlossen, werden sämtliche Behandlungskosten auch nur bis zum festgelegten Höchstsatz, der etwa beim Dreieinhalbfachen des einfachen Gebührensatzes liegt, erstattet. Renommierte Spezialisten verlangen aber oftmals wesentlich höhere Beträge. Der Versicherte muss die Differenz dann aus eigener Tasche zahlen. Wer sich hingegen für einen Tarif ohne Höchstsatzbegrenzung entschieden hat, bekommt die komplette Behandlung bezahlt.

Mögliche Zusatzleistungen


Je nach Tarif haben Sie auch die Option, von weiteren Zusatzleistungen zu profitieren. So können Sie beispielsweise beim Abschluss Ihrer Krankenhauszusatzversicherung einen Tarif mit Altersrückstellungen wählen. In diesen Fall werden Rücklagen zur Abfederung altersbedingter Beitragserhöhungen gebildet. Allerdings fallen dafür auch höhere Versicherungsbeiträge an. Sollten Sie später einmal den Anbieter wechseln, verfallen die angesparten Altersrückstellungen.

Die private Krankenhauszusatzversicherung übernimmt üblicherweise die Kosten von stationären Operationen mit Chefarztbehandlung. Optional können Sie auch einen Tarif wählen, der zusätzlich die Chefarztbehandlung bei ambulanten Eingriffen abdeckt. Das heißt, Sie erhalten die beste medizinische Nachbetreuung, auch wenn Sie das Krankenhaus schon am Tag der Operation wieder verlassen können.

Die Option, die Krankenhauszusatzversicherung durch Hinzufügen verschiedener Bausteine zu erweitern, bietet Versicherten die Möglichkeit, ihre individuellen Bedürfnisse bei Vertragsabschluss adäquat abzudecken. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Tarif für Ihre persönlichen Belange die beste Wahl darstellt, sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen.

Kostenrelevante Faktoren


Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung birgt viele Vorteile. Doch welche Kosten erwarten den Versicherten, wenn er sich dafür entscheidet? Eine Krankenhauszusatzversicherung gibt es für Versicherte im Alter von 40 Jahren schon ab etwa 17 €. Doch letztlich kann die Frage nach den Kosten nicht pauschal beantwortet werden, denn der gewählte Tarif ist für die Höhe der Prämien ausschlaggebend. Je mehr Leistungen Sie von Ihrer Versicherung erwarten und je mehr Bausteine Sie Ihrer Police hinzufügen, desto teurer wird es für Sie. Geben Sie sich beispielsweise auch mit einem Zweibettzimmer zufrieden, zahlen Sie weniger als bei der ausnahmslosen Inanspruchnahme von Einzelzimmern. Aber auch Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss wirken sich auf die Beitragshöhe aus. Wer unter Vorerkrankungen wie etwa Diabetes leidet, muss mit einem Risikozuschlag seitens der Versicherung rechnen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, die Krankenhauszusatzversicherung so früh wie möglich anzuschließen, da mit zunehmendem Alter auch die Preise steigen. Je nach Altersklasse können die Kosten beispielsweise zwischen 17 und 80 Euro pro Monat liegen.

Versicherungsvergleich


Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen möchten, sollten sie vorher die Angebote der verschiedenen Versicherer vergleichen. Nur so können Sie die für Ihre persönliche Situation optimale Police finden. Einen ersten Überblick über die Tarife der jeweiligen Versicherer können Sie sich ohne großen Aufwand im Internet verschaffen. Dazu sind in der Regel nur wenige Angaben und Klicks nötig. Die Details der ermittelten Tarife können Sie anschließend bequem vergleichen.

Allerdings ersetzt der Versicherungsvergleich über die Vergleichsportale keine fachgerechte Beratung durch den Experten. Der Fachmann kennt sich mit dem Kleingedruckten aus und berücksichtigt Ihre individuellen Bedürfnisse beim Versicherungsvergleich. Wer sich nur auf den Vergleich über die gängigen Internet-Portale verlässt, übersieht leicht etwas und tappt so möglicherweise in die eine oder andere Falle.

Was Sie noch wissen sollten


ie Krankenhauszusatzversicherung, von der Sie nur im Schadensfall profitieren, sichert Ihnen im Ernstfall einen höheren Komfort im Krankenhaus. Das heißt, Sie werden wie ein Privatpatient behandelt, obwohl Sie gesetzlich versichert sind. Vor allem, wenn Sie Spezialisten aufsuchen und moderne Behandlungsmethoden nutzen möchten, bewährt sich der Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung.

Doch beachten Sie: Zahlreiche Anbieter veranschlagen für Ihre Tarife eine Wartezeit, in der Sie keine Leistungen erhalten. In der Regel beträgt diese Wartezeit drei Monate nach Vertragsabschluss. Je nachdem, welche Besonderheiten der gewählte Tarif beinhaltet, kann die leistungsfreie Zeit aber auch bis zu acht Monaten dauern. Müssen Sie aufgrund eines Unfalls stationär aufgenommen werden, entfallen die Wartezeiten jedoch. Auch in diesem Punkt ist ein Tarifvergleich unerlässlich.

Fazit


In der Regel bietet die gesetzliche Krankenversicherung Patienten eine gute medizinische Versorgung im Krankenhaus. Bestimmte Zusatzleistungen werden allerdings nicht übernommen, selbst wenn diese aus medizinischer Sicht sinnvoll sind. In manchen Fällen geht es aber einfach nicht ohne den Spezialisten oder dem Patienten wäre in einer schwierigen krankheitsbedingten Situation mit der Behandlung durch den Chefarzt wohler. Doch hier besteht gegenüber der GKV kein Anspruch auf Kostenübernahme. Diese Lücke füllt die private Krankenhauszusatzversicherung, die Kostendifferenzen zwischen den von Gesetzes wegen übernommenen Kosten und den wesentlich höheren Abrechnungsbeträgen für besondere Behandlungen abdeckt.

Darüber hinaus können Sie mit einer entsprechenden Police den gesetzlichen Versicherungsschutz nicht nur in Bezug auf medizinische Belange erweitern, sondern auch mehr Komfort genießen. Sie haben dabei nicht nur die freie Krankenhauswahl, sondern auch das Privileg, den stationären Krankenhausaufenthalt je nach Tarif in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu verbringen.

Beratung zur Privaten Krankenversicherung anfragen


Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

Gern stehe ich Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

33%

Berechnungsvorgaben

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

CAPTCHA image

Ihre Eingabe hilft SPAM zu vermeiden. Vielen Dank.

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 244 Bewertungen auf ProvenExpert.com