
Kostenfreie Auslandskrankenversicherung für Medizinstudenten
im praktischen Jahr, während der Famulatur und im Urlaub!
Sie sind Medizinstudent/in und suchen eine Auslandskrankenversicherung für Ihr Praktisches Jahr oder für eine Famulatur?
Hier erhalten Sie eine Auslandskrankenversicherung, die speziell für Medizinstudenten entwickelt worden ist. Sie schützt Sie im Krankheitsfall bei allen ausbildungs- und weiterbildungsbedingten Auslandsaufenthalten (zum Beispiel im Rahmen Deines Praktischen Jahres oder einer Famulatur).
Und das Beste ist: Sie können diese sogar kostenfrei erhalten!
Über das nachfolgende Formular können Sie Ihren Versicherungsantrag anfordern.
Versicherungsschutz besteht über die kostenfreie Auslandskrankenversicherung für Medizinstudenten jeweils für die ersten 56 Tage einer urlaubsbedingten Auslandsreise weltweit. Für die Dauer einer Aus- oder Weiterbildung zum Arzt / Facharzt im Ausland kann der Versicherungsschutz sogar für längstens 12 Monate ausgeweitet werden.
Die wichtigsten Fakten zur kostenfreien Auslandskrankenversicherung für Medizinstudenten
Was ist versichert?
Weshalb ist eine Auslandskrankenversicherung überhaupt nötig?
Sind Sie gesetzlich versichert, haben Sie begrenzten Versicherungsschutz auf Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz. Bei Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte ist dieser Schutz gewährleistet, allerdings werden die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen nur im Rahmen der Maßgabe der Krankenversicherung das Landes, in dem Sie sich aufhalten, übernommen. Das heißt, es werden lediglich Umfang und Dauer von Leistungen erstattet, die nach den dort geltenden Rechtsvorschriften versichert wären. Diese Einschränkung kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Kosten von Ihnen selbst zu zahlen ist.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht von jedem Arzt anerkannt wird. Er wird dann ein privat zu vereinbarendes Honorar für seine Behandlung von Ihnen verlangen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Vertragssatz, der für Ihr Reiseland zur Anwendung kommt.
Der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland ist bei gesetzlich Versicherten überhaupt nicht erstattungsfähig und muss immer aus eigener Tasche bezahlt werden.Bei Reisen außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Kassen noch weiter eingeschränkt, denn mit vielen Ländern ist keine EU-Vereinbarung oder ein Sozialabkommen abgeschlossen. Wenn Sie bei einem Urlaub in Kanada, in den USA, in Japan, in Asien oder Lateinamerika erkranken, müssen Sie alle anfallenden Kosten selbst tragen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte deshalb auf Reisen innerhalb und außerhalb der EU dringend zu empfehlen.
Selbst für privat Versicherte kann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll sein. Grundsätzlich greift Ihr privater Krankenversicherungsschutz als Vollschutz bei Reisen innerhalb Europas und bei weltweiten Reisen für die Dauer von vier Wochen oder maximal drei Monaten. Bei längeren Reisen ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ratsam, insbesondere sollte auch der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert sein. Sollte der Tarif für Ihre private Krankenvollversicherung nicht den erforderlichen Schutz gewährleisten, kann eine Auslandskrankenversicherung die ideale Ergänzung sein.
Zudem hilft Ihnen eine Auslandskrankenversicherung Ihre Beitragsrückerstattung durch die private Vollversicherung aufrecht zu erhalten. Je nach Tarif und Dauer Ihrer Leistungsfreiheit erstattet diese einen oder mehrere Monatsbeiträge.