Keine Frage, die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Haftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung überhaupt.
Die gesetzliche Krankenkasse IKK die Innovationskasse sieht das offenbar genauso und belohnt ab sofort die Eigeninitiative ihrer Mitglieder bei der Gesundheitsvorsorge mit einem Zuschuss von maximal 500 Euro jährlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung (maximal, da nicht mehr als die tatsächliche Höhe der Versicherungsprämie erstattet werden kann).
Der Zuschuss gilt für bereits bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso wie für neu abgeschlossene Verträge.
Zur Klarstellung:
Sie müssen bei mir keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen anderen Vertrag abschließen. Unabhängig von dem Hinweis auf das Angebot der IKK die Innovationskasse können Sie aber natürlich gern für andere Bereiche, wie zum Beispiel für eine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf mich zukommen - sofern Sie das möchten. Sie müssen jedoch von mir keinerlei weitere Dienstleistung in Anspruch nehmen. Ich möchte diesen Umstand explizit erwähnen, da offenbar andere Finanzdienstleister das fehlinterpretiert hatten und in Erwägung zogen mich mit einer Abmahnung zu beglücken. Sie können den Vergleichsrechner auch auf anderen Webseiten nutzen, sofern Sie weitere finden.
Was macht diesen Zuschuss zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung so interessant?
Wenn Sie Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sparen wollen, können Sie entweder Leistungen reduzieren, was nicht zweckmäßig ist und in der Regel zu einer Unterversicherung führt. Oder Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer steuerlich geförderten Basisrentenversicherung kombinieren. Über diesen Weg werden auch die Beiträge zu der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steuerlich ansetzbar. Das ist eine Möglichkeit, die große Finanzvertriebe wie die Deutsche Ärztefinanz oder auch MLP nahezu standardmäßig empfehlen. Allerdings geht man mit dieser Variante auch einige Nachteile ein, die zumindest bewusst sein müssen. So ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeitszusatzrente deutlich höher zu versteuern, so dass Sie von vornherein direkt eine etwa 25 Prozent höhere Rente versichern müssen. In Summe können Sie sich, je nach Steuersatz, aber immer noch etwa 30 Prozent der Beiträge nach Steuern sparen. Der Steuervorteil ist natürlich nur so lange gegeben, wie Sie Ihr Einkommen in Deutschland versteuern. Wollen Sie irgendwann in die Schweiz oder nach Skandinavien auswandern, ist der Steuervorteil weg, die Nachteile jedoch bleiben. So sind über die Kombination doch weniger flexibel, da infolge einer Erhöhung der Berufsunfähigkeitszusatzrente auch die Rate in die Basisrentenversicherung angepasst werden muss. Der Gesamtbeitrag kann deshalb schnell relativ hoch werden, was nachteilig sein kann, vor allem wenn für längere Zeit keiner oder nur noch einer reduzierten beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird. Zudem ist es sehr selten, dass ein Versicherer sowohl für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als für die Altersvorsorge wirklich empfehlenswert ist. Hier sollten also immer die Vorteile mit den Nachteilen abgewogen werden.
Selbstverständlich gilt der Zuschuss auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die an eine Basisrente kombiniert ist.
Für den Zuschuss zur Berufsunfähigkeitsversicherung müssen keine nennenswerten Verpflichtungen eingegangen oder Nachteile in Kauf genommen werden. Was dafür lediglich zu tun ist, lesen Sie in den nächsten beiden Abschnitten.
Was ist für diesen Zuschuss von 500 Euro pro Jahr zu tun?
1. Sie müssen Mitglied der IKK die Innovationskasse werden. Die Teilnahmeunterlagen und das Bonusheft werden im Anschluss an den Wechsel zur IKK die Innovationskasse automatisch an Sie versandt.
2. Sie müssen an dem sehr einfach zu erfüllenden Bonusprogramm der IKK die Innovationskasse teilnehmen und die entsprechenden Maßnahmen über ein Bonusheft nachweisen. Das Bonusheft reichen Sie zusammen mit einer Beitragsrechnung Ihrer Versicherungspolice bei der Krankenkasse ein.
Welche Maßnahmen sind für den Zuschuss von 500 Euro pro Jahr nachzuweisen?
Je nach Geschlecht und Alter sind unterschiedliche - sehr einfach zu erfüllende - Maßnahmen nachzuweisen.
Männer:
Männer im Alter von | Checkup | Hautkrebsvorsorge | Krebsvorsorge Geschlechtsorgane / Prostata | Krebs-vorsorge Darm | Screening Bauch-aorten-aneurysma | Zahnvorsorge |
---|---|---|---|---|---|---|
18 bis 35 Jahre | einmalig | - | - | - | - | jährlich |
35 bis 45 Jahre | alle 3 Jahre | alle 2 Jahre | - | - | - | jährlich |
45 bis 50 Jahre | alle 3 Jahre | alle 2 Jahre | jährlich | - | - | jährlich |
50 bis 55 Jahre | alle 3 Jahre | alle 2 Jahre | jährlich | entweder okkultes Blut im Stuhl (jährlich), oder Koloskopie im Abstand von 10 Jahren | - | jährlich |
55 bis 65 Jahre | alle 3 Jahre | alle 2 Jahre | jährlich | entweder okkultes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre), oder Koloskopie im Abstand von 10 Jahren | - | jährlich |
ab 65 Jahre | alle 3 Jahre | alle 2 Jahre | jährlich | entweder okkultes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre), oder Koloskopie im Abstand von 10 Jahren | einmalig | jährlich |
Männer bis 35 Jahre müssen somit also nur einmal den Checkup beim Hausarzt und jährlich die Zahnvorsorge erledigen. Fertig!!!
Frauen:
Frauen im Alter von | Check up | Krebs-vorsorge Geschlechts-organe | Krebs-vorsorge Brust | Haut-krebs-vorsorge | Krebs-vorsorge Darm | Mammographie | Zahnvorsorge |
---|---|---|---|---|---|---|---|
18 bis 20 Jahre | einmalig | - | - | - | - | - | jährlich |
20 bis 30 Jahre | einmalig | Geschlechts-organe (jährlich) | - | - | - | - | jährlich |
30 bis 35 Jahre | einmalig | Geschlechtsorgane (jährlich) | jährlich | - | - | - | jährlich |
35 bis 50 Jahre | alle 3 Jahre | Pap-Abstrich und HPV-Test (alle 3 Jahre) | jährlich | alle 2 Jahre | - | - | jährlich |
50 bis 55 Jahre | alle 3 Jahre | Pap-Abstrich und HPV-Test (alle 3 Jahre) | jährlich | alle 2 Jahre | Darm, okkultes Blut im Stuhl (jährlich) | alle 2 Jahre, bis zum vollendeten | jährlich |
ab 55 Jahre | alle 3 Jahre | Pap-Abstrich und HPV-Test (alle 3 Jahre) | jährlich | alle 2 Jahre | Darm, okkultes Blut im Stuhl alle 2 Jahre oder Koloskopie | alle 2 Jahre, bis zum vollendeten | jährlich |
Frauen bis 30 Jahre benötigen somit nur einmal den Checkup beim Hausarzt sowie jährlich den Besuch beim Frauenarzt und die Zahnvorsorge. Fertig!!!
Wie Sie der jeweiligen Tabelle entnehmen konnten, sind lediglich sehr einfach zu erfüllende Maßnahmen für den Erhalt des Zuschusses nötig, die Sie womöglich ohnehin durchführen (lassen). Die Bonusunterlagen inklusive Bonusheft für den Nachweis der durchgeführten Maßnahmen werden automatisch infolge Ihres Wechsels zur IKK die Innovationskasse über den unten stehenden Vergleichsrechner an Sie versendet.
Wann kann ich eigentlich meine Krankenkasse wechseln?
Vereinfachter Wechsel ab 2021
Seit Januar 2021 ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse deutlich einfacher. Die sogenannte Bindefrist, die Sie mindestens bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sein mussten, wurde um sechs Monate reduziert, so dass Sie nun alle 12 Monate (früher alle 18 Monate) die Krankenkasse wechseln können. Zudem nimmt Ihnen nun Ihre neue Krankenkasse den meisten Aufwand des Wechsels ab.
Da gesetzliche Krankenkassen keine Gesundheitsprüfung durchführen, riskieren Sie auch nicht, sich an eine Krankenkasse zu binden. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer mit einer Krankenkasse nicht zufrieden sein, können Sie spätestens nach 12 Monaten zu einer anderen wechseln.
Sonderkündigungsrecht
Immer wenn Ihre bisherige Krankenkasse die Leistungen oder die Beitragshöhe ändert, können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens am Ende des Monats bei der Krankenkasse eingehen, in dem die Änderung zum ersten Mal greift.
Erhebt die Krankenkasse beispielsweise zum 1. Januar 2022 einen geänderten Zusatzbeitrag, müssen Sie bis Ende Januar wechseln. Da Sie immer zum Ende des übernächsten Monats wechseln können, könnten Sie ab dem 1. April bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert sein.
Kündigung mit Nachweis
Kündigen Sie am besten so, dass Sie einen Nachweis über den Versand der Kündigung haben, sprich per Fax oder per Einschreiben.
Kassenwechsel jetzt ohne aktive Kündigung
Bisher mussten Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aktiv kündigen und Ihrer neuen Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse zukommen lassen. Seit 2021 müssen Sie lediglich einen Neuaufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse stellen. Die Kündigung der alten Krankenkasse übernimmt nun Ihre neue Krankenkasse für Sie. Als Arbeitnehmer müssen Sie lediglich ihren Arbeitgeber formlos über den Versicherungswechsel informieren.
Änderungen bei Arbeitgeberwechsel
Anders als noch im Jahr 2020 beginnt die Bindungsfrist beziehungsweise Mindestmitgliedszeit bei einer Krankenkasse nach einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr von Neuem. Zudem können Sie nun beim Jobwechsel unabhängig von der Dauer des Versicherungsverhältnisses Ihre Krankenkasse wechseln. In diesem Fall entfällt die Bindungsfrist für Sie vollständig. Sie müssen von Ihrer Wechseloption lediglich innerhalb von 14 Tage nach Arbeitsbeginn Gebrauch machen.
500 Euro Zuschuss jedes Jahr genügen Ihnen noch nicht?
Zusätzlich zu dem Zuschuss zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie weitere Boni erhalten.
Krankenkasse hier und jetzt online wechseln
Bei dem nachfolgenden Online-Tarifrechner mit Abschlussmöglichkeit handelt es sich um ein Angebot der VGK24, Vergleichsportal für gesetzliche Krankenkassen. Bei Verwendung des Online-Tarifrechners verzichten Sie explizit auf eine von mir empfohlene und von mir durchgeführte persönliche Beratung. Bei einem Abschluss über diesen Tarif-Rechner erhalte ich als sogenannter Tippgeber eine Courtage von der VGK24.
Mit wenigen Klicks gelangen Sie zur Übersicht der Krankenkassen. Wenn Sie das erwähnte Angebot nutzen möchten, klicken Sie dort im Abschnitt der IKK die Innovationskasse auf "zum Antrag". Sie werden dann durch den gesamten Antragsprozess geführt und können an dessen Ende den Mitgliedsantrag elektronisch versenden.
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Kostenfreies Angebot zu Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie haben bisher noch keinen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit? Dann sollten Sie umso mehr heute als Morgen handeln und jetzt Ihr kostenfreies Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern.
Oder besitzen Sie bereits einen Versicherungsvertrag, sind aber unsicher, ob zum Beispiel die Versicherungsbedingungen wirklich gut sind? Dann können Sie jetzt eine fachlich fundierte Zweit-Meinung einholen.