Möchten Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen die Vertragsverwaltung abnimmt und im Schadenfall dafür sorgt, dass Sie Ihre Praxis schnellstmöglich weiter führen können und innerhalb weniger Tage Ihr Geld von der Versicherung erhalten?

Praxisversicherung Arzt

Als Inhaber/in einer Arzt-Praxis besitzen Sie sicherlich bereits die eine oder andere Versicherung. Ob Sie damit gut versichert sind, können Sie selbst vermutlich nicht einschätzen. Denn wenn Sie kein ausgewiesener Versicherungs-Experte sind, wird sich das Ihnen erst im Schadensfall zeigen. Schlecht oder falsch versichert ist letztlich derjenige, der im Schadensfall Ärger, Probleme und Arbeit mit seiner Versicherung hat und / oder seinen Schaden nicht zufriedenstellend ersetzt bekommt.

Aber wollen Sie bis zum Schadensfall abwarten, um dann eine böse Überraschung zu erleben?

Stellt sich dann nämlich heraus, dass Sie doch - wie übrigens die meisten Arzt-Praxen - schlecht versichert sind, haben Sie nicht nur den Ärger und bleiben womöglich auf dem Schaden sitzen. Ist der Schaden erst eingetreten, wird es schwierig für Sie sich gut zu versichern. Denn jeder Anbieter fragt im Antrag nach Schadensfällen der letzten Jahre. 

Versicherungen für Ihre Arzt-Praxis


Zu den Must-Haves unter den Versicherungen für eine Arzt-Praxis zählt die Praxisinventarversicherung. Sie könnten diese vereinfacht als die Hausratversicherung für Ihre Praxis bezeichnen. Sie ist zwar nicht verpflichtend wie Berufshaftpflichtversicherung, gehört aber dennoch unbedingt zu Ihrer Grundausstattung als Praxixinhaber/in.  

Die Praxisinventarversicherung schützt nicht nur Ihre Praxiseinrichtung, sondern idealerweise auch Ihre medizinischen Geräte. Auch die Kostenübernahme einer Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sachschaden sollte über sie gedeckt sein, damit Sie im Ernstfall vor hohen Kosten geschützt sind, die mitunter sogar Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.

Kompetenz sorgt für die nötige Versicherungsleistung


Versicherungen sind für die meisten nicht gerade das Lieblingsthema. Insbesondere wenn man mit Versicherungen auch beruflich zu tun hat, begegnet einem in gewissen Abständen das altbekannte Vorurteil, dass diese doch sowieso nie zahlen würden. Meine Aufgabe ist es dann das Gegenteil zu beweisen. Denn tatsächlich ist es so, dass Versicherungen für das leisten, was versichert ist, sprich was eindeutig in den Versicherungsbedingungen formuliert ist. Und damit sind wir auch schon bei der eigentlichen Problematik. Die wenigsten Vermittler kennen sich mit den Versicherungsbedingungen aus und wissen wie diese auszulegen sind. Und zudem wissen noch weniger Vermittler, was überhaupt versichert sein sollte. Bezogen auf Ihre Situation bedeutet das, dass kaum ein Vermittler weiß, worauf bei der Absicherung einer Arzt-Praxis überhaupt zu achten ist.

Mein Ziel ist es aber Ihnen zu zeigen, dass es auch anders geht und Ihnen bewusst zu machen, dass ...

  • Versicherungen alles bezahlen, was sie müssen,
  • die meisten Praxis-Inhaber nicht wissen, was sie versichert haben, 
  • kaum ein Vermittler weiß, was Praxis-Inhaber wirklich benötigen,
  • Versicherer deshalb oft nicht zahlen, weil Praxis-Inhabern im Schadensfall Fehler unterlaufen, die die Leistungspflicht einschränken.

Mehr Leistung und weniger Aufwand für Praxisinhaber


Sicher wünschen sich für Ihre Praxis-Versicherung ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Dieses wird jedoch durch unterschiedliche Faktoren wie etwa dem Alter und dem Wert des Praxis-Inventars beeinflusst. Das dürfte nachvollziehbar klingen, kann jedoch im Schadensfall zum Problem werden. Denn einerseits ist eine angemessene Höhe für das abzusichernde Inventar Ihrer Praxis nur sehr schwer zu bestimmen, andererseits soll es aber möglichst genau und vollständig bestimmt werden. Und das zum korrekten Neuwert und zum heutigen Stand der Technik. Schließlich wollen Sie nach dem Schadensfall nicht mit einer alten Praxiseinrichtung und einer veralteten Medizintechnik begnügen.

Geben Sie beim Abschluss der Versicherung einen zu geringen Wert an oder stocken Sie diesen nicht auf, wenn sich Ihr Praxisinventar erweitert oder die Anschaffungskosten gestiegen sind, besteht das Risiko der Unterversicherung. Ihre Versicherung muss dann nur einen Teil des entstandenen Schadens ersetzen, denn sie kann den tatsächlichen Praxiswert am Schadenstag ins Verhältnis zu der versicherten Summe setzen und die Versicherungsleistung in diesem Verhältnis kürzen. 

Als Ihr Interessenvertreter achte ich darauf, dass Ihre Versicherung keine Kürzung vornehmen darf und Ihre wertvolle Zeit nicht für eine aufwändige Aufstellung des kompletten Praxisinventars zu den heutigen Anschaffungspreisen verschwendet werden muss.

Passender Versicherungsschutz für jede Arzt-Praxis


Sie stimmen sicher zu, dass der Versicherungsmarkt sehr unübersichtlich ist. Was Ihnen möglicherweise nicht bewusst ist, ist dass Versicherung nicht gleich Versicherung ist. Entscheiden Sie sich für die Falsche, drohen Probleme im Schadensfall. 

Brechen wir die zahlreichen Unterschiede runter, lassen sich die Tarife in Basis-, Mittel-, Business- und Oberklasse einteilen. Für eine Arzt-Praxis sollten an sich nur Business- und Oberklasse gewählt werden. Je nach Klasse sind beispielsweise Einrichtungswerte, Medizintechnik, Elektronik und das Wasserrisiko auch umfassend versichert. Die Tarife im Gesundheitsbereich lassen sich in die allgemeiner formulierten Heilwesen-Policen und die speziell auf den Praxisbedarf angepassten Ärzte-Policen unterteilen. Ein Allgemeinmediziner kann nun eher zwischen beiden Varianten wählen, während mit steigender Spezialisierung die Ärzte-Policen angeraten sind. Für einige Fachrichtungen wie Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie mit Geburtshilfe, Radiologie und andere gilt es auch innerhalb der Ärzte-Policen auf individuelle Anforderungen zu achten. 

Versicherungstechnisch eine ähnliche Risikostruktur weisen Praxen praktischer Ärzte, 

  • niedergelassener Allgemeinmediziner,
  • hausärztlich niedergelassener Internisten,
  • Kinderärzten,
  • Psychiatern und Psychologen

auf. Diese Gruppe kann durch mich auf sogenannte All-Risk-Policen zurückgreifen, die umfassenden Versicherungsschutz zu einem wirklich guten Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Letzteres ist nur dadurch möglich, dass Facharzt-Risiken durch sie nicht abgedeckt sind. 

Weshalb Sie als Angehöriger dieser Gruppe auch tatsächlich nur diese Policen nutzen sollten?

Ganz einfach. Als erster Ansprechpartner für die Masse aller Patienten fehlt es Ihnen doch vor allem an Zeit. Deshalb sollten Sie sich im Schadensfall nicht auch noch um Versicherungsthemen kümmern müssen. Stattdessen profitieren Sie besonders davon, dass Service und Hilfe im Schadensfall bereits inbegriffen ist. Dies gewährleiste ich für Sie als Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Beratung zur Praxisversicherung Arzt vereinbaren


Wenn Sie sowohl eine Absicherung möchten, welche die spezifischen Risiken Ihrer Arzt-Praxis abdeckt, als auch einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen die Vertragsverwaltung abnimmt und Ihnen im Schadensfall einen Spezial-Service mit Hygienesanierer, Glaser, Schlosser und IT-Experten bietet, sollten wir einen Termin vereinbaren. Als zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) bin ich auch im Ernstfall Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Und wenn Sie bereits eine Absicherung haben, sollten wir sicherstellen, was Sie für Ihr Geld im Schadensfall bekommen. Lassen Sie uns Ihre Praxisversicherung auf den Prüfstand stellen, denn Gewissheit ist besser als Hoffnung.  

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Allgemeine Angaben

z. B. Osteopathie, Akupunktur, Naturheilkunde

Sprechzimmer sind Räume, in den der Arzt/die Ärztin behandelt oder berät (ohne Labor)

Vorschäden

Kontaktdaten

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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