Praxisausfallversicherung Zahnarzt-Praxis

Wenn in Ihrer Zahnarztpraxis die Lichter ausgehen kann das für Sie als Praxisinhaber/in schnell zur existenziellen Bedrohung werden, sofern Sie gegen mögliche unfall- oder krankheitsbedingte Ausfälle nicht ausreichend abgesichert sind. Und nicht nur das – auch Ihre Angestellten müssen in einer solchen Situation schlimmstenfalls mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen.

Gerade in Zahnarztpraxen läuft nämlich ohne den Chef gar nichts. Die Praxis dennoch aufrechtzuerhalten, wird dann zu einer äußerst schwierigen Gratwanderung. Fällt der niedergelassene Zahnarzt für eine längere Zeit aus, müssen die laufenden Kosten wie beispielsweise Miete, Leasing-Raten oder Haftpflichtversicherungen trotz fehlender Einnahmen weiter gezahlt werden. Das gilt genauso für die Gehälter der Angestellten, auch wenn sie in dieser Zeit kaum etwas zu tun haben. Oft bedeutet das für eine Zahnarztpraxis vor allem dann das endgültige Aus, wenn der/die Inhaber/in dort alleine praktiziert und keine Vorsorgemaßnahmen getroffen hat.

Wie kann sich der Praxis-Inhaber absichern?


Eine Möglichkeit der Schadensbegrenzung ist der vorübergehende Einsatz einer nachweislich fachkompetenten Praxis-Vertretung. Allerdings kommt es dabei zu einer höheren Kostenbelastung, auch wenn das Tagesgeschäft und damit die Einnahmen weiterlaufen. Gibt es in der betroffenen Praxis einen angestellten Zahnarzt, muss dieser kostenintensive Mehrarbeit leisten, andernfalls muss ein externer Vertreter her, der ebenfalls sein Honorar bekommt. Das verringert die Einnahmen bei gleichbleibenden laufenden Ausgaben nicht unerheblich.
Wie oftmals fälschlicherweise angenommen, löst eine reine Krankentagegeld- versicherung, die der Betroffene möglicherweise abgeschlossen hat, das Problem nicht. Damit ist maximal der Versicherungsnehmer selbst einigermaßen abgesichert, nicht aber Praxis und Personal.

Berufsausübungsgemeinschaft – die bessere Lösung?


Das kommt ganz darauf an – letztlich sind hierbei die Inhalte des Kooperationsvertrages entscheidend. Zunächst einmal ist dieses Modell, also der Zusammenschluss mehrere Ärzte zur gemeinschaftlichen Versorgung der Patienten, sicherlich bei längerem Ausfall eines Kollegen oder einer Kollegin ein guter Weg zur Schadensminimierung, da die Vertretung von vorneherein schon vor Ort ist. Ausschlaggebend sind hier aber die im Kooperationsvertrag niedergeschriebenen Regelungen:

  • Wie sieht die im Vertrag festgelegte maximale Dauer der Vertretung durch einen Partner aus?
  • Wer darf Entscheidungen über die Leistung von Überstunden oder den zusätzlichen Einsatz eines externen Vertreters treffen?
  • Wie ist die Kostenübernahme im Vertrag geregelt?
  • Ist eine Versicherungslösung in den Vertrag integriert?

Je nachdem, wie diese Fragen dort geklärt sind, kann der Ausfall eines Arztes mehr oder weniger gut aufgefangen werden.

Absicherung des Praxisausfall-Risikos


Für den Fall, dass bei Ihnen als Praxisinhaber/in eine schwere Erkrankung eintritt, sollten sowohl der private als auch der berufliche Bereich geschützt sein.

Im privaten Bereich sind die ... 

  • Finanzierungsrate des Eigenheimes oder private Mietkosten,
  • Wohnnebenkosten,
  • Leasing- oder Finanzierungsrate des Familien-Pkw sowie
  • weitere fixe Verbindlichkeiten

bei einem Gewinnausfall zu tragen. 

Im beruflichen Bereich laufen auch die Fixkosten wie beispielsweise

  • Praxismiete,
  • Personalkosten sowie
  • entsprechende Nebenkosten

bei einem krankheitsbedingten Ausfall in der Zahnarztpraxis weiter.

Ausgestaltung der Praxisausfallversicherung


Bei der korrekten Ausgestaltung einer Praxisausfallversicherung sind diverse Punkte zu beachten, um eine

  • Unterversicherung,
  • Überversicherung und / oder
  • Doppelversicherung

zu vermeiden.

So gibt es verschiedene Varianten eine Praxisausfallversicherung aufzunehmen, die sowohl von den Möglichkeiten des jeweiligen Tarifes als auch der Bestimmung der Versicherungssumme abhängen.

Was soll als Grundlage der Versicherungssumme dienen?

Hierbei muss klar zwischen dem Nettoeinkommen, dem Betriebsgewinn und den fortlaufenden Betriebskosten unterschieden werden. Besondere Aufmerksamkeit ist zudem bei größeren Praxisstrukturen und Vertreterkosten gefordert. 

Sinnvollerweise sollte die Praxisausfallversicherung mit der Praxisinventarversicherung, der Krankentagegeldversicherung sowie einer gegebenenfalls bestehenden Schwere-Krankheiten-Absicherung abgestimmt werden.

Beratung zur Praxisversicherung Zahnarzt vereinbaren


Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.  

Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.

Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.

Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

Elementarschäden, Einbruch, Gebäudeschäden, Krankheit oder Unfall: Die resultierenden Betriebsunterbrechungen können die Existenz einer Praxis gefährden. Egal ob Sie eine Praxis neu gründen oder Ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen möchten, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner für eine leistungsstarke Betriebsunterbrechungsversicherung zur Verfügung.

Sie erhalten bei mir ein Rundum-Sorglos-Paket und vermeiden teure Fallstricke. Vereinbaren Sie deshalb jetzt einen Termin zu Ihrer Praxisversicherung. 

25%

Allgemeine Angaben

Primär-und Sekundärstühle, es werden alle Stühle gezählt (auch die Prophylaxestühle)

Allgemeine Angaben

Beträgt der Umsatzanteil für Implantologie mehr als 50 %?

Dies ist nicht relevant bei: Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Parodontologie

Vorschäden

Kontaktdaten

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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