Elektronikversicherung Arzt-Praxis
Sicherlich ist jedem Arzt, so auch Ihnen, bewusst, dass ein signifikanter Teil des Praxiswertes in der Medizintechnik steckt. Bei einigen Fachrichtungen wie zum Beispiel der ...
stellt die Medizintechnik sogar den mit Abstand größten Wert der Praxis dar, denn Röntgengeräte, Dialysegeräte und Behandlungseinheiten sind nun einmal mit immens hohen Anschaffungskosten verbunden. Der rein finanzielle Wert der Medizintechnik wird aber oftmals noch von ihrer Bedeutung für den Praxisbetrieb übertroffen. Ohne funktionierende Technik gerät dieser mitunter nicht nur ins Stocken, sondern kommt im schlimmsten Fall vollständig zum Erliegen.
Damit dürfte nachvollziehbar sein, dass ein hochwertiger Versicherungsschutz, welcher nicht nur vermeintlich, sondern bedingungsgemäß garantiert Ihre medizinischen Geräte zum Neuwert versichert und im Schadensfall eine rasche Regulierung gewährleistet, für Praxisinhaber essentiell ist. Leider erfüllen diese Notwendigkeiten nur die wenigstens Versicherungsverträge.
Risiken wie ...
sollten ohnehin immer versichert sein. Tatsächlich sind die Gefahren für die Medizintechnik in Ihrer Praxis jedoch vielfältiger.
So sind es häufig Bedienungsfehler, beispielsweise infolge Unachtsamkeit, die Schäden verursachen. Statistiken der Versicherer bestätigen diese Aussage. Etwa 50 Prozent aller Schäden (!) sind auf menschliches Fehlverhalten zurück zu führen. Und solches Fehlverhalten kann beträchtliche Kosten verursachen. Ein Computertomograph liegt in der Anschaffung bei 200.000 Euro bis zu einer Million Euro. Angesichts dieser Zahlen ist die Bedeutung einer Elektronikversicherung für jeden Praxisinhaber offensichtlich.
Praxisinventarversicherung allein genügt nicht
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass praktisch alle niedergelassenen Ärzte eine Inventarversicherung zum Schutz ihrer Praxis abgeschlossen haben. Eine Praxisinventarversicherung bietet jedoch nur Schutz gegen Risiken, die von Ihre Praxis von außen bedrohen wie ...
Was aber ist mit den Schadenursachen, die Ihre Praxis von innen heraus bedrohen?
Jeder, der mit einem Computer arbeitet, weiß, dass es zahllose Ursachen gibt, die dazu führen, dass dessen Benutzung beeinträchtigt ist oder - sei es vorübergehend oder auf Dauer - nicht mehr möglich ist. Diese Problematik betrifft eine Arzt-Praxis mit ihrer EDV und ihrer Medizintechnik in einem deutlich höheren Ausmaß. Bereits Fehler in der Benutzung oder Bedienung, durch Sie selbst oder Mitarbeiter, können Ihre Praxis zum Stillstand bringen. Eine Praxisinventarversicherung hilft Ihnen dann nicht weiter.
Es ist nachgewiesen, dass Sie für die Folgen von etwa 64 Prozent aller eingetretenen Schäden an EDV und Medizintechnik ausschließlich eine für Arzt-Praxen geeignete Elektronikversicherung Schutz geboten hätte. Zu den Ursachen dieser Schäden zählen unter anderem ...
Eigenschäden an der Medizintechnik gefährden Ihren Praxisbetrieb
Bei weitem nicht jede Elektronikversicherung bietet Arzt-Praxen auch effektiven finanziellen Schutz. In jedem Fall sollten Se darauf achten, dass ein entsprechender Baustein für Eigenschäden enthalten ist. Dieser ist zwar nicht günstig, kann aber im Ernstfall das Fortbestehen Ihrer Praxis sichern. Aufgrund der meist sehr teuren Medizintechnik und der weiter oben erwähnten hohen Schadensquote von Eigenschäden verdoppelt dieser Baustein meist die Prämie der Elektronikversicherung, je nach Fachbereich sogar mehr als das.
Dieser Umstand ist nüchtern betrachtet sofort einleuchtend, denn die von Ihnen versicherte Leistung geht damit auch deutlich über das hinaus, was beispielsweise für einen reinen Bürobetrieb angemessen ist. Zudem sind über Ihre Elektronikversicherung dann neben den beträchtlichen Kosten für die medizintechnischen Geräte auch die oftmals noch höheren Kosten einer Betriebsunterbrechung wegen Ausfall der Medizintechnik durch Bedienungsfehler, Unachtsamkeit oder Missgeschicke während der Behandlung mitversichert.
Damit dürfte auch verständlich sein, dass allgemeine Elektronikversicherungen, die nicht gezielt für Arzt-Praxen entwickelt worden sind, nicht zweckmäßig sind und für Sie nur ein weiteres Risiko darstellen. Es sollten zwingend die gesamten medizinischen und labortechnischen Geräte wie unter anderem Blutdruckmessgeräte, Ultraschallgeräte, aber auch Ihre Praxis-EDV unter den Versicherungsschutz fallen.
Dies gilt auch für die in Medizinkühlschränken gelagerten Arzneimittel. Ist eine Lagertemperatur zwischen 3°C und 8°C einmal nicht mehr gewährleistet, dürfen kühlpflichtige Medikamente nicht mehr verwendet werden. Insbesondere in der Onkologie oder Palliativmedizin drohen in einem solchen Fall hohe Kosten. Im Übrigen sind nicht nur ansteigende Temperaturen ein Problem. Bei Impfstoffen etwa ist ein Einfrieren unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollten Sie auch unbedingt nur nach Medizinkühlschränke nach DIN 58345 verwenden. Diese bieten eine deutlich höhere Verlässlichkeit und werden mitunter auch von Versicherern gefordert beziehungsweise mit umfassenderem Versicherungsschutz honoriert.
Eine Vielzahl der am Markt verfügbaren Tarife sehen gerade in Bezug auf den Kühlschrankinhalt deutlich zu geringe Versicherungssummen vor und / oder bieten nur eingeschränkten Versicherungsschutz, beispielsweise nur bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung.
Als Praxisinhaber/in profitieren Sie von speziellen Versicherungstarifen, die unter anderem auch Fehlfunktionen des Kühlschranks wie das Einfrieren von Impfstoffen durch Überkühlung mitversichern.
Individualisierbarkeit der Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung lässt sich an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen. Ist eine Vielzahl von Geräten im Einsatz, die erst in Summe eine Behandlung ermöglichen, macht es sicher Sinn alle in der Praxis vorhandenen Geräte zu versichern. Dies wird in aller Regel zum Beispiel bei Chirurgen der Fall sein. Zur gleichen Einschätzung kann man gelangen, wenn die vorhandenen medizintechnischen Geräte eine homogene Wertestruktur aufweisen.
Hängt der Betrieb Ihrer Praxis hingegen lediglich von einem oder zwei Geräten ab, kann es durchaus eine Überlegung sein, auch nur diese wenigen Geräte gezielt zu versichern. Diese sind dann mit Herstellername, Typbezeichnung, die Seriennummer und den Anschaffungskosten explizit anzugeben. Bei der Absicherung aller vorhandenen Geräte kann hingegen auf diesen zusätzlichen Aufwand in der Regel verzichtet werden.
Ergänzung durch eine Praxisausfallversicherung
Lassen Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Praxisinventar- und Elektronikversicherung auch das Risiko einer Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden, sprich einen Praxisausfall, abdecken. Sollte dies der Fall sein, ist noch zu prüfen, ob dieser auch in der Höhe ausreichend versichert ist. Andernfalls ist die Existenz Ihrer Praxis nicht vor einem Großschaden geschützt.
Beratung zur Praxisversicherung Arzt vereinbaren
Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.
Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.
Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.
Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.
Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.
In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.
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