Sie wünschen sich sichere Leistungen und 

die beste Versorgung im Krankheitsfall?

Sichere Leistungen und bessere Versorgung in der Privaten Krankenversicherung

Höherer Leistungsumfang in der Privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung steht für eine weitreichende medizinische Versorgung. Während die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen und lediglich eine Mindestversorgung sicherstellen dürfen, spielt in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur die medizinische Notwendigkeit die entscheidende Rolle.

Demnach übernimmt diese die Kosten aller zugelassenen Medikamente und zwar unabhängig davon, ob diese rezeptpflichtig sind. Beim Arzt oder im Krankenhaus werden die Versicherten dank des Status als Privatpatient bevorzugt behandelt und kommen zumeist in den Genuss der freien Klinikwahl, eines Ein-/Zweibettzimmers sowie der freien Arztwahl, sprich Sie können sich für den Spezialisten entscheiden, der für Ihre Erkrankung oder Verletzung als Koryphäe gilt und bessere Heilungschancen erwarten lässt. Auch die langen Genehmigungsprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Privatversicherten erspart.

Vielfältiges und individuelles Tarifangebot

In der privaten Krankenversicherung können Sie sich ihren Leistungsumfang gemäß Ihren eigenen Ansprüchen zusammenstellen. Vom preiswerten Grundschutz bis zur umfangreichen Top-Versorgung ist alles möglich. Dies stellt einen deutlichen Unterschied zu den weitgehend einheitlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar.

Mit der Wahl eines bestimmten Leistungsumfangs lässt sich auch direkt die Prämienhöhe beeinflussen. Entsprechend Ihren eigenen Vorstellungen können Sie sich für eine umfassende Kostenübernahme im Zusammenhang mit hochwertigem Zahnersatz, Sehhilfen sowie alternativen Heilmethoden entscheiden. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie die Prämie weiter reduzieren, was insbesondere interessant ist, wenn Sie mittel- bis langfristig den Weg in die Selbstständigkeit wählen. Da Sie dann den gesamten Beitrag allein tragen, sprich keine Aufteilung auf einen Arbeitgeber erfolgt, profitieren Sie auch vollständig von einer Reduzierung des monatlichen Beitrages. 

Wahlfreiheit und Selbstbestimmung

Darüber hinaus müssen Sie sich privat versicherte Person nicht vorschreiben lassen, in welches Krankenhaus Sie sich bei einer Krankheit oder nach einem Unfall einweisen lassen. Denn Privatversicherte genießen nämlich freie Krankenhauswahl und können sie sich nahezu für jedes renommierte und spezialisierte Krankenhaus entscheiden.

Auch Therapiemethoden, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht erscheinen, jedoch von der Fachwelt als sinnvoll anerkannt werden, werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Hat sich etwa eine alternative Heilmethode genauso erfolgreich bewährt wie die Schulmedizin, so kann der Versicherte diese ohne weiteres beanspruchen. Die Behandlungen können dabei auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen, welche die Schulmedizin sinnvoll ergänzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte die Behandlungen durch Heilpraktiker hingegen zumeist selbst bezahlen.

Dauerhafte Verlässlichkeit

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung garantiert die PKV unkürzbare Leistungen – und zwar ein Leben lang. Privatversicherten werden so von künftigen Leistungseinschnitten, wie es sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beinahe schon regelmäßig gibt, aufgrund steigender Gesundheitskosten nicht tangiert. Denn sie haben durch den geschlossenen Vertrag einen rechtlichen Schutz.

Auch die Versicherungsgesellschaft selbst darf den Vertrag nachträglich nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ändern. Vielmehr dürfen Sie sich auch in Zukunft über die Inanspruchnahme aller anerkannten medizinischen Innovationen freuen. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine Innovation erst durch das Gremium des Gemeinsamen Bundesausschusses anerkannt werden. Die private Krankenversicherung kennt hingegen einen solchen Erlaubnisvorbehalt nicht.

Hohe Transparenz und Service

In der privaten Krankenversicherung genießen Sie einen detaillierteren Einblick in Leistung und Preis. Werden nämlich die Rechnungen des Arztes oder der Apotheke zunächst selbst übernommen, lernen die Kunden die Höhe der Gesundheitskosten kennen, die verursacht wurden. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, die Rechnungen selbst zu überprüfen. Dennoch können sich Privatversicherte auf eine zügige Vergütung verlassen.

Darüber hinaus ist der Wert der in Anspruch genommenen Leistungen in Euro und Cent in einer amtlichen Gebührenordnung hinterlegt. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegen die Ärzte weitaus geringeren Sparzwängen durch festgesetzte Höchstgrenzen. Die Honorare an die Ärzte fallen für zahlreiche medizinische Leistungen höher aus. Ganz nebenbei profitieren Kunden einer privaten Krankenversicherung von Telefon- und Samstagstelefonstunden, kürzeren Wartezeiten in der Praxis sowie von einer schnelleren Terminvergabe.

Nachhaltigkeit und staatliche Unabhängigkeit

In der privaten Krankenversicherung wird die Kalkulation der Beiträge so vorgenommen, dass den steigenden Gesundheitskosten Rechnung getragen wird. Erreicht wird dies durch die Bildung von Altersrückstellungen durch junge Versicherte, welche die höheren Kosten älterer Versicherter ausgleichen. Diese nachhaltige Finanzierung ist generationengerecht.

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen dagegen die immer kleineren Jahrgänge die steigenden Gesundheitsausgaben der künftigen Erwerbstätigen finanzieren. Dies belastet Kinder und Enkelkinder. Darüber hinaus ist die private Versicherungsbranche dank eines hohen Kapitalstocks derart solide, dass sie nicht auf staatliche Subventionen und Zuschüsse angewiesen ist. Aufgrund strenger Regularien weisen die privaten Krankenversicherungen eine hohe Finanzkraft auf, die es ihnen ermöglicht, auch schweren Krisenzeiten standhalten zu können. So würden heute die Rückstellungen der privaten Krankenversicherer genügen, um die Gesundheitskosten ihrer Versicherten für die nächsten 8,9 Jahre zu finanzieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung wäre dies gerade einmal für einen Monat möglich.

Soziale Verantwortung

Fälschlicherweise gehen viele Versicherte davon aus, dass es aus sozialen Aspekten verantwortungsbewusster wäre in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Denn ein höherer Anteil an privat Versicherten würde für eine bessere medizinische Versorgung sorgen. Hierbei kann beispielsweise auf die Einführung neuer, besserer Medikamente verwiesen werden, auf eine flächendeckende Versorgung mit diagnostischen Geräten oder einer quantitativ besseren Versorgung durch ärztliches Personal. 


Artikel zur Privaten Krankenversicherung

Vergleich der heutigen Beiträge von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Ein Beitragsvergleich der gesetzlichen mit einer privaten Krankenversicherung ist natürlich immer eine Momentaufnahme. Die Beiträge in beiden System werden über die Zeit steigen. Der individuelle Beitrag wird zwar nicht steigen, weil Sie als Versicherter älter werden oder Sie Behandlungen oder Untersuchungen in Anspruch nehmen, aber weil die Gesundheitskosten generell steigen.

Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung leidet unter der demographischen Entwicklung, übertrieben gesagt unter der „Vergreisung der deutschen Bevölkerung“. In den Jahren 2015 bis 2020 geht die sogenannte „Baby-Boomer-Generation“ in den Ruhestand über. Bei einem Umlageverfahren, wie es der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde liegt, werden die aktuellen Beiträge umgehend wieder zur Finanzierung der Kosten genutzt. Es findet also kein Sparvorgang statt. Sind aber aufgrund der demographischen Entwicklung immer weniger Beitragszahler im Verhältnis zu den Leistungsempfängern vorhanden, müssen die Beiträge entsprechend steigen. Die größten Leistungsempfänger sind in der Regel Menschen in hohem Alter, während junge Beschäftigte eher wenig Kosten verursachen, aber relativ hohe Beiträge leisten.

Die private Krankenversicherung kann sich ebenfalls den Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung nicht entziehen. Da ihr jedoch kein Umlageverfahren zugrunde liegt, sondern ein Sparvorgang, ist sie nicht direkt von dem kippenden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern betroffen. Für jeden Versicherten werden Alterungsrückstellungen gebildet. In jungen Jahren zahlen Versicherte einen höheren Beitrag, als es bezogen auf das Risiko nötig wäre. Diese Alterungsrückstellungen werden verzinst angespart, um im Alter einen Ausgleich zu den höheren Kosten zu haben. Aus diesem Grund gab es in der privaten Krankenversicherung infolge der Niedrigzinsphase der 2000er und 2010er Jahre etwas stärkere Anpassungen.

Jahr

mtl. Beitrags-bemessungs-grenze

durchschnittl. allgemeiner Beitragssatz KV

Zusatzbeitrag in %

Höchstbeitrag zur KV

Zusatzbeitrag in €

Beitragssatz PV

Höchstbeitrag zur PV

Gesamt-beitrag

1970

613,55 €

8,2%

Cell

50,31 €

Cell
Cell
Cell

50,31 €

1980

1.687,26 €

11,4%

Cell

186,75 €

Cell
Cell
Cell

186,75 €

1990

2.415,85 €

12,5%

Cell

301,98 €

Cell
Cell
Cell

304,09 €

2000

3.297,83 €

13,5%

Cell

445,21 €

Cell
Cell
Cell

501,27 €

2010

3.750,00 €

14,0%

0,9%

525,00 €

33,75 €

1,95%

73,13 €

631,88 €

2017

4.350,00 €

14,6%

1,1%

635,10 €

47,85 €

2,55%

110,93 €

793,88 €

2018

4.425,00 €

14,6%

1,0%

646,05 €

44,25 €

2,55%

112,84 €

803,14 €

2019

4.537,50 €

14,6%

0,9%

662,48 €

40,84 €

3,05%

138,39 €

841,71 €

Die durchschnittliche Steigerung des Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung seit 1970 beträgt 6,05% pro Jahr.

Aktuelle Beitragsvergleiche von GKV und PKV-Tarifen

Alter 28 Jahre, Brutto-Einkommen 65.000 Euro/Jahr

Beispiel 1 - Premium-PKV-Tarif

Header

GKV

PKV Premium Tarif

Beitrag KV

735,94 € (durchschnittl. Beitragssatz 15,7%, Stand 2020)

466,44 €

Gesetzlicher Zuschlag

Cell

46,64 €

Pflegepflicht, Satz 3,30% bei kinderlosen (sonst 3,05%, Stand 2020)

166,40 €

36,76 €

Krankentagegeld ab 43.Tag, 130 Euro Tagessatz

Cell

39,00 €

Gesamtbeitrag

902,34 €

588,84 €

Arbeitgeber-Anteil

451,17 €

294,42 €

Arbeitnehmer-Anteil

451,17 €

294,42 €

Zusatzversicherung Krankenhaus

44,15 €

Cell

Zusatzversicherung Zahnarzt

23,90 €

Cell

Zusatzversicherung Ambulant

31,50 €

Cell

Arbeitnehmeranteil inkl. Zusatzversicherungen

550,72 €

294,42 €

Garantierte Beitragsrückerstattung / Monat

Cell

- 60,00 €

Unverbindliche Beitragsrückerstattung / Jahr

Cell

1 bis 3 Monatsbeiträge

Beispiel 2 - Classic-PKV-Tarif

Header

GKV

PKV Classic Tarif

Beitrag KV

735,94 € (durchschnittl. Beitragssatz 15,7%)

315,02 €

Gesetzlicher Zuschlag

Cell

31,50 €

Pflegepflicht, Satz 3,30% bei kinderlosen (sonst 3,05%)

166,40 €

36,76 €

Krankentagegeld ab 43.Tag, 130 Euro Tagessatz

Cell

39,00 €

Gesamtbeitrag

902,34 €

422,28 €

Arbeitgeber-Anteil

451,17 €

211,14 €

Arbeitnehmer-Anteil

451,17 €

211,14 €

Zusatzversicherung Krankenhaus

44,15 €

Cell

Zusatzversicherung Zahnarzt

23,90 €

Cell

Zusatzversicherung Ambulant

31,50 €

Cell

Arbeitnehmeranteil inkl. Zusatzversicherungen

550,72 €

211,14 €

Garantierte Beitragsrückerstattung / Monat

Cell

- 30,00 €

Unverbindliche Beitragsrückerstattung / Jahr

Cell

1 bis 3 Monatsbeiträge

Meine Strategie sichert Ihnen die gewünschte Versorgung

Gesetzlich oder privat? Wie sind die Kinder zu versichern? Wo werden die Beiträge im Alter in der Privaten Krankenversicherung (PKV) stehen, wo werden die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen? Welche Leistungskürzungen sind in der GKV noch zu erwarten?

Allein die Entscheidung pro GKV oder PKV ist nicht aus dem Stand heraus zu fällen. Erweist sich die PKV als die interessantere Option, sind bei der Tarifwahl und der Antragsstellung einige Punkte zu beachten. Riskieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Nutzen Sie meine Beratung und profitieren Sie von Transparenz und Rechtssicherheit. Verlassen Sie sich nicht auf Werbeversprechen. Prüfen Sie die vertraglichen Leistungen noch heute und nicht erst, wenn der Krankheitsfall eingetreten ist und Kosten anfallen. Sonst riskieren Sie die Kosten selbst tragen zu müssen und eine Anpassung kann nicht mehr möglich sein.

Bei der Auswahl von Privaten Krankenversicherungen achte ich für meine Mandanten in erster Linie auf Rechtssicherheit und hochwertige Leistungen. Für mich ist wesentlich, welche Kriterien in den Bedingungswerken der Versicherungstarife für Sie als Verbraucher von Bedeutung sind. Viele Tarifeinschlüsse sind nur für einen Fachmann ersichtlich. Ihnen, sprich dem Verbraucher helfen sie nicht weiter, da Ihnen die versicherungstechnischen Kenntnisse fehlen. Die Praxis zeigt zudem, dass nicht alle Innendienstmitarbeiter der Versicherer hinreichend geschult sind und somit immer wieder Schäden abgelehnt werden, da sie in Tarifwerken einen Ausschluss annehmen, wo ein Einschluss nicht explizit benannt wurde.

Deshalb honoriere ich, was in den Bedingungen klar benannt wird. Mein Ziel ist es, Ihnen als Verbraucher jene Versicherer zu empfehlen, bei denen man auf den ersten Blick weiß, dass sie ein stark überdurchschnittliches Bedingungsniveau haben und den Leistungsumfang transparent präsentieren. Streitigkeiten im Schadenfall können so bereits im Vorfeld vermieden werden. Davon profitieren nicht nur Sie, sondern auch ich, denn ich möchte, dass Sie zufrieden sind und mich weiterempfehlen.

Finanztest & Vergleichsportale reichen nicht aus

Aufgrund der Komplexität des Themas Krankenversicherung sollten Sie Ihre private Krankenversicherung (PKV) über einen spezialisierten Finanzmakler wie mich abschließen. Zeitschriften wie etwa die Finanztest sind keine wirkliche Hilfe und befähigen Sie nicht dazu in einem "Do-it-yourself" - oder "Trial-and-Error" - Verfahren zu einer hochwertigen Absicherung zu gelangen. Ein Vertrag, von dem Ihre Gesundheit abhängen kann und der auch langfristige finanzielle Auswirkungen hat, darf kein Experiment sein. 

Über einen Artikel in einer Zeitschrift erfahren Sie nicht, ...

  • ... welcher Anbieter Sie aufgrund Ihrer Angaben zu den Gesundheitsfragen versichert beziehungsweise zu welchen Konditionen.
  • ... wann welcher Anbieter die Leistungspflicht aufgrund nachteiliger Formulierungen in den Versicherungsbedingungen umgehen kann beziehungsweise welche Leistungen schlichtweg nicht abgedeckt sind.
  • ... wie Sie Ihren Vertrag unter Berücksichtigung Ihres tatsächlichen Bedarfs individuell gestalten sollten.... wie sich die gesamten Beiträge auch im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung im Falle von hinzu kommenden Kindern darstellen.
  • ... wie sich die gesamten Beiträge auch im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung im Falle von hinzu kommenden Kindern darstellen.
  • ... wie Sie auch im Alter von günstigen Beiträgen profitieren können. 

Kein Vergleichsportal schützt Sie vor vor bösen Überraschungen im Krankheitsfall oder bei einer veränderten Lebenssituation. Mit mir gewinnen Sie einen qualifizierten Spezialisten, der Ihnen auch nach Vertragsabschluss als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Welchen Nutzen bieten Ihnen meine Strategie?

Seit über einem Jahrzehnt bin ich für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker der persönliche Ansprechpartner, wenn es um private Krankenversicherung geht. In meiner jahrelangen Tätigkeit als Finanzmakler für  private Krankenversicherung habe ich ein Vorgehen entwickelt, das sicherstellt, dass Sie die Ihnen zustehenden und gewünschten Leistungen auch erhalten.  

  • Meine professionelle Risiko-Voranfrage basierend auf Ihren Gesundheitsangaben zeigt uns noch vor der Antragsstellung, zu welchen konkreten Konditionen Sie bei welchen Anbietern versicherbar sind. Nur so können wir die für Sie individuell richtige Absicherung finden.
  • Durch meine Analyse der Versicherungsbedingungen aller infrage kommenden Tarife schaffe ich für Sie die nötige Transparenz und Rechtssicherheit und sortiere diejenigen Tarife aus, die es den Versicherern aufgrund juristisch schwammig formulierter Paragraphen ermöglichen, ihre Leistungspflicht zu umgehen oder essentielle oder von Ihnen gewünschte Leistungen nicht enthalten. 
  • Ein Beitragsvergleich der Tarife am Markt zeigt uns die für Sie individuell preiswerteste Absicherung der gewünschten Leistungen.
  • Wir erarbeiten gemeinsam den aufgrund Ihrer Wünsche und Bedürfnisse angemessenen Versicherungsschutz und Sie profitieren von einer individuellen Vertragsgestaltung.
  • Noch vor Vertragsabschluss zeige ich Ihnen, wie sich Ihre Versicherungsbeiträge bei einer verändernden Lebenssituation wie hinzu kommenden Kindern darstellen, auch im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Zudem betrachten wir auch die Beitragssituation im Alter und besprechen wie Sie mit Hilfe von Steuervorteilen und Ihres Arbeitgebers langfristig von günstigen Beiträge profitieren. 

Schritt 1: Die essentielle Risiko-Voranfrage

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) ohne vorangehende Risiko-Voranfrage ist wie die Verschreibung eines Medikamentes ohne überhaupt die Symptome zu kennen. Mit viel Glück hilft die Einnahme des Medikamentes, wahrscheinlich richtet sie aber nur noch größeren Schaden an. 

Und genau das ist es, was viele Versicherungsvertreter tun. Sie richten Schaden an, indem sie direkt einen Versicherungsantrag stellen. 

Denn es ist der Versicherer, der entscheidet, ob er Sie versichern möchte und wenn ja, zu welchen Konditionen. Um diese Entscheidung treffen zu können, müssen Sie im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu den Gesundheitsfragen leisten. Je nachdem wie der Versicherer Ihre Angaben bewertet, nimmt er Ihren Antrag im günstigsten Fall zu normalen Konditionen an. Sieht er in Ihrem Fall jedoch ein erhöhtes Risiko, kann er ...   

  • für die Mitversicherung dieses Risikos einen Zuschlag auf den regulären Beitrag verlangen, 
  • einen Leistungsausschluss vom Versicherungsschutz für bestimme Behandlungen verlangen oder
  • Ihren Antrag ablehnen.

Wenn Sie vor dem Vertragsabschluss nicht wissen, ob und zu welchen Konditionen Sie versichert werden, wie wollen Sie dann entscheiden, wo Sie sich versichern?

Sie können es nicht.

Was passiert, wenn der Versicherer Ihren Antrag nicht zu normalen Konditionen annimmt?

In der Regel führt eine erschwerte Annahme (Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss ) oder Ablehnung zu einem Eintrag in der sogenannten Sonderwagnisdatei, dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, in das andere Versicherer Einsicht nehmen können!

Das bedeutet andere Versicherer wissen dann bereits, dass Sie von dem einen Versicherer abgelehnt wurden beziehungsweise Ihnen dieser ein Gegenangebot zu Ihrem Antrag mit erschwerten Konditionen gemacht hat. Natürlich ist dieser Umstand bei einer erneuten Antragstellung nicht förderlich und andere Versicherer werden Ihre Versicherbarkeit noch kritischer prüfen. 

Zudem fragen die meisten Versicherer in ihren Anträgen auch danach, ob Sie bereits von einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen versichert worden wären. Im schlimmsten Fall also kann Ihnen eine direkte Antragstellung den Weg zu Ihrem Versicherungsschutz verbauen.

Was passiert, wenn Sie falsche Angaben machen?

Jeder Versicherer weist bereits im Antrag auf die Folgen falscher Angaben hin. Verschweigen Sie risikorelevante Angaben begehen Sie eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und riskieren damit Ihren Versicherungsschutz.

Folgende Aufklärung werden Sie in ähnlicher Form auch in den Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden.

Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Antragsformular gestellten beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber uns schriftlich nachzuholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Verletzen Sie und/oder die versicherte Person die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

  • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles,
  • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Treten wir vom Vertrag zurück, steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.

2. Kündigung

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird und für den Tarif eine Beitragsfreistellung zulässig ist.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

3. Vertragsänderung

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4. Ausübung unserer Rechte

Die unter 1. - 3. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen der Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Monats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, können wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Haben Sie bzw. die versicherte Person die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht zur Vertragsanpassung. Wurde die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.

5. Anfechtung und deren Ausübung

Haben Sie bzw. die (mit-)versicherte Person unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt gemacht und hat dies auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen, können wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung auch anfechten.
Mit Zugang unserer Anfechtungserklärung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig. Dies hat zur Folge, dass zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestand. Ein gegebenenfalls vorhandener Rückkaufswert wird, außer bei der Risikoversicherung und der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, ausgezahlt. Von diesem ziehen wir gegebenenfalls Stornokosten ab, deren Höhe der Tabelle zur Werteentwicklung entnommen werden kann. Erstattung der gezahlten Beiträge können Sie nicht verlangen. Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären.

6. Stellvertretung durch eine andere Person

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung, der Anfechtung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, können Sie sich nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Sie sollten also unbedingt wahrheitsgemäße Angaben tätigen. Ein Versicherungsvertreter, der Ihnen rät, die Fragen zu den gefahrerheblichen Umständen einfach zu verneinen, handelt unseriös und vertritt offensichtlich nicht Ihre Interessen!

Welchen Nutzen bieten Ihnen meine Strategie?

Im Rahmen meiner Risiko-Voranfrage lasse ich Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen prüfen und erhalte noch VOR der Antragsstellung schriftliche Einschätzungen zu Ihrer Versicherbarkeit. 

Schließlich wollen Sie auch nicht den Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnen und erst im Nachgang von dem Verkäufer hören, dass er bei Ihnen 50 Prozent auf den Kaufpreis aufschlagen oder die Seiten-Airbags entfernen wird.

Da jeder Versicherer seine eigene Risikoprüfung durchführt und gefahrerhebliche Umstände von allen Anbietern anders eingeschätzt werden können, stelle ich meine Risiko-Voranfrage parallel bei mehreren Versicherern. Denn in meiner langjährigen Tätigkeit ist es immer wieder vorgekommen, dass Mandanten bei einem Anbieter keinen Versicherungsschutz erhielten, bei einem anderen hingegen einen Vertrag zu normalen Konditionen ohne Mehrbeitrag oder Leistungsausschluss. 

Ein Versicherungsvertreter, sei er von der Allianz, der Deutschen Ärzteversicherung oder einem anderen Anbieter, hat gar kein Interesse für Sie eine Risiko-Voranfrage zu durchzuführen. Er kann Ihnen ohnehin nur einen Tarif anbieten. Ihm wird es egal sein, ob Sie einen Mehrbeitrag zahlen oder einen Leistungsausschluss erhalten und es damit auch zu einem Eintrag in der Sonderwagnisdatei kommt. 

Da ich als Finanzmakler an keinen Anbieter gebunden bin und Ihre Interessen vertrete, suche ich für Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz und führe unter anderem meine Risiko-Voranfrage durch, durch die Sie in den Genuss essentieller Vorteile gelangen.

  • Die Risiko-Voranfrage führt zu keinem Eintrag in der Sonderwagnisdatei, unabhängig davon, welche Einschätzung uns die angefragten Versicherer mitteilen.
  • Wir erhalten noch vor einer Antragsstellung eine schriftliche Aussage der Versicherer zu welchen konkreten Konditionen Sie versicherbar sind!
  • Die einzelnen Angebote der Versicherer werden erst und ausschließlich durch meine Risiko-Voranfrage vergleichbar. Denn Standard-Konditionen helfen Ihnen weiter, wenn ein Anbieter Sie letztlich nur gegen einen Mehrbeitrag von 50 Prozent oder nur mit einem Leistungsausschluss für beispielsweise die Wirbelsäule versichert.  
  • Meine Risiko-Voranfrage wird bei den angefragten Versicherern nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär.

An die Einschätzungen infolge meiner Risiko-Voranfrage halten sich die Versicherer - sofern keine neuen gefahrerheblichen Umstände hinzukommen - für einen befristeten Zeitraum gebunden. Sobald die gewünschte Versicherbarkeit gefunden ist, empfiehlt sich deshalb ein zeitnaher Vertragsabschluss.

Schritt 2: Meine Bedingungsanalyse gibt Ihnen Rechtssicherheit

Als freier Finanz- und Versicherungsmakler vertrete ich die Interessen meiner Mandanten. Aus diesem Grund verlasse ich mich nicht auf verführerische Marketing-Aussagen oder oberflächliche Tarifvergleiche mit Sterne-Rating, Schulnoten oder Smileys, sondern achte für meine Kunden in erster Linie auf Rechtssicherheit und hochwertige Leistungen. Für mich ist wesentlich, welche Kriterien in den Bedingungswerken der Versicherungstarife für Sie als Verbraucher von Bedeutung sind. 

Viele Tarifeinschlüsse sind nur für einen Fachmann ersichtlich. Ihnen helfen sie nicht weiter, da Ihnen die versicherungstechnischen Kenntnisse fehlen. Die Praxis zeigt zudem, dass nicht alle Innendienstmitarbeiter der Versicherer hinreichend geschult sind und somit immer wieder Schäden abgelehnt werden, da sie in Tarifwerken einen Ausschluss annehmen, wo ein Einschluss nicht explizit benannt wurde.

Deshalb honoriere ich, was in den Bedingungen klar benannt wird. Mein Ziel ist es, Ihnen als Verbraucher jene Versicherer zu empfehlen, bei denen man auf den ersten Blick weiß, dass sie ein stark überdurchschnittliches Bedingungsniveau haben und den Leistungsumfang transparent präsentieren. Streitigkeiten im Schadenfall können so bereits im Vorfeld vermieden werden. Davon profitieren nicht nur Sie, sondern auch ich, denn ich möchte, dass Sie zufrieden sind und mich weiterempfehlen.

Zwar haben sich die Versicherungsbedingungen im Bereich der privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren in der Breite verbessert, dennoch gibt es nach wie vor einige Regelungen, die eindeutig zu Ihrem Nachteil als versicherte Person ausgelegt sind und Ihren Versicherungsschutz aushöhlen. Einige dieser Regelungen klingen vor allem für den juristisch nicht fachkundigen Leser mitunter zunächst sogar positiv.  

Psychotherapie als Beispiel unterschiedlicher Regelungen am Markt

Psychische Erkrankungen stellen bereits seit Jahren die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Burn-Out, Depressionen und Angstzustände können jeden von uns treffen und sind in Verbindung mit unerwarteten Schicksalsschlägen im Vorfeld nicht absehbar. Tritt der Krankheitsfall ein, sollte auch hierfür die bestmögliche Versorgung zur Verfügung stehen. 

Wie wäre es allerdings für Sie, wenn im Krankheitsfall die benötigte Behandlung abhängig von der Einschätzung Ihres Versicherers ist und nicht sicher zur Verfügung steht?

Die folgenden Auszüge aus den Versicherungsbedingungen mehrerer Tarife soll Ihnen einen Eindruck geben, wie unterschiedlich die Regelungen am Markt sind.

Fühlen Sie sich hiermit gut versichert?

1. Beispiel HUK, Tarif SelectPro

2. Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung

Der Versicherer ersetzt tarifgemäß die erstattungsfähigen Aufwendungen zu den jeweils genannten Prozentsätzen.

j) ambulante Psychotherapie

Erstattet werden 80 % der Aufwendungen für eine medizinisch notwendige ambulante Psychotherapie gemäß Nr. 1. a).

Voraussetzung für eine Leistung ist, dass die ambulante Psychotherapie von einem Arzt oder einem im Arztregister eingetragenen approbierten Psychotherapeuten bzw. Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten durchgeführt wird und eine vorherige Leistungszusage des Versicherers erfolgt ist.

Wird die ambulante Psychotherapie bei einem Kooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung durchgeführt, erhöht sich die Erstattung auf 90 %. Pro Kalenderjahr werden bis zu 50 ambulante Therapiesitzungen erstattet.

3. Erstattung bei stationärer Heilbehandlung

Derer Versicherer ersetzt tarifgemäß die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 %.

e) Stationäre Psychotherapie

Erstattet werden bei stationärer Psychotherapie die Aufwendungen nach Nr. 3. a) bis d) für bis zu 30 Behandlungstage je Kalenderjahr, wenn eine vorherige Leistungszusage des Versicherers erfolgt ist.

Erfolgt die stationäre Psychotherapie in einer Kooperationsklinik der HUK-COBURG-Krankenversicherung, entfällt die Begrenzung auf 30 Behandlungstage. Eine vorherige Leistungszusage ist nicht erforderlich. Die Zahlung eines Ersatz- Krankenhaustagegelds gemäß Nr. 3. d) ist auf 30 Tage begrenzt.

2. Beispiel Württembergische, Tarif KU, SEU

1.15 Psychotherapeutische Behandlungen im Rahmen der jeweils gültigen GOÄ bzw. GOP durch einen niedergelassenen ärztlichen Psychotherapeuten, einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung
Psychotherapie, Psychoanalyse bzw. Verhaltenstherapie sowie einen im Arztregister eingetragenen, in eigener Praxis tätigen, psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Erstattungsfähig sind ohne vorherige schriftliche Zusage des Versicherers Aufwendungen für bis zu fünf Sitzungen je Versicherungsfall zu 80%. Die Erstattung ist nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers

bis zur 30. Sitzung auf 80 %,
ab der 31. Sitzung auf 60 %,
ab der 61. Sitzung auf 40 %
der erstattungsfähigen Aufwendungen begrenzt.

Nicht erstattungsfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur Berufsförderung bestimmt sind, Erziehungsberatung, Eheberatung, körperbezogene Therapieverfahren, darstellende Gestaltungstherapie sowie heilpädagogische oder ähnliche Maßnahmen.

3. Beispiel DKV, Tarif BestMed Eco BME, BMZ2

Psychotherapie

bei vorheriger Einschaltung des Hausarztes (vgl. Seite 4)

- bis zu 30 Sitzungen zu 100%
- von der 31. Sitzung an zu 80%
- von der 61. Sitzung an zu 70%

andernfalls

- bis zu 30 Sitzungen zu 75%
- von der 31. Sitzung an zu 60%
- von der 61. Sitzung an zu 50%

Wir leisten aber nur dann, wenn und soweit wir vor der Behandlung eine schriftliche Zusage gegeben haben.

 Als Psychotherapie gilt die psychotherapeutische Heilbehandlung nach der Richtlinien-Psychotherapie. Diese beinhaltet die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.

4. Beispiel HanseMerkur, Tarif KVT, PSV

1.6. Ambulante psychotherapeutische Behandlung

Erstattet werden psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die durch Fachärzte für psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie erbracht werden.

Erstattet werden weiterhin psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die durch Psychologische Psychotherapeuten erbracht werden, die ihre Approbation aufgrund einer den ärztlichen Psychotherapeuten vergleichbaren Ausbildung erhalten haben. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Behandlung auch durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfolgen.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein ausreichend begründeter Bericht vorgelegt wird und er die Leistungen schriftlich zugesagt hat.

Die Aufwendungen für psychotherapeutische Sitzungen werden zu 90 % erstattet. Die Anzahl der Sitzungen ist auf 50 pro Kalenderjahr begrenzt.

Was denken Sie? Wenn Sie vorher wüssten, dass ein Tarif eine solche Regelung vorsieht, mit der Sie ein Stück weit von der Willkür des Versicherers abhängig sind, würden Sie sich dann in diesem Tarif versichern wollen?

Oder wäre Ihnen womöglich folgende Regelung lieber?

f) Psychotherapeutische Behandlung

Erstattungsfähig ist psychotherapeutische Behandlung (einschließlich psychologischer Diagnostik).

Die Erstattung beträgt 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.

Anders als bei den vorangegangen Beispielen ist in diesem Tarif die Leistung nicht abhängig von einer Einschätzung beziehungsweise vorigen Leistungszusage des Versicherers und es gibt auch keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen.

Welchen Nutzen schafft meine Bedingungsanalyse?

Die Versicherungsbedingungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) können je nach Anbieter 40, 50 oder 60 Seiten umfassen. Erfahrungsgemäß lesen die wenigsten Privatpersonen diese durch. Selbst wenn Sie es doch täten, würden Sie überhaupt wissen, was in den Versicherungsbedingungen stehen sollte und wie das, was enthalten ist, juristisch auszulegen ist? 

Vermutlich nicht.

Im Rahmen meiner Bedingungsanalyse prüfe ich für Sie, ...

  • welche Regelungen in den Versicherungsbedingungen eindeutig zu Ihrem Vorteil formuliert sind, sprich wann der Versicherer leisten muss,
  • welche Regelungen dem Versicherer einen Auslegungsspielraum lassen, der es ihm ermöglichen könnte seine Leistungspflicht zu umgehen und
  • welche Regelungen schlichtweg Marketing-Aussagen sind, aber in den Versicherungsbedingungen fehlen und Ihnen damit keine Rechtssicherheit geben.

Die Ergebnisse dieser Analyse erhalten Sie übersichtlich und verständlich zusammengefasst. Sie können damit für alle Versicherer am Markt nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile sehen! 

Schließlich wollen Sie keinen Beitrag für einen Vertrag zahlen, der es dem Versicherer ermöglicht, im Krankheitsfall nicht leisten zu müssen. 

Da ich an keinen Versicherer gebunden bin, beschränke ich mich auch nicht darauf, Ihnen nur die Vorteile seiner Tarife zu nennen, wie es bei Versicherungsvertreter in der Regel der Fall ist.

Schritt 3: Mein Beitragsvergleich zeigt Ihnen die preiswerteste Absicherung

Es gibt über 30 Versicherer im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Jeder Versicherer hat dabei noch einmal vier, fünf oder sechs verschiedene Tarife. Manche bieten Tarife nach dem Baukastenprinzip, manche hingegen Kompakttarife. Zu jedem Tarif gibt es meist verschiedene wählbare Selbstbehalte und Ergänzungstarife zum Beispiel für das Krankentagegeld, für ein Krankenhaustagegeld, für Kuren oder Naturheilverfahren. 

Die Unterschiede der Beiträge können durchaus beträchtlich ausfallen, wobei sie angesichts der Leistungsvielfalt schwierig nicht leicht miteinander zur vergleichen sind. Ein Beitragsvergleich ohne professionelle Hilfe ist schwierig. Sinnvoll ist ein Beitragsvergleich ohnehin erst, wenn wir im Vorfeld die Risiko-Voranfrage und die Bedingungsanalyse durchgeführt haben. Denn dann vergleichen wir nicht nur die Standard-Beiträge der Versicherer, sondern die für Sie gültigen Individual-Beiträge. Die Unterschiede bei diesen können aufgrund möglicher Beitragszuschläge sogar noch größer ausfallen.

Die Risiko-Voranfrage und Bedingungsanalyse erleichtern uns den Beitragsvergleich, da wir in deren Folge nicht mehr über 30 Versicherer oder weit über 100 Tarife vergleichen müssen, sondern nur noch ein paar, nämlich diejenigen, die uns für Sie die besten Annahmekonditionen verbunden mit hochwertigen Versicherungsbedingungen bieten.  

Welchen Nutzen schafft mein Beitragsvergleich?

Im Rahmen meines Beitragsvergleichs sehen Sie, ...

  • welche Preisspanne über die Versicherer hinweg bezogen auf die Standard-Beiträge grundsätzlich besteht. Sie können damit einschätzen, ob Ihre Versicherungsprämie im Marktvergleich als günstig zu bewerten ist.
  • welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihres individuellen Risikos und für ein gewünschtes Qualitätsniveau die preiswerteste Absicherung bietet.

Schließlich wollen Sie nicht wie bei einem Versicherungsvertreter riskieren, dass es Ihren Gesundheitsschutz - womöglich sogar mit besseren Leistungen - anderweitig günstiger gibt.

Schritt 4: Eine Vertragsgestaltung gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen

Unter Berücksichtigung aller privaten Krankenversicherungstarife, denen entweder das Primär-Arzt-Prinzip zugrunde liegt oder die Direkt-Konsultation von Fachärzten, mit den verschiedenen Bausteinen in den einzelnen Bereichen ambulant, stationär und Zahn, den verschiedenen Selbstbehalt-Stufen, den optional zu ergänzenden Bausteinen zum Beispiel für Naturheilverfahren und den unterschiedlichen Möglichkeiten der Absicherung eines Krankentagegeldes kommen wir in der Summe auf viele hundert mögliche Vertragsvarianten, aus denen es die für Sie "Richtige" zu bestimmen gilt. 

Vor Vertragsabschluss gilt es die Eckdaten Ihres Versicherungsschutzes festzulegen. Hierzu zählen im Wesentlichen ...

  • die Leistungen im ambulanten Bereich,
  • die Leistungen im stationären Bereich,
  • die Leistungen im Zahnbereich,
  • die Höhe und den Leistungsbeginn des Krankentagegeldes,
  • die Höhe eines möglichen Selbstbehaltes,
  • ergänzende Bausteine wie Krankenhaustagegeld oder Naturheilverfahren. 

Welchen Nutzen schafft meine individuelle Vertragsgestaltung?

Durch meine Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse (berufliche Situation, Familienplanung, etc.) profitieren Sie von einer Versorgung im Krankheitsfall, ...

  • die Ihnen in vielen Bereichen bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sichert,
  • die Ihnen finanzielle Flexibilität lässt,
  • die auch unter Berücksichtigung einer sich verändernden Lebenssituation finanziell für Sie tragbar ist, und
  • die Ihnen genau die Leistungen bietet, die Sie sich wünschen und im Krankheitsfall erwarten.  

Schließlich wollen Sie nicht nach einigen Monaten oder Jahren feststellen müssen, dass Ihr Versicherungsvertrag nicht zu Ihrer Lebenssituation passt und nicht die Leistungen vorsieht, die Sie benötigen.

Schritt 5: Die Betrachtung inklusive Familienplanung gibt Gewissheit

Sind Sie alleinstehend, kinderlos und gesund, lässt es sich fast schon allgemeingültig sagen, dass Sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) weniger Beiträge bei vielfach besseren Leistungen zahlen müssen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Womöglich wird sich aber Ihre Lebenssituation mittelfristig ändern, Sie werden heiraten und es kommen Kinder hinzu. 

Wie stellen sich dann die Beiträge insbesondere im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung dar?

Eine Betrachtung nur der heutigen Situation wäre entweder wenig professionell oder nicht sehr seriös. Die Entscheidung für eine Krankenversicherung ist zumeist langfristig und oftmals dauerhaft. Somit sollte auch eine möglichst konkrete Prognose erstellt werden.

Wie sollte eine solche Prognose oder Netto-Betrachtung bei einen spezialisierten und seriösen Makler für private Krankenversicherung (PKV) aussehen?

Die Betrachtung sollte berücksichtigen

  • Ihren Berufsstatus und Ihre Einkommen,
  • gewünschte private Zusatzversicherungen im Falle des Verbleibs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV),
  • die konkreten Beiträge für die gewünschte Absicherung in der privaten Krankenversicherung,
  • die voraussichtliche Anzahl der Kinder sowie analog deren jeweilige Absicherung mit den konkreten Beiträgen,
  • die gesamte Beitragsbelastung in der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und
  • die Beitragsbelastung für beide Systeme nach Arbeitgeberanteil und nach Steuer.  

Das Ergebnis sollte dann übersichtliche und leicht nachvollziehbare Auswertung sein, die Ihnen zeigt, wie sich die jeweiligen Beiträge je nach Krankenversicherungssystem und familiärer Situation darstellt.

Die folgende Grafik zeigt Ihnen das (verkürzte) Ergebnis einer meiner Netto-Betrachtungen zur Krankenversicherung mit und ohne einem Kind.

Würde Ihnen eine solche Auswertung nicht auch bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung (PKV) signifikant weiterhelfen?

Welchen Nutzen schafft meine Betrachtung der Familienplanung?

Durch meine Berücksichtigung Ihrer sich voraussichtlich verändernden Lebenssituation, sehen Sie ...  

  • welche Beiträge Sie einzeln und in Summe auch für sich selbst und mögliche Kinder zu leisten haben, 
  • wie sich die Beitragssituation effektiv nach der steuerlichen Anrechnung der Beiträge darstellt und 
  • wie sich die Beiträge im für Sie infrage kommenden privaten Krankenversicherungstarif im Vergleich zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung verhalten.

Schließlich wollen Sie eine Entscheidung für die private Krankenversicherung (PKV) oder für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) basierend auf Fakten und konkreten Zahlen treffen und nicht aufgrund von Hören-Sagen.

Schritt 6: Frühzeitig eine günstige Beitragssituation im Alter schaffen

Steigende Beiträge lassen sich über die Jahre hinweg nicht vermeiden. Anders als gesetzliche Krankenversicherung jedoch sorgt die private Krankenversicherung vor, indem sie umfangreiche Rückstellungen bildet.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen nicht an, wie oftmals vermutet, weil Sie älter oder krank werden individuell für Sie an. Je nach Tarif gehen ca. 40 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge in zwei Töpfe, werden angespart und verzinst.

Auf den eigentlichen Krankenversicherungsbeitrag fällt seit dem Jahr 2000 der sogenannten gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent an. Dieser Zuschlag ist bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres zu leisten und wird dann ab dem 65. Lebensjahr genutzt, um die Beiträge konstant zu halten.

Den zweiten Part der Rückstellungen bilden die sogenannten Alterungsrückstellungen. Diese sorgen dafür, dass der Versicherungsbeitrag eigentlich konstant bleiben würde und nicht mit dem Alter und den damit wachsenden Gesundheitskosten ansteigt. In jungen Jahren wird durch sie mehr Beitrag geleistet als rein vom Risiko beziehungsweise den zu erwartenden Kosten nötig wäre. Im hohen Alter stellt es sich umgekehrt dar.

Der Versicherungsbeitrag wird aber trotz dieser Rückstellungen über die Jahre hinweg ansteigen, weil ...

  • die Lebenserwartung ansteigt,
  • die Gesundheitskosten bedingt durch den medizinisch-technischen Fortschritt ansteigen und / oder
  • der Kalkulationszins, mit dem die Rückstellungen verzinst werden, gesenkt werden muss (aufgrund langfristiger Niedrigzinsphasen). 

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) nicht abhängig von der demographischen Entwicklung. 

Tatsächlich sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) im Schnitt über alle Tarife hinweg weniger stark gestiegen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Mehr hierzu können Sie dem Blog-Artikel unter folgendem Link entnehmen:

Je früher Sie damit beginnen Vorsorge für eine Reduktion der Beiträge im Alter zu treffen, desto größer ist der Nutzen, den Sie daraus ziehen.

Grundsätzlich stehen Ihnen hierfür mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die je nach Wahl ...  

  • steuerlich gefördert werden und
  • von Ihrem Arbeitgeber bezuschusst werden.

Unterschiede gibt es zwischen den infrage kommenden Varianten jedoch hinsichtlich der Flexibilität der Verwendung des angesparten Kapitals, der Renditeerwartungen und der Einflussmöglichkeiten auf die Wahl der konkreten Anlageform. Um die für Sie richtige Auswahl zu treffen und auch in der passenden Größenordnung Vorsorge für die spätere Beitragsreduktion zu betreiben, ist deshalb eine frühzeitige und fundierte Analyse Ihrer Situation und Ihrer Präferenzen entscheidend.  

Welchen Nutzen schafft meine Betrachtung der Beitragssituation im Alter?

Durch die vorausschauende und umfassende Betrachtung der Beitragsentwicklung inklusive der Situation im Ruhestand profitieren Sie ...

  • nicht nur von einer dauerhaft finanzierbaren, besseren Versorgung im Krankheitsfall, sondern 
  • können bei kluger Gestaltung sogar langfristig Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sparen.
  • List Element

Schließlich wollen Sie nicht nur während der Berufstätigkeit von einer preiswerten und hochwertigen Versorgung im Krankheitsfall profitieren, sondern sich auch im Ruhestand weiter darüber freuen.

Was ist Ihr Anspruch?

Viel zu oft wird nur irgendeine private Krankenversicherung abgeschlossen ohne die auf Ihre individuelle Situation und auf Ihre Anforderungen an die Krankenversicherung einzugehen. Nicht so bei mir. Ich stelle zuerst die richtigen Fragen!

  • Wollen Sie riskieren, dass Ihr Versicherer aufgrund falscher und unvollständiger Angaben bei der Antragsstellung nicht leisten muss?
  • Wissen Sie welche Diagnosen von Ihren behandelnden Ärzten gestellt und abgerechnet wurden?
  • Welche Leistungen möchten Sie versichern?
  • Welche Gebührensätze werden erstattet?
  • Welche Einschränkungen sehen die einzelnen Tarife möglicherweise vor?
  • Gibt es Limitierungen im Bereich der Hilfsmittel?
  • Welche Heilmittel und Transportleistungen sind vertraglich versichert, welche Maßnahmen im Bereich der Psychotherapie?
  • Wünschen Sie einen Tarif mit Haus- oder Primärarzttarif?
  • Ist die Vereinbarung eines Selbstbehaltes in Ihrer Situation sinnvoll?
  • Akzeptieren Sie schwammige Formulierungen in den Versicherungsbedingungen?
  • Ist Ihnen bewusst, zu welchen Sachverhalten eindeutige Regelungen im Bedingungswerk enthalten sein sollten?

Ich gebe Ihnen die Antworten auf diese Fragen und sorge für sichere Leistungen.

Was hält Sie also noch davon ab, von meinem Spezialwissen zu profitieren?

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

FAQ

Weshalb die private Krankenversicherung sinnvoll ist

Gemäß § 12 SGB V müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die private Krankenversicherung bietet in einigen wichtigen Bereichen Mehrleistungen und ermöglicht Ihnen die Leistungen frei zu wählen. Da jeder Versicherer mehrere Tarife anbietet, profitieren Sie von einer großen Auswahl.

So können Sie beispielsweise vereinbaren, dass Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in einem Ein-Bett-Zimmer untergebracht werden und / oder von dem Arzt Ihrer Wahl, auch von dem Chefarzt, behandelt werden. Auf Wunsch können Sie auch Zusatzleistungen wie Heilpraktiker-Behandlung versichern oder besonders hohe Zahnleistungen.

Sind Sie privat versichert, erhalten Sie zudem, je nach Tarif, Kosten für jegliche ärztliche Leistungen sowie verschriebene Medikamente erstattet und können sich direkt von einem Spezialisten behandeln lassen. Und ja, die Zweiklassengesellschaft ist in der Krankenversicherung Realität. Sie profitieren in der PKV häufig von einer deutlich schnelleren Terminvergabe sowie umfangreicheren und / oder hochwertigeren Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Und diese Vorteile können über Ihre Genesung und Ihre Lebensqualität entscheiden.

Mögliche Vorteile der privaten Krankenvollversicherung:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Arztwahl
  • Behandlung durch Spezialisten
  • Erstattung aller medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Medikamente
  • Kürzere Wartezeiten

Sind Sie jung und gesund, können Sie in der privaten Krankenversicherung sogar von einer Beitragsersparnis gegenüber der GKV profitieren. Reichen Sie mindestens ein Kalenderjahr keine Rechnungen bei Ihrem Versicherer ein, können Sie zudem mehrere Monatsbeiträge erstattet bekommen.

Wann Sie in die Private Krankenvollversicherung wechseln können

Wechseln in die private Krankenversicherung können Freiberufler, Selbstständige, Studenten und Künstler. Arbeitnehmer können sich nur dann privat versichern, wenn sie die Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAVG, 2016: 56.250 Euro brutto) überschritten haben und auch im darauf folgenden Jahr überschreiten werden. Arbeitgeber und gesetzliche Krankenkasse erstellen im positiven Fall eine Meldung über die Versicherungsfreiheit, welche als Nachweis beim künftigen privaten Krankenversicherer vorzulegen ist. Ein dreimaliges Überschreiten der JAVG ist nicht mehr erforderlich. Berufsanfänger können sich direkt mit Aufnahme der beruflichen Tätigkeit privat versichern, sofern Ihr Bruttojahresgehalt über der JAVG liegt. Zum Arbeitsentgelt zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht aber Sonderzahlungen wie Überstundenabgeltungen oder Prämien.
Beamte wählen nahezu ausschließlich die private Krankenversicherung, da der Staat als ihr Arbeitgeber nur dann – in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies nicht möglich – einen Anteil der Kosten übernimmt.

Bei Angestellten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Hälfte der Kosten für die private Krankenversicherung bis zum gesetzlichen Höchstsatz mitzutragen. Im Jahr 2016 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss insgesamt 359,13 Euro monatlich (309,34 Euro für die Kranken-, 49,79 Euro für die Pflegepflichtversicherung). Privatversicherte haben einen Anspruch auf eine Berücksichtigung der Familienangehörigen (Kinder und Ehepartner) beim Arbeitgeberzuschuss. Voraussetzung hierfür ist, dass Kinder und Ehepartner keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und ebenfalls privat versichert sind.

Wann die private Krankenversicherung nicht leistet

So wie auch in einigen anderen Versicherungssparten, ist es auch in der privaten Krankenversicherung (§197 VVG) üblich, dass nach Versicherungsbeginn Wartezeiten greifen. Das bedeutet, dass die Leistungspflicht des Versicherers nicht sofort mit Vertragsbeginn einsetzt.

In der privaten Krankenversicherung gibt es eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten sowie besondere Wartezeiten von acht Monaten. Letztere gelten gemäß § 3 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und bei der Nachversicherung von Ehepartnern oder Kindern. Es kann auch beantragt werden, dass die Wartezeit verkürzt wird – beispielsweise durch die Vorlage eines ärztlichen Attests oder bei einer Vorversicherung in einer gesetzlichen oder privaten Kasse.

Was Sie bei Vertragsabschluss beachten müssen

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse muss mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.

Im Rahmen des Versicherungsantrages prüft der private Krankenversicherer den Gesundheitszustand sowie die Krankengeschichte des Antragstellers. Hierauf basierend entscheidet dieser, ob und unter welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag zustande kommt. Eine ärztliche Untersuchung ist dabei in der Regel nicht nötig. Primär sind im Versicherungsvertrag Gesundheitsfragen gemäß § 19 VVG wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Andernfalls läge eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, aufgrund derer der Versicherer im schlimmsten Fall, sofern diese grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist, vom Vertrag zurücktreten könnte. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Versicherung bei Kenntnis der Krankheit den Antrag abgelehnt hätte. Erfolgt die Anzeigepflichtverletzung lediglich einfach fahrlässig, kann der Versicherer innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Falschangabe den Vertrag kündigen. Hätte der Versicherer den Antrag auch bei korrekter Beantwortung der Gesundheitsfragen angenommen, kann er den Vertrag entsprechend anpassen. Bei nachträglicher Vereinbarung eines Beitragszuschlages von mehr als zehn Prozent oder eines Leistungsausschlusses steht dem Versicherungsnehmer selbst ein Kündigungsrecht zu. In jedem Fall wirkt sich eine Anzeigepflichtverletzung negativ auf die Suche nach einem alternativen Krankenversicherer aus.

Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten

In der privaten Krankenvollversicherung gibt es zahlreiche Tarifmerkmale, in denen sich die angebotenen Tarife unterscheiden.

Honorarerstattung

Ärzte rechnen mit Privatpatienten nämlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, Zahnärzte entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Krankenversicherungen unterscheiden sich unter anderem dadurch, dass sie unterschiedliche Gebührensätze übernehmen. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen zum Beispiel für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, also dem 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ bzw. GOZ.

Dies sollte auch Ihr Tarif leisten, denn bis zu diesem Satz kann ein Arzt jederzeit abrechnen. Damit überschreitet er zwar den Regelhöchstsatz , also das 2,3-fache des einfachen Gebührensatzes, aber er muss lediglich begründen, dass die erfolgte Behandlung zeitaufwändiger oder schwieriger war.

Angesehene Spezialisten, Koryphäen auf ihrem Gebiet verlangen in der Regel deutlich höhere Sätze. Dazu müssen diese mit Ihnen jedoch eine gesonderte Honorarvereinbarung schließen. Somit können Sie zwar entscheiden, ob Sie sich zu diesen Kosten behandeln lassen möchten und gegebenenfalls zu einem „günstigeren“ Arzt gehen. Sind sie schwerwiegend erkrankt, haben Sie eine komplizierte Verletzung erlitten oder steht sogar Ihr Leben auf dem Spiel, werden Sie immer den besten Spezialisten für Ihre Behandlung wollen. Kostentechnisch sind Sie dann auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Krankenversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung abgeschlossen haben.

Gemischte Anstalten

Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung, als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten (Genesende) aufnehmen. In einigen Versicherungstarifen haben Sie für Leistungen in einer gemischten Anstalt nur Versicherungsschutz, wenn der Versicherer vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage erteilt hat. Damit sind Sie von einer Einzelfallentscheidung abhängig. Eine andere Variante ist, dass ein Tarif nur leistet, wenn es sich um eine Notfalleinweisung in eine gemischte Anstalt handelt. Idealerweise sieht Ihr Tarif keine Einschränkungen vor.

Arztwahl ambulant

Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, ob die freie Arztwahl im ambulanten Bereich versichert ist oder es sich um einen Primärarzt- oder Hausarzttarif handelt. In letzterem Fall können Sie zur Erstbehandlung nur bestimmte, in den Bedingungen genannte, Fachärzte konsultieren (z.B. Facharzt für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde, Augenheilkunde) und Sie müssen Ihrem Versicherer den Hausarzt (Allgemeinmediziner) benennen. Konsultieren Sie dennoch direkt einen anderen Facharzt, kann Ihr Versicherer die Leistungen kürzen. Tarife mit Primärarzt- oder Hausarztprinzip bieten Ihnen in der Regel einen günstigeren Beitrag im Vergleich zu Tarifen mit freier ambulanter Arztwahl.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind laut Definition sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden. Dabei kann man unterscheiden zwischen

  • lebenserhaltenden Hilfsmitteln (Geräte zur künstlichen Ernährung, Dialysegeräte, Atemüberwachungsmonitore, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegerät, Stoma (künstlicher Körperausgang),
  • Körperersatzstücken (Kunstglieder, Brustprothesen, Kunstaugen, ..)
  • Hilfsmitteln für die Mobilität (handbetriebene Standardkrankenfahrstuhl als auch der sprachgesteuerte Elektrofahrstuhl),
  • orthopädischen Hilfsmitteln (Geh- und Stützapparate, Orthopädische Schuhe und Einlagen),
  • sonstigen Hilfsmitteln (Blindenhund, Hörgeräte, künstliche Kehlkopf, ..) und
  • künstlicher Ernährung (medikamentenähnliche Nährstoffe, die für den Versicherten lebensnotwendig sind)

Die angebotenen Krankenversicherungstarife unterscheiden sich primär darin, ob Sie im jeweiligen Hilfsmittelbereich eine offene Formulierung vorsehen oder ob ihnen ein abgeschlossener Katalog an zugrunde liegt. Tarife mit einer offenen Formulierung beschränken sich in der Kostenerstattung nicht auf bestimmte Hilfsmittel, sondern bieten sogar Versicherungsschutz für durch medizinischen Fortschritt neu hinzu kommende Hilfsmittel.

Im Detail sehen einige Tarife zudem Einschränkungen in der Kostenübernahme vor. So leisten sie zum Beispiel nur, wenn das Hilfsmittel gemietet oder über den Versicherer bezogen wird.

Folgende Einschränkungen können für Leistungen bestehen:

  • Limitierung auf Häufigkeit der Erstattung, wie z.B. nur alle 2 Jahre
  • Prozentuale Limitierungen (Eigenbeteiligung, eventuell begrenzt)
  • Preisliche Limitierungen (z.B. Erstattung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt)
  • Limitierung auf Art der Ausführung, wie z.B. einfache Ausführung
  • Heilmittel

Zum Bereich der Heilmittel zählen unter anderem Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie und Lichttherapie. Auch logopädische und ergotherapeutische Behandlungen fallen hierunter. Durch logopädische Behandlungen können Beeinträchtigungen der Sprache durch Erkrankungen wie z.B. Entzündungen, Karzinome oder Lähmungen im Bereich des Stimmapparates ausgeglichen werden. Ergotherapie wird bei den verschiedensten Krankheitsbildern eingesetzt, zum Beispiel bei Amputationen, Multipler Sklerose, geistigen Behinderungen, aber auch bei psychischen Erkrankungen. Einige Tarife sehen Einschränkungen im Leistungsumfang vor, manche Tarifen bieten mitunter gar keine Leistung. Im besten Fall sieht Ihr Tarif keinerlei Begrenzungen in der Anzahl von Behandlungen oder Verordnungen vor.

Zahnstaffel

Einige Tarife sehen für die ersten Jahre der Vertragslaufzeit eine Kostenbegrenzung, auch Zahnstaffel genannt, für zahnärztliche Leistungen vor.

Psychotherapie

In einigen Tarifen benötigen Sie eine vorherige Leistungszusage des Versicherers. Das bedeutet Sie sind im Leistungsfall von einer Einzelfallentscheidung abhängig. Möglich sind auch Wartezeiten von 24 Monaten, Höchstgrenzen von Sitzungen oder Behandlungstagen sowie prozentuale Limitierungen (zum Beispiel 80%).

Transportleistungen

Einige Tarife sehen die Erstattung von Transportkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen vor, wie zum Beispiel bei:

  • Notfällen oder Erstversorgung nach Unfall
  • Gehunfähigkeit
  • Dialyse und Strahlen- und Chemotherapie

Zudem sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tarif nicht nur eine Kostenerstattung für Transporte zum nächstgelegenen Behandler vorsieht, da dieser nicht immer auch der Geeignete ist.

Weitere Unterschiede ergeben sich in den Bereichen der Schutzimpfungen (gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) oder darüber hinaus) und der Vorsorgeuntersuchungen (nach gesetzlich eingeführten Programmen oder darüber hinaus).

Wie Sie den Beitrag beeinflussen können

Wie hoch die zu zahlenden Beiträge sind, hängt zum Einen von Ihrem Alter bei Versicherungseintritt und vor allem auch von Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte ab. Sichern Sie deshalb nach Möglichkeit frühzeitig Ihren guten Gesundheitszustand über einen Optionstarif ab!

Zum anderen richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie maßgeblich nach Ihren gewünschten Leistungen. Möchten Sie sich mit einem geringeren Leistungsumfang begnügen, profitieren Sie in der Regel von einem niedrigeren Beitrag. Beispielsweise können Sie einen Tarif mit Hausarzt- / Primärarztprinzip wählen. Hierbei erklären Sie sich damit einverstanden, zunächst ihren Hausarzt aufzusuchen und nicht direkt einen Spezialisten (z.B. Orthopäde, Radiologe, HNO-Arzt) zu konsultieren. Halten Sie sich nicht an diese Regelung, müssen Sie meist einen Teil der anfallenden Kosten, zum Beispiel 25 Prozent, zusätzlich eventueller Ausgaben für Medikamente und Heilmittel selbst bezahlen.

Ein Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, beschreibt den Anteil an Kosten, den Sie als Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen müssten. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger sind Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge. Sie sollten allerdings beachten, dass der gesamte Versicherungsbeitrag, sprich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, sinkt. Somit profitieren Sie nur teilweise von dem geringeren Monatsbeitrag, müssen aber den Selbstbehalt – sofern Leistungen anfallen – komplett selbst finanzieren. Aus diesem Grund ist die Vereinbarung eines Selbstbehaltes insbesondere für Selbstständige interessant.

Beim Selbstbehalt müssen Sie zwischen absoluten, prozentualen und fallbezogenen Varianten unterscheiden. Bei einem absoluten Selbstbehalt tragen Sie einen festgelegten Betrag der jährlichen Behandlungskosten selbst, im Falle eines prozentualen Selbstbehalts einen bestimmten Prozentsatz jedes Rechnungsbetrags bis zu einem festgelegten jährlichen Höchstwert und bei einem fallbezogenen Selbstbehalt bei jeder Rechnung einen festgelegten Betrag.

Versicherer bieten in der Regel ihre Tarife mit unterschiedlich hohen Selbstbehalten an, wobei die Werte am Markt zwischen 300 und 3.000 Euro pro Jahr liegen.

Für Angestellte empfiehlt sich für die Höhe der Selbstbeteiligung der Bereich zwischen 0 und 600 Euro jährlich. Bei der Berufsgruppe der Selbständigen sind durchaus höhere Selbstbeteiligungsbeträge angebracht.

Wie die private Krankenversicherung steuerlich behandelt wird

Ihre Beiträge für Ihre private Krankenversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt nicht nur für Ihre Versicherungsbeiträge, sondern auch für die Ihrer Familienmitglieder. Der Gesetzgeber erkennt nur jenen Teil der Beiträge als steuermindernd an, der Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, also der Basisabsicherung, entspricht. Aus diesem Grund können Sie die Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% steuerlich ansetzen, die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung nur teilweise, aber immerhin zum deutlich größeren Teil.

Ihre private Krankenversicherung bescheinigt Ihnen jedes Jahr, welcher Teil Ihrer Versicherung als Basisabsicherung gewertet wird, sprich in welcher Höhe Sie Ihre Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen können.

Zu den Versicherungsleistungen, die über die Basisabsicherung hinaus gehen, zählen zum Beispiel Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder hochwertiger Zahnersatz.

Haben Sie in Ihrem Tarif einen Selbstbehalt vereinbart, können Sie die Kosten, die in diesem Rahmen anfallen, nicht steuerlich ansetzen. Beitragsrückerstattungen, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten, mindern die absetzbaren Versicherungsbeiträge.

Wie sich der Beitrag im Rentenalter entwickelt

An sich steigt Ihr Beitrag nicht weil Sie älter werden, da durch den gesetzlichen Zuschlag von 10% und die für Ihren Vertrag gebildeten Altersrückstellungen ein entsprechender “Beitragspuffer” vorhanden ist. Ein Privater Krankenversicherungsvertrag wird dennoch teurer, weil die medizinische Versorgung immer mehr kostet. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gleicht dies durch regelmäßige Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze aus, Anpassungen der Beitragssätze und Leistungskürzungen aus.

Ihr Versicherungsbeitrag wird steigen, aber nicht weil Sie älter oder krank werden. In Ihrem Beitrag ist bereits der gesetzliche Zuschlag von 10% enthalten. Zudem werden aus einem Teil Ihrer Beiträge Alterungsrückstellungen gebildet.

Da mit steigendem Lebensalter die Gesundheitskosten in der Regel steigen, wird mittels Alterungsrückstellungen Geld angespart, um zu verhindern, dass im Alter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu stark ansteigen. Die Alterungsrückstellungen werden verzinst und ergeben sich vereinfacht gesagt aus der Differenz zwischen dem effektiv zu zahlenden Nettobeitrag und dem sogenannten Risikobeitrag, also dem Beitrag, den Sie aufgrund Ihres jeweiligen Alters zahlen müssten, um die während dieses Alters zu erwartenden Kosten zu finanzieren.

Zum 1. Januar 2000 hat der Gesetzgeber in Deutschland einen gesetzlichen Zuschlag für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung eingeführt. Er beträgt 10 Prozent des Tarifbeitrags und wurde eingeführt, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Auch hierüber wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr abmildert und von der jeweiligen Versicherung verwaltet wird. Ab dem 80. Lebensjahr kann die gebildete Rücklage dann auch verwendet werden, um den Beitrag zu senken.

Ihr Versicherungsbeitrag wird trotz dieser Rückstellungen steigen, weil die medizinische Versorgung allgemein immer mehr kostet. Die gesetzliche Krankenversicherung gleicht dies über verschiedene Wege aus. So erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze, was seit einigen Jahren bereits vollständig zu Lasten der Arbeitnehmer geht. Die GKV im Allgemeinen hebt regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenze an, wodurch insbesondere die Beiträge für Gut- und Besserverdiener steigen. Zudem setzt die GKV durch Leistungskürzungen auch an der Ausgabenseite an.

Ihre Versicherungsbeiträge im Alter können und sollten Sie selbst bereits heute beeinflussen. Die privaten Krankenversicherer bieten dazu Beitragsentlastungstarife an. Einfach ausgedrückt zahlen Sie heute etwas mehr an Ihren Krankenversicherer, um im Alter zu sparen. Aus steuerlicher Sicht bieten die Beitragsentlastungstarife zwei Vorteile:

  1. Die erwirtschafteten Erträge unterliegen − anders als bei den meisten Geldanlagen − nicht der Abgeltungssteuer.
  2. Die Mehrkosten für die Beitragsentlastungstarife können Sie genauso wie die restlichen Krankenkassenbeiträge zumindest anteilig als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Und es gibt noch einen weiteren Vorteil:

Ihr Arbeitgeber beteiligt sich bekanntermaßen an Ihren Krankenkassenbeiträgen. Dieser Zuschuss erstreckt sich auch auf die Beitragsentlastungstarife.

Das Guthaben, das Sie in einem Beitragsentlastungstarif ansparen, ist an Ihren Krankenversicherer gebunden. Wechseln Sie Ihren Versicherer oder kehren Sie zurück in die GKV, verlieren Sie die eingezahlten Beiträge.

Wann Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können

Eine Rückkehr in die GKV ist möglich, allerdings nur in Ausnahmefällen.

Sind Sie bereits älter als 55 Jahre, ist eine Rückkehr nur dann möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren wenigstens einen Tag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.

Sind Sie jünger und Angestellter, hängt eine Rückkehr davon ab, dass Ihr Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsverdienstgrenze (2016: 56.250 Euro) unterschreitet. Dies könnte dadurch geschehen, dass Sie Ihr Bruttogehalt durch Teilzeitarbeit oder Aufnahme einer betrieblichen Altersvorsorge reduzieren. Im letzten Fall können Sie von Ihrem Bruttoeinkommen bis zu 2.976 Euro/Jahr (2016 / 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) umwandeln.

Als Selbstständiger müssten Sie im Hauptberuf in ein Angestelltenverhältnis wechseln und wiederum unter der Jahresarbeitsverdienstgrenze verdienen. Ihre selbstständige Tätigkeit können Sie sogar fortführen, sie darf lediglich nicht mehr den Hauptteil Ihrer Einnahmen und Ihrer Arbeitszeit ausmachen.

Weitere Möglichkeiten, die eine Versicherungspflicht herbeiführen, sind Arbeitslosigkeit und der Bezug von Arbeitslosengeld I sowie das Eintreten der Versicherungspflicht im europäischen Ausland.

Wird die Jahresarbeitsverdienstgrenze über Ihr Bruttojahreseinkommen angehoben, tritt ebenfalls Versicherungspflicht ein. In diesem Fall können Sie allerdings einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, um weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben zu können.

Wie die Abrechnung der genutzten Leistungen erfolgt

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt der privaten Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip zugrunde. Das bedeutet Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen müssen. Ob Sie diese Rechnung dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, ist in der Regel davon abhängig, ob Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben oder eine mögliche Beitragsrückerstattung höher als die zu erstattenden Kosten ausfällt. Eine Ausnahme stellt die stationäre Behandlung dar, denn hier werden die Leistungen in der Regel direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Ärzte rechnen bei Privatpatienten medizinische Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese beinhaltet unter anderem ein Gebührenverzeichnis und legt bestimmte Punktzahlen oder feste Euro-Beträge für einzelne Leistungen und Abrechnungsmodalitäten fest. Zudem berücksichtigt die GOÄ auch den jeweiligen Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand für die einzelnen Leistungen, die individuellen Umstände bei der Behandlung sowie den Schweregrad der Krankheit.

Der behandelnde Arzt kann basierend auf der GOÄ einen bestimmten Gebührensatz abrechnen. Auf diesen Wert kann er einen Steigerungsfaktor anwenden, um zum Beispiel einem höheren Aufwand Rechnung zu tragen. Der sogenannte Regelhöchstsatz beträgt für persönliche Leistungen das 2,3-fache des Gebührensatzes, der in den Gebührenordnungen aufgeführt ist. Bei medizinisch-technischen Leistungen liegt der Regelhöchstsatz beim 1,8-fachen, bei Laborleistungen beim 1,15-fachen der Gebührensätze.

Mit gesonderter schriftlicher Begründung kann er für die von ihm erbrachte Leistung auch den 3,5-fachen Satz, den sogenannten Höchstsatz, in Rechnung stellen. Für medizinisch-technische Leistungen liegt der Höchstsatz beim 2,5-fachen, für Laborleistungen beim 1,3-fachen des einfachen Gebührensatzes.

Um einen noch höheren Satz abrechnen zu können, muss er mit Ihnen im Vorfeld der Behandlung eine Honorarvereinbarung schließen. Dies wird in der Regel bei Spezialisten der Fall sein, die sich Ihr Fachwissen und bessere zu erwartende Heilungsverläufe oder Überlebenschancen entsprechend vergüten lassen.

Analog zur Gebührenordnung für Ärzte gibt es noch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Welche Gebührensätze Ihr Krankenversicherer übernimmt, ist abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif. Möchten Sie sich auch bei komplexen Verletzungen oder schwerwiegenden Erkrankungen von einem Spezialisten behandeln lassen ohne hohe Rechnungen selbst tragen zu müssen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tarif auch über die Höchstsätze hinaus leistet.

Wie Kinder versichert werden

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Privat versicherte Kinder erhalten einen eigenen Vertrag. Die private Krankenversicherung sieht in diesem Fall spezielle Kinderbeiträge vor, die in der Regel deutlich unter den regulären Versicherungsbeiträgen liegen.

In der Regel haben Privatversicherte für neugeborene Kinder die Möglichkeit einer Kindernachversicherung und profitieren von dem sogenannten Kontrahierungszwang. Dabei wird das Kind in der Versicherung eines Elternteils versichert, wobei Gesundheitsprüfung und Wartezeit entfallen. Das bedeutet Ihr Kind muss, unabhängig davon, ob es mit einer schweren Erkrankung geboren wurde, versichert werden. Und damit werden auch die Kosten für eine hochwertigere Behandlung, abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif, durch Ihren Versicherer getragen.

Die private Krankenversicherung für Kinder endet in der Regel nach dem Abschluss der Schulausbildung. Wird eine Berufsausbildung begonnen, endet die private Krankenversicherung und das Kind wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Beginnt ein Kind ein Studium, kann es wählen, ob es in die gesetzliche studentische Krankenversicherung eintreten oder in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben möchte.

Wie ein Kind versichert werden muss beziehungsweise kann, hängt davon ab, wie beide Elternteile versichert sind und wie sich beide Einkommen darstellen.

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Mann:
PKV 
(Einkommen über JAE-Grenze)

Mann:
PKV 
(Einkommen unter
JAE-Grenze, z.B. selbstständig)

Mann:
GKV (Versicherungs-pflicht)

Mann:
GKV 
(freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über JAE-Grenze)

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Frau:
PKV 
(Einkommen über JAE-Grenze)

Kind in PKV des Mannes oder der Frau.

Kind in PKV des Mannes oder der Frau.

Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes (keine beitragsfreie Mitversicherung, da ihre Einkünfte höher sind als die des GKV-Mitglieds).

Kind in PKV der Frau oder beitragsfrei in GKV des Mannes, wenn sein Einkommen höher ist als das der Frau.

Kind in PKV der Frau oder gegen eigenen Beitrag in GKV des Mannes (keine beitragsfreie Mitversicherung, da Frau nicht in der GKV, über JAE-Grenze und höheres Einkommen als Mann).

Frau:
PKV 
(Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbstständig)

Kind in PKV des Mannes oder der Frau.

Kind in PKV des Mannes oder der Frau.

Kind beitragsfrei in GKV des Mannes oder gegen Beitrag in der PKV der Frau.

Kind beitragsfrei in GKV des Mannes, da sie unter der JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beitrag.

Kind beitragsfrei in GKV des Mannes, da sie unter JAE-Grenze liegt. Möglich: PKV gegen Beitrag.

Frau:
GKV 
(Versicherungspflicht)

Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau.

Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes.

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Frau:
GKV 
(freiwillige Mitgliedschaft, Einkommen über JAE-Grenze)

Kind in PKV des Mannes oder in GKV der Frau. Wenn sein Einkommen höher ist als das der Frau, wird auch in der GKV Beitrag fällig; ist sein Einkommen niedriger: beitragsfreie Mitversicherung

Kind beitragsfrei in GKV der Frau oder gegen Beitrag in der PKV des Mannes.

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Frau:
GKV 
(freiwillig Mitgliedschaft, Einkommen unter JAE-Grenze, z.B. selbstständig)

Kind in PKV des Mannes oder gegen eigenen Beitrag in GKV der Frau.

Kind beitragsfrei in GKV der Frau, da er unter JAE-Grenze liegt. 
Möglich:

PKV gegen Beiträge.

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

Kind beitragsfrei in einer der beiden Kassen (Wahlfreiheit).

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Berechnungsvorgaben

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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