Praxisausfallversicherung Arzt-Praxis

Die Praxisausfallversicherung gehört sicherlich zu den komplexesten Sparten der Praxisversicherung, denn Einschränkungen und Leistungsausschlüsse begegnen uns hier mehrfach. Deshalb ist bei diesem Thema auch besonderes Know-How gefragt.

Die erwähnten Einschränkungen und Ausschlüsse begründen sich in der Kalkulation, man könnte auch sagen in einem Kompromiss. Wäre Alles ohne Ausnahme versichert, wären die Versicherungsprämien nicht bezahlbar. Deshalb werden immer bestimmte Teilbereiche des Gesamtrisikos versichert. Das bedeutet bei der Absicherung dieses Risikos ist unbedingt auf die diversen Unterschiede zu achten, um letztlich die individuell passende Variante zu finden. Zu beachten sind dabei ...

  • Leistungsausschlüsse, wie etwa für Vorerkrankungen, Sucht- und psychische Erkrankungen etc.
  • Leistungsbegrenzungen, etwa in Bezug auf Summen, Regionen oder Fristen
  • Lange Karenzzeiten, bevor die Leistungspflicht eintritt
  • Höchstversicherungssummen, die möglicherweise das Risiko nicht voll abdecken oder Unterversicherungsrisiken hervorbringen
  • Häufig kurze Mindest-Vertragslaufzeiten, so dass der Versicherer bei Bedarf die Notbremse ziehen kann

Hat der Vermittler, oftmals mangels Kenntnis, über die jeweils zugrunde liegenden Einschränkungen nicht aufgeklärt, ist die Verärgerung beim versicherten Arzt verständlich. Das zeigt aber auch, weshalb Sie die Absicherung Ihrer Praxis in spezialisierte Hände geben sollten, und diese immer individuell gewählt und ausgestaltet werden sollte. 

Der Praxisausfall stellt ein vielfältiges Risiko dar


Sinn einer Praxisausfallversicherung ist es, im Falle einer vorübergehenden Praxisschließung einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, um mindestens die laufenden Kosten für ...

  • Gehaltsfortzahlung,
  • Mieten oder Pacht,
  • Raum- und Betriebskosten,
  • Finanzierungs- oder Leasingraten,
  • Steuern,
  • Buchhaltungskosten und
  • Versicherungsbeiträgen

zu decken.

Im Fall einer Praxisschließung bleibt es aber oftmals nicht bei diesen Posten, denn schließlich erfolgt diese nicht grundlos. Je nach Ursache kommen beispielsweise noch Wiederherstellungs- und / oder Anschaffungskosten defekter oder zerstörter Werte (zum Beispiel nach einem Feuer- oder Wasserschaden) oder Daten (zum Beispiel nach einer Cyber-Attacke) hinzu. Weitere Kosten können anfallen für Vertretungsärzte, um Ihren eigenen privaten Liquiditätsbedarf zu decken oder Haftpflichtansprüche Dritter zu bedienen. 

Sie sehen, Praxisausfallkosten können sehr vielfältige Ursachen haben und ebenso in vielfältiger Weise auftreten. Ihre Absicherung ist deshalb auch nicht mit einem einzigen Versicherungsvertrag möglich. Stattdessen bedarf es dazu einer Kombination unterschiedlicher Versicherungen, wie ...

  • die Praxisinventarversicherung für plötzliche und unvorhergesehen Schäden von Außen,
  • die Betriebsunterbrechungsversicherung zur Absicherung der laufenden Kosten bedingt durch einen Sachschaden,  
  • die Elektronikversicherung zur Absicherung des Ausfalls von Medizintechnik infolge elektronischer Ursachen oder Unachtsamkeit,
  • die Cyber-Versicherung zur Absicherung gegen Datenverluste und Datenrechtsverletzungen und
  • die Praxisausfallversicherung zur Absicherung bei gesundheitsbedingtem Ausfall.

Damit Sie im Falle eines Praxisunterbrechung mit Sicherheit Leistungen  erhalten, müssen alle in Frage kommenden Bausteine rechtzeitig, umfassend und in ausreichender Höhe versichert sein. 

Leistung der Praxisausfallversicherung


Eine Praxisausfallversicherung, die auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist, leistet einen Ausgleich für die oben beschriebenen Kosten, wenn Sie als versicherte/r Praxisinhaber/in wegen ...

  • Krankheit,
  • Unfall oder
  • einer aufgrund Ansteckungsgefahren behördlich angeordneten Quarantäne

nicht in Ihrer Praxis arbeiten können und diese vorübergehend schließen müssen.

Risikoverteilung 1

Es gibt Kombi-Tarife, die den Praxisausfall aus Gesundheitsgründen des Arztes und den durch Sachschäden in der Praxis versichern. Von solchen Lösungen ist generell abzuraten, denn 1. bündeln sie auch diese Risiken, was eine Kündigung nach Schadenfall wahrscheinlicher macht, 2, stellen sie immer einen Kompromiss dar, der den beiden größten Schadenursachen nicht gerecht wird und 3. reichen die versicherten Summen nicht aus. Da bieten Einzelpolicen den qualitativ klar besseren Schutz.

Risikoverteilung 2

Es gibt auch Lösungen, die die Praxiskosten und das Arztgehalt zusammen versichern. Auch diese sind nicht empfehlenswert. Denn je höher die Versicherungssumme ist, desto höher die Hürden und die Prämie. Da Ärzte allein schon wegen der Praxiskosten sehr hohe Summen benötigen, ist es besser, den privaten Bedarf anderweitig einzudecken. Am geeignetsten ist hier der Einschluss von Krankentagegeld im Rahmen der Krankenversicherung. Das minimiert den Prüfaufwand und die Kündigungsgefahr.

Versicherungssumme

Die Haftungssumme muss in jedem Einzelfall sehr sorgfältig ermittelt werden. Schnellformeln sind zwar aufschlussreich, zur konkreten Berechnung reichen sie jedoch nicht aus. Wird die Summe – möglicherweise um Prämie zu sparen – zu niedrig angesetzt, droht Kürzung wegen Unterversicherung bei jedem Leistungsfall. Ist sie zu hoch, kostet die Prämie mehr als nötig. Auch die geplante Praxisentwicklung ist wichtig, weshalb auch der Steuer- und Wirtschaftsberater einbezogen werden sollten.

Unterversicherung

Viele Ärzte meinen, dass sie immer bis zu der in ihrer Police versicherten Summe abgesichert sind. Dem ist leider nicht so. Vielmehr muss die versicherte Summe dem höchstmöglichen Schaden entsprechen, nur dann ist die Versicherung verpflichtet, die Höchstentschädigung bereit zu stellen. Ansonsten kann der Versicherer Unterversicherung geltend machen und den Schadenersatz bei jeder Schadenhöhe um den entsprechenden Prozentsatz kürzen. Deshalb ist Unterversicherungsverzicht wichtig.

Haftzeitraum

Auch die Auszahlungszeiträume, die der Versicherer im Schadenfall maximal zu leisten hat, unterscheiden sich deutlich und die meisten sind für Ärzte leider auch zu kurz. Am Häufigsten sind Policen mit einem Leistungsversprechen von 12 Monaten, häufig gegen Aufpreis auf 18 oder 24 Monate verlängerbar. Noch kritischer ist die Frage, wie oft für ein und dieselbe Erkrankung geleistet wird. Ist es nur einmal, dann wissen Ärzte genau, welche Krankheiten alle nicht gut genug versichert sind.



Geltungsbereich

Als im Bundesgebiet niedergelassene/r Arzt oder Ärztin scheint ein auf Deutschland und das EU-Europa beschränkter Versicherungsschutz hinreichend zu sein. Und außerdem auch günstiger zu haben ist. Diese Lösung ist nur für wenig reisefreudige Mediziner empfehlenswert, die sich ausschließlich innerhalb dieser regionalen Grenzen bewegen. Wer in Übersee verunfallt oder erkrankt, hat jedoch keinen Leistungsanspruch, da das Schadenereignis außerhalb des versicherten Raums eingetreten ist.



Kündigungsfristen

Marktüblich sind kurze Kündigungsfristen, meist jedes Jahr oder nach drei Jahren, was für die meisten Kunden auch sachgerecht ist, da die Firmen langzeiterkrankter Versicherter – wie beispielsweise Apotheken – dann meist verkauft oder verpachtet würden. Ärzte hingegen brauchen in ihrer Praxisausfallversicherung einen generellen Kündigungsverzicht, der sowohl die ordentliche Kündigung bis zum Renteneintritt ausschließt als auch das Kündigungsrecht nach einem Schadenfall unmöglich macht.


Karenzen

Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz bei Praxisausfallversicherungen erst verzögert. In aller Regel auch unterschieden in ambulante oder stationäre Behandlung. Da kommt schnell ein ganzer Monat zusammen, der nicht ersetzt wird. Zudem ist zu klären, ob Werk- oder Kalendertagen zugrunde liegen. Von all dem hängt der Preis der Police ab. Für Ärzte ist wichtig, dass die Karenzen so kurz wie möglich bemessen sind. Die Karenz sollte zu der der individuellen Praxis-Situation passen.


Ausschlüsse

Gesundheitliche Vorgeschichten interessieren Praxisausfallversicherungen naturgemäß sehr. Sie werden in oft üppigen Fragebögen erhoben und dann fast Regelmäßig ausgeschlossen. Manchmal kann das jedoch verhindert werden, fast immer kann aber vorgebeugt werden. Da das Ziel ein möglichst umfassender Versicherungsschutz sein muss, ist es unabdingbar, das Thema Praxisausfall bereits im Zuge der Praxisgründung anzugehen. Denn Gründer sind in aller Regel jung und gesund. Die ideale Kombination.

Vertreterkosten

So gut wie jede Versicherung verlangt von ihren Kunden die Pflicht zur Schadenminderung. Im Falle der Praxisausfallversicherung wären das Maßnahmen, die dazu führen, dass die Praxisschließung vermieden wird oder ihre Dauer verkürzt. Folgerichtig sollten die Kosten für einen Vertretungsarzt auch von jeder Versicherung getragen werden. Dennoch sollten Mediziner das von Anfang an rechtsverbindlich im Vertrag geregelt haben. Wo das nicht vereinbart ist, wäre dieser Passus nachzutragen.


Psyche & Sucht

Die Berufsbelastung lässt Erkrankungen der Psyche und Suchtgefahren auch in der Ärzteschaft immer häufiger zum Problem werden. Insgesamt stehen diese Krankheitsbilder an der Spitze aller Statistiken zur Berufsunfähigkeit. Die meisten Anbieter von Praxisausfallpolicen schließen diese Risiken deshalb häufig aus. Bei manchen jedoch sind sie unter Inkaufnahme von Sonderfristen in den Vertrag einschließbar. Angesichts der besonderen Belastungen des Arztberufes ist das zumindest prüfenswert.

Schwangerschaft

Natürlich sind Schwangerschaften selber kein versicherter Tatbestand – sie sind schließlich keine Krankheit. Allerdings können jederzeit schwangerschaftsbedingte Komplikationen auftreten, die ihrerseits wiederum eine längere Arbeitsunfähigkeit, schlimmstenfalls bis zur Entbindung nach sich ziehen können. Das sollte dann natürlich auch mitversichert sein, zumindest in den dafür möglichen Sonderfristen, die einige Gesellschaften für Ärztinnen anbieten. Das wird leider sehr oft übersehen.


Vertreterkosten

So gut wie jede Versicherung verlangt von ihren Kunden die Pflicht zur Schadenminderung. Im Falle der Praxisausfallversicherung wären das Maßnahmen, die dazu führen, dass die Praxisschließung vermieden wird oder ihre Dauer verkürzt. Folgerichtig sollten die Kosten für einen Vertretungsarzt auch von jeder Versicherung getragen werden. Dennoch sollten Mediziner das von Anfang an rechtsverbindlich im Vertrag geregelt haben. Wo das nicht vereinbart ist, wäre dieser Passus nachzutragen.

Nachhaftung

Wird ein Mediziner durch Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig, endet die Leistungspflicht der Praxisausfallversicherung üblicherweise mit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder mit der Abgabe der Praxis. Sie endet selbstredend auch mit dem Ableben des Versicherten. In all diesen Fällen können aber noch vertragliche Verpflichtungen bestehen, für die der Versicherte weiter aufkommen muss. Von daher ist die Frage einer Nachhaftungszeit für niedergelassen Ärzte oft durchaus wichtig.

Beratungsprodukt

Der Gesamtbedarf ist zwar schnell umrissen: wie hoch er konkret tatsächlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch die Kosten einer solchen Police variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und versicherter Summe. Aus den Gesundheitsfragen ergeben sich häufig ärgerliche Ausschlüsse. Und auch die Unterschiede im Kleingedruckten sind zu beachten. Alles in allem erfordert Praxisausfallschutz zwingend einer individuellen Bestimmung durch ausgewiesene Fachleute.



Sorgfalt und Kompetenz bei Absicherung gegen Praxisschließung nötig


Die Bausteine Praxisausfallversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Elektronik- und auch Cyberversicherung zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer vorübergehenden Praxisschließung müssen perfekt aufeinander abgestimmt sein, um Überschneidungen zu vermeiden. Achtet ein Vermittler hierauf nicht, zahlen Sie lediglich eine höhere Versicherungsprämie ohne jedoch einen Mehrwert zu generieren.  

Bei der Laufzeit Ihrer Praxisversicherungen ist die Empfehlung analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollten so lange laufen, wie Sie auch Ihren Beruf ausüben werden. Auch hier können Sie zwar wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine kürzere Laufzeit den Beitrag senken. Allerdings riskieren Sie damit Ihre Altersrücklagen, was Sie tunlichst vermeiden sollten. Erfahrungsgemäß üben die meisten Ärzte ihren Beruf gern aus und arbeiten unter anderem deshalb auch länger. Dies sollte auch im Versicherungsschutz Berücksichtigung finden.

Individuelle Anpassung an Bedarf


Die Notwendigkeit einer Praxisausfallversicherung und eines Betriebsunterbrechungsschutzes dürfte für alle niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen unbestritten sein.

Ob jedoch auch die Absicherung der Medizintechnik erforderlich ist, hängt von der medizinischen Fachrichtung ab. Anzuraten ist es allen Ärzten, deren Arbeit von sehr teuren medizinischen Geräten abhängig ist, wie es insbesondere bei Zahnärzten, Radiologen, Chirurgen, Anästhesisten oder Nephrologen der Fall ist.

Und die Absicherung gegen Betriebsausfall aufgrund von Cyber-Attacken betrifft hauptsächlich Praxen mit extrem vernetzten Arbeitsprozessen, wo also kritische Datensätze routinemäßig elektronisch ausgestaucht werden.

Hier sind wieder die Radiologen zu nennen, aber auch alle Praxen, die regelmäßig mit medizinischen- oder Dentallaboren im Datenaustausch stehen. Die sicher wachsende Online-Medizin wird hier sicher den Bedarf an geeignetem Versicherungsschutz noch verbreitern.

Was genau ist die beste Lösung für Ihre Praxis? Gern erstelle ich Ihnen einen individuellen Absicherungsplan für den Themenbereich Praxisausfall. 

Beratung zur Praxisversicherung Arzt vereinbaren


Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.  

Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.

Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.

Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.

Sie erhalten bei mir ein Rundum-Sorglos-Paket und vermeiden teure Fallstricke. Vereinbaren Sie deshalb jetzt einen Termin zu Ihrer Praxisversicherung. 

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Allgemeine Angaben

Kontaktdaten

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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