Sie sind bereits privat krankenversichert, wollen aber nicht weiter riskieren, dass wichtige Leistungen vertraglich nicht abgedeckt sind und Sie im Krankheitsfall auf Kosten sitzen bleiben?

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Beiträge im Ruhestand gefördert senken können?

Oder möchten Sie einfach prüfen, ob Sie mindestens gleichwertige Leistungen auch günstiger absichern können?


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Wenn sie nicht alle Details zu Ihrem Vertrag wissen, ist das kein Problem. Überspringen Sie einfach die entsprechenden Fragen.

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Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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Weshalb Sie den Vertrags-Check nutzen sollten

  • Meine Analyse der Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung zeigt Ihnen die zu Ihrem Nachteil geregelten Paragraphen.
  • Sie sehen übersichtlich dargestellt, was in den Versicherungsbedingungen eindeutig zu Ihrem Vorteil geregelt ist, was juristisch schwammig formuliert ist und was lediglich Marketing-Aussagen ohne Rechtssicherheit sind.
  • Sie erhalten eine Bewertung der Vertragsgestaltung und eine Einschätzung zur Angemessenheit Ihrer Absicherung vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Situation.

Was wäre  das Ärgerlichste, wenn Sie nach Jahren der Beitragszahlung erkranken, aufwändige oder langwierige Behandlungen benötigen und auf deren Kostenübernahme angewiesen sind?

Natürlich wäre das Schlimmste, dass Ihr Versicherer nicht leisten muss und Sie neben der ohnehin eingetretenen gesundheitlichen Einschränkung auch noch mit einer finanziell unsicheren Zukunft belastet werden. 

Was kann dazu führen?

Im Wesentlichen sind Probleme im Leistungsfall auf zwei Punkte zurückzuführen. 

1. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Eine Ursache stellt die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Verschweigen Sie risikorelevante Angaben bei der Antragsstellung kann Ihr Versicherer im schlimmsten Fall leistungsfrei werden. Darauf weisen Versicherer im Antrag sogar explizit hin. Offenbar wird diesem Sachverhalt aber immer wieder - sowohl von Privatpersonen als auch von Versicherungsvermittlern - keine oder zu wenig Beachtung geschenkt.

Folgende Aufklärung werden Sie in ähnlicher Form auch in den Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden.

Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Antragsformular gestellten beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber uns schriftlich nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Verletzen Sie und/oder die versicherte Person die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

  • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles,
  • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Treten wir vom Vertrag zurück, steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.

2. Kündigung

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird und für den Tarif eine Beitragsfreistellung zulässig ist.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

3. Vertragsänderung

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4. Ausübung unserer Rechte

Die unter 1. - 3. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen der Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Monats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, können wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Haben Sie bzw. die versicherte Person die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht zur Vertragsanpassung. Wurde die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.

5. Anfechtung und deren Ausübung

Haben Sie bzw. die (mit-)versicherte Person unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt gemacht und hat dies auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen, können wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung auch anfechten.
Mit Zugang unserer Anfechtungserklärung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig. Dies hat zur Folge, dass zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestand. Ein gegebenenfalls vorhandener Rückkaufswert wird, außer bei der Risikoversicherung und der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, ausgezahlt. Von diesem ziehen wir gegebenenfalls Stornokosten ab, deren Höhe der Tabelle zur Werteentwicklung entnommen werden kann. Erstattung der gezahlten Beiträge können Sie nicht verlangen. Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären.

6. Stellvertretung durch eine andere Person

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung, der Anfechtung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, können Sie sich nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


2. Zu Ihrem Nachteil formulierte Versicherungsbedingungen

Probleme entstehen aber auch oft, wenn einem Vertrag schlechte Versicherungsbedingungen zugrunde liegen, die es dem Versicherer erlauben, die Leistungspflicht zu umgehen.

Die Unterschiede bei den Versicherungsbedingungen zwischen den privaten Krankenversicherungstarifen sind weitreichend. So gibt es beispielsweise noch viele Verträge, die keine generelle Kostenübernahme von lebenserhaltenden Hilfsmitteln wie etwa Heimdialysegeräten, Schlafapnoegeräte oder Geräten zur künstlichen Ernährung vorsehen. Gleiches könnte gelten für die Kosten eines Logopäden oder für den stationären Aufenthalt in gemischten Anstalten (Krankenhäuser, in denen neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auch Kur- und Sanatoriumsaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden können).

Fallen irgendwann entsprechende Kosten an und der Versicherer verweigert die Erstattung, ist nicht nur der Ärger groß, sondern es bleibt Ihnen oftmals keine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen. Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Leider ist dies für juristische Laien und der Versicherungsthematik nicht nahe stehende Personen kaum zu überblicken. Je früher Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen, umso größer sind die Chancen eine vorteilhafte Anpassung vornehmen zu können.

Achtung:

Insbesondere wenn man jung und gesund ist, denkt man nicht an mögliche Erkrankungen und die damit verbunden Kosten!

Weitere Vorteile des Vertrags-Checks

Nicht alle Nachteile in einem Versicherungsvertrag gefährden Ihren Versicherungsschutz vollständig. Manche bedeuten "nur", dass Sie zu wenig Leistung erhalten oder zu viel für die versicherten Leistungen zahlen.

Oftmals sieht die Vertragsgestaltung eklatante Lücken vor, so dass Leistungen nicht genügen, um die anfallenden Ausgaben zu decken. Ein Problem in diesem Zusammenhang stellen beispielsweise eine zu geringe Absicherung des Krankentagegeldes oder eine fehlende beziehungsweise ungenügende Gegenfinanzierung der Beiträge im Alter dar. 

Ein Markt-Vergleich bietet zudem durchaus häufig die Möglichkeit Beiträge zu reduzieren ohne auf Leistung verzichten oder schlechtere Versicherungsbedingungen in Kauf nehmen zu müssen. 

Sie sehen, ein Vertrags-Check kann sich aus vielerlei Gründen für Sie lohnen. 

Vorteile des Vertrags-Checks:

  • Schwachstellen in den Versicherungsbedingungen und in der Vertragsgestaltung werden offen gelegt. 
  • Ihnen werden Sparpotentiale aufgezeigt, ohne auf Leistung verzichten zu müssen. 
  • In Ihrem Vertrag enthaltene Risiken werden ausführlich erläutert.
  • Sie ersetzen Ungewissheit durch Sicherheit!

Mit den gewonnen Erkenntnissen können wir auf Wunsch gemeinsam Rechtssicherheit schaffen, Versicherungsschutz an Ihre Bedürfnisse anpassen, Beiträge reduzieren und Risiken senken. Sie erhalten hochwertigere Leistungen und / oder sparen sich viel Geld. Warten Sie nicht auf das böse Erwachen im Leistungsfall oder bei der Auszahlung. Nutzen Sie stattdessen meinen Vertrags-Check.


Was kostet der Vertrags-Check?

Die Konditionen für den Vertrags-Check gestalten sich wie folgt:

Vertrags-check

67.00

  • Von ausgebildeten Juristen erstellte Bedingungsanalyse
  • Analyse der 
    Vertragsgestaltung
  • Angemessenheitsprüfung des Versicherungsumfanges
vertrags-check plus neu-absicherung / betreuungsübernahme

0.00

  • Von ausgebildeten Juristen erstellte Bedingungsanalyse
  • Analyse der 
    Vertragsgestaltung
  • Angemessenheitsprüfung des Versicherungsumfanges

Ich möchte die Kosten für Sie so gering wie möglich halten. Allerdings bedeutet jeder Vertrags-Check einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, da Vertragsunterlagen geprüft und in den meisten Fällen Rücksprachen gehalten und weitere Informationen eingeholt werden müssen.

Meinen Kunden, die ich im Bereich Finanzplanung betreue, erlasse beziehungsweise erstatte ich die Kosten für den Vertrags-Check. 

Sollten Sie also infolge des Vertrags-Checks zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihren Vertrag aufgrund der offen gelegten Nachteile nicht weiterführen möchten und mit meiner Hilfe eine hochwertigere Absicherung abschließen, erlasse beziehungsweise erstatte ich Ihnen die Kosten für den Vertrags-Check. 

Studenten biete ich unter Vorlage einer aktuellen Studien-Bescheinigung den Vertrags-Check generell kostenfrei an.  

Markus Fischer hat 4,89 von 5 Sternen 246 Bewertungen auf ProvenExpert.com