Elektronikversicherung Zahnarzt-Praxis

Bei einer bestehenden Praxisinventarversicherung besteht zwar schon ein gewisser Schutz für Ihre hochwertigen Geräte der Medizintechnik, wie beispielsweise Ihre Behandlungseinheiten und Ihre Röntgengeräte, dennoch existieren hierfür weitere Risiken, die im Schadenfall enorme Kosten verursachen können. Hierunter fallen unter anderem Sachschäden durch 

  • Bedienungsfehler,
  • Ungeschicklichkeit,
  • Vorsatz Dritter,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Kurzschluss,
  • Überstrom oder
  • Überspannung. 

Vermeidung von Doppelversicherung und Versicherungslücken


Bei der Kombination von Praxisinventarversicherung und Elektronikversicherung können einem unerfahrenen Vermittler leicht Fehler unterlaufen, die zu einer Doppelversicherung oder zu Versicherungslücken führen. Wenn Sie bereits über entsprechende Absicherungen verfügen, sollten Sie diese von einem spezialisierten Makler überprüfen lassen.

Überspannungsschäden


Entgegen mancher Vermutung resultieren Überspannungsschäden keineswegs immer aus Blitzschlag. Auch ein falsches Verbraucherverhalten, eine nicht symmetrische Belastung des Praxisstromnetzes oder eine Kurzschluss können zu einer Überlastung der elektronischen Schaltkreise führen, was insbesondere in einer technisch ein- und ausgerichteten Zahnarztpraxis zu einem Stillstand und damit Umsatzausfällen führen kann. 

Als einfaches Beispiel kann hier die Saugmaschine genannt werden, die aufgrund eines Stromausfalls trotz Sicherung beschädigt wird. Eine neue Saugmaschine bedeutet für Sie als Praxisinhaber Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro. 

Weitere Schäden können in Form von gelöschten oder zerstörten (Wechsel-)Datenträgern, Daten oder Praxissoftware auftreten. Für die damit verbundenen Kosten wie für die Datenwiederherstellung, würde eine Praxisinventarversicherung in der Regel nicht aufkommen. Datenrekonstruktionen sind jedoch extrem zeitaufwändig und sehr teuer.

Eine Elektronikversicherung wird infolge der fortschreitenden Digitalisierung immer wichtiger. In einigen Zahnarztpraxen wird bereits von der Terminierung über die Befunderhebung und der Behandlungsplanung bis hin zur Abrechnung sowie der Dokumentation der Patientendaten mittlerweile alles digital basierend auf entsprechender Praxissoftware durchgeführt. Seit dem Jahr 2012 sind Zahnarztpraxen zudem verpflichtet die Abrechnungsdaten sämtlicher Leistungsbereiche in elektronische Form an die Kassenzahnärztliche Vereinigung zu übermitteln. 

Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler


Kein Praxisinhaber ist davor gefeit, dass ihm selbst oder Mitarbeitern ein Bedienungsfehler unterläuft  oder aus Unachtsamkeit empfindliche mobile Technik zu Boden fällt. Leicht können infolge eines Stolperns technische Geräte wie 

  • der Sensor beim Röntgen,
  • eine Multifunktionsspritze,
  • die Polylampe,
  • Dental-Turbinen oder
  • Winkelstücke

zu Boden gerissen werden. 

Sehr kostspielig können Bedienungsfehler des CAD/CAM, der Laser- und Röntgengeräte oder ein Sturz des Endodontiegerätes sein. Ebenfalls hohe Kosten würden aus einem unsachgemäßen Befüllen der Dentaleinheit mit reizendem Sauganlagenreiniger in den Trinkwassertank resultieren. 

Hochwertige Elektronikversicherungen leisten für unvorhergesehen Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen, insbesondere durch menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit.

Unterversicherung vermeiden


Eine bestehende Elektronikversicherung sollte fortwährend überprüft werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Neuanschaffung weiterer Geräte. Gegebenenfalls sind diese beim Versicherer nachzumelden.

Beratung zur Praxisversicherung Zahnarzt vereinbaren


Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.  

Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.

Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.

Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

Elementarschäden, Einbruch, Gebäudeschäden, Krankheit oder Unfall: Die resultierenden Betriebsunterbrechungen können die Existenz einer Praxis gefährden. Egal ob Sie eine Praxis neu gründen oder Ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen möchten, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner für eine leistungsstarke Betriebsunterbrechungsversicherung zur Verfügung.

Sie erhalten bei mir ein Rundum-Sorglos-Paket und vermeiden teure Fallstricke. Vereinbaren Sie deshalb jetzt einen Termin zu Ihrer Praxisversicherung. 

25%

Allgemeine Angaben

Primär-und Sekundärstühle, es werden alle Stühle gezählt (auch die Prophylaxestühle)

Allgemeine Angaben

Beträgt der Umsatzanteil für Implantologie mehr als 50 %?

Dies ist nicht relevant bei: Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Parodontologie

Vorschäden

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Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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