Finanzierung Ihrer Immobilie
Nachfolgend möchte ich Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Punkte bei einer Immobilienfinanzierung wesentlich sind, wie wir Ihre Finanzierung optimal gestalten können und worauf bei ihr unbedingt zu achten ist.
Eine eigene Immobilie stellt für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens dar. Deshalb macht es auch Sinn für deren Finanzierung die Hilfe eines professionellen Beraters in Anspruch zu nehmen. Denn dieser verfügt nicht nur über das notwendige Wissen, kann die Angebote relevanter Banken vergleichen und Fördermittel berücksichtigen. Durch die optimale Gestaltung der Finanzierung können oftmals mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro gespart werden. Zudem kann ein versierter Finanzierungsberater nicht selten deutlich bessere Zinsen aushandeln.
Die Komplexität der Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung ist nichts anderes als eine Finanzierung für Immobilien. Sie stellt die Summe aller Finanzierungsbausteine dar, die zur Finanzierung des Erwerbs oder der Umschuldung einer Immobilie erforderlich sind. Finanzierungsbausteine werden grundsätzlich nach Eigen- und Fremdkapital unterschieden.
Eigenkapital
Barmittel und Sparguthaben
Eigenleistung
Bausparguthaben
Bezahlte Grundstücke
Bereits erbrachte Leistungen
Fördermittel
Privatdarlehen
Fremdkapital
Annuitätendarlehen
Festdarlehen
Ratenkredite als Nachrangdarlehen
KfW- und Landesfördermittel
Eine Immobilienfinanzierung könnte eigentlich ein sehr leicht zu verstehendes und standardisiertes Produkt sein. Dem ist leider nicht so. Denn Banken bieten sehr unterschiedliche Zinsen, Vertragsoptionen und Konditionsmodelle für Finanzierungen an. Das ist einerseits ein Vorteil, weil wir uns somit aus einem großen Angebot bedienen und die geeignete Variante suchen können. Andererseits wird ein Vergleich dadurch für den fachlich nicht versierten Verbraucher stark erschwert.
Die Erwerbsnebenkosten
Der Kauf einer Immobilie erzeugt Nebenkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe, die je nach Vorhaben variieren. Diese Erwerbsnebenkosten werden in aller Regel nicht von Banken mitfinanziert, so dass Sie diese aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Mit folgenden Nebenkosten müssen Sie kalkulieren:
Die Maklerprovision
Die Höhe der Maklercourtage ist nicht gesetzlich geregelt. Üblicherweise fällt ein fester, prozentualer Provisionssatz in Abhängigkeit des Verkaufspreises an. Traditionell gibt es Regionen, in denen ein höherer Provisionssatz genommen wird als anderswo. Dies ist inzwischen nach Bundesländern aufgeschlüsselt. So ergeben sich folgende Courtagesätze, die als Obergrenze bei der Vermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks gelten:
Bundesland | Gesamt | Verkäufer | Käufer |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Bayern | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Berlin | 7,14 Prozent | 0,00 Prozent | 7,14 Prozent |
Brandenburg | 7,14 Prozent | 0,00 Prozent | 7,14 Prozent |
Bremen | 5,95 Prozent | 0,00 Prozent | 5,95 Prozent |
Hamburg | 7,14 Prozent | 0,00 Prozent | 7,14 Prozent |
Hessen | 5,95 Prozent | 0,00 Prozent | 5,95 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 Prozent | 2,38 Prozent | 3,57 Prozent |
Niedersachsen | 7,14 Prozent oder 4,76 bis 5,95 Prozent | 3,57 Prozent oder 0,00 Prozent | 3,57 Prozent oder 4,76 Prozent bis 5,95 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Saarland | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Sachsen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Schleswig-Holstein | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Thüringen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Eine Verhandlung über die Provisionssätze ist grundsätzlich möglich. Abweichende Regelungen zwischen den Parteien sind immer denkbar. Dies gilt auch für den zur Provision verpflichteten Vertragspartner, beispielsweise kann auch vereinbart werden, dass der Verkäufer die Courtage ganz übernimmt, auch wenn dies in Deutschland noch nicht üblich ist.
Die Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb einer Immobilie fällt, zumeist für den Käufer, die Grunderwerbsteuer an. Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis, auf den je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen sind.