​In den schönsten Wochen des Jahres möchte niemand gerne an Krankheiten oder Unfälle denken. Doch schon eine kleine Unachtsamkeit kann im Urlaub den Gang zum Arzt erforderlich machen. Auch mit fiesen Zahnschmerzen möchte niemand am Strand liegen. Und im schlimmsten Fall ist es ein gutes Gefühl, wenn der Rücktransport in ein wohnortnahes Krankenhaus nicht aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Krankheitsfall auf Reisen umfassend versorgt sind.

Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie und Ihre Familie auf Reisen, wenn ambulante oder stationäre Behandlungen erforderlich sind. Viele Versicherungen kommen auch für die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports aus dem Ausland auf, wenn eine angemessene Behandlung vor Ort nicht sichergestellt ist. Selbst die Auslagen für schmerzstillende Zahnbehandlungen, für Operationen oder für die Überführung im Todesfall können über eine zusätzliche Krankenversicherung abgedeckt werden.

Unerheblich ist es, ob ein Unfall oder ein anderer Grund die Ursache für die Behandlung sind. Ganz wichtig ist allerdings, dass es sich um unvorhergesehene Erkrankungen oder Unfälle handelt, denn bei bestehenden Vorerkrankungen besteht bei den meisten Gesellschaften keine Leistungspflicht. Die Kosten für eine Auslandsbehandlung werden auch nicht übernommen, wenn Sie die Reise für diese Behandlung extra angetreten haben.

Für unzählige andere ambulante und stationäre Behandlungen einschließlich der verordneten Arzneimittel kommt die Auslandskrankenversicherung allerdings auf. Sie ist deshalb eine wichtige Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Sind Sie gesetzlich versichert, haben Sie Versicherungsschutz auf Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz. Bei Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte ist dieser Schutz gewährleistet, allerdings werden die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen nur im Rahmen der Maßgabe der Krankenversicherung Ihres Urlaubslands übernommen. Das heißt, es werden lediglich Umfang und Dauer von Leistungen erstattet, die nach den dort geltenden Rechtsvorschriften versichert wären. Diese Einschränkung kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Kosten von Ihnen selbst zu zahlen ist. 

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht von jedem Arzt anerkannt wird. Er wird dann ein privat zu vereinbarendes Honorar für seine Behandlung von Ihnen verlangen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Vertragssatz, der für Ihr Reiseland zur Anwendung kommt.

Der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland ist bei gesetzlich Versicherten überhaupt nicht erstattungsfähig und muss immer aus eigener Tasche bezahlt werden.Bei Reisen außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Kassen noch weiter eingeschränkt, denn mit vielen Ländern ist keine EU-Vereinbarung oder ein Sozialabkommen abgeschlossen. Wenn Sie bei einem Urlaub in Kanada, in den USA, in Japan, in Asien oder Lateinamerika erkranken, müssen Sie alle anfallenden Kosten selbst tragen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte deshalb auf Reisen innerhalb und außerhalb der EU dringend zu empfehlen.

Selbst für privat Versicherte kann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll sein. Grundsätzlich greift Ihr privater Krankenversicherungsschutz als Vollschutz bei Reisen innerhalb Europas und bei weltweiten Reisen für die Dauer von vier Wochen oder maximal drei Monaten. Bei längeren Reisen ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ratsam, insbesondere sollte auch der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert sein. Sollte der Tarif für Ihre private Krankenvollversicherung nicht den erforderlichen Schutz gewährleisten, kann eine Auslandskrankenversicherung die ideale Ergänzung sein.

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen für Reisen ist vielfältig. Ein Kurzzeittarif wird für die Zeit abgeschlossen, die Sie im Ausland verbringen, er gilt einmalig für die jeweilige Reise. Die Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt in der Regel auf Tagesbasis, eine Mindestversicherungsdauer von fünf oder zehn Tagen kann im Tarif vorgesehen sein. Ein Kurzzeittarif ist sinnvoll, wenn Sie einmalig auf Reisen ins Ausland gehen. Sind Sie mehrmals im Jahr im Ausland unterwegs, ist ein Jahrestarif die günstigere Variante. Er gilt für alle Reisen, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen, die Versicherung verlängert sich automatisch, sofern Sie sie nicht fristgerecht zum Vertragsablauf kündigen. In der Regel können Sie zwischen einem Einzeltarif für Alleinreisende und einem Familientarif wählen.

Damit Sie die Auslagen für Ihre Behandlung im Ausland sicher und zeitnah erhalten, reichen Sie alle Rechnungen im Original bei Ihrem Versicherer ein. Die Belege müssen die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen sowie das Behandlungsdatum ausweisen. Bei einem Krankenhausaufenthalt sollten Sie Ihren Versicherer unverzüglich informieren. Dadurch ist häufig eine direkte Abrechnung zwischen dem behandelnden Krankenhaus und dem Versicherer Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung möglich.

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