Hundehaftpflichtversicherung
Weshalb die Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Aber eine Hundehaftpflichtversicherung leistet noch mehr. So prüft die Versicherung bei jeden Fall, ob Sie überhaupt schadenspflichtig sind und wehrt die Forderungen gegebenenfalls ab.
Verlassen Sie sich als Hundehalter nicht auf einen vermeintlichen Schutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Diese deckt lediglich Schäden von Kleintieren wie Katzen oder Vögel ab.
Für Ihren Hund benötigen Sie eine separate Hundehaftpflichtversicherung, und zwar für jeden Hund eine eigene. In der Regel bieten Ihnen Versicherer aber bei mehreren Hunden Rabatte an. Welpen sind in der Regel zunächst durch den Haftpflichtschutz der Mutter mitversichert. Erst wenn sie dem Welpenalter entwachsen oder an einen anderen Besitzer abgegeben werden, wird ein eigener Versicherungsschutz nötig.
Teilweise bereits Pflicht
In einigen Bundesländern wie Hamburg, Niedersachen, Berlin und Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflichtversicherung bereits seit einiger Zeit generell ein Muss. In anderen Bundesländern ist sie es zumindest für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, als sogenannte Kampf- oder Listenhunde.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gelten die folgenden Rassen sowie Kreuzungen mit ihnen als Kampfhunde:
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka, Pitbullterrier, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrie und Tosa Ino.
Kampfhunde werden nicht von allen Anbietern versichert. Mit Risikozuschlägen müssen Sie in jedem Fall rechnen.
Frühzeitiger Vertragsabschluss
Aufgrund der hohen Risiken ist die Hundehaftpflichtversicherung aber für alle Hundehalter, unabhängig von der Hunderasse, zu empfehlen. Schließen Sie die Versicherung am besten noch vor, spätestens aber direkt nach dem Hundekauf ab, damit sich kein Zeitraum ohne Versicherungsschutz ergibt.
Welche typischen Schadensfälle es gibt
Freilaufender Hund
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.
Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.
Was die Hundehaftpflichtversicherung leistet
Wann die Hundehaftpflichtversicherung nicht leistet
Des Weiteren deckt die normale Hundehaftpflichtversicherung keine Schäden ab, die aus einer gewerblichen Nutzung Ihres Tieres entstehen. Aus diesem Grund müssten Sie zum Beispiel für Schutzhund oder auch Schlittenhunde bei gewerblicher Nutzung spezielle Tarife wählen. Analoges gilt, wenn Sie Hunde mithilfe von sogenannten Figuranten ausbilden oder trainieren. Im Zweifelsfall sollten Sie immer mit Ihrem Versicherer abklären, welche Leistungen Ihr Tarif genau abdeckt oder einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
Dies gilt im Übrigen genauso für alle Tarifmerkmale, die nicht standardmäßig in allen Tarifen enthalten sind. Zum Beispiel sind Mietsachschäden, die Ihr Hund verursacht, nicht bei allen Versicherern abgedeckt. Nutzen Sie den Versicherungsvergleich, um einen Tarif zu finden, der Ihnen einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Wie bei praktisch allen Versicherungen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden auch in der Hundehaftpflichtversicherung nicht versichert. Sie sollten also nicht nur aus moralischen und ethischen Gründen darauf verzichten, Ihren Hund auf eine andere Person zu hetzen.
Welche Versicherungssumme sinnvoll ist
Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Aber auch hier gilt, dass eine höhere Versicherungssumme immer besser ist, sprich mehr Versicherungsschutz bietet. Da zudem die Beiträge bei einer höheren Versicherungssumme nicht signifikant steigen, gibt es keinen Grund die eigene finanzielle Existenz aufs Spiel zu setzen. Denken Sie bitte immer daran, dass eine Haftpflichtversicherung Sie insbesondere vor großen Schäden schützen soll, wie es sie im Zusammenhang mit Personenschäden immer wieder gibt.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
In der Folge finden Sie eine Erläuterung einiger wichtiger Tarifmerkmale, die nicht standardmäßig in allen Tarifen abgedeckt sind
Mietsachschäden
Spätestens beim Auszug aus der Mietwohnung kann Ihr Vermieter die Beseitigung von Schäden verlangen beziehungsweise Ihnen diese in Rechnung stellen. Und natürlich kann Ihr Hund diverse Schäden, zum Beispiel am Türrahmen oder am Teppichboden, verursachen. Ist das der Fall, werden Sie froh sein, wenn Ihr Tarif auch Mietsachschäden abdeckt. Im Bereich der Mietsachschäden werden Schäden an Schäden an beweglichen Gegenständen gesondert betrachtet. Sind auch diese versichert, müssen Sie sich auch wegen der Einrichtung Ihres Hotelzimmers weniger Sorgen machen.
Fremdhüterrisiko
Schließen Sie das sogenannte Fremdhüter-Risiko mit ein, haftet die Versicherung auch für Schäden, wenn der Hund in der Obhut fremder Menschen Schaden anrichtet.
Führen ohne Leine
Verursacht Ihr Hund einen Schaden, während er nicht an der Leine geführt wurde, kann Ihnen als Halter aber eine Mitschuld angelastet werden und Sie müssten dann einen Teil der finanziellen Forderungen selbst tragen, trotz Hundehaftpflichtversicherung. Diese Gefahr droht Ihnen insbesondere, wenn der Schaden an Orten mit ausdrücklichem Leinenzwang, wie zum Beispiel öffentlichen Parks, eingetreten ist. Davor können Sie sich aber schützen, wenn Ihr Versicherungsvertag ausdrücklich auch in Fällen leistet, in denen Ihr Hund nicht angeleint war.
Ungewollter Deckakt
Eine Absicherung gegen die Folgen eines ungewollten Deckaktes empfiehlt sich besonders für die Besitzer von Rüden. Ihre Hundehaftpflichtversicherung sollte die finanziellen Folgen (beispielswese für Mehrkosten durch die Schwangerschaft, Arztkosten, Aufzucht) abdecken.
Was Auswirkung auf Ihren Beitrag hat
Eine Hundehaftpflicht ist im Vergleich zu dem, was sie im Schadensfall leisten kann, sehr günstig. Ein Versicherungsschutz, der Vermögens-, Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe abdeckt, ist bereits für wenige Euro monatlich zu haben. Jedem Kunden stehen jedoch diverse Optionen zur Verfügung, um die Prämie zu senken.
Grundsätzlich hängt die Versicherungsprämie auch bei der Hundehaftpflichtversicherung von den versicherten Leistungen ab. Allerdings muss ein leistungsstarker Tarif keineswegs immer teurer sein als ein leistungsschwacher Tarif eines anderen Anbieters. Aus diesem Grund lohnt sich ein Versicherungsvergleich eigentlich immer.
Versicherungssumme
Auch die Versicherungssumme hat natürlich Einfluss auf die Beitragshöhe. Bei den meisten Anbietern können Sie aus mehreren Versicherungssummen, meist zwischen drei, fünf, zehn und 20 Millionen Euro, auswählen. Eine höhere Versicherungssumme bedeutet dabei einen höheren Beitrag. Die Unterschiede sind jedoch meist überschaubar und im Zweifelsfall sollten Sie stets zu einer höheren Versicherungssumme greifen, denn gerade ein Personenschaden kann sehr teuer sein. Und schließlich soll eine Haftpflichtversicherung Sie vor allem vor hohen Schäden schützen, die Ihre finanzielle Existenz gefährden.
Zahlweise
Zahlen Sie jährlich, ist dies meist günstiger als eine monatliche oder halbjährliche Zahlweise, denn bei unterjähriger Zahlweise verlangen die meisten Versicherer einen Ratenzahlungszuschlag.
Mengenrabatt
Wenn Sie mehrere Hunde beim gleichen Anbieter versichern, erhalten Sie häufig eine Art Rabatt für jeden zusätzlich versicherten Hund, sprich ein Zweiter oder Dritter versicherter Hunde ist meist günstiger als der Erste.
Selbstbehalt
Eine weitere Möglichkeit, wie Sie den Beitrag selbst beeinflussen können, ist die Wahl eines Selbstbehaltes. Hierdurch sinkt Ihre Versicherungsprämie und Sie profitieren in schadenfreien Jahren. Dafür müssen Sie jedoch einen Teil eingetretener Schäden selbst tragen. Selbstbehalte können abhängig vom Versicherer entweder pro Jahr oder pro Schadenfall greifen.
Senioren-Rabatt
Ab einem Alter von etwa 60 Jahren erhalten darüber hinaus Hundehalter bei vielen Versicherungen einen Rabatt, der sich positiv auf den Beitragssatz niederschlägt. Hier gehen die Gesellschaften davon aus, dass der Versicherungsnehmer bereits viel Erfahrung in der Hundehaltung besitzt und das Haftpflichtrisiko somit geringer ist.
Hunderasse
Neben der Höhe der Versicherungssumme spielt die Rasse eine entscheidende Rolle bei der Hundehaftpflicht. Manche Hunderassen („Kampfhunde“) können bei einigen Versicherern gar nicht oder nur gegen einen Prämienaufschlag versicherbar.
Wie die Hundehaftpflichtversicherung steuerlich behandelt wird
Die Beitragszahlungen für eine private Hundehaftpflichtversicherung können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendung im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung steuermindernd ansetzen. Hierbei gelten allerdings Höchstgrenzen. Zusammen mit anderen Sonderausgaben können Sie als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter derzeit jährlich bis zu 1.900 Euro von der Steuer absetzen, als Selbstständiger oder Freiberufler bis zu 2.800 Euro pro Jahr.
Sofern Sie gewerblich als Hundehüter tätig sind, können Sie die Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzen.
Welche Pflichten bei der Hundehaftpflichtversicherung bestehen
Obligatorisch sind zum Beispiel wahrheitsgemäße Angaben auf alle Fragen, die Versicherer im Versicherungsantrag stellen. Zu den Obliegenheiten gehört es zudem, nichts zu verschweigen, was die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls erhöhen kann.
Die frühzeitige Schadensmeldung gehört ebenfalls zu Ihren Obliegenheiten wie die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) oder die fristgerechte Zahlung von Erst- und Folgebeiträgen.
Obliegenheiten des Versicherers
Auch Versicherer müssen ihrerseits einige Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehören rechtzeitige Meldungen zu tariflichen Anpassungen sowie die möglichst schnelle Bearbeitung von Anträgen und Schadensmeldungen mit dem Ziel einer zügigen Regulierung.
Was Sie im Schadensfall bedenken sollten
Schadensmeldung
Zunächst sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. Dazu können Sie in der Regel kostenfreie Hotlines nutzen oder auf dafür eingerichtete Internetseiten Ihres Versicherers gehen. Links zum Vertrags-Service zahlreicher Versicherer finden Sie am Ende dieser Seite. Melden Sie den Schaden am besten immer schriftlich und nicht nur telefonisch.
Verhalten gegenüber dem Geschädigten
Auch wenn Sie sich wegen dem Schaden schuldig fühlen, sollten Sie keine Schadensersatzansprüche anerkennen und auch kein Schuldeingeständnis abgeben. Es obliegt Ihrem Versicherer den Schaden zu prüfen und gegebenenfalls zu regulieren. Sind Ansprüche unberechtigt gestellt, kümmert sich die Versicherung darum diese abzuwehren. Erhalten Sie beispielsweise Briefe des Geschädigten, sollten Sie diese nicht selbst beantworten, sondern an Ihren Versicherer zur Beantwortung weiterleiten.
Angaben gegenüber Ihrem Versicherer
Ein detaillierter und wahrheitsgemäßer Schadensbericht ist entscheidend. Bei unwahren Angaben können Sie den Versicherungsschutz einbüßen und riskieren eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs.
Der Hergang ist also wahrheitsgemäß und in allen Einzelheiten zu schildern. Genannt werden sollten unbedingt
- Zeitpunkt
- Ort,
- die beteiligten Personen,
- die geschätzte Schadenshöhe und
- der Hergang des Geschehens.
Fertigen Sie zudem nach Möglichkeit zu jedem Schaden Fotos oder Videos an und lassen Sie diese ebenfalls Ihrem Versicherer zukommen.
Schaden begrenzen
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies umfasst beispielsweise die Erstversorgung von Verletzten, das Einfangen des Tieres oder die Alarmierung von Rettungskräften. Vorrang hat dabei aber natürlich die Sicherheit aller Beteiligten, das bedeutet die Schadenminderungspflicht gilt unter der Bedingung, dass Sie sich selbst dabei nicht in Gefahr bringen.
Worüber Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten
Erweiterung des Personenkreises
Ändert oder erweitert sich die Kreis der Personen, die Ihren Hund in ihre Obhut nehmen, kann dies eine Erhöhung des Versicherungsrisikos bedeuten. Damit Sie auch weiterhin vollen Versicherungsschutz genießen, müssen Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen und gegebenenfalls Ihren Vertrag anpassen.
Tod oder Verkauf Ihres Tieres
Da mit dem Tod oder dem Verkauf Ihres Tieres das Versicherungsrisiko nicht mehr gegeben ist, können Sie den Versicherungsvertrag aufheben lassen und sich zu viel bezahlte Beiträge erstatten lassen. Als Nachweis sollten Sie Ihrem Versicherer eine Bescheinigung eines Tierarztes oder eine Verkaufsurkunde vorlegen.
Weitere Hunde
Für jeden Hund muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Lediglich Welpen sind bei ihrer Mutter in der Regel zunächst mitversichert. Dennoch sollten Sie Ihren Versicherer in jedem Fall über den Nachwuchs Ihres Hundes informieren. Entsprechend sollten Sie Ihren Versicherer auch über den Kauf weiterer Tiere informieren.
Natürlich ist diese Aufzählung nicht abschließend und es gibt noch weitere Änderungen, über die Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen müssen. Im Grund ist es immer der Fall, wenn sich das versicherte Risiko, wie es bei einer gewerblichen Nutzung oder der Teilnahme an Wettkämpfen geschieht, erhöht.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung zu beachten ist
Die ordentliche Kündigung
In der Regel haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit. Diesen Termin können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Haben Sie ursprünglich einen mehrjährigen Vertrag geschlossen, können Sie gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach spätestens drei Jahren kündigen, auch wenn Ihr Vertrag eigentlich noch länger laufen würde.
Die außerordentliche Kündigung
Zu bestimmten Anlässen können Sie Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen ohne dass der Versicherungsschutz erweitert wird. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung können Sie Ihren Vertrag beenden.
Ebenfalls einen Monat beträgt die Kündigungsfrist nach der Bearbeitung eines Schadensfalls durch den Versicherer. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder ablehnt. Allerdings haben nicht nur Sie dann ein Kündigungsrecht, sondern auch Ihr Versicherer. Insbesondere wenn Sie viele Schadensfälle in kurzen Zeitabständen melden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherer von diesem Recht Gebrauch macht.
Bei Tod oder Verkauf Ihres Hundes erlischt Ihr Versicherungsvertrag automatisch. Sie müssen aber Ihrem Versicherer einen Nachweis darüber zukommen lassen.
Bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters sollten Sie darauf achten, dass keine zeitliche Lücke zwischen Alt- und Neuvertrag entsteht, um durchgehen Versicherungsschutz zu haben und eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Wichtig:
Es zählt bei jeder Kündigung das Eingangsdatum bei Ihrem Versicher, nicht das Absendedatum.
Ebenfalls wichtig:
Kündigen Sie am besten immer per Einschreiben mit Rückschein oder zumindest per Fax. Nur so haben Sie im Zweifelsfall eine Bestätigung für Ihre Kündigung in der Hand.
Fällt der Kündigungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung Ihrem Versicherer am darauf folgenden Werktag zugeht. Verpassen Sie es, form- und fristgerecht zu kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.