Krankenhauszusatzversicherung
Weshalb eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll ist
Ihre Versorgung im Krankenhaus ist durch die Sozialgesetze geregelt und erfolgt nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das bedeutet, Sie erhalten eine Grundversorgung, deren Leistungen zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Zu diesen sogenannten Regelleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, gehören die Behandlung durch den Stationsarzt, die Unterbringung im Mehrbettzimmer, die Versorgung mit Medikamenten, die Krankenpflege sowie die Verpflegung. Eigentlich klingt diese Versorgung nicht schlecht und im Vergleich der Versorgung in vielen anderen Ländern ist sie das auch nicht. Doch es geht besser.
Immer wieder wird in den Medien die Zweiklassengesellschaft in der medizinischen Versorgung diskutiert. Vermutlich haben Sie schon selbst oder zumindest über eines Ihrer Familienmitglieder die Unterschiede erlebt. Kliniken müssen wirtschaftlich denken und so wird abgewogen welche Untersuchung und welche Behandlung bei welchem Patienten finanziell lohnenswert ist. Wie schnell Sie einen Termin erhalten, kann bei schwerwiegenden Erkrankungen über Genesung, Lebensqualität und sogar Tod entscheiden. Wünschen Sie eine bessere Versorgung, können Sie eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Damit können Sie sich, je nach Tarif, unter anderem Wahlleistungen wie
- Behandlung durch ausgewählte Spezialisten oder den Chefarzt
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Kostenübernahme ambulanter Operationen
- Roomin-in als Elternteil eines kranken Kindes
sichern.
Was die Krankenhauszusatzversicherung leistet
Wann die Krankenhauszusatzversicherung nicht leistet
Ausgeschlossen werden in der Regel laufende Behandlungen, sofern in diesem Fall überhaupt eine Absicherung möglich ist. Ähnlich verhält es sich bei Behandlungen beziehungsweise Operationen, die rein kosmetischen Zwecken dienen. Auch hierfür werden in der Regel keine Kosten durch Ihren Versicherer getragen.
Auf Ihren Antrag hin verzichten einige Versicherer auf die genannten Wartezeiten. Dazu müssen Sie allerdings auf Ihre eigenen Kosten ein Attest über Ihren Gesundheitszustand einreichen.
Was Sie bei Vertragsabschluss beachten müssen
In der Regel fragt ein Versicherer für eine Krankenhauszusatzversicherung nach Ihren ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre und nach Ihren stationären Behandlungen der letzten zehn Jahre. Der Zeitraum bezüglich psychotherapeutischer Behandlungen erstreckt sind ja nach Versicherer und Tarif auf fünf oder zehn Jahre.
Beantworten Sie die gestellten Fragen nicht wahrheitsgemäß, verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht. Dies gefährdet Ihren Versicherungsschutz, denn je nach Schwere der Verletzung und Relevanz der Daten kann Ihr Versicherer leistungsfrei sein oder von dem Vertrag zurücktreten. In der Folge einen neuen Versicherungsvertrag zu finden, wird sehr schwer bis nahezu unmöglich.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Angesichts der Vielzahl der angebotenen Krankenhauszusatzversicherungen können Sie sich individuell die gewünschten Leistungen aussuchen. Die folgenden Tarifmerkmale sollten Sie auf jeden Fall beachten.
Zu den Standardleistungen, die auch in den meisten Tarifen in ähnlicher Form enthalten sind, zählt die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Wenn Ihnen die freie Arztwahl wichtig ist beziehungsweise die Behandlung durch den jeweils diensthabenden Stationsarzt nicht ausreicht, gilt es zu unterscheiden. Zwar sehen viele Tarife die Wahlleistung der Chefarztbehandlung vor, doch bedeutet das noch nicht, dass Sie sich von einem Spezialisten Ihrer Wahl behandeln lassen können. Ärzte rechnen mit Privatpatienten nämlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Krankenhauszusatzversicherungen unterscheiden sich unter anderem dadurch, dass sie unterschiedliche Gebührensätze übernehmen. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen zum Beispiel für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, also dem 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Bis zu diesem Satz kann ein Arzt jederzeit abrechnen. Es muss lediglich begründet werden, dass die erfolgte Behandlung zeitaufwändiger oder schwieriger war. Angesehene Spezialisten, Koryphäen auf ihrem Gebiet können verlangen in der Regel deutlich höhere Sätze. Dazu müssen sie mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung schließen. Somit können Sie zwar entscheiden, ob Sie sich zu diesen Kosten behandeln lassen möchten. Können Sie sich selbst die Behandlung dann nicht leisten, steht es Ihnen natürlich frei zu einem „günstigeren“ Arzt zu gehen. Sind sie schwerwiegend erkrankt, haben Sie eine komplizierte Verletzung erlitten oder steht sogar Ihr Leben auf dem Spiel, werden Sie immer den besten Spezialisten für Ihre Behandlung wollen. Kostentechnisch sind Sie dann auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung abgeschlossen haben.
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht grundsätzlich nur eine Behandlung in dem nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus vor. Private Krankenhauszusatzversicherung beinhalten häufig die freie Krankenhauswahl. Diesen Punkt werden Sie zu schätzen wissen, wenn Sie sich in einer weiter entfernten Klinik behandeln lassen möchten, die beispielsweise auf die geplante Operation spezialisiert ist. Die entstehenden Mehrkosten sind dann versichert.
Leistungsstarke Tarife übernehmen auch die Kosten für ambulante Operationen, das bedeutet wenn Sie in einer Klinik operiert werden und nach einer kurzen Beobachtungs- und Erholungsphase ohne stationäre Aufnahme wieder entlassen werden. Ambulante Operationen gewinnen zusehends an Bedeutung, da sie die Kliniken entlasten und den Krankenkassen Kosten sparen. Sieht Ihr Tarif eine freie Arzt- und Klinikwahl vor, gilt diese selbstverständlich auch für den Bereich der ambulanten Operationen.
Viele Tarife leisten zudem bei medizinisch notwendigen Operationen im Ausland. Außerhalb der Europäischen Union (EU) ist dieser Versicherungsschutz allerdings meist zeitlich befristet. Verständlicherweise gilt die Kostenübernahme im Ausland nur für Notfalloperationen und nicht für geplante Eingriffe. Unter anderem hier erreichen Sie mit einer Krankenhauszusatzversicherung nicht den Leistungsumfang einer privaten Krankenvollversicherung. Zudem übernimmt eine Zusatzversicherung die Kosten im Ausland in der Regel nur maximal in der Höhe, wie sie bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland angefallen wären. Davon abgesehen ist die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung meist aber versichert.
Insbesondere für (werdende) Eltern interessant ist die Rooming-in-Leistung sowie die Möglichkeit der Kindernachversicherung. Rooming-in bedeutet, dass Sie als Elternteil bei einem Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes im gleichen Zimmer untergebracht werden können und die Kosten dafür übernommen werden. Je jünger Ihr Kind ist, umso wichtiger wird es für den Heilungsprozess und aus psychologischen Aspekten sein, dass Sie es nicht allein lassen. Über die gesetzliche Krankenkasse werden die Kosten für Rooming-in nur übernommen, wenn es medizinisch notwendig und unumgänglich ist. Je nach Krankenkasse ist die Leistung noch an weitere Bedingungen geknüpft.
Haben Sie als Elternteil bereits eine Krankenhauszusatzversicherung für sich selbst, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung im gleichen Tarif versichern können. Auch wenn die Vorstellung sicher alle Eltern gern verdrängen würden: Wird Ihr Kind behindert oder mit gesundheitlichen Problemen geboren, können Sie eine private Krankenzusatzversicherung aufnehmen. Der Versicherer kann Ihr Kind nicht ablehnen, es können keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge vereinbart werden und für Ihr Kind gelten noch nicht einmal Wartezeiten. Somit kann Ihr Kind in jedem Fall ab Geburt die bestmögliche Behandlung erhalten. Wichtig ist hierbei, dass Sie innerhalb von zwei Monaten nach Geburt den Versicherungsantrag für Ihr Kind stellen.
Wie Sie den Beitrag beeinflussen können
Angesichts des vielfältigen Tarifangebots deutscher Krankenversicherer können Sie sich den für Sie idealen Tarif mit den von Ihnen gewünschten Leistungen heraus suchen. Dies gilt natürlich immer unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Versicherer Sie auch versichern möchte. Auch wenn grundsätzlich gilt, dass umfangreichere Leistungen einen höheren Beitrag bedingen, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
Wichtig zu wissen ist, dass Versicherer Tarife nach Art der Lebensversicherung und nach Art der Schadensversicherung anbieten. Der Unterschied besteht darin, wie die Versicherer die Beiträge festlegen. Wählen Sie einen Tarif nach Art der Lebensversicherung, bauen Sie ab Vertragsbeginn Alterungsrückstellungen auf. Dadurch zahlen Sie in jungen Jahren einen höheren Beitrag als es rein bezogen auf das versicherte Risiko nötig wäre. Dafür profitieren Sie jedoch von einem konstant kalkulierten Beitrag und zahlen im Alter einen geringeren Beitrag als die dann zu erwartenden Kosten erfordern würden. Die Alterungsrückstellungen ergeben sich somit aus der Differenz Ihres tatsächlich zu zahlenden Beitrags und dem sogenannten Risikobeitrag. Sie werden angespart und verwendet um Beitragssteigerungen, die sich durch Ihr steigendes Alter ergeben würden, auszugleichen.
Alternativ können Sie einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen, also nach Art der Schadensversicherung, wählen. Hierbei bezahlen Sie in jedem Alter nur den dann anfallenden Risikobeitrag. Je nach Versicherer steigt Ihr Versicherungsbeitrag jedes Jahr oder in bestimmten Altersgruppen an.
Wie die Krankenhauszusatzversicherung steuerlich behandelt wird
Den Beitrag für Ihre private Krankenhauszusatzversicherung werden Sie in der Regel nicht steuerlich wirksam geltend machen können. Zwar sind Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte beziehungsweise bis 2.800 Euro für Selbstständige anrechenbar. Dies gilt in erster Linie jedoch nur für ein Leistungsniveau, das der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht. Mehrleistungen können innerhalb dieses Rahmens nur dann angesetzt werden, wenn die Höchstgrenze durch die Basisabsicherung nicht erreicht wird.
Was Sie im Leistungsfall bedenken sollten
Was bei der Kündigung sowie einem Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung zu beachten ist
Neben der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit können Sie gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn die Versicherungsgesellschaft den Beitrag erhöht.
Eine Kündigung sollten Sie in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax vornehmen. Nur so haben Sie im Zweifelsfall einen Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Wollen Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung wechseln, empfiehlt es sich, dass Sie sich zunächst um die Folgeversicherung bemühen. Aufgrund der notwendigen Gesundheitsprüfung kann Ihr neuer Versicherer Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse ansetzen sowie eine Ablehnung Ihres Versicherungsantrages aussprechen.
Ihrem neuen Versicherungsvertrag werden in der Regel zu Beginn wieder Wartezeiten zugrunde liegen.