Auf dem Markt gibt es unzählige Tarife für Motorradversicherungen. Sich von jedem einzelnen Versicherer Angebote für sein Motorrad einzuholen, kostet Zeit, Geduld und Energie. Die einzelnen Versicherungen mit ihren Konditionen und Preisen eigenständig miteinander zu vergleichen und das bestgeeignete Angebot herauszufinden führt zwangsläufig zu Verwirrung und Stress. Der Vergleichsrechner für Motorrad-Versicherungstarife schafft Abhilfe. Nach nur wenigen Eingaben übernimmt er für Sie in Sekundenschnelle den Vergleich der Top-Anbieter auf dem Markt. Dank des übersichtlichen Vergleichsergebnisses erkennen Sie auf einen Blick, welches Motorradversicherungsunternehmen das günstigste ist. Sie können sofort die von Ihnen gewünschte Versicherung für Ihr Motorrad abschließen.

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorrad ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Grund: Verursacht der Motorradfahrer einen Schaden am Eigentum oder an der Gesundheit Dritter, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass die Geschädigten Ersatz erlangen, selbst wenn der Unfallverursacher wirtschaftlich nicht in der Lage wäre, die Ersatzzahlungen zu leisten. Gerade wenn Personen durch das Verschulden des Motorradfahrers verletzt werden, könnten die Schadenersatzforderungen in die Millionen gehen und den finanziellen Ruin des Schädigers bedeuten.

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer die sogenannte Fahrzeugteil- bzw. Fahrzeugvollversicherung abschließen. Die Wahl dieses Versicherungsschutzes ist freiwillig und deckt die Schäden am eigenen Motorrad ab.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die bspw. durch unwetterbedingte Einflüsse wie Hagel oder Sturm entstehen können. Darüber hinaus versichert die Teilkasko Ihr Motorrad gegen die Risiken Feuer, Glasbruch, Diebstahl/Raub, Marderbiss und Zusammenstoß mit Haarwild.

Die Vollkasko schließt die Leistungen der Teilkasko ein und ersetzt darüber hinaus Schäden am eigenen Motorrad, die Sie selbst verschuldet haben. Sie leistet zudem bei Schäden aufgrund böswilliger Handlungen, Vandalismus oder Fahrerflucht Dritter.



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