Pferdehaftpflichtversicherung
Weshalb eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht, haften laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Sie als Halter in voller Höhe und Umfang. Das fängt bei kleineren Schäden wie einem durchbrochenen Zaun an, kann aber bis zum Tod eines Menschen reichen.
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt somit Ihre finanzielle Existenz, wenn Ihr Tier Schäden verursacht. Denn die Kosten, gerade bei Personenschäden, gehen schnell in die Millionen. Und Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt allenfalls Schäden ab, die kleine, zahme Tiere wie Vögel oder Kaninchen verursachen. Bei großen Tieren wie Pferden greift sie hingegen nicht.
Ihre Pferdehaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritte, wenn deren Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Ob das der Fall ist, prüft ebenfalls Ihr Versicherer und übernimmt gegebenenfalls im Rahmen von Prozessen zur Klärung der Schuldfrage Anwaltshonorare und Gerichtskosten.
Bei einer Pferdeversicherung sind nicht Sie als Halter versichert, sondern Ihr Pferd. Das bedeutet, dass mitunter der Versicherungsschutz auch besteht, wenn ein Nachbar oder Freund das Tier reitet und es zu einem Schadensfall kommt – jedoch nur sofern Ihr Tarif das sogenannte Gast- und Fremdreiterrisiko abdeckt.
Haben Sie bereits eine Stute versichert, sind in aller Regel über den Vertrag auch zeitlich begrenzt deren Fohlen mitversichert. Ab welchem Alter eine eigene Versicherung notwendig wird, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer absprechen.
Generell sollten Sie beim Pferdekauf darauf achten, dass direkt ab dem Kauftag Versicherungsschutz besteht.
Welche typischen Schadensfälle es gibt
Pferd schlägt aus
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferdes aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei 2 Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.
Flurschaden
Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt.
Was die Pferdehaftpflichtversicherung leistet
Generell reguliert die Pferdehaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Pferd entstanden sind. Weitere Versicherungsbereiche wie Mietschäden sowie Flur- und Deckschäden sind nicht in jedem Fall mitversichert.
Achten Sie darauf, dass solche Punkte Bestandteil Ihres Vertrages sind. Gleiches gilt, wenn neben Ihnen weitere Personen das Tier nutzen möchten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein Fremd- oder Gastreiterrisiko einzuschließen.
Tipp: Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Denn schwere Personenschäden können unter Umständen sehr teuer werden.
Wann die Pferdehaftpflichtversicherung nicht leistet
Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die Sie als Halter beziehungsweise Ihr Eigentum betreffen. Wenn Ihr Pferd beispielsweise aus der Koppel ausbricht und dabei die Umfriedung oder Ihren angrenzenden Garten beschädigt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Dasselbe gilt, wenn Ihr Pferd Sie etwa durch einen Tritt oder Biss verletzt. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung übernimmt die Pferdehaftpflicht nur Drittschäden.
Welche Versicherungssumme sinnvoll ist
Besonders wenn Personen durch ein Pferd verletzt werden, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ist daher ratsam. Gegebenenfalls müssen Sie nämlich als Halter trotz einer Pferdehaftpflichtversicherung die Differenz zwischen der Versicherungssumme Ihres Vertrages und der tatsächlichen Schadenssumme selbst finanzieren. Dies kann zu Ihrem finanziellen Ruin führen. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Versicherungssummen von bis zu zehn Millionen Euro an.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Auch wenn alle Pferdehaftpflichtversicherungen im Kern das gleiche Risiko versichern, gibt es basierend auf den einzelnen Versicherungsbedingungen große Unterschiede. Einige Reiterrisiken, die für Sie sehr wichtig sein können, sind nicht standardmäßig in allen Tarifen versichert. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
Machen Sie sich Gedanken, wer Ihr Tier wie nutzt, wo es untergebracht wird und welche Schäden es verursachen könnte.
Folgende Risiken können – neben weiteren Risiken – versichert werden:
Reitbeteiligungen
Teilen Sie sich ein Tier mit anderen Personen, um Kosten für Unterhalt und Pflege zu sparen? Dann sollten auch Reitbeteiligungen versichert sein.
Fremdreiterrisiko
Damit auch einmal die Familie, Freunde und Bekannte das Pferd reiten können, sollte Ihre Pferdehaftpflichtversicherung das Fremdreiterrisiko abdecken.
Fremdhüterrisiko
Wenn Ihr Pferd in größeren Mietställen untergebracht ist und dort Mitarbeiter die Versorgung des Pferdes übernehmen, achten Sie bitte auf die Mitversicherung des Fremdhüterrisikos. Denn Schäden kann Ihr Pferd auch unter Aufsicht dieser fremden Personen verursachen.
Mietsachschäden
Steht Ihr Pferd in einem Mietstall oder ist häufig in fremden Pferdehängern und -boxen untergebracht? Dann sollten Mietsachschäden unbedingt mitversichert sein.
Flurschäden
Im Grunde alle Pferdebesitzer sollten ausschließlich Versicherungstarife wählen, in denen Flurschäden versichert sind. Denn es ist nie auszuschließen, dass ein Pferd in Panik gerät und über fremdes Eigentum hinweg galoppiert. Die Beseitigung dadurch entstehender Schäden kann teuer werden.
Ungewollter Deckakt
Eine Absicherung gegen die Folgen eines ungewollten Deckaktes bietet sich insbesondere für Besitzer von Hengsten an. Zeugt Ihr Hengst ungewollt mit einer Stute Nachwuchs, entstehen durch die Schwangerschaft und die Aufzucht der Fohlen hohe Kosten. Hinzu kommen in der Regel Schadensersatzforderungen, die der Stutenhalter an Sie stellen kann. Ist der ungewollte Dektakt versichert, reguliert Ihre Pferdehaftpflichtversicherung die Forderungen und übernimmt anfallende Kosten.
Nutzung als Kutschpferd
Wenn Sie Ihr Pferd als Kutschpferd zum Beispiel bei Hochzeiten einsetzen, können Schäden im gewerblichen Rahmen entstehen. Da dies ein weiteres Versicherungsrisiko bedeutet, sollte auch diese Art der Nutzung Ihres Pferdes gemäß den Vertragsbedingungen versichert sein.
Reitsport / Wettkämpfe
Nehmen Sie mit Ihrem Pferd an Turnieren teil? Dann sollten aus dem Reitsport resultierende Schäden auf alle Fälle über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Auslandsaufenthalt
Besitzen Sie ein erfolgreiches Springpferd, das auch im Ausland an Turnieren teilnimmt oder einen Deckhengst, der nicht nur deutschlandweit eingesetzt wird? In solchen Fällen ist auf einen umfassenden weltweiten Versicherungsschutz zu achten.
Was Auswirkung auf Ihren Beitrag hat
Grundsätzlich hängt die Versicherungsprämie auch bei der Pferdehaftpflichtversicherung von den versicherten Leistungen ab. Allerdings muss ein leistungsstarker Tarif keineswegs immer teurer sein als ein leistungsschwacher Tarif eines anderen Anbieters. Aus diesem Grund lohnt sich ein Versicherungsvergleich eigentlich immer.
Versicherungssumme
Auch die Versicherungssumme hat natürlich Einfluss auf die Beitragshöhe. Bei den meisten Anbietern können Sie aus mehreren Versicherungssummen auswählen. Eine höhere Versicherungssumme bedeutet dabei einen höheren Beitrag. Die Unterschiede sind jedoch meist überschaubar und im Zweifelsfall sollten Sie stets zu einer höheren Versicherungssumme greifen. Schließlich soll eine Haftpflichtversicherung Sie vor allem vor hohen Schäden schützen, die Ihre finanzielle Existenz gefährden.
Zahlweise
Zahlen Sie jährlich, ist dies meist günstiger als eine monatliche oder halbjährliche Zahlweise, denn bei unterjähriger Zahlweise verlangen die meisten Versicherer einen Ratenzahlungszuschlag.
Mengenrabatt
Wenn Sie mehrere Pferde beim gleichen Anbieter versichern, erhalten Sie häufig eine Art Rabatt für jedes zusätzlich versicherte Pferd, sprich ein Zweites oder Drittes versichertes Pferd ist meist günstiger als das Erste.
Selbstbehalt
Eine weitere Möglichkeit, wie Sie den Beitrag selbst beeinflussen können, ist die Wahl eines Selbstbehaltes. Hierdurch sinkt Ihre Versicherungsprämie und Sie profitieren in schadenfreien Jahren. Dafür müssen Sie jedoch einen Teil eingetretener Schäden selbst tragen. Selbstbehalte können abhängig vom Versicherer entweder pro Jahr oder pro Schadenfall greifen.
Wie die Pferdehaftpflichtversicherung steuerlich behandelt wird
Die Pferdehaftpflichtversicherung unterliegt wie die meisten Versicherungen einem Versicherungssteuersatz von derzeit 19 Prozent. Diese Steuer müssen Sie nicht selbst abführen, sondern Ihr Versicherer erledigt das für Sie.
Die Beitragszahlungen für eine private Pferdehaftpflichtversicherung können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung steuermindernd ansetzen. Hierbei gelten allerdings Höchstgrenzen. Zusammen mit anderen Sonderausgaben können Sie als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter derzeit jährlich bis zu 1.900 Euro von der Steuer absetzen, als Selbstständiger oder Freiberufler bis zu 2.800 Euro pro Jahr.
Sofern Sie Ihr Pferde gewerblich nutzen, können Sie die Kosten für die Pferdehaftpflichtversicherung in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzen.
Welche Pflichten bei der Pferdehaftpflichtversicherung bestehen
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Obligatorisch sind zum Beispiel wahrheitsgemäße Angaben auf alle Fragen, die Versicherer im Versicherungsantrag stellen. Zu den Obliegenheiten gehört es zudem, nichts zu verschweigen, was die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls erhöhen kann.
Die frühzeitige Schadensmeldung gehört ebenfalls zu Ihren Obliegenheiten wie die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) oder die fristgerechte Zahlung von Erst- und Folgebeiträgen.
Obliegenheiten des Versicherers
Auch Versicherer müssen ihrerseits einige Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehören rechtzeitige Meldungen zu tariflichen Anpassungen sowie die möglichst schnelle Bearbeitung von Anträgen und Schadensmeldungen mit dem Ziel einer zügigen Regulierung.
Was Sie im Schadensfall bedenken sollten
Schadensmeldung
Zunächst sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. Dazu können Sie in der Regel kostenfreie Hotlines nutzen oder auf dafür eingerichtete Internetseiten Ihres Versicherers gehen. Links zum Vertrags-Service zahlreicher Versicherer finden Sie am Ende dieser Seite. Melden Sie den Schaden am besten immer schriftlich und nicht nur telefonisch.
Verhalten gegenüber dem Geschädigten
Auch wenn Sie sich wegen dem Schaden schuldig fühlen, sollten Sie keine Schadensersatzansprüche anerkennen und auch kein Schuldeingeständnis abgeben. Es obliegt Ihrem Versicherer den Schaden zu prüfen und gegebenenfalls zu regulieren. Sind Ansprüche unberechtigt gestellt, kümmert sich die Versicherung darum diese abzuwehren. Erhalten Sie beispielsweise Briefe des Geschädigten, sollten Sie diese nicht selbst beantworten, sondern an Ihren Versicherer zur Beantwortung weiterleiten.
Angaben gegenüber Ihrem Versicherer
Ein detaillierter und wahrheitsgemäßer Schadensbericht ist entscheidend. Bei unwahren Angaben können Sie den Versicherungsschutz einbüßen und riskieren eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs.
Der Hergang ist also wahrheitsgemäß und in allen Einzelheiten zu schildern. Genannt werden sollten unbedingt
- Zeitpunkt
- Ort,
- die beteiligten Personen,
- die geschätzte Schadenshöhe und
- der Hergang des Geschehens.
Fertigen Sie zudem nach Möglichkeit zu jedem Schaden Fotos oder Videos an und lassen Sie diese ebenfalls Ihrem Versicherer zukommen.
Schaden begrenzen
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies umfasst beispielsweise die Erstversorgung von Verletzten, das Einfangen des Tieres oder die Alarmierung von Rettungskräften. Vorrang hat dabei aber natürlich die Sicherheit aller Beteiligten, das bedeutet die Schadenminderungspflicht gilt unter der Bedingung, dass Sie sich selbst dabei nicht in Gefahr bringen.
Worüber Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten
Wie bei jeder anderen Versicherung auch, sollten Sie Ihren Versicherer unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn sich Veränderungen ergeben. Dies kann eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihrer Bankverbindung betreffen, aber auch eine Änderung des versicherten Risikos.
Erweiterung des Personenkreises
Ändert oder erweitert sich die Kreis der Personen, die Ihr Pferd führen, reiten oder pflegen, kann dies eine Erhöhung des Versicherungsrisikos bedeuten. Damit Sie auch weiterhin vollen Versicherungsschutz genießen, müssen Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen und gegebenenfalls Ihren Vertrag anpassen.
Tod oder Verkauf Ihres Tieres
Da mit dem Tod oder dem Verkauf Ihres Tieres das Versicherungsrisiko nicht mehr gegeben ist, können Sie den Versicherungsvertrag aufheben lassen und sich zu viel bezahlte Beiträge erstatten lassen. Als Nachweis sollten Sie Ihrem Versicherer eine Bescheinigung eines Tierarztes oder eine Verkaufsurkunde vorlegen.
Weitere Pferde
Für jedes Pferd muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Lediglich Fohlen sind bei ihrer Mutter in der Regel zunächst mitversichert. Dennoch sollten Sie Ihren Versicherer in jedem Fall über den Nachwuchs Ihres Pferdes informieren. Entsprechend sollten Sie Ihren Versicherer auch über den Kauf weiterer Tiere informieren.
Natürlich ist diese Aufzählung nicht abschließend und es gibt noch weitere Änderungen, über die Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen müssen. Im Grund ist es immer der Fall, wenn sich das versicherte Risiko, wie es bei einer gewerblichen Nutzung oder der Teilnahme an Wettkämpfen geschieht, erhöht.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Pferdehaftpflichtversicherung zu beachten ist
Es gibt mehrere Anlässe zu denen Sie Ihren Versicherungsvertrag schriftlich beenden können. Dabei ist grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Die ordentliche Kündigung
In der Regel haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit. Diesen Termin können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Haben Sie ursprünglich einen mehrjährigen Vertrag geschlossen, können Sie gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach spätestens drei Jahren kündigen, auch wenn Ihr Vertrag eigentlich noch länger laufen würde.
Die außerordentliche Kündigung
Zu bestimmten Anlässen können Sie Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen ohne dass der Versicherungsschutz erweitert wird. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung können Sie Ihren Vertrag beenden.
Ebenfalls einen Monat beträgt die Kündigungsfrist nach der Bearbeitung eines Schadensfalls durch den Versicherer. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder ablehnt. Allerdings haben nicht nur Sie dann ein Kündigungsrecht, sondern auch Ihr Versicherer. Insbesondere wenn Sie viele Schadensfälle in kurzen Zeitabständen melden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherer von diesem Recht Gebrauch macht.
Bei Tod oder Verkauf des Pferdes erlischt Ihr Versicherungsvertrag automatisch. Sie müssen aber Ihrem Versicherer einen Nachweis darüber zukommen lassen.
Bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters sollten Sie darauf achten, dass keine zeitliche Lücke zwischen Alt- und Neuvertrag entsteht, um durchgehen Versicherungsschutz zu haben und eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Wichtig:
Es zählt bei jeder Kündigung das Eingangsdatum bei Ihrem Versicher, nicht das Absendedatum.
Ebenfalls wichtig:
Kündigen Sie am besten immer per Einschreiben mit Rückschein oder zumindest per Fax. Nur so haben Sie im Zweifelsfall eine Bestätigung für Ihre Kündigung in der Hand.
Fällt der Kündigungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung Ihrem Versicherer am darauf folgenden Werktag zugeht. Verpassen Sie es, form- und fristgerecht zu kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.