Privathaftpflichtversicherung

Wer einer anderen Person einen Schaden an Leib, Leben oder Eigentum zufügt, muss diesen Schaden bezahlen: So ist es gesetzlich festgeschrieben.

Die Haftpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragraphen 823 verankert. Sie gilt unabhängig davon, ob ein Schaden aus Leichtsinn, aufgrund eines Missgeschicks oder aus Vergesslichkeit verursacht wurde. Auch die Verschuldensfrage spielt dabei keine Rolle. Im schlimmsten Fall muss der Verursacher des Schadens mit seinem gesamten Vermögen einschließlich Haus- und Grundbesitz und finanziellen Mitteln dafür aufkommen, dass der Geschädigte Ersatz für den entstandenen Schaden erhält. 

Damit dies nicht zum finanziellen Ruin führt und damit der Geschädigte sicher für alle entstandenen Kosten entschädigt wird, ist eine private Haftpflicht von größter Bedeutung. Die Haftpflichtversicherung gilt deshalb gemeinhin als wichtigste Versicherung, die Sie für sich und Ihre Familie abschließen können.

Haben Sie einer anderen Person einen Schaden zugefügt, werden Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen. Dabei kann es sich um einen Sachschaden, um einen Personenschaden oder um einen Vermögensschaden handeln. Lassen Sie beispielsweise bei einem Besuch aus Unachtsamkeit einen schweren Gegenstand auf das Waschbecken Ihrer Bekannten fallen, kommt die Haftpflicht für den Ersatz der Sachkosten auf. Stoßen Sie als Fußgänger durch ein Missgeschick unglücklich mit einer anderen Person zusammen und verletzt sich diese durch den nachfolgenden Sturz, kommt die Haftpflicht für die Krankheits- und Behandlungskosten auf. Ist die geschädigte Person dauerhaft bewegungseingeschränkt und kann sie vielleicht sogar nicht mehr in vollem Umfang am Berufsleben teilnehmen, kommt die Haftpflicht für eine Rentenleistung auf. Sie kann im Notfall sogar ein Leben lang gezahlt werden. 

Gerade aufgrund lebenslanger Rentenzahlungen sieht eine gute Haftpflicht eine hohe Versicherungssumme von meist mehreren Millionen Euro vor. So ist sichergestellt, dass auch lebenslange Rentenzahlungen im schlimmsten Fall durch die Versicherung abgedeckt sind.

Konkret kommt die Versicherung für die Kosten der Wiederherstellung auf, das heißt, der beschädigte Gegenstand kann ersetzt werden. Entsteht durch den Schaden ein Nutzungsausfall, können auch die Kosten für Folgeschäden übernommen werden. Sind Personen zu Schaden gekommen, werden Bergungs- und Behandlungskosten getragen. Ein Verdienstausfall gehört ebenso zu den erstattungsfähigen Kosten. Bei bleibenden Schäden ist eine lebenslange Rentenzahlung möglich, auch Schmerzensgeld kann gezahlt werden. Die vielleicht wichtigste Leistung der Haftpflichtversicherung besteht allerdings darin, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Das bedeutet, Ihr Versicherer wird bei Anzeige des Schadens sehr genau prüfen, ob eine Leistungspflicht für ihn besteht. Macht der Geschädigte eine unberechtigte Forderung geltend, können Sie diese zurückweisen. Im schlimmsten Fall sind Sie berechtigt, diese Forderung juristisch abzulehnen. Ihr Versicherer wird dazu einen Gerichtsprozess führen, die Kosten sind im Rahmen Ihrer privaten Haftpflicht abgedeckt. Aus diesem Grund bezeichnet man die Privathaftpflicht auch als passive Rechtsschutzversicherung.

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