Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient der Vorsorge der Hinterbliebenen. Sie wird für den Todesfall der versicherten Person abgeschlossen. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten die festgelegten Angehörigen eine Geldzahlung. Ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme. Da bei der Versicherung alle Beiträge ausschließlich für den Todesfall des Versicherten investiert werden, ist diese Absicherung sehr kostengünstig.

Diese Versicherung kommt klassisch zum Schutz von Familien zur Anwendung, wenn der Allein- oder Hauptverdiener verstirbt. Geht nur ein Ehepartner arbeiten oder trägt er den größten Anteil zum Haushaltseinkommen bei, steht eine Familie häufig vor dem finanziellen Nichts, wenn das gewohnte Einkommen durch den Todesfall überraschend entfällt. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Lebensversicherung für den Todesfall. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungsleistung. Sie können damit die erste Zeit nach dem Tod finanziell überbrücken, sie können die Bestattungskosten zahlen, sie können Schulden und regelmäßige monatliche Ausgaben bestreiten. Auf Wunsch kann die Todesfallversicherung um zusätzliche Bausteine wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. In der Regel wird diese Lebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme abgeschlossen. Das heißt, die Versicherungssumme bleibt über viele Jahre unverändert. Als Richtlinie kann gelten, eine Versicherungssumme von zwei Jahreseinkommen zu vereinbaren.

Auch für die Käufer von Immobilien ist die Risikolebensversicherung zur Absicherung geeignet. Sie wird hier häufig als Restkreditversicherung bezeichnet und von manchen Banken sogar gefordert, wenn ein Darlehens- oder Kreditvertrag abgeschlossen werden soll. Allerdings darf die Bank nicht verlangen, dass eine Restkreditversicherung bei einem bestimmten Versicherer unterschrieben wird, denn als Kredit- oder Darlehensnehmer haben Sie das Recht der freien Entscheidung. Die Absicherung eines Kredit- oder Darlehensvertrags besteht darin, dass im Fall Ihres Ablebens die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird und zur Tilgung des Darlehens aufgewandt wird. Deshalb wird in der Regel eine fallende Versicherungssumme vereinbart. Dadurch wird die Versicherungsprämie Schritt für Schritt günstiger.

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