Maklerstatus
Vorteil Maklerstatus
Als Makler vertrete ich rechtlich Ihre Interessen, denn Unabhängigkeit ist bei mir kein Slogan, sondern eine wichtige Definition für meine Tätigkeit.
So regelt §34d Absatz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung (GewO):
"Ein Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein."
Der Makler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen. Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig. Er ist bei gewerblicher Tätigkeit Handelsmakler im Sinne des § 93 HGB.
Als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler arbeite ich mit einer Vielzahl von Versicherungs-, Finanzierungs- und Kapitalanlagegesellschaften zusammen. So kann ich aus den Angeboten unterschiedlicher Gesellschaften das Modell anbieten, das am besten auf die Voraussetzungen meiner Mandanten zugeschnitten ist. Da meine Mandanten aus klar definierten Berufsfeldern stammen, auf die ich mich spezialisiert habe, kann ich oftmals sogar maßgeschneiderte Konzepte anbieten, die es so nicht überall gibt.
In reduzierter Variante verlangt dies übrigens bereits das Versicherungsvertragsgesetz. So ist in §60 (1) VVG Folgendes geregelt:
"Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen."
Somit wird noch einmal zweifelsfrei festgehalten, dass die Pflichten des Maklers gegenüber seinen Kunden sehr weitgehend sind und im Besonderen dem Wohl seiner Kunden verpflichtet ist. Für mich ist das auch ein Hauptgrund dafür, warum ich Makler geworden bin.
Meine Mandanten erhalten
Klassische Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten sind dagegen eingeschränkt in der Wahl der besten Produkte und Leistungen. Auch Direktversicherer und Unternehmen, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, bieten nur hauseigene Versicherungen und Vorsorgeprodukte an.
Der elementare Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler lässt sich meines Erachtens sehr gut mit einer Analogie verdeutlichen:
Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Verkehrsunfall. Wie es meist der Fall ist, sind Sie der Überzeugung, dass der Unfallgegner die Schuld dafür trägt. Dieser hält jedoch entgegen, dass dem keineswegs so wäre und sieht die Schuld stattdessen bei Ihnen. Da Sie sich nicht einigen können, nehmen Sie sich einen Anwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Würden Sie sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen, der bei Ihrem Unfallgegner angestellt ist?
Sicherlich nicht, denn das ist ja ein verrückter Gedanke, oder?
Warum verhalten sich dann so viele Menschen genau so, wenn es um ihre Absicherung - und damit oftmals um ihre finanzielle Existenz - geht?
Sie verstehen noch nicht worauf ich hinaus will?
Gut, sagen wir, Sie sind Arzt und haben - so wie es die Berufsordnung vorschreibt - eine Berufshaftpflichtversicherung. Ein Patient verklagt Sie nun aufgrund eines vermeintlichen Behandlungsfehlers auf Schadenersatz. Ihre finanzielle Existenz steht deshalb auf dem Spiel. Die Versicherungsgesellschaft möchte aus irgendeinem Grund nicht leisten. Sie wenden Sie sich hoffnungsvoll an den damaligen Vermittler Ihres Versicherungsvertrages. Dieser ist jedoch Versicherungsvertreter und hat als solcher natürlich nicht primär Ihre Interessen zu vertreten, sondern die der Versicherungsgesellschaft.
Verstehen Sie nun die Analogie?
Die meisten Vermittler sind rechtlich Versicherungsvertreter, auch wenn sie sich mitunter nach außen als unabhängig darstellen. Das ist zum Beispiel so...
und bei vielen anderen.
Was ist der Unterschied zwischen den einzelnen Definitionen?
Im Wesentlichen sind vier Ausprägungen zu unterscheiden, nämlich...
Schauen wir uns diese vier Ausprägungen etwas genauer an:
VERSICHERUNGS-VERTRETER
Ein Vertreter vermittelt nur Produkte seiner Vertragspartner, also einer Gesellschaft oder eines Konzerns. Teilweise bieten Vertreter auch Produkte einer begrenzten Auswahl mehrerer Gesellschaften.
Einzelvertreter: Er ist an ein Versicherungsunternehmen oder einen Konzern gebunden und vermittelt nur Produkte dieser Gesellschaft oder dieses Konzerns.
Mehrfachagent oder Mehrfachvertreter: Er vermittelt Produkte bestimmter Gesellschaften, die er sich ausgesucht hat, an die er dann aber gebunden ist.
DIREKTVERTRIEB
Auch Direkt- und Online-Versicherer bieten nur hauseigene Produkte an. Sie werben meistens damit, kostengünstige Produkte anbieten zu können, weil sie keine Vertriebsabteilung unterhalten.
Allerdings ist diese Argumentation fragwürdig, denn heißt "kostengünstig" auch "gutes Preis-Leistungs-Verhältnis"?
Kosten die umfangreichen Werbekampagnen, Online-Aktivitäten, Kundendienstbüros und Hotlines nichts?
Hat aktive Beratung und Betreuung keinen Wert?
Eben.
HONORARBERATER
Er ist kein Vermittler, sondern neutraler und unabhängiger Berater des Kunden.
Im Unterschied zu Vermittlern, die nur bei tatsächlichem Produktverkauf vergütet werden, rechnet er sein Beratungshonorar unabhängig von einer Vermittlung zeitbasiert oder aufwandsbasiert ab.
Der Stundensatz eines Honorarberaters liegt in der Regel bei 150 bis 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
VERSICHERUNGS-MAKLER
Diese Definition trifft auf mich zu.
Ein (unabhängiger) Versicherungsmakler ist vertraglich an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern agiert immer im Auftrag und Interesse seiner Versicherungsnehmer, also seiner Kunden!
Er berät und vermittelt Versicherungsprodukte und betreut seine Kunden auch im Schadenfall.
Die Vergütung eines unabhängigen Versicherungsmaklers erfolgt über Courtagen, die in den Vertragskosten enthalten sind.
Nach einer Beratung mit dem Ziel einer Versicherungsvermittlung erhalten Sie als mein/e Mandant/in anschließend also keine Rechnung und keine Honorarforderung.
Der "normale" Mensch kennt den Unterschied zwischen den vielen Begriffen nicht. Dennoch leidet die ganze Branche unter schwarzen Schafen und unerfahrenen Versicherungsdrückern.
Natürlich erhalten Versicherungsmakler eine Courtage für jede abgeschlossene Versicherung, doch bei einem Rechtsanwalt oder einem Arzt ist das nicht anders: Jeder lebt von seiner Arbeit. Und jeder seriöse Dienstleister berät seine Kunden, klärt auf und sucht die beste Lösung – wofür ein Versicherungsmakler aufgrund seiner Unabhängigkeit natürlich ganz besondere Voraussetzungen mitbringt.Hinweise zur Wahl Ihres Beraters
- 1Wenn Sie in ein Versicherungsbüro oder eine Agentur gehen, erhalten Sie alle Versicherungsprodukte von diesem einen Anbieter. Er wird Ihnen verschiedene Versicherungen seines Hauses präsentieren können, aber keinesfalls bessere Produkte von anderen Anbietern.
- 2Wenn Sie eine Direkt- oder Online-Versicherung wählen, bekommen Sie von dieser in der Regel keine persönliche Beratung und ebenfalls keine Hinweise auf gesellschaftsfremde Alternativen. Sie sind ganz auf sich gestellt - auch im Schadenfall (!) - und sollten sich vorher intensiv in die Materie eingearbeitet haben (Internetrecherche, Testberichte, etc.).
- 3Die Versicherungs-Vermittlungs-Verordnung verlangt, dass sich ein Anbieter klar ausweist. Fragen Sie konkret nach, welche der oben genannten Bezeichnungen zutrifft! Herumdrucksen oder Fantasiebezeichnungen sind inzwischen selten, sollten aber Alarm auslösen. Im Übrigen sollten Sie auch nachfragen, von wem ihm Bezeichnungen wie "Senior Berater" oder "Spezialist / Experte für Mediziner" verliehen wurden. Sie wären überrascht, wie oft Träger und Verleiher solcher Bezeichnungen identisch sind!
- 4Achten Sie darauf, dass der Berater bzw. Vermittler sein Vergütungsmodell transparent darstellt und offenlegt, ob neben Honoraren zusätzliche Provisionen oder Courtagen fließen.
Der Blick ins Vermittlerregister hilft weiter
Erfahrungsgemäß ist vielen Verbrauchern nicht klar, für wen ihr Vermittler eigentlich arbeitet. Deshalb wiederhole ich es gern: Ein Versicherungsmakler ist für seine Mandanten - als für SIE (!) - in deren Auftrag tätig. Ein Versicherungsvertreter - und hier gehören unter anderem die Repräsentanten der Deutschen Ärztefinanz dazu - ist für eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften tätig.
Dennoch treten viele Versicherungsvertreter als unabhängig auf (siehe weiter oben Erläuterung zu AWD, etc.)!
Leider wird diese Außendarstellung meistens nicht hinterfragt. Das hängt vermutlich auch damit zusammen, dass entsprechende Finanzvertriebe mitunter mit Berufsverbänden wie dem Marburger Bund kooperieren. Teilweise tragen sie die Bezeichnung "unabhängig" oder "Verband" sogar im Unternehmensnamen.
Dabei ist es eigentlich so einfach, diese Finanzvertriebe und deren Repräsentanten zu entlarven. Das Vermittlerregister des "Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V.", kurz DIHK, bietet online jedem, den es interessiert die Möglichkeit den rechtlichen Status eines Vermittlers zu überprüfen. Alles was dazu benötigt wird, ist entweder die Registrierungsnummer des Vermittlers oder dessen Name und idealerweise der Ort, in dem er gewerblich gemeldet ist, falls - so wie es bei mir der Fall ist - der Name allein zu viele Ergebnisse an den Tag fördert.

In meinem Fall werden Sie dann sehr schnell sehen, dass ich - unter anderem - als Versicherungsmakler (ich bin zudem gern auch Ihr Ansprechpartner für Kapitalanlagen und Finanzierungen) registriert bin und damit tatsächlich unabhängig von Versicherern agiere.

Jetzt suchen Sie doch am besten direkt einmal nach einem beliebigen Repräsentanten der Deutschen Ärztefinanz, des WVD, der Horbach Wirtschaftsberatung, des OVB oder der Deutschen Vermögensberatung. Sie werden ein anderes Ergebnis erhalten...