Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung – Was taugt sie wirklich?

Wer Medizin studiert (hat), kennt sie: die Deutsche Ärzte Finanz AG. In der Regel sind deren Versicherungsvertreter bereits ab dem ersten Semester vor Ort, um Medizinstudenten mit Versicherungen zu versorgen beziehungsweise durch regelmäßige Kontakte im Bewusstsein zu verankern, dass es für Mediziner nichts Anderes und vor allem nichts Besseres gibt als die Deutsche Ärzte Finanz AG und die Produkte der Deutschen Ärzteversicherung. Aber ist das wirklich so und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Ärzte Finanz und Ärzteversicherung? Schauen wir uns dazu erst einmal deren Strukturen an.

Die Deutsche Ärzte Finanz AG ist sozusagen der Stoßtrupp der Deutschen Ärzteversicherung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, kurz Apobank. Als Finanzvertrieb gehört sie zu 75 Prozent der AXA Konzern AG und zu 25 Prozent der Apobank. Die Deutsche Ärzteversicherung wird als Zweigniederlassung der AXA Versicherung geführt. Und die AXA Gruppe ist wiederum ein französisches Versicherungsunternehmen mit Sitz in Paris. 

Wenn man sich die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung ansieht, sieht man schnell, dass es sich hierbei um die Versicherungsbedingungen des AXA-Tarifs handelt, mit lediglich wenigen Ergänzungen für die Mediziner wie etwa einer Infektionsklausel. Überspitzt formuliert ist das in etwa so als würden Sie einen Opel Corsa nehmen, fürs Marketing eine schickere Karosserie darüber legen und ihn Porsche nennen. Unter der Karosserie bleibt es dennoch ein Opel Corsa. Was tatsächlich unter der Karosserie steckt, sehen wir uns gleich im Detail an. 

Wessen Interessen vertritt die Deutsche Ärzte Finanz?

Bevor wir die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung unter die Lupe nehmen, noch ein Wort zur Deutschen Ärzte Finanz. Der Name Deutsche Ärzte Finanz ist marketingtechnisch natürlich sensationell gewählt, das muss man neidlos anerkennen. Zu Bedenken ist, dass die Ansprechpartner dort Versicherungsvertreter sind. Das bedeutet, dass sie nicht Ihre Interessen vertreten, sondern die ihres Arbeitgebers, sprich des Finanzvertriebs und letztlich die des Versicherungskonzerns. Das ist das genaue Gegenteil zu einem freien Finanzmakler, der wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater als Sachwalter Ihre Interessen vertritt!

Was das konkret bedeutet?

Stellen Sie sich vor, Sie hätten mit Ihrem PKW einen Unfall. Der Unfallgegner wirft Ihnen vor, dass Sie Schuld an dem Unfall haben. Sie sehen das natürlich anders und ihn in der Schuld. Was passiert? Sie nehmen sich einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Interessen vertreten und vor Gericht durchsetzen soll.

Würden Sie sich dafür einen Anwalt nehmen, der bei Ihrem Unfallgegner angestellt ist?

Weshalb sollten Sie dann genau das bei Ihren Versicherungen machen?  

Stellen Sie sich jetzt, Sie hätten eine andere Person bei der Ausübung Ihrer ärztlichen Tätigkeit durch einen Fehler einen Schaden zugefügt oder im privaten Bereich verletzt, zum Beispiel ihn versehentlich angerempelt, so dass er die Treppe hinunter gestürzt ist. Womöglich hat er bleibende Schäden davon getragen und kann seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben. Sie haften nicht nur für Behandlungskosten, sondern auch für Einkommensverluste und dadurch entgangene Rentenleistungen im Alter. Der gesamte Schaden beläuft sich auf einen siebenstelligen Betrag. Ihr Versicherer wird sich vermutlich nicht freuen und die Leistung aus irgendeinem Grund erst einmal ablehnen wollen. Verärgert wenden Sie sich nun an Ihren Versicherungsvertreter, der bei dem Versicherer angestellt ist und dessen Interessen vertritt (deshalb heißt er auch Versicherungsvertreter...). Übertragen auf den Verkehrsunfall ist er der Anwalt, der bei Ihrem Unfallgegner angestellt ist...   

Schauen Sie doch gleich mal ins Vermittlerregister, für wen der Ihnen bekannte Finanzdienstleister tätig ist, für Sie oder für seinen Versicherungskonzern / Finanzvertrieb, und ob er wirklich unabhängig ist...


Und dann wären da noch die nicht vorhandenen Auswahlmöglichkeiten...

Was wäre, wenn Sie ein Auto kaufen wollten und Ihnen ausschließlich Opel zur Verfügung stehen würde? Vielleicht hätten Sie lieber einen VW, einen BMW, einen Audi oder einen Porsche. Die kriegen Sie aber nicht, weil das Autohaus, in dem Sie einkaufen eben nur Opel vermittelt. Diesem Umstand sehen Sie sich im Bereich Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Ärzte Finanz ausgesetzt. Denn diese darf hier nur die Tarife der Deutschen Ärzteversicherung vermitteln. Allerdings gibt es in Deutschland etwas mehr als 70 Versicherer, die gegen Berufsunfähigkeit versichern. Rein statistisch steht die Chance also bei weniger als 1 : 70, dass ausgerechnet die Deutsche Ärzte Finanz Ihnen hier das beste Angebot machen kann. 

Unabhängig sieht irgendwie anders aus, oder?

Wie liegt der Beitrag der Deutschen Ärzteversicherung im Marktvergleich?


Letztlich ist der Vergleich der Standardbeiträge nur eine Idealisierung, da seriöserweise zunächst im Rahmen einer Risiko-Voranfrage die individuelle Versicherbarkeit auf Grundlage der Gesundheitsfragen, der Freizeitaktivitäten und beruflichen Tätigkeit zu prüfen ist. Erst damit ist klar, welcher Beitrag wirklich gezahlt werden muss. 

Betrachten wir dennoch einen Medizinstudenten, geboren am 01.05.1993 (also 25 Jahre alt bei der Berechnung der Beiträge), der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall von 2% p.a. ergeben sich für die sehr guten Anbieter Alte Leipziger, HDI, LV1817 und eben die Deutsche Ärzteversicherung folgende Beiträge:

Deutsche Ärzte-versicherung

Alte Leipziger

HDI

LV1871

Bruttobeitrag

129,92 Euro

88,96 Euro

83,44 Euro

121,91 Euro

Zahlbeitrag

76,00 Euro

69,38 Euro

62,58 Euro

65,84 Euro


Die Deutsche Ärzteversicherung liegt also beim Zahlbeitrag gut 21 Prozent über dem Beitrag der HDI Versicherung, etwa 9,5 Prozent über dem Beitrag der Alte Leipziger und gut 15 Prozent über dem der LV1871. 

Der Brutto- oder Tarifbeitrag ist der Beitrag, der sich aufgrund der vorsichtigen Annahmen für Eintritt der Berufsunfähigkeit, Kosten im Geschäftsbetrieb und Renditen am Kapitalmarkt ergibt. Der Unterschied zum Zahlbeitrag sind die erwirtschafteten Überschüsse. Bleiben die Überschüssen langfristig ganz oder teilweise aus, kann ein Versicherer den Zahlbeitrag bis zum Bruttobeitrag anpassen. Die Differenz zwischen Brutto- und Zahlbeitrag ist sozusagen Ihr Kostenrisiko. 

Im Vergleich zur HDI haben Sie bei der Deutschen Ärzteversicherung also ein um knapp 56 Prozent höheres Kostenrisiko.

Die Deutsche Ärzteversicherung ist also im Marktvergleich teurer. Vielleicht ist sie ja einfach um so viel leistungsstärker, dass der höhere Beitrag gerechtfertigt ist. Wie wir gleich sehen werden, ist sie das nicht.

Update 03/2021:

Da sich über die Zeit hinweg auch die Kalkulation der Beiträge durchaus ändern kann, zum Beispiel durch eine Neugestaltung der Berufsgruppen, schauen wir uns die aktuellen Beiträge an.

Wir betrachten wieder einen Medizinstudenten, jetzt allerdings geboren am 01.03.1996 (also wieder 25 Jahre alt bei der Berechnung der Beiträge), der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall von 2% p.a. ergeben sich für die sehr guten Anbieter Alte Leipziger, HDI, LV1817 und eben die Deutsche Ärzteversicherung nun folgende Beiträge:

Deutsche Ärzte-versicherung

Alte Leipziger

HDI

LV1871

Bruttobeitrag

121,18 Euro

78,60 Euro

76,87 Euro

92,75 Euro

Zahlbeitrag

70,89 Euro

61,30 Euro

57,65 Euro

61,22 Euro

Man sieht, dass alle Anbieter noch einmal an der Preisschraube gedreht haben. Teilweise wurde bei der Einstufung noch einmal eine weitere günstigste Berufsgruppe geschaffen oder durch ein Scoring unter anderem noch feiner unterteilt in Raucher und Nichtraucher. Die LV1871 hat zudem ihre Bruttobeiträge gesenkt. Preislich kann die Deutsche Ärzteversicherung also nach wie vor nicht mithalten, die Spanne zum Bruttobeitrag, dem maximalen Kostenrisiko, ist nach wie vor herausragend groß, allerdings im negativen Sinne.


Wie leistungsstark/-schwach ist die Deutsche Ärzteversicherung im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das wichtigste Kriterium einer wirklich guten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. In der Folge werde ich Ihnen noch ein Beispiel dazu zeigen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, was ich damit meine.

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Gegenüberstellung wichtiger Leistungsmerkmale von Berufsunfähigkeitsversicherungen (aus Platzgründen mit nur zwei Versicherern, Stand 04.18):    

Deutsche Ärzteversicherung

Alte Leipziger

Tarif / Bedingungen Stand

SBU Heilberufe 04/2018

SecurAL (BV10) 03/2018

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Nein

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert?

Nein

Ja, 20%

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Nein

Ja, 20%

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Nein

Ja

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Ja

Ja

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Nein

Ja

Zumutbare Einkommensreduzierung im Rahmen der Umorganisation eindeutig definiert?

Nein

Ja, fester Prozentsatz

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Nein / Nein

Ja / Ja

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Nein

Ja

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Nein

Ja

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nein

Ja

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

zweimal

beliebig oft

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Nein / Nein

Ja / Ja

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschließbar?

Ja, maximal 3%

Ja, maximal 3%

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

12 Monate / 24 Monate

24 Monate / 48 Monate

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Nein / Ja

Ja / Ja / Ja

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

44 / Ja / Nein

50 / Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

10 Tage

10 Arbeitstage

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Nein

Ja / Ja

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Ja

Ja / Ja

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

6 Monate

4 Monate

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

18 Monate

24 Monate

Auch schauen wir uns mal an, was sich in der Zwischenzeit getan hat.

Update 03/2021:

Deutsche Ärzteversicherung

Alte Leipziger

Tarif / Bedingungen Stand

SBU Heilberufe 12/2019

SecurAL (BV10) 01/2021

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Nein

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert?

Nein

Ja, 20%

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Nein

Ja, fester Prozentsatz

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Nein

Ja

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Ja

Ja

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Nein

Ja

Zumutbare Einkommensreduzierung im Rahmen der Umorganisation eindeutig definiert?

Nein

Ja, fester Prozentsatz

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Nein / Nein

Ja / Ja

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Nein

Ja

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Neu:

Ja

Ja

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Ja

Ja

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

Neu:

beliebig oft

beliebig oft

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Nein / Nein

Ja / Ja

Gibt es eine Soforthilfe bei Krebs?

Nein

Neu:

Ja, 15 Monate Sofort-Rente, vereinfachter Nachweis genügt

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschließbar?

Ja, maximal 3%

Ja, maximal 3%

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

Neu:

24 Monate / 48 Monate

24 Monate / 48 Monate

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Nein / Ja

Ja / Ja / Ja

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

44 / Ja / Nein

50 / Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

Neu:

1 Woche

10 Arbeitstage

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Nein

Ja / Ja

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Ja

Ja / Ja

Verzicht auf Antragsstellung Berufsunfähigkeit für Leistungsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit?

Nein

Ja

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

6 Monate

4 Monate

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

Neu:

24 Monate

24 Monate

Fairerweise muss man sagen, dass die Deutsche Ärzteversicherung ihre Versicherungsbedingungen zuletzt in einigen Punkten verbessert hat, beispielsweise im Bereich der Verkehrsdelikte oder Dynamik. Allerdings sieht sie in schwerwiegenderen Bereichen nach wie vor gravierende Nachteile in den Versicherungsbedingungen vor. Den eklatant hohen Bruttobeitrag haben wir bereits weiter oben betrachtet. 

In Summe ist die Deutsche Ärzteversicherung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung m.E. nach wie vor kein Anbieter, der für Ihre Absicherung in Betracht gezogen werden sollte. Im gesamten Marktangebot findet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutsche Ärzteversicherung allenfalls im Mittelfeld wieder, sprich es gibt viele Gesellschaften die leistungsmäßig vor ihr stehen und zumeist einen günstigeren Versicherungsbeitrag aufweisen.

Beispiel für eine Formulierung in den Versicherungs-bedingungen, die es schwer macht Leistung zu erhalten

Einen hohen Stellenwert sollte meines Erachtens der Punkt "medizinische Mitwirkung" bei der Bewertung einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Schauen wir uns an, wie dieser bei der Deutschen Ärzteversicherung (Stand 04.18) geregelt ist.

Lässt die versicherte Person operative Behandlungsmaßnahmen, die der untersuchende und behandelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit grundsätzlich nicht entgegen.


Der erste Teil ist positiv, operative Eingriffe können nicht vorgeben werden.

Die versicherte Person ist jedoch im Rahmen der allgemeinen Schadenminderungspflichten angehalten, zumutbaren Anweisungen ihrer Ärzte zur Besserung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.


Aha. Als Versicherte Person müssen Sie bestimmten Vorgaben Folge leisten. Tun Sie das nicht, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Das ist zunächst nicht ungewöhnlich. Entscheidend ist, was Ihnen vorgegeben werden kann.

Zumutbar sind Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzustandes bieten. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder das Tragen von Stützstrümpfen.


Vermutlich denken Sie jetzt, dass Sie damit leben könnten. Aber was steht denn hier wirklich? Steht hier, dass Ihnen nichts Anderes als Maßnahmen, "die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzustandes bieten" vorgeben werden können?

Nein, das steht hier nicht. Hier könnte genauso gut stehen "Zumutbar sind UNTER ANDEREM Maßnahmen, ...". Denn tatsächlich könnte Ihnen auch andere Maßnahmen, also beispielsweise solche, die eben nicht gefahrlos sind oder die eben doch mit besonderen Schmerzen verbunden sind, vorgegeben werden. Juristisch betrachtet haben Sie mit einer solchen Formulierung im Leistungsfall schlechte Karten. 

Weshalb schließen so viele Mediziner eine Versicherung ab, die mehr kostet und weniger leistet?

Die Gründe hierfür liegen wohl vor allem in einem umfassenden Marketing-System und in mangelnder Transparenz. Wie bereits beschrieben ist die Deutsche Ärzte Finanz mit Beginn des Studiums immer wieder vor Ort. Die Partnerschaft mit dem medi learn Club, dem Hartmann Bund und dem Marburger Bund tut ihr Übriges. Da dieser Finanzvertrieb als Berufsunfähigkeitsversicherung nur den Tarif der Deutschen Ärzteversicherung vermitteln kann, werden nachvollziehbarer Weise nur die vermeintlich positiven Aspekte hervorgehoben und die Nachteile verschwiegen. Schauen wir uns aber die vermeintlichen Vorteile der Deutschen Ärzteversicherung an.

  • 1
    Ärzte-Beirat: Lehnt die Deutsche Ärzteversicherung die Zahlung der Berunfsunfähigkeitsrente ab, können Sie sich an den Beirat wenden. Dieser ist in der Form tatsächlich einzigartig, soll Ihre Interessen wahren und kann bei Meinungsverschiedenheiten im Leistungsfall tätig werden. Sie haben ab Eingang des ablehnenden Bescheids drei Monate Zeit sich an diesen zu wenden. Der Beirat ist laut Versicherungsbedingungen "berechtigt, uns innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Antrag bei ihm eingegangen ist, zu empfehlen, unseren ablehnenden Bescheid zu ändern. Sehen wir uns außerstande, der Empfehlung zu folgen, oder sind Sie auch mit unserem abgeänderten Bescheid nicht einverstanden, können Sie jederzeit den Anspruch auf die Leistung gerichtlich geltend machen." Die letzte Möglichkeit besteht natürlich bei jedem Anbieter. Entscheidend ist aber festzuhalten, dass sich a) die Einschätzung des Beirats nicht zwangsläufig mit Ihrer Sichtweise decken muss und b) der Versicherer nicht seiner Einschätzung folgen muss! Er kann sich auch gegen die Empfehlung entscheiden. Ist das der Fall, können Sie den Rechtsweg beschreiten und hier kommt es dann wieder auf die Versicherungsbedingungen an. Je mehr Auslegungsspielraum der Versicherer hat, je schwammiger die Formulierungen sind, umso geringer sind Ihre Erfolgsaussichten. Eindeutig zu Ihrem Vorteil formulierten Versicherungsbedingungen sollten Sie immer die höchste Gewichtung bei der Wahl Ihrer Absicherung schenken. 
  • 2
    Konkrete Tätigkeit: Immer wird der Vorteil genannt, dass die Deutsche Ärzteversicherung der einzige Anbieter sei, der die konkrete Tätigkeit und nicht nur das Berufsbild absichert. Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Entscheidend ist, wie die Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen definiert ist. Mittlerweile ist bei nahezu allen guten Anbietern diese Formulierung eindeutig positiv geregelt. Als Beispiel soll die Alte Leipziger dienen. Bei ihr steht in den Bedingungen: "Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Versicherte berufsunfähig ist, ist sein zuletzt ausgeübter Beruf. Wir betrachten, wie der zuletzt ausgeübte Beruf ausgestaltet war, als der Versicherte noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war. [...] Auch bei diesen Berufen ist für die Beurteilung die im konkreten Einzelfall ausgeübte Tätigkeit maßgeblich."  
  • 3
    Stiftungsfonds / - verein, etc.: In jüngerer Zeit habe ich öfter von Medizinstudenten gehört, dass ihnen erzählt wurde, dass im Studium nur ein deutlich geringerer Beitrag gezahlt werden müsste, da man eine Förderung durch einen Stiftungsfonds oder dergleichen würde. Was ist der Hintergrund? Im Studium hat man in der Regel noch kein (signifikantes) Einkommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet jedoch schon ein paar Euro. Einige Versicherer bieten nun die Möglichkeit, dass der eigentlich zu zahlende Beitrag in den ersten Versicherungsjahren vermindert werden kann, ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Diese anfängliche Ersparnis kommt allerdings nicht dadurch, dass irgendeine Stiftung einen Teil der Beiträge für Sie übernimmt. Sie selbst müssen die anfängliche Ersparnis durch etwas höhere Beiträge in der Zukunft wieder ausgleichen. Die Variante mit der Stiftung klingt natürlich netter. Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass ich natürlich nicht selbst dabei war als es vermeintlich so dargestellt wurde. Natürlich könnten die Medizinstudenten es auch nur falsch verstanden haben. Allerdings wurde mir diese Darstellung von verschiedenen Quellen, unabhängig voneinander, wiedergegeben. 

Fazit


Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung ist keinesfalls die schlechteste Variante am Markt. Ich habe sie selbst 1-2 Mal für meine Mandanten beantragt, als sie aufgrund der Angaben zu den Gesundheitsfragen eine bessere Annahmemöglichkeit anbot, sprich auf einen Leistungsausschluss verzichtete, den andere Anbieter vereinbart haben wollten. Es gibt tatsächlich noch einige Tarife am Markt, die teils deutlich schlechtere Bedingungen aufweisen. Die Deutsche Ärzteversicherung bewegt sich bedingungstechnisch im Mittelfeld.

Das bedeutet aber auch, dass es eben einige Anbieter gibt, die (deutlich) bessere Versicherungsbedingungen aufweisen UND mitunter deutlich günstiger sind.  

Suchen Sie nicht den "besten" Tarif am Markt, sondern den für Sie richtigen Vertrag! Dieser muss immer individuell sein, da Sie individuell sind.

Sie üben eine bestimmte Tätigkeit aus, vielleicht sind Sie Medizinstudent, angestellter Assistenzarzt in der Augenheilkunde, niedergelassener Kinderarzt oder Stabsarzt bei der Bundeswehr. 

Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denjenigen Ihres Partners oder Ihres Kollegen. Jeder Versicherer bewertet diese Angaben anders. Zum Glück! Denn wenn der eine Anbieter Sie nicht versichern möchte oder Ihre Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, bietet Ihnen ein anderer womöglich Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. 

Sie üben andere Hobbys (Klettern, Tauchen, Triathlon, Reitsport, etc.) aus als Ihr Bekannter. Der Versicherer, der Ihren Bekannten versichert hat, verlangt von Ihnen womöglich 50 oder 100 Prozent Beitragszuschlag. Kann es dann auch für Sie der richtige Versicherer sein?

Sie werden vermutlich einen anderen Lebensweg einschlagen als Ihre Bekannten. Vielleicht wollen Sie sich irgendwann niederlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht üben Sie irgendwann keine ärztliche Tätigkeit mehr aus. Vielleicht gründen Sie irgendwann eine Familie, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht möchten Sie irgendwann auswandern, vielleicht auch nicht. Somit benötigen Sie vielleicht einmal eine höhere Absicherung oder umfangreichere Anpassungsmöglichkeiten oder Versicherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland oder oder oder ...

Wenn es so viele Möglichkeiten gibt, warum sollten Sie sich dann auf einen Tarif einschränken, nur weil dieser der einzige Tarif ist, der Ihnen angeboten werden kann, er Ihren Berufsstand in der Bezeichnung trägt oder Ihr Kollege sich für diesen entschieden hat (Ihr Kollege ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung!)? 

Mit meiner Hilfe erhalten Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Dazu prüfe ich im ersten Schritt, welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Hobbys und Ihren Angaben zu den Gesundheitsfragen die besten Konditionen bietet. Von den infrage kommenden Anbietern prüfe ich aus juristischer Sicht die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und stelle Ihnen die Vorteile und Nachteile gegenüber. Im Anschluss betrachten wir die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die anfallenden Beiträge. Nur so gelangen wir zu dem für Sie passenden Versicherungsschutz.     

Wenn Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz möchten, freue ich mich von Ihnen zu hören. Egal ob Sie in Ulm leben oder in einem anderen Ort in Deutschland.  

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Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen. 

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