Bei den nachfolgenden Fragen zur Risikoerfassung handelt es sich um Fragen über gefahrerhebliche Umstände. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.

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Versicherungsort

Versicherungssummen

Hinweis: Weicht die Versicherungssumme erheblich vom tatsächlichen Versicherungswert ab, ist der Versicherer in der Regel berechtigt die Entschädigungsleistung entsprechend zu kürzen. In der Regel wird für die Versicherungssumme ein Wert von 650 Euro * Wohnfläche angesetzt. Sollte Sie über sehr hochwertigen Hausrat verfügen, sollten Sie die Versicherungssumme individuell nach oben anpassen.

(z.B. Sammlungen, Kunstgegenstände, Schmuck, Pelze, Juwelen)

Elektronische Geräte, die gegen Überspannung versichert werden sollen.

Sicherungen

Sind folgende Gegebenheiten zu berücksichtigen?

Zum Beispiel Fotoapparate, Musikinstrumente, Jagdwaffen/Sportwaffen, Sportgeräte, Campingausrüstung, usw..

Zum Beispiel Gartenmöbel.

Besonderheiten

Vorversicherung

Gegen welche Gefahren besteht oder bestand Versicherungsschutz?

Gewünschter Versicherungsschutz

Üblich sind Beträge von 150 Euro, 250 Euro, 300 Euro oder 500 Euro.

Versicherungsnehmer

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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Erläuterung der Bauartklassen (BAK):

Klasse

Außenwände

Dacheindeckung

I

Massiv (Mauerwerk, Beton)

hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall gesandete Dachpappe)

II

Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbeton-Konstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material
(z.B. Profilblech, Asbestzement, kein Kunststoff)

hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall gesandete Dachpappe)

III

Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz, Kunststoff
Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten

hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall gesandete Dachpappe)

IV

wie Klasse I oder II

weich
( Holz, Ried, Schilf, Stroh o.ä.)

V

wie Klasse III

weich
( Holz, Ried, Schilf, Stroh o.ä.)

Erläuterung der Fertighausgruppen (FHG):

Gruppe

Außenwände

Dacheindeckung

1

In allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv)

hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall, gesandete Dachpappe)

2

Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet
(z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff)

hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall, gesandete Dachpappe)

3

Wie Gruppe II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung

hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzement, Metall, gesandete Dachpappe)

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