Hausratversicherung
Bei den nachfolgenden Fragen zur Risikoerfassung handelt es sich um Fragen über gefahrerhebliche Umstände. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Erläuterung der Bauartklassen (BAK):
Klasse | Außenwände | Dacheindeckung |
---|---|---|
I | Massiv (Mauerwerk, Beton) | hart |
II | Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbeton-Konstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material | hart |
III | Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz, Kunststoff | hart |
IV | wie Klasse I oder II | weich |
V | wie Klasse III | weich |
Erläuterung der Fertighausgruppen (FHG):
Gruppe | Außenwände | Dacheindeckung |
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1 | In allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) | hart |
2 | Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet | hart |
3 | Wie Gruppe II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung | hart |