Was die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet
Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen sind. Die Autoversicherung prüft alle Schadenersatzforderungen, die im Zusammenhang mit dem Autounfall von Dritten gestellt werden – und akzeptiert diese entweder oder lehnt sie als unbegründet ab.
Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Deckungssummen vor, die Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – je nach Schwere des Schadens – im Schadensfall maximal an die Geschädigten zahlen muss. Personenschäden sind mit mindestens 7,5 Millionen Euro versichert. Sachschäden Dritter, beispielsweise an Fahrzeugen, sind auf jeden Fall bis zu 1,12 Millionen Euro abgedeckt. Macht der Unfallgegner darüber hinaus erfolgreich Vermögensschäden geltend, haftet Ihre Versicherung mit bis zu 50.000 Euro dafür.
In Deutschland gehen viele Kfz-Versicherer über den gesetzlichen Rahmen hinaus und bieten den Kunden von vornherein höhere Pauschal-Deckungssummen an. Diese betragen bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Allerdings beschränken die meisten Versicherungsgesellschaften ihre Leistungshaftung bei Personenschäden auf 7,5 Millionen Euro je Unfallopfer.
Damit sind in aller Regel auch die Folgen schwerer Autounfälle finanziell ausreichend abgesichert. Der eigene Schaden wird jedoch nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Diesen Schutz gewähren Ihnen die optional abschließbare Teilkasko und Vollkaskoversicherung fürs Auto.
Was die Teilkaskoversicherung leistet
Die Teilkaskoversicherung deckt als optionale Zusatzversicherung zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Ihrem eigenen PKW ab.
Grundschutz
Sie bietet in der Basisvariante Versicherungsschutz bei Schäden, die verursacht werden durch
- Elementarschäden (Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung),
- Brandstiftung,
- Kurzschluss,
- Explosion,
- Wildunfälle (Haarwild wie Wildschweine und Rehe) und
- Diebstahl.
Diebstahl
Wird Ihr Auto aufgebrochen und Gegenstände aus dem Fahrzeuginneren entwendet, ist grundsätzlich zwischen fest im oder am Wagen angebrachten Bauteilen und lose verstauten Gegenständen zu unterscheiden. Für letztere leistet Ihre Teilkaskoversicherung in der Regel nicht.
Unwetterschäden
Bei Unwetterschäden muss das Wetteramt jedoch für die betroffene Region die Windstärke 8 ausgegeben haben. Eine entsprechende Bestätigung der Behörde reicht Ihrer Kfz-Versicherung als Nachweis aus.
Erweiterter Schutz
Leistungsstärkere Tarifvarianten leisten mitunter auch bei Schäden durch
- Marderbisse inkl. daraus resultierenden Folgeschäden,
- Tierunfälle alle Art und
- Lawinen, Erdrutsche, Erdbeben.
Zudem empfiehlt es sich darauf zu achten, dass auch Leistung bei grober Fahrlässigkeit eingeschlossen ist.
Reparaturkosten vs. Zeitwert
Nach einem größeren Schaden wird in der Regel von einem Gutachter beurteilt, ob sich eine Reparatur lohnt oder das Fahrzeug ein Totalschaden ist. Bei einem Totalschaden leistet Ihre Versicherung den sogenannten Zeitwert, sprich den Wert, den ein vergleichbares Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Davon würde der Restwert abgezogen.
Keine Schadenfreiheitsklassen in der Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung findet das System der Schadenfreiheitsklassen in der Teilkaskoversicherung keine Anwendung. Somit erfolgt auch keine Anpassung Ihres Versicherungsbeitrags nach einem Schadenfall.
Was die Vollkaskoversicherung leistet
Die optionale Vollkaskoversicherung bietet neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei
- Vandalismusschäden
- Schäden durch Fahrerflucht Unbekannter
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle
Indirekte Elementarschäden
Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung deckt die Vollkaskoversicherung nicht nur Schäden, die direkt durch Naturereignisse wie zum Beispiel Sturm oder Überschwemmung verursacht wurden. Sie leistet auch, wenn Ihr Fahrverhalten durch solche Ereignisse beeinträchtigt wird und dadurch ein Schaden entsteht.
Schadenfreiheitsklassen
Da bei der Vollkaskoversicherung wie auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung das Rabattsystem der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) greift, kann sich etwa ab der SF-Klasse 30 der Abschluss einer Vollkaskoversicherung finanziell mehr lohnen als ein reiner Kfz-Teilkaskoschutz.
Wann die Kfz-Versicherung nicht leistet
Bezüglich der Frage, wann Ihr Versicherer nicht leistet, ist zunächst zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung zu unterscheiden.
Kfz-Haftpflicht
Um Dritte zu schützen, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung nahezu immer. Denn ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das Unfallopfer auf jeden Fall entschädigt wird. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie als Verursacher des Unfalls fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt haben.
In einigen Fällen können Sie allerdings an dem Schaden beteiligt werden, denn Ihr Versicherer hat die Möglichkeit Sie in Regress zu nehmen, wenn Sie Obliegenheiten verletzt oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Regressansprüche seitens Ihres Versicherers sind jedoch gesetzlich auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Kommen weitere schwere Vergehen, wie beispielsweise Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung (Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls) hinzu, kann der Versicherer sogar entsprechende Regressforderungen über die Höchstgrenze von 5000 Euro stellen.
Auch bei erheblichen Sicherheitsmängeln wie abgefahrenen Reifen oder defekten Bremsen muss Ihr Versicherer zwar den Schaden zunächst in vollem Umfang ersetzen, kann Sie aber nach § 23 VVG finanziell beteiligen, da hier in der Regel eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegt.
Bei Vorsatz erhalten Sie ebenso wie bei einem nachgewiesen Versicherungsbetrug hingegen gar kein Geld von Ihrem Versicherer. In letzterem Fall müssen Sie zudem mit einer Anzeige rechnen.
Kaskoversicherung
Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus, denn diese leistet nicht an einen geschädigten Dritten, sondern direkt an Sie als Versicherungsnehmer.
Tritt ein Versicherungsfall ein, weil Sie beim Autofahren grob fahrlässig gehandelt haben, kommt es auf Ihren Versicherungsvertrag an. Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht versichert, muss Ihr Versicherer nur eine quotale Entschädigung entsprechend Ihrem Verschulden leisten. Aus diesem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass in Ihrem Tarif der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Der Vorwurf, ein Unfall sei durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden, führt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und deren Kfz-Versicherern. Mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit lehnen die Gesellschaften in bestimmten Fällen eine Zahlung ab beziehungsweise übernehmen nur einen Teil der Kosten.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit ist nicht eindeutig definiert und muss im Zweifelsfall von einem Gericht festgestellt werden. Klassische Beispiele sind etwa
- Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung
- gefährliche Wendemanöver
- Einschlafen am Steuer, wenn mit Übermüdung zu rechnen war
- Rotlichtverstoß
- Parken auf abschüssigem Gelände ohne angezogene Handbremse und eingelegtem Gang
- Verkehrswidrige Überholmanöver
- Überholen in einer Kurve
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung
- hohe Geschwindigkeit bei Nebel
- zu dichtes Auffahren
- Missachtung eines Stoppschildes
- Bücken während des Fahrens nach heruntergefallenen Gegenständen
- Rumsuchen im Handschuhfach
Fahren unter Alkoholeinfluss kann ebenfalls als grob fahrlässig gewertet werden. In Abhängigkeit zu Ihrem Promillewert und der Frage, kann die Leistung gekürzt oder gänzlich verweigert werden.
Für typische Schadensfälle in der Kfz-Versicherung hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Empfehlungen erarbeitet. In der Kaskoversicherung sind für Fahrten unter Alkoholeinfluss folgende Leistungskürzungen vorgesehen:
- zwischen 0,3 und 0,5 Promille: keine Empfehlungen vorliegend, d.h. die Leistungskürzung kann individuell durch den Versicherer bestimmt werden
- über 0,5 Promille bis zu 1,1 Promille: der Versicherer kann 50 Prozent der Leistung kürzen
- über 1,1 Promille: der Versicherer ist vollständig leistungsfrei
Welche Versicherungssumme sinnvoll ist
Abgesehen von Teilbereichen wie etwa dem Schlüsselverlust, in denen Sublimits bestehen können, ersetzt Ihre Privathaftpflichtversicherung durch Sie verursachte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Hierbei können Sie je nach Anbieter in der Regel zwischen fünf und fünfzig Millionen Euro wählen. Zwar steigt mit einer höheren Versicherungssumme auch der Beitrag an, aber der Unterschied beträgt nur einige Euro pro Jahr.
Da eine Haftpflichtversicherung Sie in erster Linie vor hohen Schadensersatzforderungen schützen soll, die Ihre finanzielle Existenz gefährden, sollten Sie sich auch für eine möglichst hohe Versicherungssumme entscheiden. Nur so können Sie ausschließen, dass Sie im Schadenfall trotz Leistung Ihrer Haftpflichtversicherung Forderungen aus eigenen Mitteln begleichen müssen.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Im Bereich der Kaskoversicherung gibt es einige wichtige Punkte, in denen sich die Tarife am Markt unterscheiden. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber zwar Mindestleistungen vorgegeben, aber auch hier sollten Sie sich die jeweiligen Tarife genau ansehen. Nachfolgend finden Sie ausgewählte Bereiche, in denen Sie leistungsstärkeren Versicherungsschutz in Erwägung ziehen sollten.
Versicherungssummen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung stoßen gerade bei schweren Verkehrsunfällen mit hohen Personen- und Sachschäden an ihre Grenzen. Um nicht Ihre finanzielle Existenz zu gefährden, sollten Sie deshalb auf leistungsstärkere Tarife zurückgreifen, die höhere Versicherungssummen anbieten.
Empfehlenswert sind Tarife mit pauschal 50 oder 100 Millionen Euro Versicherungssumme. Einzelne Personenschäden sind dabei n der Regel mit bis zu acht Millionen Euro abgesichert.
Verzicht der groben Fahrlässigkeit
Handeln Sie beim Autofahren grob fahrlässig (siehe „Wann die Kfz-Versicherung nicht leistet), können Ihnen die Leistungen im Bereich der Kaskoversicherung verweigert oder zumindest gekürzt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen muss zwar auch bei grober Fahrlässigkeit leisten, kann Sie als Verursacher jedoch mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen, mitunter sogar darüber hinaus.
Leistungsstärkere Tarife sehen einen Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit vor. Ausnahmen bilden Versicherungsschäden nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen.
Haftung bei Tierunfällen jeder Art
In der Teilkaskoversicherung sind standardmäßig Wildunfälle mit Wildschweinen und Rehen versichert. Doch in ländlichen Gegenden sind auch Kollisionen mit anderen Tieren wie Pferden, Kühen oder Schafen nicht ungewöhnlich.
Folgeschäden von Marderbissen
Unmittelbare Marderschäden sind in der Kaskoversicherung meist bis zu einem bestimmten Betrag oder sogar unbegrenzt gedeckt. Das gilt nicht zwangsläufig auch für Folgeschäden durch Marderbisse. So kann durch einen beschädigten Kühlmittelschlauch die Motorkühlung nicht mehr ausreichend gewährleistet sein, der Motor überhitzen und ein Totalschaden eintreten. Diese Folgeschäden können Sie im Rahmen eines erweiterten Kaskoschutzes absichern.
Neupreisentschädigung
Neufahrzeuge verlieren gerade in den ersten Monaten nach der Erstzulassung besonders viel an Wert. Tritt dann ein Totalschaden ein oder wird Ihr Auto gestohlen, fällt auch der errechnete Betrag für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos entsprechend gering aus.
Sieht Ihr Tarif eine Neupreisentschädigung vor, erstattet Ihnen Ihr Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis Ihres Autos.
Die Laufzeit der Neuwertentschädigung ist begrenzt, sollte jedoch mindestens 12 bis 18 Monate betragen. Eine Neupreisentschädigung ist meistens an bestimmte Auflagen gebunden. So sind beispielsweise nur fabrikneue Fahrzeuge versicherbar oder Sie als Versicherungsnehmer müssen der Erstbesitzer des Wagens sein.
Werkstattbindung
Stimmen Sie einer Werkstattbindung zu, darf die Reparatur im Schadensfall nur in einer Partnerwerksatt Ihres Versicherers durchgeführt werden. Dafür erhalte Sie einen Beitragsrabatt. Oft sind mit der Werkstattbindung weitere Vorteile wie ein kostenloser Hol- und Bringdienst des Unfallwagens inklusive Ersatzfahrzeug verbunden.
Rabattschutz
Einen Rabattschutz können Sie in der Regel optional in Ihren Versicherungsvertrag gegen einen Mehrbeitrag integrieren. Er bewahrt Sie im Schadensfall davor, den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Sie werden dadurch in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung lediglich beitragsneutral in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft.
Beachten sollten Sie, dass Sie bei einem Versicherungswechsel einen so geretteten Schadenfreiheitsrabatt in der Regel verlieren.
Kfz-Schutzbrief
Ein Kfz-Schutzbrief beinhaltet die Leistungen eines Pannendienstes. Diese greifen meist ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort. Insbesondere wenn Sie Fahrten ins Ausland tätigen, kann er eine lohnenswerte Investition sein. Sie sparen sich durch ihn im Falle eines Unfalls oder einer Panne Kosten für das Abschleppen, das Bergen, den Heimtransport, einen Mietwagen oder etwaige Hotelübernachtungen.
GAP-Deckung
Die Zusatzvereinbarung der GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung ist für Leasingfahrzeuge gedacht. Dadurch wird Ihnen im Schadensfall (etwa bei einem Diebstahl oder Totalverlust des Autos) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Wagens von der Autoversicherung erstattet. In der Regel wird diese Leistung vom Leasinggeber gefordert.
Mallorca-Police und Auslandsschadenschutz
Die Mallorca-Police ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. In einigen Urlaubsländern wie zum Beispiel der Türkei sind die gesetzlichen Versicherungssummen sehr gering und belaufen sich auf ein paar Hunderttausend Euro für Personenschäden und sogar nur auf wenige Zehntausend Euro für Sachschäden. Gehen die Schadenersatzforderungen darüber hinaus, ist Ihre finanzielle Existenz gefährdet, denn Sie haften dafür.
Insassen-Unfallversicherung
Eine Insassen-Unfallversicherung sichert Sie und Ihre Mitfahrer gegen Schäden ab. Sie ist in der Regel allerdings kein unbedingt notwendiger Vertragsbestandteil, denn der Großteil der Leistungen deckt bereits die Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Zudem sollten Sie sich selbst besser mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Was es mit den Schadenfreiheitsklassen auf sich hat
Die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) bestimmen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung maßgeblich welchen Versicherungsbeitrag Sie zu zahlen haben. Ihr Versicherer belohnt Sie dabei über ein Rabattsystem für schadenfreie Versicherungsjahre. Mit jedem schadenfreien Jahr werden Sie in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und erhalten dadurch oft einen höheren Rabatt beziehungsweise günstigeren Beitrag.
Der Aufbau der Schadenfreiheitsklassen ist zwar einheitlich geregelt, der jeweilige Rabatt und damit auch der Beitrag kann aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen.
Schadenfreiheitsklasse | Beitragssatz (in Prozent) |
---|---|
SF 31 bis SF 35/36 | 20 Prozent |
SF 26 bis SF 30 | 25 Prozent |
SF 22 bis SF 25 | 30 Prozent |
SF 16 bis SF 21 | 35 Prozent |
SF 12 bis SF 15 | 40 Prozent |
SF 9 bis SF 11 | 45 Prozent |
SF 7 und SF 8 | 50 Prozent |
SF 5 und SF 6 | 55 Prozent |
SF 4 | 60 Prozent |
SF 3 | 70 Prozent |
SF 2 | 85 Prozent |
SF 1 | 100 Prozent |
SF ½ | bis 140 Prozent |
SF 0 | bis 230 Prozent |
SF M | bis 245 Prozent |
In diesem Rabattsystem kommt vier SF-Klassen eine besondere Bedeutung zu:
- M steht für Malus-Klasse:
In diese schlechteste Kategorie werden beispielsweise
Fahranfänger gestuft, die bereits kurz nach Abschluss
der Autoversicherung einen Schaden melden. - Sonderklasse S:
In diese SF-Klasse werden Versicherungsnehmer mit
SF-Klasse 1 und einem selbst verschuldeten
Versicherungsschaden zurückgestuft. - SF-Klasse ½:In diese Schadenfreiheitsklasse gruppieren Kfz-VersichererKunden ein, die das erste eigene Auto versichern,aber bereits einige Jahre Fahrpraxis besitzen oderein Begleitetes Fahren ab 17 Jahren vorweisen können.
- SF-Klasse 0:
In diese Schadenfreiheitsklasse werden in der Regel Fahranfänger ohne Fahrpraxis oder andere Maßnahmen wie dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren eingestuft.
Rückstufung nach einem Schaden
Übernimmt Ihr Versicherer für Sie einen Unfallschaden, werden Sie in der Regel in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Ändert sich durch diese Maßnahme Ihr Schadenfreiheitsrabatt, steigt Ihr Versicherungsbeitrag. Dies können Sie durch einen Rabattschutz oder einen Rabattretter verhindern.
Rabattschutz und Rabattretter
Der Rabattschutz sorgt dafür, dass Sie bei mindestens einem Schaden pro Jahr nicht hochgestuft werden und somit Ihren Rabatt nicht verlieren. In einigen wenigen Tarifen ist dann sogar mehr als ein Schaden pro Jahr erlaubt. Bei einem Vollkaskoschaden müssen Sie aber natürlich trotzdem die Selbstbeteiligung bezahlen. In der Regel wird der Rabattschutz erst ab SF 4 und nur für Fahrer über 25 Jahre angeboten.
Ältere Kfz-Verträge enthalten noch einen sogenannten Rabattretter. Dieser springt automatisch ein, sobald man SF 25 oder höher erreicht. Bei einem Schaden werden Sie nur so viele Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft, dass Sie nicht mehr Beitrag bezahlen als vor dem Schadensfall. In neuen Verträgen gibt es so gut wie keine Rabattretter mehr. Zudem greift er in der Regel nur einmalig.
Bisherige Beitragsvorteile durch einen Rabattschutz oder Rabattretter werden bei einem Versicherungswechsel nicht berücksichtigt, das bedeutet Rückstufungen in der Vergangenheit aufgrund von Schäden kommen dann voll zum Tragen.
Einstufung bei Versicherungswechsel
Bei einer Kündigung und dem Wechsel der Kfz-Versicherung übernimmt die neue Gesellschaft die bestehende SF-Klasse. Allerdings kann sich die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts ändern, da dieser vom jeweiligen Versicherer festgelegt wird.
Schadenfreiheitsklasse übertragen und übernehmen
Schadenfreiheitsklassen können übertragen werden. Dabei tritt ein Anspruchsberechtigter seine schadenfreie Jahre schriftlich ab. Die Parteien müssen nicht einmal Kunden bei derselben Versicherung sein. Allerdings ist das Übertragen beziehungsweise Übernehmen von SF-Klassen an verschiedene Bedingungen geknüpft:
- Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse muss in einem besonderen Verhältnis zur abgebenden Person stehen, zum Beispiel Lebensgefährte oder Verwandte(r) 1. Grades sein.
- Die Übertragung der schadenfreien Jahre kann nur schriftlich erfolgen
- Die Übertragung muss innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung des bisherigen Rabattberechtigten erfolgen.
- Es können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der neue Rabattbegünstigte unter Berücksichtigung seines Führerscheinbesitzes auch selbst hätte erfahren können.
- Der Empfänger muss nachweisen, dass er das Fahrzeug des Rabattüberträgers regelmäßig gefahren hat.
- Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen.
Schadenfreiheitsklassen für Zweitwagen
Haben Sie mehrere Autos, gilt eines als Erstfahrzeug. Die weiteren Autos können Sie günstig als Zweitfahrzeug versichern. Es ist dabei unerheblich, ob die Pkw bei einer Versicherung oder verschiedenen Gesellschaften versichert sind. Mit dem Zweitwagen steigen Sie in der Regel in der SF-Klasse ½ ein. Einige Versicherungen gewähren aber sogar bessere Einstufungen bis hin zur Regelung, den Zweitwagen in dieselbe SF-Klasse einzustufen wie den Erstwagen.
Vertragsunterbrechung
Die Einstufung nach Schadenfreiheitsklassen ist infolge einer Unterbrechung der Versicherungszeit abhängig von der Dauer dieser Unterbrechung. War die Versicherungszeit maximal ein Jahr unterbrochen, erfolgt in der Regel die Einstufung in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie zuvor. Sind bereits mehr als sieben Jahre vergangen, erfolgt die Einstufung in der Regel in SF-Klasse ½. Allerdings handhabt dies jedes Versicherungsunternehmen unterschiedlich.
Was Auswirkungen auf Ihren Beitrag hat
Beitragsrelevant können neben der Einteilung Ihres versicherten Kraftfahrzeugs in die jeweiligen Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklassen recht viele personenbezogene Risikomerkmale sein.
Einteilung in Typklassen
In welche Typklasse ein Pkw eingeteilt wird, hängt von der Zahl der Schadensfälle des Modells aus dem vergangenen Jahr im Verhältnis zu allen zugelassenen Fahrzeugen ab. Viele gemeldete Schäden bedeuten eine hohe Typklassifizierung und somit eine teure Kfz-Versicherung; wenige Schadensfälle ermöglichen eine niedrige Typklasse und damit eine niedrigere Prämie.
Einteilung in Regionalklassen
Die Regionalklasse wird fahrzeugunabhängig ermittelt. Hier ist entscheidend, wie viele Schäden der Kfz-Versicherung in der Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung im zurückliegenden Jahr innerhalb einer bestimmten Region gemeldet wurden. Ausschlaggebend für die Einteilung ist der Wohnort des Halters.
Schadenfreiheitsklassen
Die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) bestimmen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung maßgeblich welchen Versicherungsbeitrag Sie zu zahlen haben. Ihr Versicherer belohnt Sie dabei über ein Rabattsystem für schadenfreie Versicherungsjahre. Mit jedem schadenfreien Jahr werden Sie in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und erhalten dadurch oft einen höheren Rabatt beziehungsweise günstigeren Beitrag.
Werkstattbindung
Bei Vereinbarung eines Werkstattbindungstarifs erklären Sie sich bereit, im Schadenfall die Reparatur in einer der von Ihrem Versicherer festgelegten Werkstätten vornehmen zu lassen. Im Gegenzug profitieren Sie von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag.
Selbstbeteiligung im Schadensfall
Im Bereich der Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie Ihren Versicherungsbeitrag durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung senken. Im Schadenfall tragen Sie dann aber auch diesen Teil der Kosten selbst. Übliche Beträge sind hier 150, 300, 500 und 1000 Euro pro Schadenfall.
Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte
Von engen Familienangehörigen können Sie deren Schadenfreiheitsrabatte auf sich überschreiben lassen und so die Prämie senken. Für Fahranfänger ist diese Methode jedoch eher ungeeignet. Denn es werden nur so viele schadenfreie Jahre angerechnet, wie Sie theoretisch selbst hätten erreichen können. Daher lohnt sich ein Übertrag des Schadenfreiheitsrabatts erst, wenn Sie Ihren Führerschein bereits einige Jahre besitzen.
Art der Nutzung
Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen privater und geschäftlicher Nutzung der versicherten Kraftfahrzeuge. Nutzen Sie Ihr Auto geschäftlich, müssen Sie in der Regel einen höheren Versicherungsbeitrag leisten.
Nächtlicher Abstellort
Im Bereich der Kaskoversicherung ist auch beitragsrelevant, wo Sie Ihr über Nacht abstellen. Parken Sie es etwa im Freien an der Straße, ist das Risiko eines Schadens höher als wenn Sie es in einer Garage abstellen.
Fahrleistung
Auch mit der Fahrleistung steigt verständlicherweise das Risiko eines Schadens.
Alter des Fahrzeughalters
Junge, im Vergleich unerfahrenere Autobesitzer stellen für Versicherer statistisch betrachtet ein höheres Unfallrisiko dar als ältere, erfahrene Autofahrer.
Familienstand
Statistisch fahren verheiratete Personen vorsichtiger als Singles.
Beruf des Fahrzeughalters
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten oftmals einen Sonderrabatt auf ihren Versicherungsbeitrag. Je nach Versicherer kann dies auch auf andere Berufsgruppen wie Wirtschaftsprüfer oder allgemein auf Akademiker zutreffen.
Fahrerkreis
Grundsätzlich gilt, dass ein größerer berechtigter Fahrerkreis einen höheren Versicherungsbeitrag bedingt. Dies gilt insbesondere, wenn der Fahrerkreis sehr junge Fahrer einschließt, die statistisch ein höheres Unfallrisiko aufweisen. Der Fahrerkreis kann je nach Versicherer unterschiedlich
- über Altersklassen (z.B. „Personen über 23 Jahre“)
- über den Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs
- namentlich
- offener/unbestimmter Fahrerkreis
abgegrenzt werden.
Lassen Sie Ihr Auto von einer Person steuern, die nicht dem versicherten, berechtigten Fahrerkreis angehört, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar, die für Sie als Versicherungsnehmer ernsthafte Konsequenzen zur Folge haben kann.
- Regressforderung Ihres Versicherers im Schadenfall gegenüber Ihnen und dem unberechtigten Fahrer
- Nachforderung von Beiträgen aufgrund des gestiegenen Versicherungsrisikos
- Strafzahlungen bis zur Höhe eine Jahresbeitrags
- Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags
Weitere beitragsrelevante Merkmale
Je nach Versicherungsgesellschaft können Sie zudem einen Beitragsrabatt erhalten, wenn
- Sie selbst bewohntes Wohneigentum besitzen,
- eine BahnCard oder sonstige Jahreskarte des ÖPNV nutzen,
- Motorradhalter sind oder
- minderjährige Kinder bei Ihnen wohnen
Wie insbesondere Fahranfänger Beitrag sparen können
Als junger Autofahrer müssen Sie vergleichsweise hohe Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung zahlen, denn statistisch verursachen gerade Fahranfänger verhältnismäßig viele Unfälle. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, wie Sie Ihren Beitrag reduzieren können.
Fahrsicherheitstraining und begleitetes Fahren
Können Sie nachweisen, dass Sie gelernt haben, wie Sie sich in gefährlichen Situationen im Straßenverkehr verhalten müssen und über Fahrpraxis verfügen, können Sie auch günstigere Beiträge erhalten. Als Beleg dafür dienen Fahrsicherheitstraining und begleitetes Fahren ab 17 Jahren.
Verzicht auf Kaskoversicherung
Kaskoversicherungen, die selbstverursachte Schäden an Ihrem eigenen PKW absichern, lohnen sich vor allem bei neuwertigeren sowie hochwertigeren Autos. Fahranfänger nutzen meist günstigere Gebrauchtwagen und können sich durch den Verzicht auf eine Kaskoversicherung Versicherungsbeiträge sparen.
Einsteigertarife
Nach Möglichkeit sollten Sie zwar immer auf leistungsstärkere Versicherungstarife mit höheren Versicherungssummen zurückgreifen. Aber wenn Ihnen das aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, ist es eine Überlegung auf einzelne Tarifmerkmale zu verzichten und Tarife mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards zu nutzen.
Selbstbehalt
Ihren Versicherungsbeitrag senken können Sie auch durch Vereinbarung eines hohen Selbstbehalts. Das birgt zwar den Nachteil, dass Sie im Schadenfall einen größeren Teil der Kosten selbst tragen müssen, doch sparen Sie sich Geld, wenn Sie unfallfrei bleiben.
Fahrzeugtyp
Achten Sie bereits beim Autokauf darauf, in welche Typklasse das Auto eingestuft wird. Da die Typklasse jedes Jahr neu berechnet wird, können Sie sich hierüber nur bedingt einen Beitragsvorteil verschaffen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass von einem aufs andere Jahr aus der günstigsten Einstufung die schlechteste wird.
Zweitwagenregelung
Die wohl beste Möglichkeit Geld zu sparen, liegt darin Ihr Auto über Ihre Eltern als Zweitwagen zu versichern. Dadurch wird das Auto direkt in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag eingestuft. Zwar erhalten Sie dann zunächst keine Schadenfreiheitsrabatte gutgeschrieben da diese nur der Versicherungsnehmer erhält. Aber Sie können sich diese auch noch später übertragen lassen, wenn Sie das Auto dann selbst versichern.
Familienrabatte
Einige Versicherer gewähren Familienrabatte, wenn mehrere Familienmitglieder ihre Autos bei ihnen versichern.
Wie die Kfz-Versicherung steuerlich behandelt wird
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung Ihrer Versicherungsbeiträge ist zwischen einer geschäftlichen und privaten Nutzung Ihres Fahrzeugs zu unterscheiden.
Geschäftliche Nutzung
Nutzen Sie das Fahrzeug geschäftlich, können Sie sowohl die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung, als auch die Beiträge für die Teil- und Vollkaskoversicherung steuerlich als Firmenausgabe geltend machen.
Private Nutzung
Im Vergleich zur geschäftlichen Nutzung ist die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge bei privater Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich. Denn zum Einen erkennt Ihr Finanzamt nur Versicherungen als steuerlich relevant an, die der Absicherung Ihres persönlichen Lebensrisikos dienen. Diese Voraussetzung wird im Bereich der Kfz-Versicherung ausschließlich bei der Haftpflichtversicherung als erfüllt angesehen. Diese können Sie prinzipiell als Sonderausgabe (sonstigen Vorsorgeaufwendung) steuerlich geltend machen.
Zum Anderen hat die Ansetzung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen keinen steuerlichen Effekt. Denn im Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und Beamte sowie von 2.800 Euro für Selbstständige. Da zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen aber auch die Beiträge für die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung unbegrenzt zählen, ist dieser Höchstbetrag in der Regel bereits ausgeschöpft.
Welche Pflichten bei der Kfz-Versicherung bestehen
Durch den Versicherungsvertrag und die damit vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen für Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Handlungs- und Unterlassungspflichten, deren Verletzung Konsequenzen hat.
Es werden in der Regel Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall und solche nach Eintritt des Versicherungsfalls unterschieden. Die folgende, beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend.
Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalls
- Das Fahrzeug darf von Ihnen nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis genutzt werden (Führerscheinklausel).
- Das Fahrzeug darf von Ihnen nur zu dem im Vertrag angegebenen Zweck verwendet werden (Verwendungsklausel).
- Das Fahrzeug darf von Ihnen nicht genutzt werden, wenn Sie vertraglich definierte Blutalkoholwerte überschritten haben. Andernfalls erlischt die Leistungspflicht Ihres Versicherers (Alkoholklausel).
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur von Personen nutzen lassen, die dem berechtigten Fahrerkreis angehören (Schwarzfahrerklausel).
- Das Fahrzeug darf von Ihnen nicht für Rennfahrten wie verbotene Straßenrennen genutzt werden (Rennklausel).
- Ihr Versicherer ist von der Leistungspflicht befreit, wenn Sie die vereinbarten Versicherungsbeiträge nicht leisten. (Fristgerechte Prämienzahlung).
- Beantragen Sie für Ihr Fahrzeug eine beitragsfreie Ruheversicherung, besteht dafür für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten weiterhin Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf in dieser Zeit jedoch nicht auf öffentlichen Flächen betrieben oder abgestellt werden. (Ruheversicherungsklausel).
Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Ebenso sind Sie im Schadensfall verpflichtet, Ihrem Versicherer sämtliche Auskünfte über den Schadensfall zu erteilen, damit dieser die Leistungspflicht feststellen kann (Auskunftspflicht).
- Schadensfälle sind von Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden. Ebenso haben Sie den Verkauf Ihres Fahrzeugs unmittelbar mitzuteilen (Anzeigepflicht).
- Als Versicherungsnehmer obliegt Ihnen die Abwendung und Minderung des Schadens (Schadenminderungspflicht).
- Als Versicherungsnehmer ist es Ihre Pflicht im Schadensfall zu einer lückenlosen Aufklärung eines Tatbestandes beizutragen (Aufklärungspflicht).
- Vor Beginn der Verwertung oder der Wiederinstandsetzung des Fahrzeugs ist die Weisung des Versicherers einzuholen (Pflicht zur Weisungseinholung).
- Schadensersatzersatzforderungen dürfen Sie ohne Zustimmung Ihres Versicherers weder anerkennen noch eigenmächtig befriedigen werden (Anerkennungs- und Befriedigungsverbot).
Fahrlässige Obliegenheitsverletzung
Bei einer einfachen, fahrlässigen Verletzung der Obliegenheiten bleibt Ihr Versicherer grundsätzlich leistungspflichtig. Handelt es sich um eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, kann er jedoch gemäß §19 VVG Ihren Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern er den Vertrag mit Ihnen unter Kenntnis der verschwiegenen Angaben nicht geschlossen hätte.
Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung (siehe „Wann die Kfz-Versicherung nicht leistet) kann Ihr Versicherer im Schadensfall die Versicherungsleistungen entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Zudem kann er Ihren Versicherungsvertrag fristlos kündigen.
Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann er sogar von dem Vertrag zurücktreten, wodurch eine Leistungspflicht gänzlich aufgehoben wird. Hätte er Ihren Vertrag jedoch auch bei Kenntnis der verschwiegenen Angaben geschlossen, kann er Ihren Vertrag nur rückwirkend anpassen.
Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung
Im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist Ihr Versicherer auch von seinen Leistungen befreit, wenn kein kausaler Zusammenhang zum eingetretenen Schaden besteht. Zudem hat er die Möglichkeit Ihren Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen.
Was Sie im Schadensfall bedenken sollten
Nach einem Autounfall steht die Eigensicherung an erster Stelle. Kontrollieren Sie, ob Sie selbst verletzt sind. Sind Sie unverletzt, sichern Sie die Unfallstelle und leiten strukturiert weitere Maßnahmen ein.
Schritt 1: Unfallstelle sichern, Hilfe rufen und vor Ort bleiben
- Warnblinker am Auto einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck in gebührendem Abstand aufstellen (je nach Straße 50 bis 250 Meter von der Unfallstelle entfernt)
- Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten
- Rettungsdienst (Notrufnummer 112) und Polizei (unter 110) verständigen
Warten Sie am Unfallort, bis die Beamten eintreffen. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann schnell als strafbare Fahrerflucht gedeutet werden.
Schritt 2: Unfalldaten aufnehmen, Beweise sichern
- Beweise sichern (Daten von Zeugen aufschreiben, Unfall fotografieren, Unfallsituation mit Kreide aus dem Verbandskasten umreißen)
- Daten der Unfallbeteiligten notieren (Kennzeichen, Name und Anschrift, Name der Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsnummer)
Kann oder will der Unfallbeteiligte seine Versicherungsdaten nicht nennen, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0800/25 026 00 weiter. Über das Kennzeichen ermitteln die Mitarbeiter die notwendigen Auskünfte.
Schritt 3: Kfz-Versicherung informieren
Ist der Unfall aufgenommen, haben Sie als Versicherter die Pflicht, Ihre Kfz-Versicherung umgehend, jedoch spätestens binnen einer Woche, über den Vorfall zu informieren.
Wurde der Schaden beziehungsweise Unfall jedoch von einem anderen Autofahrer verursacht, müssen Sie sich an dessen Versicherungsgesellschaft wenden und Schadensersatz fordern.
Wichtig: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Es ist die Aufgabe Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, Schadenersatzansprüche gegen Sie zu prüfen.
Unfall im Ausland
Geschieht ein Unfall im Ausland, kommen häufig sprachliche Schwierigkeiten erschwerend hinzu. Hier ist der europäische Unfallbericht hilfreich. Das Dokument erhalten Sie beispielsweise über Ihre Kfz-Versicherungsgesellschaft. Der Bericht ist mehrsprachig ausgefertigt und erleichtert die Verständigung mit ausländischen Behörden und Unfallgegnern. Außerdem enthält er Fahrzeugskizzen, anhand derer der Unfall auch bildlich dokumentiert werden kann. So kann ein Versicherungsschaden auch im Ausland schnell und korrekt reguliert werden.
In einigen Ländern ist zudem die Grüne Versicherungskarte notwendig. Sie ist der Nachweis, dass Ihr Auto haftpflichtversichert ist.
Kaskoschäden an Ihrem Auto
Ist Ihr Auto durch versicherte Kaskogefahren wie
- herabfallende Äste und umstürzende Bäume
- Hagelkörner
- Hochwasser
- Blitzschlag und Feuer
in Mitleidenschaft gezogen worden, gelten je nach Schadensauslöser besondere Versicherungsbedingungen.
Sturmschäden
Unwetterschäden – beispielsweise durch Äste und Bäume – übernimmt die Versicherung erst ab Windstärke 8. Lassen Sie sich deshalb vom Wetteramt die Unwetterdaten als Nachweis für Ihre Teilkaskoversicherung schriftlich bestätigen.
Außerdem kommt es bei Unwetterschäden auf die genaue Schadensursache an. Sind Sie trotz Unwetter mit dem Auto unterwegs, weichen einem umgestürzten Baum auf der Straße aus und beschädigen dadurch Ihr Fahrzeug, zahlt Ihre Teilkaskoversicherung nicht. Dann wäre Ihre Vollkaskoversicherung für den Schaden zuständig.
Überschwemmungsschäden
Stellen Sie trotz Warnhinweisen Ihr Auto in einem Überschwemmungsgebiet ab oder befahren Sie zum Beispiel eine überflutete Straße oder eine Unterführung, tragen Sie eine Mitschuld am Schaden – die Kaskoversicherung muss – abhängig vom Einzelfall – nicht haften.
Wichtig: Stand das Fahrzeug unter Wasser, starten Sie den Wagen auf keinen Fall. Motor und Elektrik können dadurch weiter beschädigt werden, die Versicherung kann dann die Leistung verweigern. Das Auto sollte in eine Fachwerkstatt abgeschleppt und dort überprüft werden.
Hagelschäden
Hagelkörner verursachen vor allem Beulen im Blech und Glasschäden. Im Rahmen einer Kfz-Teilkaskoversicherung sind Hagelschäden versichert. Glasschäden werden in einer Fachwerkstatt durch Austausch oder Ausbessern der Autoscheibe behoben. Beulen in der Karosserie werden meist durch Ausbeulen und Lackierung beseitigt.
Einige Versicherungsunternehmen nutzen wegen der Vielzahl von beschädigten Fahrzeugen nach einem einzigen Hagelschauer Sammelgutachten.
Die Vorteile für den Versicherten: Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, der Hagelschaden kann schneller behoben und das Auto wieder voll genutzt werden.
Der Nachteil: Sammelgutachten bewerten die Schäden aller versicherten Fahrzeuge einer Kfz-Versicherung. Die Schadenssumme, die die Assekuranz ausbezahlt, ist daher eine Pauschale. Eventuell kostet die Reparatur Ihres Autos jedoch mehr Geld. Die Differenz müssten Sie selbst bezahlen. Deshalb kann es ratsam sein, ein eigenes Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt einzuholen.
Glasschaden
Wichtig für die Frage der Schadensregulierung ist die Ursache des Schadens. Die Teilkasko leistet für Glasschäden, die infolge von Steinschlag, Hagel oder Zusammenstößen mit Wild entstanden sind. Glasschäden infolge von Vandalismus oder eines Unfalls mit Fahrerflucht sind ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Treten Glasschäden infolge eines Unfalls auf, den Sie nicht verschuldet haben, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.
Einbruch, Diebstahl und Raub
Sowohl bei Autodiebstahl als auch nach einem Fahrzeug-Einbruch oder dem Raub eines Wagens haftet die Kfz-Teilkaskoversicherung.
Wenn Sie den Verlust Ihrem Versicherer mitteilen, sollten Sie direkt den Schadenmitteilungsbogen und die polizeiliche Anzeige beifügen. Bei einem Leasingfahrzeug oder durch einen Bankkredit finanziertem Auto müssen Sie zudem auch den Leasinggeber beziehungsweise die Bank benachrichtigen. In der Regel verlangt Ihr Versicherer auch den Nachweis Ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und Ihres Kaufvertrags.
Vandalismus / Fahrerflucht
Die Kfz-Versicherung reguliert einen Vandalismusschaden oder Beschädigungen am Fahrzeug nach Fahrerflucht erst, nachdem die etwaigen polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Daher kann es einige Zeit dauern, bis ein Glasschaden tatsächlich von der Kfz-Versicherung bezahlt wird.
Wildunfall
Wildunfälle reguliert die Kfz-Teilkaskoversicherung, sofern sich das Tier im Moment des Zusammenstoßes in Bewegung befunden hat. Wenn Sie einem Tier ausweichen und dadurch einen Unfall haben, ist für den entstandenen Schaden Ihre Vollkaskoversicherung zuständig.
Zusätzlich zu der generell empfohlenen Vorgehensweise nach einem Unfall sollten Sie nach einem Wildunfall zusätzlich nach der Sicherung der Unfallstelle das tote Wild von der Fahrbahn ziehen. Darüber hinaus gilt es, gegebenenfalls über die Polizei, den Jagdpächter oder Förster zu verständigen und sich den Wildunfall bescheinigen zu lassen.
Bagatellschäden
Als Bagatellschaden gelten alle Sachschäden mit Instandsetzungskosten von unter 715 Euro. Bis zu diesem Betrag muss zur Regulierung des Schadens kein Gutachter hinzugezogen werden, sondern es reicht ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt aus.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu beachten ist
Es gibt mehrere Anlässe zu denen Sie Ihren Versicherungsvertrag schriftlich beenden können. Dabei ist grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Kfz-Versicherung immer einen Monat.
Die ordentliche Kündigung
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihren Versicherungsvertrag regulär zur Hauptfälligkeit kündigen. Diesen Termin können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. In der Kfz-Versicherung läuft der Vertrag in der Regel aber immer bis zum 31.Dezember. Somit muss Ihre Kündigung bis spätestens zum 30.November Ihrem Versicherer zugegangen sein.
Die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung)
Zu bestimmten Anlässen können Sie gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen.
Kündigung nach Prämienerhöhung, § 31 VVG
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhungen, ohne dass der Versicherungsschutz erweitert wird. Innerhalb der üblichen Monatsfrist nach Zugang der Ankündigung können Sie Ihren Vertrag beenden und zu einem anderen Versicherer wechseln. Beitragserhöhungen ergeben sich unter anderem, wenn sich die Typklasse oder die Regionalklasse Ihres Fahrzeugs ändert. Beide werden einmal im Jahr festgelegt.
Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag allerdings, weil Sie nach einem Versicherungsschaden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse gerutscht sind oder sich aufgrund eines Umzugs die Regionalklasse Ihres Fahrzeugs geändert hat, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.
Kündigung im Schadenfall, § 92 VVG
Dieselbe Kündigungsfrist gilt nach der Bearbeitung eines Schadensfalls durch Ihren Versicherer. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder ablehnt. Allerdings haben nicht nur Sie dann ein Kündigungsrecht, sondern auch Ihr Versicherer. Insbesondere wenn Sie viele Schadensfälle in kurzen Zeitabständen melden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherer von diesem Recht Gebrauch macht.
Kündigung nach Veräußerung, § 96 VVG
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie ohne Kündigungsfrist die Versicherung wechseln.
Versichererwechsel
Bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters sollten Sie darauf achten, dass keine zeitliche Lücke zwischen Alt- und Neuvertrag entsteht, um durchgehen Versicherungsschutz zu haben und eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Wichtig:
Es zählt bei jeder Kündigung das Eingangsdatum bei Ihrem Versicherer, nicht das Absendedatum.
Ebenfalls wichtig:
Kündigen Sie am besten immer per Einschreiben mit Rückschein oder zumindest per Fax. Nur so haben Sie im Zweifelsfall eine Bestätigung für Ihre Kündigung in der Hand.
Fällt der Kündigungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung Ihrem Versicherer am darauf folgenden Werktag zugeht. Verpassen Sie es, form- und fristgerecht zu kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Wie die Kfz-Steuer berechnet wird
Seit der Reform der Kfz-Steuer zum 01.Juli 2009 ergibt sich die Kfz-Steuer für alle seit diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassenen Kraftfahrzeuge aus den folgenden drei Faktoren:
- Motorart
- Hubraum
- CO2-Ausstoß
Beispielrechnung
- Dieselmotor, Hubraum von 1495 ccm: 15*9,50 Euro = 142,50 Euro Kfz- Steuer
- Ottomotor, Hubraum von 1495 ccm: 15*2 Euro = 30 Euro Kfz-Steuer
Dazu kommt gegebenenfalls die CO2-Abgabe:
Übersteigt der vom Hersteller angegebene Kohlendioxid-Schadstoffausstoß des Autos eine vom Gesetzgeber definierte Höchstgrenze, kostet Sie jedes Gramm darüber zwei Euro zusätzlich. Die für Sie relevante Höchstgrenze ist abhängig von der Erstzulassung Ihres Fahrzeugs.
Erstzulassung | Sockelwert für CO2- Freibetrag |
---|---|
vor 2012 | 120 g/km |
ab 2012 | 110 g/km |
ab 2014 | 95 g/km |
Für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 wird die Kfz-Steuer ebenfalls auf diese Weise berechnet – aber nur in Fällen, in denen dies günstiger ist als die alte Hubraumbesteuerung. Für alle bis einschließlich 4.1.2008 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeuge bleibt es bei der alten Hubraumbesteuerung. Diese soll jedoch absehbar in das neue System überführt werden.
Fahrzeuge mit Wankelmotor
Die Steuer für Kraftfahrzeuge mit wird bei einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Bei einer Erstzulassung ab dem 1.Juli 2009 wird sie wie bei Kraftfahrzeugen mit Otto-Motor berechnet. Dabei wird für die Hubraumberechnung das doppelte Nenn-Kammervolumen herangezogen.
Hybridfahrzeuge
Die Steuerberechnung bei Hybridfahrzeugen erfolgt analog zu den Nicht-Hybridfahrzeugen basierend auf dem zusätzlich verbauten Verbrennungsmotor.
Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge sind abhängig von ihrer Erstzulassung für 10 oder 5 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt bei Erstzulassung in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2015 für zehn Jahre und mit Erstzulassung in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 für fünf Jahre.
Danach wird die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Pkw berechnet, wobei Elektrofahrzeuge eine 50-prozentige Steuerermäßigung erhalten.
Oldtimer
Oldtimer unterliegen einem einheitlichen Steuersatz von derzeit 191,73 Euro im Jahr.