Das Krankentagegeld ist eine Ersatzleistung der privaten Krankenkasse für eine längere Phase der Erkrankung. Es ist vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse abzugrenzen, das wiederum die Einkommensersatzleistung für gesetzlich Versicherte im Krankheitsfall darstellt.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen im Krankheitsfall ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens oder 90 Prozent des Nettogehalts. Die Zahlung ist für einen maximalen Zeitraum von 78 Wochen vorgesehen. Das Bruttoeinkommen wird durch die geltende Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, davon werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Für gesetzlich Versicherte ergibt sich durch den Bezug von Krankengeld somit regelmäßig eine Versorgungslücke, weil ihre Einkommensersatzleistung deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt. Diese Versorgungslücke kann durch eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Privat Versicherte müssen als Einkommensersatzleistung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, sofern sie als Arbeitnehmer tätig sind. Das Krankentagegeld entspricht dem gesetzlichen Krankengeld.

Privat versicherte Selbständige erhalten keine Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers. Für sie entfällt deshalb das Einkommen mit jedem Tag, an dem sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Selbständigen wird deshalb empfohlen, eine kurze Karenzzeit zu wählen. Hier kann sich ein Leistungsbezug nach 21 Tagen anbieten. ​

​Die Krankentagegeldleistung sollte das letzte Nettoeinkommen ausgleichen. Hinzu kommen sollten die Sozialversicherungsbeiträge, die in der Regel die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung bei Arbeitnehmern umfassen. Auch der PKV-Beitrag muss natürlich während der Phase des Krankengeldbezugs getragen werden, deshalb ist dieser Beitrag ebenfalls durch die Krankentagegeldleistung abzudecken.

​Eine zu geringe Einkommensersatzleistung ist im Krankheitsfall weder für gesetzlich noch für privat Versicherte zu empfehlen, weil dies die Gesundung nachhaltig gefährden könnte.

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 240 Bewertungen auf ProvenExpert.com