Über den nachfolgenden Button gelangen Sie zu einem Online-Tarifrechner mit Abschlussmöglichkeit. Hierbei handelt es sich um ein Angebot der HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Bei Verwendung des Online-Tarifrechners verzichten Sie explizit auf eine von mir empfohlene und von mir durchgeführte persönliche Beratung. Bei einem Abschluss über diesen Tarif-Rechner erhalte ich als sogenannter Tippgeber eine Courtage von der HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.


Was spricht für die Dent-Tarife der Hallesche Krankenversicherung a. G.?


Bei längerer Krankheit endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen. Dann springt die Krankenkasse ein. Doch das gesetzliche Krankentagegeld deckt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge maximal 79% des gewohnten Netto-Einkommens ab. Bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird die Einkommenslücke sogar noch deutlich größer. Ein privates Krankentagegeld schließt diese Einkommenslücke. Das private Krankentagegeld setzt mit dem Ende der Lohnfortzahlung (ab dem 43. Tag) ein und wird Ihnen täglich und zeitlich unbegrenzt bezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind. 

  • Absicherung des gewohnten Netto-Einkommens bei längerer Krankheit
  • Bei einer Selbstständigkeit ist die Absicherung mit einem Krankentagegeld bereits ab dem 22. Krankheitstag möglich.
  • Steuerfreie Auszahlung des Krankentagegeldes

Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können bei der HALLESCHE ein zusätzliches Krankentagegeld von bis zu 30 €/Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit abschließen. Das entspricht 900 € im Monat.
  • Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse können auch ein höheres Krankentagegeld vereinbaren.
  • Selbstständige können das finanzielle Risiko des Verdienstausfalls zu einem früheren Zeitpunkt absichern und das Krankentagegeld bereits ab dem 22. Krankheitstag vereinbaren.
  • Die Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei.
  • Die Auszahlung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung, solange die Arbeitsunfähigkeit vorliegt - auch für Sonn- und Feiertage.

Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.


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