Pflegeversicherung
Weshalb eine Pflegeversicherung sinnvoll ist
Es gibt viele Möglichkeiten eines Tages auf die Pflege durch andere angewiesen zu sein. Ob in fortgeschrittenem Alter aufgrund der damit verbundenen Gebrechen oder auch schon in jungen Jahren durch Krankheits- oder Unfallfolgen – statistisch gesehen wird jeder sechste Deutsche irgendwann einmal zumindest zeitweise zum Pflegefall.
Natürlich hat der Gesetzgeber für diese Fälle durch die Schaffung einer gesetzlichen Pflegeversicherung vorgesorgt. Doch reicht die Leistung dieser Versicherung im Fall der Fälle aus?
Wenn Sie ein wenig Eigenkapital angespart haben, sich von engagierten Familienmitgliedern und Freunden pflegen lassen können und die Pflegebedürftigkeit zudem nur kurze Zeit andauert, kommen Sie vielleicht mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zurecht. Wenn Sie jedoch – wie dies in vielen Fällen der Fall ist – dauerhaft pflegebedürftig werden und dennoch gut betreut werden wollen, decken die Leistungen der gesetzliche Pflegeversicherung nur einen sehr geringen Teil der tatsächlichen Kosten ab.
Damit Sie sich im Fall der Fälle die Versorgung leisten können, die Sie sich wünschen, sollten Sie die sogenannte Pflegelücke, also die Differenz zwischen den Kosten für die Pflege und der Erstattung durch die gesetzliche Pflegeversicherung, durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung schließen.
Warum Sie in jungen Jahren schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen sollten
Da Sie als junge Person eine deutlich längere Ansparphase haben, ist Ihr Beitrag viel günstiger.
Pflegebedürftigkeit ist überwiegend, aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig ungleich schlimmer.
Zudem fallen auch bei der Beantragung einer Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen an. Liegen bestimmte Krankheitsbilder vor, ist ein Abschluss nicht mehr möglich. Die seit ein paar Jahren existierende und staatliche geförderte Pflege-Bahr-Variante kann zwar ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, allerdings sieht diese Absicherung für den Pflegefall Wartezeiten vor und ist in der Leistungshöhe stark begrenzt. Je später ein Pflege-Bahr-Tarif abgeschlossen wird, umso geringer fallen die möglichen Leistungen aus.
Welche Bedingungen der Staat für die Förderung von 60 Euro im Jahr stellt
- Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
- Die monatliche Beitragszahlung des Versicherungsnehmers beträgt mindestens 10 Euro. Der Gesamtbeitrag bestehend aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung beträgt dann 15 Euro.
- Der Tarif sieht Leistungen in allen Pflegestufen vor (Pflegestufe 0 bis 3).
- Die Leistung in Pflegestufe 3 beträgt mindestens 600 Euro monatlich.
- Die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Es besteht ein Kontrahierungszwang auf der Seite des Versicherungsunternehmens, das bedeutet, dass die Versicherung den Antrag des Kunden nicht ablehnen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden.
- Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.