Die Absicherung im Pflegefall setzt sich in Deutschland aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und der privaten Pflegezusatzversicherung zusammen. Für beide wird nicht ganz trennscharf gerne der Begriff der Pflegeversicherung verwendet. Doch beide Versicherungen sind voneinander abzugrenzen, obwohl sie letztlich für Kosten aufkommen, die dem Versicherten oder seinen Angehörigen im Pflegefall entstehen. Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die Leistungen aus den gesetzlichen und den privaten Pflegeversicherungen eine individuelle Betreuung im Alter und ein menschengerechtes Dasein zu gewährleisten, selbst wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Schon bei der Einführung der Pflegepflichtversicherungen war jedoch klar, dass es sich lediglich um eine Art Teilkaskoversicherung handeln würde. Die Leistungen der staatlichen Pflichtversicherung reichen nicht aus, um die Kosten im Pflegefall zu decken. Wenn die anfallenden Kosten nicht durch die Rente gedeckt werden können, werden im schlimmsten Fall die Angehörigen zur Zahlung von Pflegekosten herangezogen. Um das zu verhindern, sollten jeder gesetzlich Pflegeversicherte eine individuelle Zusatzpflegeversicherung abschließen. Nur so lässt sich vermeiden, dass die eigenen Kinder irgendwann für den Pflegefall der Eltern aufkommen müssen und dadurch selbst in finanzielle Engpässe geraten oder deren Erbe aufgezehrt wird.

So viel kostet Pflege heute


Natürlich spielt bei der Höhe der Pflegekosten die Art der Betreuung eine große Rolle. Sofern es den Angehörigen gelingt, eine Pflege zu Hause sicherzustellen, ist das sicher die günstigste Alternative. Dies gilt aber nur, wenn durch die Übernahme der Pflege durch die Familie kein nennenswerter Verdienstausfall entsteht. Ansonsten gilt als Richtlinie, dass die teilstationäre oder sogar die stationäre Pflege deutlich teurer ist als die ambulante Betreuung.

Bei Pflegegrad 4 und 5 liegen die Kosten für die stationäre Unterbringung in einem Zwei-Bett-Zimmer mit Unterkunft und Verpflegung pro Monat bei rund 3.500 bis 4.000 Euro. Ergänzend zu berücksichtigen sind zudem die Kosten für die Krankenversicherung. Die Pflegepflichtversicherung erbringt aber nur Leistungen in Höhe von etwa 1775 Euro beziehungsweise 2005 Euro. Somit entsteht eine Versorgungslücke von 1.725 Euro bis 2.225 Euro beziehungsweise 1.495 Euro bis 1.995 Euro (ohne Berücksichtigung der Krankenversicherung), die der Betroffene aus seiner Rente oder aus vorhandenem Vermögen abdecken müsste. Ist das Vermögen beispielsweise in Form von Immobilienbesitz bereits verbraucht oder haben nie entsprechende Vermögenswerte bestanden, werden die Kinder zum Ausgleich der Deckungslücke herangezogen. Ist noch Vermögens vorhanden, schmilzt das Erbe der Kinder schnell dahin.

Der AOK-Pflegenavigator zeigt Ihnen welche Kosten konkret in welchem Pflegeheim auf Sie zukommen.


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