Private Krankenversicherung

Es gibt zahlreiche Gründe, die für einen Wechsel in die private Krankenversicherung sprechen. Einige davon sind allgemeingültig, manche gelten spezifisch für (Zahn)-Ärzte. 

Gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand


Als (Zahn-)Arzt / Ärztin sind Sie Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk und haben sich zum Berufsstart vermutlich von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Das ist an sich eine durchaus logische Entscheidung. Allerdings bedeutet das, dass Sie im Ruhestand aller Voraussicht nach nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden.

Was genau ist die Krankenversicherung der Rentner?

Bei der Krankenversicherung der Rentner werden nur bestimmte Einnahmen mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Lediglich die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge zählen dann zu den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2019: 54.450 Euro jährlich).

1. Gesetzliche Rente

Beitrag

Versicherter

Krankenversicherung 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag/2 + Pflegeversicherung 3,05 Prozent

Rentenversicherungsträger

Krankenversicherung 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag/2

2. Versorgungsbezüge (§ 229 SBG V)

Hierzu zählen Renten aus betrieblicher Altersversorgung sowie Renten aus berufsständischen Versorgungswerken und der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Beitrag

Versicherter

Krankenversicherung 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung 3,05 Prozent

Ausnahme landwirtschaftliche Alterskasse

Krankenversicherung 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag/2 + Pflegeversicherung 3,05 Prozent


Sind die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner jedoch nicht erfüllt, greift stattdessen die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist der Fall, wenn 

  • 1
    keine gesetzliche Rente bezogen wird oder
  • 2
    die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt ist.

Welche Auswirkungen hat eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV?

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung können deutlich höhere Beiträge anfallen. Dies liegt daran, dass dann auch weitere Einkünfte der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.

1. Gesetzliche Rente

Beitrag

Versicherter

Krankenversicherung 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung 3,05 Prozent

Zuschuss Rentenversicherungsträger

Krankenversicherung 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag/2

2. Versorgungsbezüge (§ 229 SBG V)

Beitrag

Versicherter

Krankenversicherung 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung 3,05 Prozent

Ausnahme landwirtschaftliche Alterskasse

Krankenversicherung 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag/2 + Pflegeversicherung 3,05 Prozent

3. Sonstige Einnahmen

Hierzu zählen zum Beispiel Basisrente, Riester-Rente, private Rente, Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte.

Beitrag

Versicherter

Krankenversicherung 14,0 Prozent + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung 3,05 Prozent


Da die (Zahn-)Ärzte in der Regel auch im Ruhestand über vergleichsweise hohe Einkünfte verfügen, ist davon auszugehen, dass diese in der Regel als freiwillig Versicherte auch den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung werden leisten müssen. Somit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand geringer ausfallen werden als die Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Fraglos wird auch der Beitrag der privaten Krankenversicherung (PKV) im Ruhestand höher liegen als heute. Allerdings gibt es in der PKV seit dem Jahr 2000 den sogenannten gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Krankenversicherungsbeitrages. Dieser wird bis wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt, angespart und verzinst, um ab dem 65. Lebensjahr genutzt, um die Beiträge konstant zu halten. Zusätzlich steht es Ihnen frei, einen Teil Ihrer momentanen Beitragsersparnis im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen und zur Beitragsreduzierung im Alter zu nutzen. Hierfür stehen mehrere Varianten zur Verfügung, die steuerlich gefördert sind, und an denen sich je nach nach Variante auch der Arbeitgeber beteiligt.  

Vergleich der heutigen Beiträge von gesetzlicher und privater Krankenversicherung


Ein Beitragsvergleich der gesetzlichen mit einer privaten Krankenversicherung ist natürlich immer eine Momentaufnahme. Die Beiträge in beiden System werden über die Zeit steigen. Der individuelle Beitrag wird zwar nicht steigen, weil Sie als Versicherter älter werden oder Sie Behandlungen oder Untersuchungen in Anspruch nehmen, aber weil die Gesundheitskosten generell steigen.

Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung leidet unter der demographischen Entwicklung, übertrieben gesagt unter der „Vergreisung der deutschen Bevölkerung“. In den Jahren 2015 bis 2020 geht die sogenannte „Baby-Boomer-Generation“ in den Ruhestand über. Bei einem Umlageverfahren, wie es der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde liegt, werden die aktuellen Beiträge umgehend wieder zur Finanzierung der Kosten genutzt. Es findet also kein Sparvorgang statt. Sind aber aufgrund der demographischen Entwicklung immer weniger Beitragszahler im Verhältnis zu den Leistungsempfängern vorhanden, müssen die Beiträge entsprechend steigen. Die größten Leistungsempfänger sind in der Regel Menschen in hohem Alter, während junge Beschäftigte eher wenig Kosten verursachen, aber relativ hohe Beiträge leisten.

Die private Krankenversicherung kann sich ebenfalls den Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung nicht entziehen. Da ihr jedoch kein Umlageverfahren zugrunde liegt, sondern ein Sparvorgang, ist sie nicht von dem kippenden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern betroffen. Für jeden Versicherten werden Alterungsrückstellungen gebildet. In jungen Jahren zahlen Versicherte einen höheren Beitrag, als es bezogen auf das Risiko nötig wäre. Diese Alterungsrückstellungen werden verzinst angespart, um im Alter einen Ausgleich zu den höheren Kosten zu haben. Aus diesem Grund gab es in der privaten Krankenversicherung infolge der Niedrigzinsphase der 2000er und 2010er Jahre tatsächlich etwas stärkere Anpassungen.

Historischer Beitragsverlauf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Jahr

mtl. Beitrags-bemessungs-grenze

durchschnittl. allgemeiner Beitragssatz KV

Zusatz-beitrag in %

Höchstbeitrag zur KV

Zusatzbeitrag in €

Beitragssatz PV

Höchstbeitrag zur PV

Gesamt-beitrag

1970

613,55 €

8,2%

50,31 €

50,31 €

1980

1.687,26 €

11,4%

186,75 €

186,75 €

1990

2.415,85 €

12,5%

301,98 €

304,09 €

2000

3.297,83 €

13,5%

445,21 €

501,27 €

2010

3.750,00 €

14,0%

0,9%

525,00 €

33,75 €

1,95%

73,13 €

631,88 €

2017

4.350,00 €

14,6%

1,1%

635,10 €

47,85 €

2,55%

110,93 €

793,88 €

2018

4.425,00 €

14,6%

1,0%

646,05 €

44,25 €

2,55%

112,84 €

803,14 €

2019

4.537,50 €

14,6%

0,9%

662,48 €

40,84 €

3,05%

138,39 €

841,71 €

Die durchschnittliche Steigerung des Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung seit 1970 beträgt 6,05% pro Jahr.

Aktuelle Beitragsvergleich von GKV und PKV-Tarifen

Ärzte profitieren in der privaten Krankenversicherung von speziellen Arzt-Tarifen, in den sich ausschließlich Ärzte, deren Ehepartner und Kinder versichern können. Diese Tarife sind in der Regel günstiger kalkuliert, was darauf zurück zu führen ist, dass Ärzte andere Ärzte kennen und sich durchaus auch untereinander behandeln, ohne dass dies auch abgerechnet wird. Zahnärzte haben die Möglichkeit die Behandlungskosten durch Zahnärzte aus ihrer Krankenversicherung herauszunehmen, wenn auch hier eine Behandlung untereinander ohne Abrechnung erfolgt. So wären dann im Zahnbereich ausschließlich die Material- und Laborkosten über die private Krankenversicherung abgedeckt oder auf Wunsch ebenfalls ausgeschlossen.  

Beispiel:

Premium-PKV-Tarif, Arzttarif, Barmenia VHV2A, Alter 28 Jahre, Brutto-Einkommen 60.000 Euro/Jahr

GKV

Barmenia VHV2A

Beitrag KV, durchschnittl. Beitragssatz 15,6%

703,32 €

457,58 €

Gesetzlicher Zuschlag

45,76 €

Pflegepflicht, Satz 3,05% (bei kinderlosen 3,30%)

138,39 €

30,44 €

Krankentagegeld ab 43.Tag, 130 Euro Tagessatz

39,00 €

Gesamtbeitrag

841,71 €

572,78 €

Arbeitgeber-Anteil

351,66 € + 69,20 € = 420,86 €

286,39 €

Arbeitnehmer-Anteil

351,66 € + 69,20 € = 420,86 €

286,39 € (ggf. abzüglich Beitrags-Rückerstattung)

Zusatzversicherung Krankenhaus

42,86 €

Zusatzversicherung Zahnarzt

28,35 €

Zusatzversicherung Ambulant

23,48 €

Arbeitnehmeranteil inkl. Zusatzversicherungen

420,86 € + 42,86 € + 28,35 € + 23,48 € = 515,55 €

286,39 €

Stand: 04/2019


Höherer Leistungsumfang in der Privaten Krankenversicherung


Die private Krankenversicherung steht für eine weitreichende medizinische Versorgung. Während die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und lediglich eine Mindestversorgung sicherstellen müssen beziehungsweise dürfen, spielt in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur die medizinische Notwendigkeit die entscheidende Rolle.

Demnach übernimmt diese die Kosten aller zugelassenen Medikamente und zwar unabhängig davon, ob diese rezeptpflichtig sind. Beim Arzt oder im Krankenhaus werden die Versicherten dank des Status als Privatpatient bevorzugt behandelt und kommen zumeist in den Genuss der freien Klinikwahl, eines Ein-/Zweibettzimmers sowie der freien Arztwahl, sprich Sie können sich für den Spezialisten entscheiden, der für Ihre Erkrankung oder Verletzung als Koryphäe gilt und bessere Heilungschancen erwarten lässt. Auch die langen Genehmigungsprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Privatversicherten erspart.


Vielfältiges und individuelles Tarifangebot


In der privaten Krankenversicherung können Sie sich ihren Leistungsumfang gemäß Ihren eigenen Ansprüchen zusammenstellen. Vom preiswerten Grundschutz bis zur umfangreichen Top-Versorgung ist alles möglich. Dies stellt einen deutlichen Unterschied zu den weitgehend einheitlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar.

Mit der Wahl eines bestimmten Leistungsumfangs lässt sich auch direkt die Prämienhöhe beeinflussen. Entsprechend Ihren eigenen Vorstellungen können Sie sich für eine umfassende Kostenübernahme im Zusammenhang mit hochwertigem Zahnersatz, Sehhilfen sowie alternativen Heilmethoden entscheiden. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie die Prämie weiter reduzieren, was insbesondere interessant ist, wenn Sie mittel- bis langfristig den Weg in die Selbstständigkeit wählen. Da Sie dann den gesamten Beitrag allein tragen, sprich keine Aufteilung auf einen Arbeitgeber erfolgt, profitieren Sie auch vollständig von einer Reduzierung des monatlichen Beitrages. 


Wahlfreiheit und Selbstbestimmung


Darüber hinaus müssen Sie sich privat versicherte Person nicht vorschreiben lassen, in welches Krankenhaus Sie sich bei einer Krankheit oder nach einem Unfall einweisen lassen. Denn Privatversicherte genießen nämlich freie Krankenhauswahl und können sie sich nahezu für jedes renommierte und spezialisierte Krankenhaus entscheiden.

Auch Therapiemethoden, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht erscheinen, jedoch von der Fachwelt als sinnvoll anerkannt werden, werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Hat sich etwa eine alternative Heilmethode genauso erfolgreich bewährt wie die Schulmedizin, so kann der Versicherte diese ohne weiteres beanspruchen. Die Behandlungen können dabei auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen, welche die Schulmedizin sinnvoll ergänzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte die Behandlungen durch Heilpraktiker hingegen zumeist selbst bezahlen.


Dauerhafte Verlässlichkeit


Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung garantiert die PKV unkürzbare Leistungen – und zwar ein Leben lang. Privatversicherten werden so von künftigen Leistungseinschnitten, wie es sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beinahe schon regelmäßig gibt, aufgrund steigender Gesundheitskosten nicht tangiert. Denn sie haben durch den geschlossenen Vertrag einen rechtlichen Schutz.

Auch die Versicherungsgesellschaft selbst darf den Vertrag nachträglich nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ändern. Vielmehr dürfen Sie sich auch in Zukunft über die Inanspruchnahme aller anerkannten medizinischen Innovationen freuen. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine Innovation erst durch das Gremium des Gemeinsamen Bundesausschusses anerkannt werden. Die private Krankenversicherung kennt hingegen einen solchen Erlaubnisvorbehalt nicht.


Hohe Transparenz und Service


In der privaten Krankenversicherung genießen Sie einen detaillierteren Einblick in Leistung und Preis. Werden nämlich die Rechnungen des Arztes oder der Apotheke zunächst selbst übernommen, lernen die Kunden die Höhe der Gesundheitskosten kennen, die verursacht wurden. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, die Rechnungen selbst zu überprüfen. Dennoch können sich Privatversicherte auf eine zügige Vergütung verlassen.

Darüber hinaus ist der Wert der in Anspruch genommenen Leistungen in Euro und Cent in einer amtlichen Gebührenordnung hinterlegt. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegen die Ärzte weitaus geringeren Sparzwängen durch festgesetzte Höchstgrenzen. Die Honorare an die Ärzte fallen für zahlreiche medizinische Leistungen höher aus. Ganz nebenbei profitieren Kunden einer privaten Krankenversicherung von Telefon- und Samstagstelefonstunden, kürzeren Wartezeiten in der Praxis sowie von einer schnelleren Terminvergabe.


Nachhaltigkeit und staatliche Unabhängigkeit


In der privaten Krankenversicherung wird die Kalkulation der Beiträge so vorgenommen, dass den steigenden Gesundheitskosten Rechnung getragen wird. Erreicht wird dies durch die Bildung von Altersrückstellungen durch junge Versicherte, welche die höheren Kosten älterer Versicherter ausgleichen. Diese nachhaltige Finanzierung ist generationengerecht.

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen dagegen die immer kleineren Jahrgänge die steigenden Gesundheitsausgaben der künftigen Erwerbstätigen finanzieren. Dies belastet Kinder und Enkelkinder. Darüber hinaus ist die private Versicherungsbranche dank eines hohen Kapitalstocks derart solide, dass sie nicht auf staatliche Subventionen und Zuschüsse angewiesen ist. Aufgrund strenger Regularien weisen die privaten Krankenversicherungen eine hohe Finanzkraft auf, die es ihnen ermöglicht, auch schweren Krisenzeiten standhalten zu können. So würden heute die Rückstellungen der privaten Krankenversicherer genügen, um die Gesundheitskosten ihrer Versicherten für die nächsten 8,9 Jahre zu finanzieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung wäre dies gerade einmal für einen Monat möglich.


Soziale Verantwortung


Fälschlicherweise gehen viele Versicherte davon aus, dass es aus sozialen Aspekten verantwortungsbewusster wäre in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Denn ein höherer Anteil an privat Versicherten würde für eine bessere medizinische Versorgung sorgen. Hierbei kann beispielsweise auf die Einführung neuer, besserer Medikamente verwiesen werden, auf eine flächendeckende Versorgung mit diagnostischen Geräten oder einer quantitativ besseren Versorgung durch ärztliches Personal. 

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 240 Bewertungen auf ProvenExpert.com