Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice ist für alle Arbeitnehmer sinnvoll, denn jeder kann aufgrund von Unfallfolgen oder einer schwere Erkrankung von heute auf morgen berufsunfähig werden. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren wie ... 

  • Risikopotenzial des ausgeübten Berufes, 
  • Alter, 
  • festgelegte Rentenhöhe,
  • Vertragslaufzeit und
  • Gesundheitsstatus des Berufstätigen bei Vertragsabschluss ab.

Doch sind die Versicherungsbeiträge auch steuerlich absetzbar? Ja, aber nur in begrenztem Maße.

Beiträge von der Steuer absetzen


Versicherte haben die Möglichkeit, die Kosten für ihre private Berufsunfähigkeitsabsicherung, die wie Kranken- und Pflegeversicherungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwänden gehört, steuerlich abzusetzen. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die Steuerfreibeträge und die sind bekanntlich begrenzt. Für Angestellte liegt der Freibetrag bei 1.900 Euro im Jahr. Dieser ist aber bei den meisten Arbeitnehmern schon durch die Anrechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teilweise oder komplett ausgeschöpft. Es gibt jedoch Mittel und Wege, dennoch von den steuerlichen Vorteilen einer Berufsunfähigkeitsabsicherung zu profitieren. So können Arbeitnehmer beispielsweise Ihre Krankenbeiträge für zwei Jahre im Voraus bezahlen. In der beitragsfreien Phase lohnt es sich dann wieder, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsabsicherung steuerlich geltend zu machen.

Für Selbstständige und freiberuflich Tätige sieht das etwas anders aus. Da diese ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen, liegt der Steuerfreibetrag hier bei 2.800 Euro. Unabhängig von den Steuervorteilen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice gerade für diese Berufsgruppen besonders wichtig. Wer nämlich als Selbstständiger seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist nicht nur ohne Einkommen, sondern auch vom Bezug der staatlichen Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen. Bei Vertragsabschluss sollten Versicherungsnehmer aber unbedingt darauf achten, dass die Police keine abstrakte Verweisung beinhaltet. Diese Klausel würde es dem Versicherer nämlich ermöglichen, den betroffenen Versicherungsnehmer auf einen anderen weniger belastenden Job zu verweisen, den er trotz Erkrankung ausüben kann.

Es gibt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice vieles zu beachten. Die kleinste Unachtsamkeit oder einfach nur mangelnde Kenntnis können für den Versicherten im Ernstfall böse Folgen haben.

Wer bei der Auswahl der geeigneten Police einen Versicherungsfachmann zurate zieht, braucht sich hingegen keine Sorgen zu machen, dass er im Vertrag wichtige Punkte übersieht.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Risikogruppen


Den meisten Berufstätigen ist zwar die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung durchaus bewusst, aber nicht für jeden ist es selbstverständlich, eine zu bekommen. Berufsgruppen, die schwere oder risikoreiche Tätigkeiten ausüben, finden nur schwer eine passende Police. Grund dafür sind die hohen Risikozuschläge der Versicherer, die immer mehr Berufe aufgrund der bestehenden Risiken in die jeweiligen Gruppen einstufen. Die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Risikogruppen sind dabei oftmals beachtlich. Zahlt der Bankangestellte beispielsweise 85 Euro Prämie im Monat zur Absicherung einer Monatsrente von 2.000 Euro, zahlt der Dachdecker etwa 125 Euro, um eine Monatsrente von gerade mal 1.000 Euro abzusichern.

Dazu kommt, wer sich erst spät für eine Absicherung entscheidet, hat weitere Nachteile. So werden ältere Menschen vor Vertragsabschluss von den Versicherungsgesellschaften auf Herz und Nieren geprüft. Vorerkrankungen oder allein schon Übergewicht führen dann zu Risikoaufschlägen.

Was also tun, wenn man zu einer risikobehafteten Berufsgruppe gehört? In diesem Fall sollte der Versicherungsnehmer auf jeden Fall einen Versicherungsfachmann zurate ziehen. Dieser verhindert durch anonyme Angebotsanfragen, dass sein Klient schon bei der Erstanfrage vom Versicherer einen negativ behafteten Stempel aufgedrückt bekommt.

Staatliche geförderte Berufsunfähigkeitsabsicherung


Zur Absicherung risikoreicher Berufsgruppen gibt es staatlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherungen, die das bestehende Dilemma verhindern sollen. Doch sind die Anforderungen, die mit einer geförderten Versicherung verbunden sind, sehr hoch. Eine Police, die alle Bedingungen zur Förderfähigkeit erfüllt, wäre am Ende ziemlich teuer. Vor allem die vorgeschriebene Vereinbarung einer lebenslangen Rentenzahlung erhöht die Prämien extrem. Bei den herkömmlichen Policen ist die Laufzeit üblicherweise bis zum 67. Lebensjahr festgelegt. Eine lebenslange Laufzeit hingegen wäre für beide Parteien sehr kostspielig. Daher ist es schwierig, überhaupt Anbieter zu finden, die mit staatlicher Förderung lebenslang gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Es ist also ratsam, mithilfe des Fachmannes herauszufinden, ob die Inanspruchnahme einer staatlich geförderten Berufsunfähigkeitsversicherung für die individuelle Situation des Versicherten überhaupt sinnvoll wäre. 

Die Beiträge für die private Berufsunfähigkeitspolice mit einer staatlich geförderten Versicherung sind allerdings komplett steuerlich absetzbar. Die Freibeträge spielen in diesem Fall keine Rolle mehr.

Auswirkung auf die Steuer


Wer die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsabsicherung steuerlich absetzen möchte, sollte folgende Regeln beachten: Für Angestellte, die unverheiratet sind und mehr als 20.700 Euro pro Jahr verdienen, macht es nicht viel Sinn, die Versicherung von der Steuer abzusetzen. Die absetzbaren Beträge sind nämlich in diesem Fall durch andere Versicherungen ausgeschöpft. Bei verheirateten Alleinverdienern, deren Jahresgehalt mehr als 41.400 Euro beträgt, wirken sich Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Einkommenssteuer gar nicht mehr aus. Es hängt also von verschiedenen Faktoren und Lebensumständen ab, ob sich der Eintrag dieser Versicherung in die Steuererklärung überhaupt lohnt.

Fazit


Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige als Vorsorgeaufwände steuerlich absetzbar. Innerhalb der Steuererklärung werden diese als Sonderausgabe angegeben, was im besten Fall zur Reduzierung der Steuerlast führt. Doch Letzteres hängt davon ab, ob der steuerliche Freibetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen schon durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Je nachdem, ob Sie ihre Berufsunfähigkeitspolice als eigenständigen Vertrag oder Zusatzbaustein zu einer anderen Versicherung abgeschlossen haben, gelten unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen. Dabei spielt es ebenso eine Rolle, ob der Vertragsabschluss im Rahmen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge erfolgt ist.

Letztlich sollten Sie sich aber nicht nur wegen der steuerlichen Vorteile für eine bestimmte Berufsunfähigkeitspolice entscheiden. Viel wichtiger ist ein Leistungsangebot, das auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bei der Auswahl einer passenden Police sollten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse die Unterstützung eines fachkundigen Beraters in Anspruch nehmen.

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