Vermögenswirksame Leistungen


Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers, die Sie zum Aufbau von privatem Vermögen nutzen können und sollten. Das Geld können Sie in der Regel in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag oder in einen Aktienfondssparplan einzahlen, auch die Tilgung einer Baufinanzierung kommt in Frage.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist in der Regel im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertragfestgehalten. Die VL kann unter bestimmten Umständen durch die staatliche Arbeitnehmersparzulage und durch die Wohnungsbauprämie ergänzt werden.

Ein Arbeitgebergeschenk zum Vermögensaufbau


Mit der VL will Ihr Arbeitgeber Sie beim Aufbau von Vermögen unterstützen. In der Regel erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in einer Höhe von bis zu 40 Euro im Monat.

Da es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, haben Sie keinen rechtlichen Anspruchdarauf. Dennoch lohnt es sich, beim Arbeitgeber anzufragen, ob dieser VL gewährt. Das nämlich kann sogar dann der Fall sein, wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag keine einschlägige Regelung dazu enthält. Trotzdem finden Sie entsprechende Vorschriften meistens in den Tarifverträgen Ihres Unternehmens.

Die Anlage des Geldes erfolgt in einem Banksparplan, in einem Bausparvertrag oder in einem Aktienfondssparplan. Alternativ kann es in die Tilgung einer Immobilienfinanzierung eingezahlt werden. Läuft der Vertrag ab, können Sie Ihre Ersparnisse nach Wunsch ausgeben oder zum weiteren Aufbau Ihrer Altersvorsorge nutzen.

Die Laufzeit von VL-Verträgen beträgt meistens sieben Jahre. Sie zahlen die Beiträge über sechs Jahre hinweg ein, das siebte Jahr entspricht einem Ruhejahr. Danach können Sie über das angesparte Geld verfügen. Wenn Sie von zusätzlichen staatlichen Förderungen für Ihre VL profitieren wollen, sind Sie an die Laufzeit von sieben Jahren gebunden.

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)


In der Metall- und Elektroindustrie gilt seit 1. Oktober 2006 ein Tarifvertrag über Altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL). Dieser löst den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen ab und fördert nicht mehr das Sparen allgemein (Vermögensbildung), sondern den gezielten Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge. Für eine Übergangszeit bestehen beide Formen parallel. Danach können tarifliche Leistungen nur noch zur Altersvorsorge verwendet werden.

Als Sparform kommt hier insbesondere eine Riester-Rente in Betracht, um alle Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage


Die staatliche Förderung erhalten Sie in Form einer Arbeitnehmersparzulage. Diese können Sie zur Tilgung eines Baudarlehens verwenden. Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, muss Ihr zu versteuerndes Einkommen geringer sein als 17.900 Euro im Jahr.

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent der gezahlten Beiträge einschließlich der VWL, maximal 42,3 Euro jährlich. Oder anders ausgedrückt: Die Förderung greift auf Sparraten von maximal 470 Euro jährlich. Die Voraussetzungen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage müssen erfüllt sein.

Bei Einzahlung in einen Aktienfonds erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen geringer als 20.000 Euro jährlich ist. Die Arbeitnehmersparzulage macht 20 Prozent des eingezahlten Beitrags aus und beträgt höchstens 80 Euro jährlich. Diesen Betrag erreichen Sie schon bei einer Anlage von 400 Euro im Jahr oder 33 Euro monatlich. Für Ehepartner gelten wiederum die doppelten Summen.

Der Förderbetrag wird bei Aktienfonds erst zum Ende der siebenjährigen Laufzeit ausgezahlt. Aktienfondssparpläne laufen über sechs Jahre, das siebte Jahr ist wiederum ein Ruhejahr. Um einen maximalen Steuereffekt zu erzielen, beantragen Sie die Zulage Jahr für Jahr in der Steuererklärung und stocken Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf 33 Euro monatlich auf. Dann erhalten Sie die staatliche Förderung in voller Höhe.

Wohnungsbauprämie für Bausparer


Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie haben Sie, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen geringer ist als 25.600 Euro im Jahr. Für Ehepaare kommt der doppelte Betrag zum Ansatz. Kommt die Wohnungsbauprämie für Sie zum Tragen, gehen 8,8 Prozent der eingezahlten Beiträge ohne VWL, maximal 45,06 Euro jährlich in Ihren Vertrag ein. Bezuschusst werden somit maximal Aufwendungen in Höhe von 512,- Euro jährlich.

Investmentsparplan

Bausparvertrag

Staatliche Förderung

20% auf maximal 33,33 € monatlichen Beitrag

9% auf maximal 39,17 € monatlichen Beitrag

Einkommensgrenze für staatliche Förderung

20.000 € für Singles bzw. 40.000 € für Ehepaare

17.900 € für Singles 35.800 € für Ehepaare

Förderung vom Arbeitgeber

Bis zu 40 € pro Monat

Bis zu 40 € pro Monat

Laufzeit/Zahldauer für den Anspruch auf staatliche Förderung

7 Jahre, davon werden 6 Jahre Beiträge geleistet, danach muss der Vertrag 1 Jahr ruhen

7 Jahre Laufzeit und Zahldauer

Gebühren

Ausgabeaufschläge bei Kauf der Fondsanteile (Höhe abhängig von Fonds) sowie Depotgebühr 18 – 40 € jährlich

In der Regel 1,0% (vereinzelt auch 1,6%) der Bausparsumme. Bei 100.000 € Bausparsumme somit 1.000 € Abschlussgebühr sowie etwa 15 Euro/Jahr Kontogebühr.

Auszahlung

Am Ende der Laufzeit ist der angesparte Betrag sofort frei verfügbar.

Entweder Auflösen des Bausparvertrages oder Fortführen der Einzahlungen bis zur Mindestbesparung, um Zuteilung des Bausparvertrages zu erreichen.

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 236 Bewertungen auf ProvenExpert.com