Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner

Bei den nachfolgenden Fragen zur Risikoerfassung handelt es sich um Fragen über gefahrerhebliche Umstände. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.

9%

Deckungssummen

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist in der Regel auf das Dreifache dieser Deckungssumme begrenzt.

Allgemeine Angaben (zwingend zu beantworten)

Falls ja, wird ein Ergänzungsbogen zur Auslandstätigkeit benötigt.

Falls ja, wird ein Ergänzungsbogen für die Betreuung von Profi- und Leistungssportlern benötigt.

Hierzu zählen Brustkorrekturen, Bauchdeckenplastik, Liposuktionsbehandlungen (Fettabsaugungen), Gesäß- und Reithosenplastik, Operative Komplett-Face-Liftings, Intimoperationen, nicht medizinisch indizierte bariatrische Eingriffe. Für sonstige medizinisch nicht indizierte Behandlungen gilt: Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht für Ärzte Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mit Hilfe der Aufklärungsbogen der Firmen „proCompliance“ oder „Diomed“ erfolgt. Zusätzlich gilt für Zahnmediziner: Zu beachten ist hierbei jedoch, dass lediglich Behandlungen, die für den Zahnarzt gemäß Zahnheilkundegesetz zulässig sind, durchgeführt werden dürfen. Nicht zulässige Behandlungen sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Wir empfehlen, die Zulässigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit ggf. mit der Bundeszahnärztekammer zu klären.

Niedergelassene Ärzte / Zahnärzte

Auf dieser Seite sind Angaben nur von niedergelassenen Ärzten / Zahnärzten zu leisten.

* Bitte gesonderte Risikoanalyse ausfüllen. ** Für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung bitte eine gesonderte Risikoanalyse ausfüllen.

Ihre berufliche Tätigkeit

* Bei stationären konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten bitte den Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten einreichen. Bei Outsourcing eines gesamten Krankenhausbereichs bitte den Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus einreichen.

* Bei stationären konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten bitte den Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten einreichen. Bei Outsourcing eines gesamten Krankenhausbereichs bitte den Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus einreichen.

Ihre Patientenaufklärung

Ihre angestellten Fachärzte / Zahnärzte

Angestellte Fachärzte/Zahnärzte

Angestelltes Medizinisches Fachpersonal und nichtärztliche Praxisassistenten, Ärzte in der Ausbildung ohne Facharztanerkennung, Medizinstudenten, Praktikanten (weisungsgebunden) und bis zu zwei angestellte Fachärzte – bei gleichem Fachgebiet und gleicher bzw. geringerer Tätigkeitseinstufung oder Jobsharing-Angestellte – sind prämienfrei mitversichert. Gilt nicht für Jobsharing-Partner, Kinderwunschzentren, medizinische Laboratorien und Pathologiepraxen.) Hinweis: Die prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte ist auf maximal 4 je Berufsausübungsgemeinschaft begrenzt.

Ihre Fachgebietsspezifika

Anästhesiologie

Augenheilkunde

Chirurgie/Orthopädie und Unfallchirurgie/Orthopädie

Voraussetzung ist ein umfassendes Aufklärungsgespräch inkl. Dokumentation mit Hilfe der Systeme von proCompliance und/oder Diomed

Dermatologie

Gynäkologie

Innere Medizin und Allgemeinmedizin/Allgemeinmedizin

Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie

Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie

Kinder- und Jugendmedizin:

Pathologie/Laboratoriumsmedizin (medizinische Laboratorien)

Versicherungsschutz wird nur solchen Laboratorien geboten, die keine Pränataldiagnostik, Fruchtwasseruntersuchungen usw. vornehmen.

Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zahnärzte/Fachzahnärzte für Oralchirurgie/Kieferorthopäden

In der Regel eigener Betriebshaftpflicht-Vertrag erforderlich.

Ärzte/ Zahnärzte im Dienst- oder Anstellungsverhältnis

(überwiegend angestellte Tätigkeit vorausgesetzt). Diese Seite ist nur von Ärzten / Zahnärzten im Dienst- und Anstellungsverhältnis zu bearbeiten.

Dienststellung

Ärzte/Zahnärzte ohne Dienst- und Anstellungsverhältnis

Diese Seite ist nur von Ärzten / Zahnärzten ohne Dienst- und Anstellungsverhältnis zu bearbeiten.

Ihr gewünschter Versicherungsschutz

*Bei stationären und konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten ist ein Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten auszufüllen.

*Bei stationären und konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten ist ein Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten auszufüllen.

Ärztliches Restrisiko

Ärzte/ Zahnärzte in der Ausbildung

Diese Seite ist nur von Ärzten / Zahnärzten in der Ausbildung zu bearbeiten.

1. Humanmediziner

1.a. Medizinstudent

1.b. Assistenzarzt ohne Gebietsbezeichnung – in der 1. Facharztausbildung

Ihr gewünschter Versicherungsschutz:

* Voraussetzung: Mit Ausnahme von einer notärztlichen Erstversorgung werden keine operativen Eingriffe vorgenommen. Der Versicherungsnehmer ist nicht allein als Arzt (z. B. in ein Privat- oder Belegklinik) tätig und ein Facharzt befindet sich in Rufbereitschaft.

* Voraussetzung: Mit Ausnahme von einer notärztlichen Erstversorgung werden keine operativen Eingriffe vorgenommen. Der Versicherungsnehmer ist nicht allein als Arzt (z. B. in ein Privat- oder Belegklinik) tätig und ein Facharzt befindet sich in Rufbereitschaft.

** Bei sonstigen freiberuflichen Nebentätigkeiten ist die Risikoanalyse für freiberufliche Nebentätigkeiten von Assistenzärzten in der Weiterbildung einzureichen.

2. Zahnmediziner

Deckungserweiterungen, sonstige Risiken

Vorversicherung (zwingend zu beantworten)

Bitte geben Sie alle Inanspruchnahmen an, auch laufende Verfahren die vor Gericht oder bei der Gutachterstelle im Schlichtungsverfahren offen sind. Geben Sie auch alle Fälle an, die ohne eine Zahlung (zu Ihren Gunsten) geschlossen wurden. Bitte beachten Sie: Bei einer Falschangabe ist der Versicherer zum Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung berechtigt.

Mitversicherung der Privat- Haftpflichtversicherung

Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen.

Kontaktdaten

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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