Unfallversicherung
Weshalb eine private Unfallversicherung sinnvoll ist
Es kann jeden überall treffen: Der Unfall mit dem Wagen, eine blöde Bewegung beim Sport, ein Sturz von der Leiter: der Schreck fährt uns dabei heftig durch die Glieder. Und wenn wir Pech haben, bleibt es nicht bei einem kleinen Schock oder kleinen Blessuren, die schnell wieder verheilen.
Wenn es schlecht läuft, bleibt ein gesundheitlicher Schaden zurück, der uns bis zum Rest der Tage erhalten bleibt. Wer denkt, vor allem bei der Arbeit passieren Unfälle, ist falsch gewickelt. Rund 60 Prozent solcher Unfälle geschehen in der Freizeit.
Ein Unfall kann schwere Lebenseinschnitte bedeuten. Der Verantwortungsvolle sorgt für solche Fälle mit einer privaten Unfallversicherung vor. Denn die gesetzliche Unfallversicherung (vom Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer abzuschließen) gilt nur für Unfälle bei der Arbeit und auf den Arbeitswegen. Das gleiche gilt für Kinder. Sie sind nur bei Unfällen in Kindergärten, Schulen oder Tageseinrichtungen beziehungsweise auf den Wegen dorthin und zurück zum Elternhaus gesetzlich unfallversichert.
Hausfrauen und Rentner sind dagegen – da sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen – überhaupt nicht unfallversichert. Gerade für sie ist daher eine private Vorsorge gegen dauerhafte Unfallfolgeschäden sinnvoll. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfiehlt sich im Grunde für jeden, da die Versicherung sowohl bei Unfällen in der Berufs- und Freizeit leistet. Im Falle eines Berufsunfalles erhält der Versicherte somit zwei Zahlungen.
Unfallversicherung liefert Geld für Wohnungsumbau oder teure Therapien
Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn der Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleidet. Er wird angenommen, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen. Die Unfallpolice soll in diesen Fällen vor allem das nötige Geld liefern, um den Lohnausfall zu kompensieren und einen eventuellen Umbau der Wohnung oder des Wagens zu finanzieren. Bezahlen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger beispielsweise keine zusätzlichen Therapien, kann das Geld aus der Unfallversicherung auch hier weiterhelfen.
Nicht jeder Unfallschaden wiegt gleich schwer und ist deshalb gleich viel wert. Die Kapitalzahlung beim privaten Unfallschutz wird nach einer sogenannten Gliedertaxe berechnet. Das klingt makaber, gewährleistet aber eine einheitliche Auszahlungspraxis. Büßen Sie beispielsweise bei einem Unfall im Privatbereich einen Daumen ein, bekommen Sie 20 Prozent der vereinbarten Invaliditätssumme. Ein Bein ist 70 Prozent der Invaliditätssumme wert.
Eine Unfallversicherung kann nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für Angehörige wie die Partnerin oder die Kinder abgeschlossen werden. Viele Versicherer haben jedoch Altersgrenzen eingeführt. Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Spezielle Seniorentarife mit besonderen Leistungen bieten Schutz über diese Altersgrenzen hinweg.
Was die Leistungen der Unfallversicherung sind
Während der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur Unfälle absichert, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten ereignen, deckt die private Unfallversicherung sowohl Berufs- als auch Freizeitunfälle ab.
Kommt es zu einem dauerhaften Personenschaden, leistet die private UV entsprechend der Unfallverletzung eine einmalige Kapitalzahlung. Die Kapitalzahlung richtet sich nach einer Gliedertaxe. In der Gliedertaxe sind für sämtliche Körperteile und Sinnesorgane prozentuale Invaliditätsgrade aufgeführt. Die Höhe der ausbezahlten Versicherungssumme hängt stets von deren Höhe, der Anzahl und dem Grad der Gesundheitsbeschädigung des Versicherten ab sowie ob eine Progression vereinbart wurde.
Invaliditätsgrad
Die Schwere einer dauerhaften, unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung und somit die Höhe der Entschädigungssumme wird bei der privaten Unfallversicherung anhand des Invaliditätsgrads bemessen. Dabei geht es um die prozentuale Funktionsminderung oder den vollständigen Verlust von Körperteilen und Sinnesorganen. In der Gliedertaxe ist für jedes Körperteil und jedes Sinnesorgan ein bestimmter Invaliditätsgrad aufgeführt. Stellt ein Arzt nach einer bestimmten Frist – meist liegt diese Frist zwischen 12 und 15 Monaten, je nach Versicherungsanbieter – einen dauerhaften Personenschaden fest, der aus einem Unfall resultiert, erhält der Versicherte entsprechend der körperlichen Funktionsunfähigkeit eine bestimmte Kapitalzahlung.
Beispiel:
Die Standard-Gliedertaxe weist für einen großen Zeh einen Invaliditätsgrad von 5 % aus. Wurde die Versicherungssumme auf 500.000 Euro festgelegt, erhält der Versicherungsnehmer beim Verlust seines großen Zehs eine Entschädigung von 25.000 Euro. Hat er nicht nur einen großen Zeh, sondern auch einen weiteren Zeh (Invaliditätsgrad 2%) verloren, erhält der Versicherte 7 Prozent der Versicherungssumme.
Normalerweise dauert es einige Zeit, bis die Hauptleistungen seitens der Unfallversicherung erfolgen. Das hat zwei Gründe. Die Versicherung wartet in der Regel ab, wie die Heilungsprozesse verlaufen. Erst wenn diese abgeschlossen sind, ist eine Einschätzung des tatsächlichen dauerhaften Personschadens und Invaliditätsgrades machbar. Letzterer bestimmt die Höhe der Auszahlungssumme. Stirbt der Versicherungsnehmer binnen eines Jahres nach dem Unfall, zahlt die Versicherung den Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung aus. Davon unberührt sind weitere Leistungen der Versicherung, wie beispielsweise das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, aber auch Bergungskosten oder die finanzielle Übernahme von Reha-Maßnahmen.
Unfallrente
Es besteht die Möglichkeit, eine Unfallrente in die Versicherung zu integrieren. Liegt sodann ein Invaliditätsgrad von 50 % vor, leistet die Assekuranz die vereinbarte Rentenzahlung zusätzlich zur üblichen Einmalzahlung.
Zudem besteht die Option, eine Progression bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Dadurch erhöht sich im Versicherungsfall die ausbezahlte Versicherungssumme – ja nach Progressionstarif. Eine Erhöhung der Invaliditätsleistung ist auch auf diese Weise möglich. Die erhöhte Versicherungssumme kann sodann z.B. für Pflegekosten genutzt werden.
Progression
Wenn die Gliedertaxe beispielsweise für einen Daumen einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent aufweist und eine Versicherungssumme von 200.000 Euro und keine Progression vereinbarte wurde, erhält der Versicherte 40.000 Euro. Der volle Betrag wird jedoch nur ausgezahlt, wenn ein Daumen zu 100 Prozent funktionsunfähig ist.
Sollte beispielsweise ein Daumen teilweise funktionsunfähig sein oder Aussicht auf Besserung bestehen, bezahlt die Versicherung in der Regel einen geringeren Prozentsatz, beispielsweise nicht 20, sondern nur 15 Prozent der Versicherungssumme.
Wenn keine Verbesserung der Funktionsfähigkeit bzw. eine vollständige Funktionsunfähigkeit eintritt, werden dem Kunden die restlichen 5 Prozent ausbezahlt. Der genaue Grad der körperlichen Beeinträchtigung muss nach einer bestimmten Frist (meist zwölf Monate nach Unfallgeschehen) von einem Arzt festgestellt werden.
Um die ausbezahlte Versicherungssumme zu erhöhen, kann der Versicherungsnehmer meist aus verschiedenen Progressionsstaffeln wählen, zum Beispiel aus 225, 350 oder 500 Prozent. Diese Staffeln sind meist unterteilt in drei Progressionsstufen von 0 bis 25 Prozent, von 26 bis 50 Prozent und von 51 bis 100 Prozent Invalidität. Jeder Stufe wird ein bestimmter Faktor zugeordnet, um den sich die Auszahlungssumme erhöht. Je höher die Progressionsstaffel und Progressionsstufe, desto größer ist der Faktor und somit die auszubezahlende Versicherungssumme.
Beispielhafte Progressionsstaffel mit 225% (Faktor 1, 2 und 3 für die drei Progressionstufen):
Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % | Leistungen in % der Versicherungssumme | Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % | Leistungen in % der Versicherungssumme | Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % | Leistungen in % der Versicherungssumme |
---|---|---|---|---|---|
25 | 25 | 50 | 75 | 75 | 150 |
26 | 27 | 51 | 78 | 76 | 153 |
27 | 29 | 52 | 81 | 77 | 156 |
28 | 31 | 53 | 84 | 78 | 159 |
29 | 33 | 54 | 87 | 79 | 162 |
30 | 35 | 55 | 90 | 80 | 165 |
Wann nicht die Unfallversicherung leistet
Einige Risikosportarten und gefährliche Berufe werden häufig von den Versicherern beim Abschluss einer Unfallversicherung ausgeschlossen. Hier ist es wichtig, die Bedingungen der einzelnen Anbieter genau zu prüfen (Ausschlüsse). Während eine Gesellschaft ein Risiko kategorisch ausschließt, kann die gleiche Sportart oder derselbe Beruf bei einer anderen Versicherung kein Problem darstellen.
Vor allem Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Paragliding und Pilotentätigkeiten sind häufig ausgenommen. Ähnliches gilt für Auto-Rennfahrer. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Berufstaucher oder Sprengmeister werden oftmals nicht versichert. Es gibt jedoch auch Versicherer, die unfallgefährdete Freizeitaktivitäten und Berufstätigkeiten (Risikoaktivitäten) gegen einen Risikoaufschlag versichern.
Geschehen Unfälle während einer Bewusstseins- oder Geistesstörung des Versicherten, gilt der private Unfallschutz meisten auch nicht. Beispielfälle sind Epileptische Anfälle, Drogen- und Alkoholmissbrauch. Auch Verbrecher haben schlechte Unfallschutz-Karten. Kommt es bei einer Straftat zu einem Unfall, haftet die Versicherung nicht.
Aber auch einige äußere Faktoren führen zum Versicherungsausfall. Genannt seien in diesem Zusammenhang Kriegsereignisse und nukleare Unfallschäden.
Ausschlüsse
Da bestimmte Fälle ein zu hohes Kostenrisiko beinhalten, können Versicherungen nicht sämtliche Risiken abdecken. Deshalb formuliert jede Assekuranz im Versicherungsvertrag Ausschlüsse. Folgende Fälle und Kosten werden in der Regel durch eine einfache private Unfallversicherung nicht abgedeckt:
- Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z.B. Rückenschmerzen durch ständiges Sitzen, Herzinfarkt, Schlaganfall; letztere Risiken können durch eine sogenannte Dread-Disease-Versicherung versichert werden)
- Heilbehandlungskosten
- Rehabilitationskosten
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
- Unfälle die direkt oder indirekt nach Kriegsereignissen verursacht werden
- Unfälle von Luftfahrzeugführern; Besatzungs- und Hilfspersonal, die berufsbedingt fliegen müssen (hierfür gibt es eine spezielle Luftfahrt-Unfallversicherung)
- Fahrer, Beifahrer und Insassen eines Motorfahrzeuges, das bei einer wettbewerblichen Fahrveranstaltung oder einer Übungsfahrt teilnimmt, bei der es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht (hierfür gibt es spezielle Motorradsport-Unfallversicherungen)
- Krankhafte, psychologische Störungen (auch wenn sie unfallbedingt sind)
Die Unfallversicherung versichert nur dauerhafte Personenschäden, die durch Unfälle bedingt sind. Die finanzielle Entschädigung richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Grad der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad).
Welche Versicherungssumme sinnvoll ist
Kein Unfall gleicht dem anderen. Es ist schwer, im Vorfeld die angemessene Versicherungssumme für die private Unfallversicherung festzulegen. Die Versicherungssummen müssen in jedem Fall an die individuelle Lebenssituation und möglichen Versorgungslücken angepasst sein. Eine Annäherung an den Betrag kann diese Faustregel geben: Wenn der Hauptverdiener einer Familie eine Unfallversicherung abschließt, sollte er ...
mit 30 Jahren das Sechsfache seines Bruttolohns
mit 40 Jahren das Fünffache seines Bruttolohns und
mit 50 Jahren das Vierfache seines Bruttolohns
versichern. Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer mit steigendem Alter auch mehr verdient. Als Mindestsumme gelten 100.000 Euro. Eine Unfallversicherung für Kinder sollte eine Versicherungssumme von mindestens 150.000 Euro beinhalten.
Um Risiken bzw. Versorgungskosten (z.B. Pflege, Wohnungsumbau), die im gehobenen Alter entstehen können, finanziell abzusichern, besteht oftmals die Möglichkeit, eine dynamisch gestaltete Versicherungssumme zu wählen. Dabei wächst die Versicherungssumme oder Unfallrente nach einem Unfall jährlich um einen festen Prozentsatz. Gleichzeitig sind jedoch höhere Beiträge zu entrichten. Prüfen Sie, ob diese Variante für Sie sinnvoll ist. Um die auszubezahlende Versicherungssumme zu erhöhen, kann auch eine Progression vereinbart werden.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Die entscheidende Leistung der privaten Unfallversicherung ist die vereinbarte Invaliditätssumme. Sie sollte hoch genug gewählt sein, damit im Fall der Fälle auch alle notwendigen Ausgaben gedeckt werden können. Darüber hinaus können Sie weitere zusätzliche finanzielle Maßnahmen vereinbaren.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Erweiterungsmöglichkeiten vorstellen:
- Unfalltod
- Kosmetische Operationen
- Reha-Maßnahmen
- Bergung
- Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld
- Unfallrente
- Rooming-In
- Übergangsleistung
- Promillegrenze
- Großzügige Meldefristen
- Infektionen
Um die Hinterbliebenen abzusichern, bietet sich der Baustein Todesfallleistung an. Stirbt der Versicherte infolge eines Unfalls an seinen Verletzungen, zahlt die Assekuranz bei entsprechendem Leistungsabschluss eine vertraglich definierte Summe. Eine Todesfallleistung kann zudem sinnvoll sein, um von der Versicherung nach einem tödlichen Unfall einen schnellen Vorschuss für ausstehende Zahlungen zu erhalten.
Nach Unfällen mit Personenschäden können kosmetische Operationen notwendig sein, wenn das Aussehen des Versicherten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Kosmetische Operationen bezeichnen ärztliche Behandlungen, bei denen die Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes durch operative Eingriffe korrigiert wird. Die kosmetischen Operationen werden durch die private Unfallversicherung nicht in uneingeschränkter Höhe übernommen. Die Versicherer sind lediglich bis zu einer bestimmten Versicherungssumme zur Kostenübernahme verpflichtet. Und dies nur in Fällen, in denen niemand Drittes wie etwa der Unfallverursacher in die Haftung genommen werden kann. Aufschluss über die Höhe der Versicherungssumme gibt der Versicherungsschein. Die kosmetischen Operationen werden bei Erwachsenen übernommen, wenn sie innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt werden. Bei Minderjährigen müssen die Eingriffe erfolgen, bevor Versicherte das 21. Lebensjahr vollendet haben. Übernommen werden neben den Operationen auch sonstige mit der Operation verbundene Kosten sowie Arzthonorare. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung für Zahnersatzkosten aufkommt.
Sind langwierige Kuren für den Genesungsprozess sinnvoll und angeraten, kann eine Ausweitung der Police auf diesen Bereich ebenfalls zur Kostenübernahme führen (in Höhe einer vertraglich vereinbarten Kurkostenbeihilfe).
Im Zusammenhang mit einem Unfall sind häufig Rettungsmaßnahmen erforderlich, in deren Verlauf verletzte oder verstorbene Personen gesucht und geborgen werden. Die Aufwendungen für solche Maßnahmen gehören in den Bereich der Bergungskosten und werden in der Regel von der privaten Unfallversicherung mit abgedeckt.
Unter den Begriff Bergungskosten, fallen nicht nur die Kosten für die Rettungsdienste. Auch ein Suchhunde-Einsatz (Suchkosten), die Kosten für den Transport ins Krankenhaus sowie ein notwendiger Krankenhauswechsel werden normalerweise von der privaten Unfallversicherung bezahlt. Die maximale Höhe der Leistungen kann – je nach Anbieter – unterschiedlich ausfallen. Die finanziellen Obergrenzen für die Übernahme der Bergungskosten werden im Versicherungsschein aufgeführt.
Ist ein Krankenhaustagegeld eingeschlossen, erhalten Sie für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, die vereinbarte Summe. Diese Zahlung wird in Kombination mit dem sogenannten Genesungsgeld geleistet. Dieses wird nach einem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, die Sie im Krankenhaus verbringen mussten und für die Sie das Krankenhaustagegeld erhalten haben.
Eine zusätzliche Unfallrente wird lebenslang bezahlt, solange der entsprechende Invaliditätsgrad gegeben ist. Meist muss dafür ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent vorliegen. Die Unfall-Police sollte keine zeitlichen und räumlichen Schranken beinhalten.
Für Eltern ist Rooming-In interessant. Muss Ihr Kind nach einem Unfall im Krankenhaus bleiben und Sie wollen auch dort übernachten, zahlt die Versicherung einen Zuschuss der Übernachtungskosten (evtl. gar die ganzen Kosten – je nach Anbieter).
Die Übergangsentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Unfallversicherung, die gezahlt wird, wenn Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit der Versicherten nach dem Unfallzeitpunkt noch immer bestehen. Bedingung für die Erbringung der Leistung ist eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Betroffenen in einem Umfang von mindestens 50 Prozent und seit wenigstens sechs Monaten. Kalkuliert wird dieser Zeitraum ab dem Unfalltag. Zudem muss diese unfallbedingte Beeinträchtigung ohne Unterbrechung bestehen. Die Übergangsleistung ist dazu gedacht, Schwerverletzte zu unterstützen, sofern beispielsweise Heilbehandlungen erforderlich sind, um den Zustand der Versicherten zu verbessern. Welche weiteren Einsatzzwecke durch die Übergangsentschädigung übernommen werden, muss den Versicherungsverträgen entnommen werden.
Schon beim Abschluss des Vertrages lohnt es sich für Versicherte, diesem Punkt Aufmerksamkeit zu widmen, um für alle Eventualitäten vorzusorgen und einen passenden Versicherungsschutz mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme zu vereinbaren.
Problematisch kann auch ein vereinbarter Leistungsausschluss bei Alkoholgenuss darstellen. Manchmal besteht die Möglichkeit eine Toleranzgrenze (Promillegrenze) in den Vertrag aufzunehmen. Prüfen Sie diese Option, denn so können Sie bei Gelegenheit unbeschwert ein gutes Glas Wein oder ein kühles Bier trinken, ohne Gefahr zu laufen, Ihren Versicherungsschutz einzubüßen.
Als Meldefrist wird die Zeitspanne bezeichnet, die sich von dem Moment des Bekanntwerdens eines Schadens und der spätesten zulässigen Mitteilung an die Versicherung erstreckt. Zwar kann bei Nichteinhaltung der Frist dennoch ein Anspruch vorliegen. Jedoch können rückwirkende Leistungen ausgeschlossen sein.
Bei den meisten privaten Unfallversicherungen ist der Versicherte dazu verpflichtet unverzüglich den Eintritt eines Unfallereignisses, der einen Anspruch auf Versicherungsleistungen zur Folge haben könnte, zu melden und einen Arzt aufzusuchen. Die genauen Vorgaben zur Meldefrist sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Viele infektionsbedingte Erkrankungen sind durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der privaten Unfallversicherung bereits abgedeckt. Wenn aus der Krankheitsbiografie, der Natur oder dem Befund der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut (es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein) oder durch das Einspritzen von infektiösen Mitteln in Nase, Auge oder Mund in den Körper des Versicherungsnehmers gelangt sind, dann erbringt eine Privatunfallversicherung meist Versicherungsleistungen. Ein Zeckenbiss durchtrennt beispielsweise die äußerste Hautschicht. Kommt es infolgedessen zu einer Gesundheitsschädigung (z.B. FSME oder Borreliose) greift der Versicherungsschutz. Zudem sind folgende Infektionen meistens versichert:
- Schlafkrankheit
- Fleck- und Gelbfieber
- Malaria
- Tetanus
- Tularämie
Kommt es in Folge einer Schutzimpfung zu einer Infektion, greift ebenfalls der Versicherungsschutz. Todesfall- und Invaliditätsleistungen, wie z.B. eine monatliche Unfallrente bei 50-prozentiger Invalidität, werden auch erbracht, wenn der Todesfall oder die Invalidität durch eine Infektion zustande gekommen ist. Durch eine zusätzliche Infektionsklausel, kann der Versicherungsschutz bezüglich Infektionen erweitert werden. Welche Infektionen als Unfälle ausgeschlossen sind und welche Versicherungsleistungen im Falle einer infektionsbedingten Invalidität erbracht werden, muss im Einzelnen den Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Bei der privaten Unfallversicherung kann in der Regel eine dynamische Versicherungssumme festlegen werden. Das bedeutet, dass sie jährlich um einen festgelegten Prozentsatz ansteigt. Mit dieser Methode soll dem wahrscheinlich im Verlauf der Vertragslaufzeit steigenden Absicherungsbedarf entsprochen werden. Die Versicherungssumme wächst gewissermaßen mit dem steigenden Lebensstandard mit.
Mit wachsender Deckungssumme steigen aber auch die Beiträge. Bei Einschluss einer solchen Dynamik wird die Versicherungssumme jedes Jahr automatisch angepasst. Der Dynamik kann innerhalb von sechs Wochen nach jeder Erhöhung widersprechen. Dies kann nötig sein, wenn eine Diskrepanz zwischen Dynamik und realem Versicherungsschutzbedarf besteht. Wird die Dynamik zweimal hintereinander abgelehnt, ist die dynamische Anpassung in der Regel automatisch für die Restlaufzeit beendet.
Wie Sie den Beitrag beeinflussen können
Neben der Höhe der Versicherungssumme und den gewählten zusätzlichen Optionen spielt die Einteilung des Versicherungsnehmers seitens der Versicherung in verschiedene Berufsklassen eine wichtige Rolle. Hier wägt das Unternehmen das Risiko ab, wie wahrscheinlich eine Unfallschadensregulierung ist.
Die niedrigste Klasse ist die Gefahrenklasse A. Zu ihr gehören etwa Kaufmänner oder Verwaltungsangestellte. In der Klasse B finden sich Personen mit handwerklichen Berufen. Die Gruppe K stellen Kinder.
Im Normalfall dient die private Unfallversicherung nur der Vorsorge. Wenn Sie gesund bleiben, bekommen Sie auch kein Geld ausbezahlt. Es besteht die Möglichkeit einen Vertrag mit Beitragsrückgewähr (UBR) abzuschließen.
Wie die Unfallversicherung steuerlich behandelt wird
Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen durch die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft ist. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann in diesem Bereich Kosten in Höhe von bis zu 1.900 Euro pro Jahr absetzen. Für Freiberufler und Selbstständige liegt der Betrag derzeit bei 2.800 Euro jährlich.
In den Beiträgen ist die Versicherungssteuer enthalten. Sie wird direkt vom Versicherer abgeführt und ist in den Beitragsrechnungen enthalten. Derzeit beträgt die Versicherungssteuer für die private Unfallversicherung 19 Prozent.
Kapitalleistungen aus der Privaten Unfallversicherung zählen nicht zu den im Einkommensteuergesetz genannten Einkunftsarten und sind daher steuerfrei.
Leistungen aus der Unfallrente unterliegen, anders als die Auszahlung einer Kapitalsumme, der Steuerpflicht. Entscheidend bei der Frage nach der Besteuerung der privaten Unfallrente stellt die Dauer des Leistungsbezuges dar. So greift für den Fall der lebenslangen Bezugsdauer der § 22 EStG, welcher sich in der Regelung der Berechnungshöhe vom § 55 der EStDV (Einkommenssteuerdurchführungsverordnung) unterscheidet. Letzterer wiederum regelt die Besteuerung bei einer begrenzten Bezugsdauer der Unfallrente. Nicht wenige private Unfallversicherer schließen Unfallrenten mit begrenzter Dauer, zum Beispiel bis zum Eintritt ins Rentenalter, ab.
Was Sie im Schadenfall bedenken sollten
Nach einem Unfall hat der Kunde eine sogenannte Mitwirkungspflicht, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet etwa, dass er unverzüglich einen Arzt konsultiert und auch die Versicherung über den Vorfall informiert. Im Zweifel kontaktieren Sie die Versicherung lieber einmal zu viel als zu wenig. Zudem müssen Versicherte den Behandlungsmaßnahmen des Arztes Folge leisten.
Normalerweise verschickt der Versicherer nach der Meldung in den folgenden Tagen einen Unfallbogen. Füllen Sie diesen wahrheitsgetreu aus und schicken Sie ihn an den Versicherer zurück – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Der Bogen dient der Gesellschaft als erste Einschätzung des Unfalls. Die Versicherung kann eine Untersuchung durch einen weiteren Arzt veranlassen. Diese Kosten übernimmt jedoch dann der Versicherer.
Bei Unfällen mit Todesfolge muss die Versicherung in der Regel binnen 24 Stunden in Kenntnis gesetzt werden. Die Nachricht kann eine Person aus dem nahen Umfeld des Versicherten übermitteln.
Vor allem ein Grund verzögert eine rasche Auszahlung von Versicherungsleistungen (Kapitalzahlung). Die volle Invaliditätsleistung erbringt die Assekuranz erst nach Abschluss des Heilverfahrens. Denn erst dann ist oftmals eine realistische Einschätzung des künftigen Invaliditätsgrades möglich. Dies kann Monate, unter Umständen sogar Jahre dauern.
Damit der Versicherte und die Angehörigen, die durch den Unfall gestiegenen Belastungen nicht über einen solch großen Zeitrahmen allein tragen müssen, wird meist nach 12 bis 15 Monaten der Invaliditätsgrad anhand einer Gliedertaxe festgelegt. Die sich daraus ergebende Versicherungssumme zahlt der Versicherer in der Regel dann als Teilsumme aus.
Die über die normalen Leistungen der Unfallversicherung hinaus vereinbarten Bausteine wie zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld oder die Zahlung von Reha-Maßnahmen sind davon ausgenommen. Sie muss die Versicherung innerhalb eines Monats anerkennen und daraufhin binnen zwei Wochen zahlen.
Worüber Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten
Bei Heirat und Kindern:
Die Unfallversicherung kann sowohl eine versicherte Person als auch – im Fall einer Todesfallleistung – einen Kreis Bezugsberechtigter einschließen (zum Beispiel wenn eine Todesfallleistung vereinbart wurde). Daher sollte bei Zuwachs in der Familie der Leistungsumfang der Unfallversicherung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden (Familienunfallversicherung).
Bei Kriegsdienst:
Sind Sie als Angehöriger der Bundeswehr an Kriegseinsätzen beteiligt, müssen Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Für die Einsatzdauer ruht die Police. Die Gesellschaft übernimmt für versicherungsrelevante auftretende Unfälle oder den Todesfall keine Leistungen. Neben den Einsatz in Krisengebieten gibt diverse Ausschlüsse, die es vorab zu prüfen gilt.
Bei Berufswechsel oder Arbeitswechsel:
Die Unfallversicherung teilt die Kunden bei ihrer Risikoanalyse in verschiedene Berufsgruppen ein. Kategorien sind unter anderem körperlich anstrengende und handwerkliche Berufe, nicht körperlich anstrengende Arbeitssparten (etwa Bürotätigkeiten), Hausfrauen, Studenten und Rentner oder Kinder. Bei einem Berufswechsel können Sie leicht in eine andere Kategorie eingestuft werden. Das kann Auswirkungen auf den Versicherungsumfang und die Beiträge haben. Daher müssen Sie der Assekuranz berufliche Veränderungen mitteilen.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Unfallversicherung zu beachten ist
Die meisten Unfallversicherungen können in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Verträge mit Laufzeiten von vier oder mehr Jahren, können frühestens nach dem dritten Versicherungsjahr gekündigt werden. Zudem können Sie kündigen, wenn der Versicherer nach einem Unfall Schadensleistungen erbracht hat. Hier haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, Sie können entweder fristlos oder zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Wir empfehlen Ihnen erst zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen, da Ihr Versicherer ein Anrecht auf Zahlung der vollen Jahresprämie hat und Sie diesen Betrag sonst ohne Leistungsanspruch seitens des Versicherers bezahlen würden. Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zahlung der Leistungen beim Versicherer vorliegen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht gilt auch, wenn gegen den Versicherer Klage auf Zahlung einer Leistung erhoben wurde. Auch bei Beitragserhöhungen können Sie außer der Reihe kündigen – jedoch nur dann, wenn der Versicherer gleichzeitig keine Erweiterung des Leistungsumfanges vornimmt.
Beachten Sie bei einem Wechsel aber die Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Police. So vermeiden Sie Doppelversicherungen oder Versicherungslücken. Wenn Sie diese kündigen, schicken Sie das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann erhalten Sie vom Versicherer automatisch die Eingangsbestätigung zurückgesandt.