Steuern und Abgaben bei Berufsunfähigkeit

Sie sind ständig müde, der Rücken schmerzt oder Sie leiden unter den Folgen eines Unfalls und können Ihren Beruf deswegen nicht mehr ausüben? Dann geht es Ihnen wie unzähligen anderen Arbeitnehmern auch, denn die Berufsunfähigkeit hat viele Gründe und kann jeden treffen. Der Krankheitsprozess kann schleichend verlaufen oder Sie von heute auf morgen aus dem Berufsleben katapultieren. Wer für solche Fälle nicht frühzeitig vorgesorgt hat, wird mit erheblichen finanziellen Einbußen konfrontiert.
Hier bietet der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice für jeden Arbeitnehmer eine sinnvolle Art der Absicherung. Tritt der Schadensfall ein, wird eine zuvor vertraglich festgelegte Rente ausgezahlt, die auch der Zahlung von Steuern und Abgaben unterliegt. Während es von verschiedenen Faktoren abhängt, ob die Berufsunfähigkeitsrente besteuert wird oder nicht, kommt um die Sozialversicherungsbeiträge hingegen kein Versicherungsnehmer herum.

Brutto nicht gleich Netto


Nichts im Leben ist umsonst, also hat der Fiskus auch auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein Auge und Sozialbeiträge werden ebenfalls fällig. Brutto ist also auch hier nicht gleich netto! Als Einkommen ist die private Berufsunfähigkeitsrente nämlich steuerpflichtig und meist werden auch Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse erhoben.

Allerdings müssen Betroffene nur für den Ertragsanteil, dessen Höhe von der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung abhängt, eine Steuer zahlen. Wer im Alter von 42 Jahren berufsunfähig wird und in seiner Police eine Vertragslaufzeit bis zum Eintritt in das reguläre Rentenalter mit 67 Jahren festgelegt hat, muss beispielsweise 26 Prozent der Rente versteuern. Das heißt, es zahlen in der Regel nur die Betroffenen Steuern, die in ihrer Police eine sehr hohe Rente festgelegt haben, schon in jungen Jahren berufsunfähig werden oder zusätzliche Einkünfte haben, die der Steuerpflicht unterliegen. 

Wer wann was zahlen muss, ist jedoch auch noch von weiteren Faktoren wie etwa einem gleichzeitigen Bezug einer Erwerbsminderungsrente abhängig.

Versicherungsnehmer, die eine bedarfsgerechte Rentenhöhe festlegen möchten, sollten also einen entsprechend guten Gesamtüberblick über die zu erwartenden Abzüge haben. Das ist für den Laien aber nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen, sodass sicherheitshalber ein Versicherungsfachmann zurate gezogen werden sollte.

Welche Abzüge auf Versicherte zukommen


Bei gesetzlicher Versicherung gibt es im Falle einer Berufsunfähigkeit zwei Möglichkeiten. Wer nur eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. In diesem Fall sind Krankenversicherungsbeiträge auf alle Arten von Einkünften wie etwa Mieten, Zinsen oder eben die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu leisten. Die Abgaben erfolgen bis zur jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und das mit vollem Beitragssatz, also unter Berücksichtigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag.
Zu zahlen sind 14 Prozent des Rentenbetrages und der Zusatzbeitrag der jeweils gewählten Krankenkasse, der bei durchschnittlich 0,9 Prozent liegt, sowie 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung und 3,3 Prozent für kinderlose Versicherte. Das heißt, wer beispielsweise 1.500 Euro Rente ausgezahlt bekommt, hat nach diesen Abzügen am Ende noch 1.231 Euro übrig.

Beziehen Sie jedoch zeitgleich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Krankenversicherung für Rentner wechseln. In diesem Fall werden die Abzüge von der meist niedrigeren Erwerbsminderungsrente abgeführt, während die private Berufsunfähigkeitsrente unangetastet bleibt. Darüber hinaus übernimmt die Rentenkasse die Hälfte der Krankenkassenbeiträge.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufsunfähigkeitsrente zum Erhalt Ihres Lebensstandards überhaupt reicht, können Sie die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, sofern Ihre Police eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet.

Besteuerung von Schichtmodell abhängig


Die Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente hängt vor allem von der sogenannten „Schicht“ nach dem Alterseinkünftegesetz, in der die Police abgeschlossen wurde, ab. Das Schichtmodell bietet drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Berufsunfähigkeitsversicherungen in Schicht 1 (Rürup)
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen in Schicht 2 (bAV)
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen in Schicht 3 (ungefördert)

Die erste Schicht umfasst eine Basisberufsunfähigkeitsrente, die mit einer Basis- oder Rürup-Rente kombiniert ist. Hier können Sie in der Phase der Beitragszahlungen aktuell 90 Prozent der Beiträge Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen. Im Leistungsfall, also in der Auszahlungsphase, müssen sie dafür aber Steuern auf Ihre Versicherung zahlen. Wie viel Sie zu zahlen haben, kommt auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns an. Aktuell liegt der zu versteuernde Anteil bei 82 Prozent.

In der zweiten Schicht geht es um eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente, die beispielsweise als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in eine Direktversicherung integriert ist. Hier fließen die Beiträge in der Zahlungsphase aus dem Bruttoeinkommen ein und sind damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Das hört sich zunächst gut an, doch auch diese Medaille hat eine Kehrseite. In der Phase des Leistungsbezuges müssen gesetzlich Krankenversicherte die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Auch die Steuer auf die gesamte Berufsunfähigkeitsrente fällt in voller Höhe an.

Die für die meisten Versicherungsnehmer sinnvollste Variante der Besteuerung ergibt sich aus der dritten Schicht. Die Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente können hierbei in der Phase der Beitragszahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt aber nur für den Fall, dass die vertraglich festgelegte Laufzeit bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters von 67 Jahren reicht, was aber ohnehin von Experten so empfohlen wird. Da diese private Berufsunfähigkeitsversicherung wie Kranken- und Pflegeversicherungen auch unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fällt, sind die Freibeträge allerdings begrenzt. Für Angestellte liegt der jährliche Freibetrag, der aber oftmals schon durch die steuerlich abgesetzten Kranken- und Pflegeversicherungen fast oder vollständig ausgeschöpft ist, bei 1.900 Euro. Für Selbstständige und Freiberufler liegt der Freibetrag bei 2.800 Euro, da diese ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche zahlen.

Mit dem richtigen Know-how lassen sich aber in vielen Fällen dennoch steuerliche Vorteile für die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung erwirtschaften. Zahlt der Versicherungsnehmer beispielsweise seine Krankenversicherungsbeiträge für zwei Jahre im Voraus, wirken sich in der beitragsfreien Phase andere Vorsorgeaufwendungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich wieder positiv aus. Die richtigen Ratschläge erhalten Sie auch an dieser Stelle wieder vom Versicherungsexperten, der sich mit allen Möglichkeiten zur Nutzung steuerlicher Vorteile bestens auskennt.

Besser den Experten fragen


Die Frage nach der Besteuerung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ist ein sehr komplexes Thema und sollte schon beim Abschluss einer Police geklärt werden, damit Sie im Leistungsfall weiterhin von Ihrem Geld gut leben können. Steuern und Sozialabgaben können die Rente bei falscher Kalkulation erheblich mindern. Neben der sogenannten „Schicht“ nach dem Alterseinkünftegesetz, in der die Police abgeschlossen wird, spielt auch die Art der Krankenversicherung eine wichtige Rolle, um spätere Steuerzahlungen und Krankenversicherungsbeiträge zu berechnen. Ein falsches Versicherungsmodell kann für den Berufsunfähigen fatale finanzielle Folgen haben und damit seine Lebensqualität empfindlich einschränken. Wenn sie dem vorbeugen möchten, nutzen Sie die Erfahrungen eines kompetenten Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen, der Sie bei allen Fragen und Berechnungen rund um Ihre Berufsunfähigkeitspolice mit seinem Know-how unterstützt.

Kostenfreies Angebot zu Berufsunfähigkeitsversicherung


Sie haben bisher noch keinen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit? Dann sollten Sie umso mehr heute als Morgen handeln und jetzt Ihr kostenfreies Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern.

Oder besitzen Sie bereits einen Versicherungsvertrag, sind aber unsicher, ob zum Beispiel die Versicherungsbedingungen wirklich gut sind? Dann können Sie jetzt eine fachlich fundierte Zweit-Meinung einholen.

20%

Ihr gewünschter Versicherungsschutz

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

CAPTCHA image

Ihre Eingabe hilft SPAM zu vermeiden. Vielen Dank.

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 244 Bewertungen auf ProvenExpert.com