Sie möchten Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand halten können, wissen aber nicht, wo Sie bisher mit Ihrer Altersvorsorge stehen oder wie Sie am lukrativsten fürs Alter vorsorgen können?
Weshalb Sie meine Beratung zur Altersvorsorge für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker benötigen!
Viel zu oft wird nur irgendeine Altersvorsorge abgeschlossen ohne die auf Ihre individuelle Situation und auf Ihre Anforderungen an die Altersversorgung einzugehen. Dabei ist es entscheidend zuerst die richtigen Fragen zu stellen!

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Weshalb Ärzte, Zahnärzte und Apotheker eine private Altersversorgung benötigen
1) Versorgungswerke leiden unter langer Niedrigzinsphase
Angehörige eines Versorgungswerkes schätzen ihre Versorgungssituation im Ruhestand oftmals deutlich zu positiv ein. Diese Fehleinschätzung beruht unter anderem darauf, dass die Versorgungswerke der Deutschen Rentenversicherung deutlich überlegen waren. Zwar stehen sie auch heute noch im direkten Vergleich besser da, allerdings lässt das niedrige Zinsumfeld die Renditen der Versorgungswerke seit Jahren sinken.
So titelte bereits die Zeitschrift Capital in der Ausgabe 10/2012:
„Versorgungswerke – Das Zinstief erschüttert die berufsständischen Rentenkassen in Ihren Grundfesten. Vielen Ärzten, Anwälten oder Apothekern werden im Alter die Leistungen drastisch gekürzt. Obwohl so manche Einrichtung vor dem Kollaps steht, schweigt die Branche die prekäre Lage einfach tot.“
Die obige Schlagzeile aus der Capital liegt bereits sieben Jahre zurück. Seitdem sind die Zinsen noch immer nicht gestiegen, sondern noch weiter gesunken. Die Lage der Versorgungswerke hat sich somit keinesfalls verbessert. Im Gegenteil, je länger die Zinsen noch auf diesem niedrigen Niveau verbleiben, umso gravierender werden sich die Auswirkungen, gerade für die jüngere Generation zeigen.
Was viele nicht wissen:
Ein Versorgungswerk funktioniert nicht nach dem Umlageverfahren wie die Gesetzliche Rentenversicherung, sondern nach dem offenen Deckungsplanverfahren wie Lebensversicherungen. Sie legen das Kapital großteils in sichere Staats- und Unternehmensanleihen mit hoher Bonität an und erzielten damit in ihrer Historie ansehnliche Renditen. Etwa zwei Drittel des Kapitals der Versorgungswerke stecken in Zinsanlagen.
Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist mit Zinsanlagen kaum noch Ertrag zu erwirtschaften. 2016 hat der deutsche Staat erstmals eine Bundesanleihe mit negativer Rendite herausgegeben. Käufer dieser Anleihe erhalten nach Ablauf der Laufzeit somit weniger Geld zurück, als sie bezahlt haben. Je länger das Niedrigzinsumfeld anhält, desto schwieriger wird die Lage für die Versorgungswerke.
Die zu erwartende Altersrente wird den Mitgliedern der Versorgungswerke jährlich mitgeteilt. Dies ist jedoch nur eine Prognose unter Annahme eines Rechnungszinses von häufig immer noch 4%. Lebensversicherungen haben die Garantieverzinsung inzwischen auf 0,9% gesenkt. Versorgungswerke erscheinen hier ein wenig träge, mit möglicherweise fatalen Folgen für ihre Mitglieder. Denn ist der versprochene Rechnungszins höher als die tatsächliche Nettorendite, wird die Substanz eines Versorgungswerkes aufgezehrt.
Die Ärzteversorgung Baden-Württemberg etwa musste bereits 2008 an ihre Rücklagen als die Verzinsung ihrer Anlagen auf 0,18 Prozent abrutschte.
Schon vor geraumer Zeit hat der Bayerische Oberste Rechnungshof angemahnt, dass einige Versorgungswerke Gefahr laufen, ihre Leistungsversprechen nicht einhalten zu können. Er forderte sie auf „strukturelle Eingriffe in die Leistungsseite“ vorzunehmen, also niedrigere Renten auszahlen. Versorgungswerk-Mitglieder müssen sich somit auf deutliche Rentenkürzungen einstellen.
Denn steigen die Zinsen in absehbarer Zeit nicht deutlich, bleiben nur Rentenkürzungen. Diese Kürzungen können drastisch ausfallen. Schon eine Reduzierung des Rechnungszinses von 4,0% auf 3,0% könnte eine Rentenkürzung von 20% zur Folge haben. So können aus versprochenen 3.000 Euro Rente schnell 2.400 Euro Rente werden. Bei einer Rentendauer von zum Beispiel 25 Jahren sind das Einbußen von 180.000 Euro.
Die schwierige Situation wirkt sich auch auf die Mitteilsamkeit einiger Versorgungseinrichtungen aus: Von den 17 ärztlichen Versorgungswerken veröffentlichen acht keine Renditen mehr. Bei der großen Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) liegt die Rendite bereits seit 2013 unterhalb des Rechnungszinses von 4,0%, für das Jahr 2015 wurde beispielsweise eine Nettorendite von 1,78% veröffentlicht. Von 52 der insgesamt 89 Versorgungswerke fehlen sämtliche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage. Oft werden nicht einmal die Mitgliederzahlen genannt. Von Transparenz kann angesichts des Fehlens von Zahlen, Daten und Fakten keine Rede sein.
Insbesondere wenn Sie zu den jüngeren Mitgliedern eines Versorgungswerkes zählen, sollten Sie handeln. Denn Ihre Beiträge werden genutzt, um die Lücken bei der älteren Generation zu schließen und deren Renten noch zu gewährleisten. Dieser Vorgang stellt nichts Anderes als eine Umverteilung dar. Sind jedoch die Kapitalreserven irgendwann aufgebraucht, reichen die Erträge nicht einmal mehr aus, um die Inflation auszugleichen.
Im Übrigen ist bei Freiberuflern der „Trend“ zur Langlebigkeit zu beobachten. 2006 nämlich ließ die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke, kurz ABV, die statistische Lebenserwartung ihrer damals rund 700 000 Mitglieder durch die Versicherungsmathematiker der Heubeck AG überprüfen. Es stellte sich heraus, dass Freiberufler eine um etwa 4 Jahre höhere Lebenserwartung haben als die Gesamtbevölkerung. Wenn Sie Mitglied eines Versorgungswerkes – und damit Freiberufler – sind, ist das eine erfreuliche Nachricht. Allerdings nicht wenn es um Altersvorsorge geht, denn wer länger lebt, braucht auch länger Geld.
Deshalb sollten Sie sich möglichst früh informieren, bei welcher Art der Altersvorsorge aktuell welche Rendite bzw. Rente zu erwarten ist, um noch rechtzeitig vor Rentenbeginn reagieren und Lücken schließen zu können! Die Zeit kann dabei Ihr bester Freund sein. Je länger Sie die Altersvorsorge jedoch hinaus schieben, umso stärker steigt die notwendige Sparrate.
Die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge ist für die Mitglieder der 89 Versorgungswerke in Deutschland verpflichtend, eine Befreiung somit nicht möglich. Oft regen Versorgungswerke jedoch an, über diese Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Einzahlungen zu leisten, um sich so höhere Rentenansprüche zu sichern. Von dieser Möglichkeit sollte Sie besser nicht Gebrauch machen, sondern stattdessen zusätzlich privat vorsorgen.
Der primäre Grund liegt darin, dass Sie keinen Einfluss darauf nehmen können, wie Ihre Beiträge angelegt und verwendet werden. Sie sind auf Gedeih und Verderb dem Anlageerfolg des Versorgungswerkes und der Zinsentwicklung ausgeliefert. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie mit den Einschränkungen, der fehlenden Transparenz und der mangelnden Flexibilität eines Versorgungswerkes leben können. So ist die Leistung der Versorgungswerke nicht kapitalisierbar und auch nicht frei vererbbar.
Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie eine fundierte Vorsorgeplanung wünschen. Wir zeigen Ihnen genau welche Ansprüche bereits bestehen, wie groß Ihre Versorgungslücke ausfällt und wie Sie diese am besten schließen können.
Aber selbst wenn die Versorgungswerke ihre Prognosen wirklich halten könnten, wären Sie auf private Altersvorsorge angewiesen.
Hierzu eine Beispielrechnung:
Die verwendete Prognose für die Altersrente aus dem Versorgungswerk beruht auf Erfahrungswerten (für einen Assistenzarzt im dritten Jahr) beziehungsweise auf von Versorgungswerken prognostizierten Werten.
1. Versorgungssituation
Alter | 29 Jahre |
Bruttoeinkommen | 65.000 Euro/Jahr |
Nettoeinkommen | 3.064 Euro/Monat |
Rentenbeginn | mit 67 Jahren |
Rentenbedarf /-wunsch vor Inflation | 2.000 Euro/Monat netto |
Inflation | 2% p.a. |
Rentenbedarf nach Inflation | 4.245 Euro/Monat |
Unterstellte Rentensteigerung (Versorgungwerk und ZVK) | 1,0% p.a. |
Prognostizierter Brutto-Anspruch aus Versorgungswerk und ZVK mit 67 Jahren | 4.000 Euro/Monat |
Prognostizierter Netto-Anspruch aus Versorgungswerk und ZVK mit 67 Jahren | 2.785 Euro/Monat |
Sie werden mit vermutlich zustimmen, dass ein Rentenwunsch in Höhe von 2.000 Euro/Monat Kaufkraft nicht übertrieben hoch angesetzt ist, vor allem wenn Sie bedenken, welche Einnahmen Sie während Ihres Erwerbslebens haben (werden).
2. Versorgungslücke
Versorgungslücke mit 67 Jahren | 1.460 Euro/Monat |
Nötige Sparrate bei 5,5% Rendite p.a. nach Kapitalanlagekosten | 387 Euro/Monat |
Wenn Sie sich jetzt fragen, wie Sie sowohl jetzt als auch im Alter konsumfähig bleiben, sollten Sie jetzt meine Vorsorgeplanung nutzen. Mit der richtigen Vorsorge-Strategie können Sie sich zusätzlich sechsstellige Beträge "ersparen" und das ohne Mehraufwand. Sie haben richtig gelesen, sechsstellige Beträge.
Glauben Sie nicht?
Ich zeige es Ihnen.
Weiterführende Links:
2) Satzungen von Versorgungswerken können leicht geändert werden
Ein weiterer Umstand, der vielen Mitgliedern von Versorgungswerken nicht bewusst ist, sind die leicht herbeizuführenden Satzungsänderungen. In der großen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte von Baden-Württemberg wird die Satzung der Versorgungsanstalt von der Vertreterversammlung erlassen. § 4 der Satzung sieht vor:
"(1) Die Vertreterversammlung besteht aus sechzig Vertretern, die anteilig von den Vertreterversammlungen der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und der Tierärztekammer aus ihren an der Versorgungsanstalt teilnehmenden Berufsangehörigen unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Teilnehmerbelange, insbesondere auch des Altersaufbaus dieser Berufsangehörigen, gewählt werden."
Weiter sieht § 7 der Satzung vor:
"(1) Die Vertreterversammlung besteht aus sechzig Vertretern, die anteilig von den Vertreterversammlungen der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und der Tierärztekammer aus ihren an der Versorgungsanstalt teilnehmenden Berufsangehörigen unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Teilnehmerbelange, insbesondere auch des Altersaufbaus dieser Berufsangehörigen, gewählt werden."
Konkret bedeutet das also für die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, dass aktuell 27 Berufsangehörige ausreichen würden, um die Satzung und damit auch die Berechnung der Rentenansprüche (nachteilig) zu ändern oder das Rentenalter anzuheben.
Nun gibt es aber auch kleinere Versorgungswerke, bei denen eine Satzungsänderung noch viel einfacher möglich ist. Als Beispiel nehmen wir die Apothekerversorgung Berlin. § 5 der Satzung sieht vor:
"(1) Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, die der Versorgungseinrichtung angehören müssen."
sowie
"(5) Die Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder, darunter der oder die Vorsitzende oder der oder die stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse der Vertreterversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht das Berliner Kammergesetz oder diese Satzung etwas anderes bestimmt."
sowie
"(6) Die Vertreterversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung,
b) Erlass einer Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses,
c) Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses,
d) Feststellung des Jahresabschlusses,
e) Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses,
f) Festsetzung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Organe,
g) Verwendung der Gewinnrückstellung gemäß § 36 Abs. 2 auf Vorschlag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss."
Damit genügen bei der Apothekerversorgung Berlin bereits die Stimmen von nur 6 (!) Mitgliedern, um die Satzung zu ändern und ggf. signifikante Änderungen beispielsweise hinsichtlich der Rentenberechnung zu veranlassen.
Beunruhigt es Sie nicht auch, dass so wenige Ihrer "Kollegen" genügen, um weitreichende Auswirkungen auf Ihre Altersversorgung zu beschließen?
Es gab in den letzten Jahren bereits Fälle, in denen einzelne Versorgungswerke Rentenkürzungen von 30% und Anhebungen des Rentenalters von 65 auf 67 vorgenommen haben.
Private Altersversorgung ist in jedem Fall auch für Mitglieder von Versorgungswerken unumgänglich, selbst wenn die prognostizierten Rentenwerte gehalten werden könnten. Angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und der steigenden Lebenserwartungen ist mit signifikanten Verschlechterungen zu rechnen.
3) Ungeklärte Haftungsfrage bedeutet für Sie Rechtsunsicherheit
Ein weiteres Problem stellt die rechtlich ungeklärte Haftungsfrage im Falle einer Insolvenz eines Versorgungswerks dar. Denn für Versorgungswerke gibt es keine staatliche Garantie, die für die eingezahlten Beiträge einsteht! Auch gibt es keine Auffanggesellschaft, wie beispielsweise in der Versicherungsbranche (Protektor AG).
Ein weiterer Punkt ist die mangelnde Transparenz der Anlageentscheidungen. So erhalten Sie als Mitglied nur wenig Einblick, wie Ihre Altersvorsorge angelegt ist. Des Weiteren werden Fehlentscheidungen, die ihr Geld kosten, nicht oder nur unzureichend kommuniziert. Durch diese Intransparenz können Versorgungswerke zu einem unkalkulierbaren Risiko werden mit möglicherweise dramatischen finanziellen Folgen für die Betroffenen. Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der Länder. Eine übergeordnete Finanzaufsicht wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt es nicht.
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Bausteine zur Altersvorsorge
Möglichkeiten für Ihren Ruhestand vorzusorgen gibt es viele. Jede davon hat ihre Besonderheiten, weshalb nicht alle Varianten zu jeder Situation passen und individuelle Bedürfnisse mal besser, mal schlechter bedienen.
Betriebliche Altersvorsorge
Riester-Rente
Private Rentenversicherung
Basisrente
Renditen der Versorgungswerke sinken
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Meine Strategie sichert Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand
Altersvorsorge ist ein weites Feld. Es gibt viele verschiedene Varianten für den Ruhestand vorzusorgen und noch unzählige Tarife und Kapitalanlagen innerhalb dieser Varianten. Zunächst ist einmal ist wichtig zu wissen, dass sich diese Varianten in mehreren Punkten wie beispielsweise ...
unterscheiden.
Welche Variante in Ihrer individuellen Situation sinnvoll und lukrativ ist, hängt von mehreren Parametern ab. Dies gilt genauso für die Größenordnung, in der private Altersvorsorge für Sie notwendig ist. Diese Parameter werden meistens jedoch nicht betrachtet, so dass es im Ruhestand sehr oft böse Überraschungen gibt.
Oftmals wird von Vertretern der Finanzdienstleistungsbranche, insbesondere von Banken und Versicherungsvertretern, ein x-beliebiges Produkt als Ergänzung zur Altersversorgung verkauft. Ob dieses aber zur jeweils individuellen Situation passt, wird kaum hinterfragt. So passiert es gar nicht selten, dass (zukünftigen) Mitgliedern von Versorgungswerken auch Riesterverträge vermittelt werden, obwohl diese in der Regel nicht zum geförderten Personenkreis zählen.
So gut wie nie wird im Vorfeld ermittelt, ob und in welcher Größenordnung eine Versorgungslücke besteht. Die Folge sind regelmäßig Unter- und Überversorgungen im Ruhestand.
Wie das vermittelte Produkt überhaupt funktioniert und mit welcher Renditeerwartung seriöserweise zu rechnen ist, dürfte den wenigsten Sparern bewusst sein.
Zusammengefasst ist leider immer wieder zu beobachten, dass ...
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Mit meinem schrittweisen Vorgehen finden wir die zu Ihnen passende Altersversorgung
Schritt 1: Der Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns
Wie viel Altersvorsorge sie letztlich benötigen, lässt sich nicht aus dem Stehgreif und schon gar nicht pauschal oder einmalig für die Zukunft beantworten. Als Ausgangspunkt dienen immer Ihr Einkommen und Ihre Krankenversicherung. Beides sind jedoch keine festen Größen, denn Ihr Einkommen wird sich über die Jahre noch entwickeln. In welchem Umfang wissen wir nicht. Deshalb müssen wir mit Prognosen arbeiten. Mit Ihrem Einkommen wächst in der Regel auch das angestrebte Altersvorsorgeniveau.
Auch Ihre Krankenversicherung ist keine feste Größe. So kann sich nicht nur deren Beitragssatz noch ändern, sondern gegebenenfalls auch das System. Vielleicht wechseln Sie noch von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung. Und dann ist da noch die Frage, wie die Krankenversicherungsbeiträge im Alter berechnet werden. Werden Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) erfüllen? Wenn nicht, werden die Beiträge auf alle Ihre Einkünfte berechnet. Und Sie können davon ausgehen, die Krankenkassen bereits an neuen, zusätzlichen Voraussetzungen arbeiten, die erfüllt sein müssen, damit Sie überhaupt noch in die KVdR gelangen. Schließlich haben alle sozialen Sicherungssysteme verstärkt mit der Herausforderung einer nachhaltigen Finanzierbarkeit zu kämpfen.
Schon bei den ersten beiden Parametern müssen wir also mit Variablen arbeiten. Dennoch macht es keinen Sinn mit der Altersvorsorge noch länger zu warten bis sich diese Werte konkretisieren, denn der größte Faktor bei allen Sparprozessen ist die Zeit!
Wie wirken sich Rendite und Spardauer auf die Sparrate aus?
Welche monatliche Sparrate müssen Sie abhängig von der Ihnen verbleibenden Spardauer leisten, wenn Ihr Sparziel ein Kapital von 500.000 Euro ist?
Laufzeit / Rendite p.a. | 0% | 3% | 4% | 5% | 6% | 7% | 8% |
---|---|---|---|---|---|---|---|
15 Jahre | 2778 | 2204 | 2037 | 1880 | 1734 | 1598 | 1472 |
20 Jahre | 2083 | 1525 | 1370 | 1227 | 1097 | 980 | 873 |
25 Jahre | 1667 | 1124 | 979 | 850 | 736 | 635 | 547 |
30 Jahre | 1389 | 861 | 727 | 611 | 511 | 425 | 323 |
35 Jahre | 1190 | 678 | 554 | 449 | 362 | 291 | 232 |
40 Jahre | 1042 | 543 | 429 | 336 | 261 | 201 | 154 |
45 Jahre | 926 | 442 | 337 | 254 | 190 | 1411 | 103 |
50 Jahre | 833 | 364 | 267 | 194 | 139 | 199 | 70 |
Beispiel:
Wenn Sie noch 33 Jahre Zeit haben, um ein Sparziel von zum Beispiel 500.000 Euro zu erreichen, müssen Sie bei einer jährlichen Rendite von 6% monatlich 415 Euro ansparen. Haben Sie nur noch 29 Jahre Zeit, sind es monatlich bereits 548 Euro! Bzw. gut 32 Prozent mehr jeden Monat.
Wann möchten Sie aufhören zu arbeiten?
Je früher Sie in Ruhestand treten möchten, umso höher sind Ihr Kapitalbedarf und die nötige monatliche Sparrate, denn das bis zum Ruhestand angesparte Kapital muss länger reichen.
Schritt 2: Die tatsächliche Höhe Ihres individuellen Rentenbedarfs
Es gibt zwei Möglichkeiten Ihren persönlichen Rentenbedarf zu berechnen. Entweder orientieren wir uns an der allgemeinen Faustformel, nach der Sie 80% Ihres (letzten) monatlichen Nettoeinkommens auch im Ruhestand zur Verfügung haben sollten oder wir berechnen Ihren Rentenbedarf detailliert. Da wir Ihr letztes Nettoeinkommen nicht kennen, gehen wir von Ihrem aktuellen Nettoeinkommen aus und passen es fortlaufend an oder rechnen es mit einem Steigerungssatz hoch.
Wenn wir Ihren Rentenbedarf detailliert berechnen wollen, müssen wir heutige Belastungen, die im Ruhestand wegfallen ebenso berücksichtigen, wie zusätzliche Belastungen, die im Ruhestand auftreten. Zu den wegfallenden Belastungen können zählen Zins- und Tilgungsleistungen für das Eigenheim, Miete, Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Kinder sowie Ausgaben, die aus beruflichen Gründen anfallen. An zusätzlichen Belastungen sind hingegen Mehraufwendungen für Freizeit (zum Beispiel für Hobbys, Urlaub, etc.) sowie für Krankheit und Pflege zu berücksichtigen.
Insbesondere von Jüngeren kommt oft der Einwand, ob denn ein Rentenbedarf von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens nicht zu hoch angesetzt sei. Dabei ist zu bedenken, dass sich gerade bei Jüngeren das Einkommen noch stark entwickeln kann. Das Durchschnittseinkommen (Brutto-Jahresarbeitslohn) je Arbeitnehmer in Deutschland ist in den letzten 40 Jahren um etwa 2,7 Prozent pro Jahr gewachsen. Bei Akademikern, die in Führungspositionen erlangen, ist der Anstieg meist noch höher. Da sich auch der Lebensstandard mit wachsendem Einkommen in der Regel anpasst, ist eine Kalkulation mit einem Rentenbedarf von 50 oder 60 Prozent eines Berufseinsteigereinkommens unrealistisch.
Dazu ein konkretes Beispiel:
Sagen wir ein Berufseinsteiger erhält nach seinem Hochschulabschluss 2.500 Euro netto/Monat. Nach 3-4 Jahren erhält er im Unternehmen eine neue Stelle mit 4.000 Euro netto/Monat. Vermutlich wird sich sein Gehalt noch weiter entwickeln. Ein ursprünglich angesetzter Rentenbedarf von 50 Prozent wären 1.250 Euro. Wie realistisch schätzen Sie es ein, dass Sie selbst im Ruhestand mit einem Drittel, einem Viertel oder gar einem Fünftel Ihrer bisherigen Einnahmen auskommen oder zufrieden sind?
Aber wir haben doch gesagt im Alter fallen Mietkosten oder Tilgungsleistungen weg. Da müssten doch 1.000 bis 1.500 Euro im Monat reichen?!
Mietkosten oder Tilgungsleistungen mögen entfallen, das kann sein. Aber selbst dann fallen für den Bereich Wohnen weiterhin laufende Kosten an. Der Deutsche Mieterbund hat im Jahr 2014 berechnet, dass für Posten wie Heizung, Warmwasser, Gartenpflege oder Kabelfernsehen bis zu 3,19 Euro pro Quadratmeter zusammenkommen (Quelle: www.tagesspiegel.de, 21.02.2017). Bei 100 qm macht das allein stolze 319 Euro/Monat, bei 150 qm 478,50 Euro/Monat. Mit einem Faktor von 2,20 Euro pro Quadratmeter sollte mindestens kalkuliert werden. Das wären dann 220 Euro/Monat bei 100 qm beziehungsweise 330 Euro/Monat bei 150 qm. Und diese Nebenkosten fallen nicht nur bei Mietern an, sondern natürlich auch bei Eigentümern.
Hinzu kommen Grundsteuer und Rücklagen für Instandhaltung und Modernisierungsmaßnahmen. Für die Instandhaltung sollte mit einem Euro pro Quadratmeter und Monat kalkuliert werden. Das macht bei einem 150 qm großen Haus noch einmal 150 Euro/Monat (Quelle: www.zuhause.de, 21.02.2017).
Die Berechnung der Grundsteuer ist recht kompliziert (Quelle: www.nebenkostenabrechnung.com, 21.02.2017). Sie wird jedes Jahr fällig, beginnend in dem Jahr, in dem Sie Wohneigentum erworben haben. In größeren Städten fällt die Grundsteuer in der Regel höher aus, da hier oft ein höherer Hebesatz angesetzt wird. Mit einigen hundert Euro pro Jahr müssen Sie in jedem Fall kalkulieren.
Zusammengefasst können Sie also auch als Hausbesitzer gut und gerne mit laufenden Kosten von etwa 500 bis 700 Euro/Monat rechnen.
Wie viel Geld hätten Sie im Ruhestand gern zur Verfügung?
Schritt 3: Die Inflation bestimmt Ihren absoluten Bedarf
Einen entscheidenden Einfluss auf die Altersvorsorge-Planung hat die Inflation. Infolge der Wirtschaftskrise sind nicht nur die Zinsen, sondern auch die Inflation gesunken. Längerfristig betrachtet hatten wir jedoch höhere Werte. Die Prognose zum Preisanstieg in Deutschland liegt für das Jahr 2017 bei 1,5%. Ein geringerer Wert sollte auch in der Altersvorsorge-Planung nicht angesetzt werden.

Wie wirkt sich die Inflation auf Ihre Ruhestandssicherung aus?
Obwohl die Inflation in Deutschland in den Jahren nach der Wirtschaftskrise sehr gering war, liegt der durchschnittliche Wert der Jahre 1990 bis 2015 bei 1,81 Prozent pro Jahr, für den Zeitraum von 1971 bis 2015 sogar bei 2,68 Prozent pro Jahr.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viel Kaufkraft 100 Euro bei x Prozent Inflation in y Jahren noch haben. Wenn Sie den entsprechenden Faktor aus der Tabelle auf Ihre Rentenprognose anwenden, müssen Sie von dem Ergebnis noch die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge abziehen.
Jahre | 1,0% | 1,5% | 2,0% | 2,5% | 3,0% | 3,5% | 4,0% | 4,5% | 5,0% |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
10 Jahre | 90,44 % | 85,97 % | 81,71 % | 77,63 % | 73,74 % | 70,03 % | 66,48 % | 63,10 % | 59,87 % |
20 Jahre | 81,79 % | 73,91 % | 66,76 % | 60,27 % | 54,38 % | 49,04 % | 44,20 % | 39,82 % | 35,85 % |
30 Jahre | 73,97 % | 63,55 % | 54,55 % | 46,79 % | 40,10 % | 34,34 % | 29,39 % | 25,12 % | 21,46 % |
40 Jahre | 66,90 % | 54,63 % | 44,57 % | 36,32 % | 29,57 % | 24,05 % | 19,54 % | 15,85 % | 12,85 % |
50 Jahre | 60,50 % | 46,97 % | 36,42 % | 28,20 % | 21,81 % | 16,84 % | 12,99 % | 10,00 % | 7,69 % |
Schritt 4: Die Bestimmung Ihrer aktuellen Versorgungssituation
Sind Sie bereits 27 Jahre alt und haben fünf Beitragsjahre auf Ihrem Konto gespeichert, erhalten Sie jährlich eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Ab Alter 54 erhalten Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft statt einer Renteninformation. Darin erhalten die Betroffenen Auskunft, welche Rente ihnen ab Renteneintritt zusteht, wenn keine weiteren Einzahlungen erfolgen würden. Angehörige eines berufsständischen Versorgungswerkes wie Ärzte, Apotheker oder Anwälte erhalten ebenfalls jedes Jahr eine Renteninformation.
Die ausgewiesenen Werte können wir zur Analyse Ihrer Versorgungssituation heranziehen. Fraglich ist allerdings wie verlässlich diese Werte sind. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, der andauernden Niedrigzins-Phase sowie der historischen und aktuell wieder anziehenden Inflation sind sie kritisch zu hinterfragen.
Neben den Ansprüchen aus Ihrer Renteninformation gibt es womöglich noch weitere Bausteine zu Ihrer Altersvorsorge, die wir berücksichtigen können. Hierzu können zählen Basisrenten, Riester-Renten, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen sowie Sparpläne und Erbschaften, sofern diese sicher für Ihre Altersvorsorge genutzt werden beziehungsweise eingeplant werden können.
Bei Rentenversicherungen gilt es eine realistische Rendite nach Kosten anzusetzen. Dasselbe gilt für Rentensteigerungen im Alter. Wie auch bei den Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken gilt es zu hinterfragen mit welcher Entwicklung seriös geplant werden kann.
Auch wenn eigentlich für Altersvorsorge gedacht, wird freies Vermögen oftmals für Immobilien oder andere Investitionen genutzt und fehlt dann im Ruhestand. Erbschaften fallen oft geringer aus oder sogar komplett weg, wenn vorher eine Pflegebedürftigkeit eintritt und keine Absicherung hierfür besteht. Ist Ihr Erbe durch eine Pflegezusatzversicherung geschützt? Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihren Eltern darüber.
Beispiel:
Versorgungssituation
Alter 29
Bruttoeinkommen 60.000 Euro/Jahr, Nettoeinkommen 2.868 Euro/Monat
Rentenbeginn mit 67 Jahren
Rentenbedarf/-wunsch vor Inflation 2.000 Euro/Monat netto
Inflation 2% p.a.
Rentenbedarf nach Inflation 4.245 Euro/Monat netto
Unterstellte Rentensteigerung 0,5% p.a.
Hochgerechneter Brutto-Anspruch aus gesetzlicher Rentenversicherung mit 67 Jahren: 2.622 Euro/Monat
Hochgerechneter Netto-Anspruch aus gesetzlicher Rentenversicherung mit 67 Jahren: 2.145 Euro/Monat (vor Inflation!)
Versorgungslücke
Versorgungslücke mit 67 Jahren: 2.099 Euro/Monat
Nötige Sparrate bei 5,5% Rendite p.a. nach Kapitalanlagekosten: 524 Euro/Monat
Schritt 5: Ihre Präferenzen führen uns zur geeigneten Altersvorsorge
Um Ihre Versorgungslücke zu schließen, stehen uns verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die alle für sich Vorteile, aber auch Einschränkungen bieten. Letztlich hängt die Wahl von Ihren persönlichen Präferenzen ab.
Je nachdem wie wir hier Ihre Präferenzen setzen, ergeben sich unterschiedliche Empfehlungen. Des Weiteren kann bei der Zusammensetzung Ihrer Altersvorsorge auch die steuerliche Lukrativität eine Rolle spielen. Diese hängt von Ihrem aktuellen Einkommen, aber auch von der anzunehmenden Einkommensentwicklung und von Ihrer Krankenversicherung ab. Auch die Frage, ob und für welchen Zeitraum Sie ins Ausland gehen, spielt hier eine große Rolle.
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Welchen Nutzen bietet Ihnen meine Strategie bei der Altersvorsorge?
Seit über einem Jahrzehnt bin ich für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker der persönliche Ansprechpartner, wenn es um private Altersvorsorge beziehungsweise Vorsorgeplanung geht. In meiner jahrelangen Tätigkeit als Finanzmakler habe ich ein Vorgehen entwickelt, das sicherstellt, dass Sie sich den gewünschten Lebensstandard auch im Ruhestand leisten können.
Wie sehr Sie Ihren Ruhestand genießen können, hängt maßgeblich von der Wahl Ihrer Altersvorsorge ab. Ich zeige Ihnen, was die für Sie lukrativste Variante ist.
Was hält Sie also noch davon ab, von meinem Spezialwissen zu profitieren?
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Gemeinsam erstellen wir Ihre individuelle Vorsorgeplanung. Berechnen Sie jetzt Ihre bestehende Versorgungslücke basierend auf der von Ihnen gewünschten Ruhestandsversorgung. Erfahren Sie zudem, welche Altersvorsorge Ihre Anforderungen am besten abdeckt und wie sich diese aufgrund Ihrer Familien- und Einkommenssituation absolut und im Vergleich zu anderen Varianten rechnet.