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Sie wünschen sich sicheren Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, aber Ihnen fehlt das nötige Fachwissen und Sie haben weder die Lust noch die Zeit, sich ausgiebig mit Versicherungen zu beschäftigen?

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Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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Weshalb benötigen Ärzte und Zahnärzte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bekanntermaßen neben der Haftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung überhaupt. Zumindest in diesem Punkt sind sich alle Experten einig.

Wichtig für Studenten ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.", schreibt die Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/Versicherungen-fuer-Studenten-Die-unerlaesslichen-Policen, Stand 25.08.2016).
Obwohl statistisch jeder vierte Arbeitnehmer lange vor der normalen Altersrente erwerbsgemindert wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine Absicherung für den Ernstfall.“ schreibt noch einmal die Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016).
Aber nur die Berufsunfähigkeitspolice bietet einen angemessenen Schutz für Menschen, die nicht mehr arbeiten können.", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist an sich auch unverzichtbar beim Arbeitnehmer, denn letztlich ist das Arbeitseinkommen der Motor für die eigene Ökonomie, für das eigene Geld, das man ausgeben kann.“ sagt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender vom Bund der Versicherten (BdV).
Am besten schon in der Ausbildung oder im Studium", sagt Lena Kamprolf von der Zeitschrift „Finanztest“.

Diese Einschätzung gilt genauso auch für Ärzte und Zahnärzte. 

Ihre Arbeitskraft ist die Quelle Ihrer Einkünfte, aus denen Sie Lebensunterhalt und Altersvorsorge bestreiten. Ist Ihre Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall dauerhaft gemindert, ist Ihre finanzielle Absicherung sowohl für jetzt als auch für später gefährdet. Dies gilt umso mehr, wenn Sie Ihre Praxisgründung beziehungsweise Ihre Apotheke und Investitionen fremdfinanziert haben und den Kapitaldienst längerfristig erbringen müssen.

So mancher Angehörige eines Versorgungswerkes vertraut fälschlicherweise auf dessen Schutz. Dieser hat aber einen entscheidenden Haken: Als Voraussetzung für das Beziehen dieser Berufsunfähigkeitsrente muss in der Regel eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen, die Sie zur Aufgabe Ihrer ärztlichen / zahnärztlichen Tätigkeit und zur Abgabe Ihrer Approbation zwingt.

In den mit Abstand meisten Fällen sind es Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Bei An­gehörigen der akademischen Heilberufe wie Ihnen sind mit jeweils etwa 30 Prozent psychische Erkrankungen und Krebs hauptverantwortlich für den Verlust der Arbeitskraft. Auf dieser unrühmlichen Rangliste folgen mit etwa 12 und 10 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparates und Erkrankungen des Herz- und Gefäßsystems.

In Ihrem Beruf sind Sie zumeist körperlichen und vor allem hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Die Verantwortung, die Sie für menschliches Leben haben, bedeutet auch Druck. Wird dieser zu groß, kann es unmöglich werden den Beruf weiter auszuüben. Die oftmals unregelmäßigen und langen Arbeitszeiten tun ihr Übriges.

Warten Sie nicht erst auf einen Warnschuss, der Ihnen die Notwendigkeit einer Absicherung unmissverständlich deutlich macht. Sie laufen sonst Gefahr, wegen Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz mehr zu erhalten.

Was ist der größte finanzielle Wert, den Sie besitzen?


Ist es Ihr Auto? Wie viel ist es wert? 10.000 Euro? 20.000 Euro? 40.000 Euro?
Natürlich haben Sie es versichert, womöglich sogar mit einer Vollkaskoversicherung.

Ist Ihr Hausrat Ihr größter Besitz? Zu Ihrem Hausrat zählen immerhin Ihre teuren Massivholzmöbel, Ihr 65-Zoll-Flachbildfernseher, Ihr MacBook, Ihr teures Fahrrad, etc.. Was ist Ihr Hausrat wert? 40.000 Euro? 50.000 Euro? 60.000 Euro? Vermutlich ist auch Ihr Hausrat versichert.

Oder sind Sie Hauseigentümer? Immobilienpreise haben in den letzten Jahren stark angezogen. Wie viel ist Ihre Immobilie wert? 400.000 Euro? 500.000 Euro? 600.000 Euro? Natürlich haben Sie eine Wohngebäudeversicherung.

Was ist aber nun Ihr größter finanzieller Wert? Es ist Ihre Arbeitskraft.

Ein Assistenzarzt beispielsweise hat zu Beginn seiner Weiterbildungszeit zum Facharzt ein Grundgehalt ohne Dienste von etwa 56.000 Euro brutto/Jahr ein. Mit Gehaltssteigerung und noch etwa 40 Jahren Berufstätigkeit liegt der Wert der Arbeitskraft bei mehreren Millionen Euro!

Weshalb sollten Sie also Ihre Arbeitskraft nicht versichern? Es gibt keinen vernünftigen Grund. An Ihrer Arbeitskraft hängt Alles. Ohne Einkommen können Sie Ihre Ziele nicht erreichen. Sie müssen auf das schicke Auto verzichten, auf den Urlaub am Meer und auf Ihr Haus mit Garten. Kurz gesagt, Sie können sich und Ihrer Familie nicht mehr das bieten, was Sie verdienen.

Natürlich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet Geld und das nicht wenig. Aber wollen Sie dieses große Risiko wirklich tragen? Sollen Ihre Kinder dieses Risiko mit Ihnen tragen?

Statistisch wird jeder Vierte berufsunfähig. Bei körperlich tätigen Menschen sogar jeder Dritte. Bei akademischen Berufen trifft es nahezu jeden Fünften. Das Risiko ist so groß, dass Sie sich auch absichern sollten, wenn Sie über finanzielle Rücklagen verfügen. Wahrscheinlich ist, dass diese Rücklagen ohnehin nicht ausreichen werden, denn wenn die Berufsunfähigkeit länger besteht, benötigen Sie sehr große Summen, um den Einkommensverlust auszugleichen.

Aber selbst wenn Sie geerbt haben und über wirklich große Rücklagen verfügen. Wollen Sie diese wirklich aufzehren müssen oder nicht lieber Ihren Kinden Etwas hinterlassen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer sinnvoll und gilt nicht ohne Grund neben der Haftpflichtversicherung als wichtigste Versicherung überhaupt.


Was Sie unbedingt zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte wissen müssen

1. Warum ist eine frühe Absicherung so wichtig?


Es sprechen mehrere gute Gründe für eine frühzeitige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen einen derart hochwertigen und umfassenden Versicherungsschutz bieten. Natürlich steigt die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden mit Ihrem Alter an. Allerdings ist das keine Garantie dafür, dass nicht bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeit eintritt. Die Auswirkungen wären dann umso gravierender, denn wovon wollen Sie Kapital aufbauen, wenn Sie gar nicht erst ins Berufsleben einsteigen können?

Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie hängt unter anderem direkt von Ihrem Alter bei Vertragsabschluss ab. Je älter Sie zu diesem Zeitpunkt sind, umso höher fällt auch der Beitrag aus, den Sie für den Rest der Vertragslaufzeit zu leisten haben. Eine frühzeitige Absicherung schafft Ihnen also nicht nur Versicherungsschutz, sondern spart Ihnen auch Geld. Vom Standpunkt einer existenziell notwendigen Absicherung und dem dazu finanziell zu leistenden Aufwand macht es also keinen Sinn mit dem Versicherungsschutz noch länger zu warten.

Ein weiterer Punkt, der sich direkt auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages auswirkt ist die Berufsgruppe. Abhängig von der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgeübten Tätigkeit weist Ihnen Ihr Versicherer eine bestimmte Berufsgruppe zu. Je schlechter diese Berufsgruppe ausfällt, umso höher ist wieder einmal Ihr Beitrag. Ein Chemiker oder Biologe, der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen hat, erhält in der Regel beispielsweise eine schlechtere Berufsgruppe als ein Mathematiker. Als Student haben Sie allerdings Möglichkeiten bereits die günstigste Berufsgruppe zu bekommen und sich diese für die Zukunft zu sichern. Das bedeutet die günstigen Beiträge bleiben Ihnen erhalten, auch wenn Sie später in eine risikoreichere Tätigkeit wechseln beziehungsweise nach dem Studium Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen haben. Analoges gilt, wenn Sie nach dem Studium zum Beispiel als Unternehmensberater, Arzt oder Physiker arbeiten. Wegen dem hohen Stress, der Ausübung operativer Tätigkeiten oder einem Strahlenrisiko werden Sie bei einem Vertragsabschluss nach dem Studium oft in eine schlechtere Berufsgruppe eingegliedert.

Das wohl größte Argument für eine frühzeitige Absicherung ist Ihr Gesundheitszustand, denn dieser verschlechtert sich tendenziell mit steigendem Alter. Da Sie nicht wissen, wann der nächste Arztbesuch nötig wird, welche Diagnose oder welcher Verdacht gestellt wird, kann der logische Schluss nur heißen die nötigen Gesundheitsfragen so früh wie möglich zu beantworten und Versicherungsschutz zu erwerben. Denn einen Leistungsausschluss oder einen Beitragszuschlag kann es schneller geben, als Sie womöglich denken.

Wenn Sie nach einer durchgepaukten Nacht morgens mit Rückenschmerzen aufwachen und deshalb ein paar Sitzungen beim Physiotherapeuten in Anspruch nehmen, wird bei einer in der Folge abzuschließenden Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel erst einmal die Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitunter können Sie nach ein, zwei Jahren diesen Ausschluss überprüfen lassen. Wenn bis dahin dann nichts mehr gewesen ist, wird der Ausschluss im Idealfall wieder heraus genommen. Andernfalls kann der Ausschluss aber auch dauerhaft bestehen bleiben. Analoges gilt, wenn Sie stürzen oder Sie sich Ihr Knie verdrehen und den Meniskus einreißt. Dann wird zunächst das Knie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Solltest Sie einmal Diagnosen wie Diabetes oder Multiple Sklerose gestellt bekommen, ist ein Versicherungsschutz in der Regel nicht mehr zu erhalten. Müssen Sie sich – vielleicht weil der Prüfungsstress zu groß geworden ist oder ein privater Schicksalsschlag zu verarbeiten ist – in psychologische Behandlung begeben, ist er zumindest auf Jahre hinaus in weite Ferne gerückt.

Weiteres Warten bedeutet also immer auch ein Risiko, aufgrund einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes oder auch nur wegen des Verdachts auf Vorliegen eines Krankheitsbildes, keinen Versicherungsschutz oder nur einen Versicherungsschutz zu schlechteren Konditionen zu erhalten.

43 Prozent der heute 20-jährigen Männer und 38 Prozent der heutigen Frauen werden statistisch bis sie 65 Jahre sind einmal berufsunfähig (Quelle: statista - Das Statistik Portal)!

In jungen Jahren betrachtet man sich häufig fälschlicherweise als kerngesund. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die allermeisten Studenten blicken bereits auf Arztbesuche zurück, die bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden müssen. Und nicht nur schwerwiegende Diagnosen haben dann auf den Versicherungsschutz eine Auswirkung. Auch vermeintlich belanglose Diagnosen können schnell zu Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

Einige Studenten leiden bereits in jungen Jahren an schwerwiegenden Erkrankungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung sogar unmöglich machen. Dazu gehören unter anderem Diabetes, Multiple Sklerose oder psychische Erkrankungen. Da die meisten Menschen aber nicht gern über ihre Krankheiten sprechen beziehungsweise diese offen kundtun, verkennt man als Student leicht diese Gefahren.

Seien Sie also schlau und sichern Sie jetzt den existenziellen Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie profitieren so von günstigeren Beiträgen und idealerweise einem lückenlosen Versicherungsschutz.

Da von der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre finanzielle Existenz abhängt, sollten Sie sich nicht nur frühestmöglich um eine Versicherungsschutz bemühen, sondern darauf achten Alles richtig zu machen. Unwissentlich werden leider immer wieder entscheidende Fehler begangen, die den Versicherungsschutz zunichte machen können. Wenn dann zu den gesundheitlichen Einschränkungen, die mit einer Berufsunfähigkeit einhergehen, auch noch ein Rechtsstreit mit dem Versicherer käme, wäre sozusagen der GAU – der größte anzunehmende Unfall – komplett.

Ich helfe Ihnen dieses Szenario zu vermeiden, indem ich Ihnen Transparenz und Rechtssicherheit biete. Bei mir erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

2. Der Weg zum passenden Versicherungsschutz


Es ist ein Irrglaube, dass wir uns aussuchen können, wo wir uns versichern. Tatsächlich wählen die Versicherer aus, wen sie zu welchen Konditionen versichern möchten. Insbesondere in den Bereichen Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung prüfen Versicherer dabei Ihre Angaben zur Krankengeschichte.

Wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, stelle ich passende Fragebögen zu Verfügung, auf denen Sie möglichst ausführliche Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit, zu relevanten Verletzungen, Erkrankungen und Freizeitaktivitäten machen können. Glauben Sie keinem Versicherungsvermittler, wenn er Ihnen erzählt, dass diese Angaben „nicht so wichtig“ wären. Vergleichbare Aussagen sind absolut unseriös.

Ich stelle für Sie aufwändige Risiko-Voranfragen, um bereits schriftlich im Vorfeld abzuklären, ob und zu welchen Konditionen Sie von welchem Versicherer versichert würden. Dies ist ein hochwertiger und dennoch für Sie kostenfreier Service! Ohne diese Risiko-Voranfrage macht ein Vergleich von infrage kommenden Versicherungstarifen keinen Sinn. Nur jemand, der sich den Aufwand einer Risiko-Voranfrage sparen und schnell Geld verdienen möchte, wird Ihnen direkt ein Angebot unterbreiten beziehungsweise Sie dazu drängen direkt einen Versicherungsantrag zu stellen.

Versicherer prüfen Ihre Angaben nicht im Rahmen der Antragsstellung, sondern erst im Leistungsfall. Machen Sie im Antrag falsche Angaben oder verschweigen Erkrankungen, Verletzungen oder Diagnosen, begehen Sie eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Hierauf und auf deren Konsequenzen wird in jedem Versicherungsantrag hingewiesen! Im schlimmsten Fall kann Ihr Versicherer leistungsfrei sein und den Vertrag aufheben.

Achten Sie auf hochwertige Versicherungsbedingungen


Außerdem sollten vor dem Abschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen gecheckt werden: Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was die Versicherung am Ende wirklich wert ist.“ (https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016)

Die Versicherungsbedingungen entscheiden, ob und wann Ihr Versicherer leisten muss. Da jeder Versicherer seine Tarife frei gestalten kann, unterscheiden sich diese in zahlreichen Merkmalen. Einige davon sollen Ihnen stellvertretend einen Einblick geben, worauf Sie auf jeden Fall achten sollten.

Infektionsklausel

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Medizinische Mitwirkung

Kräfteverfall

Verkehrsdelikte

Umorganisationsklausel


Auch die Vertragsgestaltung ist wichtig


Ideal ist eine Laufzeit des Versicherungsschutzes bis Alter 67 beziehungsweise bis zum Eintritt in den Ruhestand. Bei einer Berufsunfähigkeit, die nach Ende der Vertrags-Laufzeit, aber vor dem geplanten Rentenbeginn eintritt, müsste sonst das bis dahin angesammelte Vermögen für die Übergangszeit herhalten – sofern ein solches vorhanden ist. Eine mehrjährige Phase ohne Einkommen bedeutet schnell fehlende Beträge in sechsstelliger Höhe.

Ein noch größeres Problem tut sich auf, wenn die Berufsunfähigkeit bereits in jungen Eintritt eintritt. Vermutlich haben Sie dann nämlich keine Gelegenheit Kapital anzusparen, mit dem Sie Phasen ohne Einnahmen überbrücken können, geschweige denn Ihren Ruhestand finanzieren können. Einerseits steigt die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden mit dem Alter an. Andererseits sind die Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren viel größer.

Neben der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung angeboten. Sie ist immer eine Ergänzung zu einem Hauptvertrag, der Risikolebens-, Kapitallebens- oder Leibrentenversicherung sein kann. Die Leistung besteht hier aus einer Beitragsbefreiung und, sofern gewünscht, aus einer Rentenleistung im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Die Beitragsbefreiung ist eine grundsätzlich sinnvolle Leistung. Mit ihr ist sichergestellt, dass das mit dem Hauptvertrag verbundene Absicherungs- und Sparziel auch nach eingetretener Berufsunfähigkeit erreicht wird. Wie sinnvoll der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente über die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist, hängt von Ihrer eigenen Situation, dem konkreten Tarif und Ihren Präferenzen ab.

Neben der Laufzeit und der Entscheidung zwischen einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und einem Kombinationsprodukt sind bezogen auf die Vertragsgestaltung noch weitere Punkte zu bedenken. Dazu gehören unter anderem das Thema Inflationsausgleich und  die Rentenhöhe.

3. Was kostet eine hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung?


Im Gegensatz zu anderen Versicherungen kostet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich schon einige Euro an Beitrag. Trotzdem sollte die Absicherung so früh wie möglich unter Dach und Fach gebracht werden, denn Sie profitieren neben dem Versicherungsschutz auch langfristig von einem günstigeren Beitrag und vermeiden so Leistungsausschlüsse, Beitragszuschläge oder Ablehnungen wegen künftiger Diagnosen oder Freizeitaktivitäten.

Wie viel Ihre Absicherung konkret kostet, hängt von mehreren Faktoren wie der gewünschten Rentenhöhe oder der Laufzeit ab. In hohem Maße ist zum Beispiel auch Ihr Gesundheitszustand relevant, den jeder Versicherer anders bewerten kann. Aus diesem Grund kann auch der Beitrag stark variieren und Genaues lässt sich erst nach einer Risiko-Voranfrage sagen. 

Tarifvergleiche bieten eine erste Größenordnung zu dem finanziellen Aufwand. Aber denken Sie bitte daran: Krankengeschichte, Freizeitaktivitäten und Vertragsgestaltung können großen Einfluss auf den tatsächlichen Beitrag haben und die Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen entscheiden darüber, wann der Versicherer auch leisten muss!

Sollte die reguläre Versicherungsprämie aber gerade in jungen Jahren nicht zu finanzieren sein, weil auch die finanziellen Mittel noch beschränkt sind, können Sie bei vielen Versicherern Tarifmodelle nutzen, die einen günstigeren Einstieg ermöglichen. Mitunter lässt sich der Beitrag so in den ersten Jahren um 20 oder sogar 50 Prozent senken ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Wie genau das funktioniert, ist bei jedem Versicherer anders geregelt.

Mal können selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen vermindert werden, mal Kombinationsprodukte mit einer Rentenversicherung. Mal wird der Anfangsbeitrag für ein paar Jahre vermindert, um danach auf ein etwas höheres Niveau zu springen, als wenn Sie direkt mit dem regulären Beitrag gestartet wären. Mal steigen Sie mit einem Tarif ein, bei dem der Beitrag nicht über die Vertragslaufzeit konstant kalkuliert ist, sondern jedes Jahr ansteigt. Der Beitrag ist dann in jungen Jahren sehr niedrig, später dafür umso höher, wobei Sie mitunter den Tarif noch wechseln können ohne erneute Angaben leisten zu müssen.

Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung für

Ärzte und Zahnärzte

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gehört sicher zu den komplexeren Themen. Neben ohnehin grundlegenden Punkten wie den Versicherungsbedingungen und den korrekten Angaben im Antragsprozess, sind bei Ärzten, Zahnärzten und Apothekern weitere Besonderheiten zu beachten. Diese beziehen sich auf die berufliche Sonderrisiken ebenso wie auf spezielle Anforderungen, die der jeweilige berufliche Werdegang, zum Beispiel eine Niederlassung, mit sich bringt. 

Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. – Was taugt sie wirklich?

Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. – Was taugt sie wirklich?

Welche Besonderheiten gibt es bei Angehörigen der Bundeswehr?


Wenn Sie Bundeswehr(zahn)arzt sind oder über die Bundeswehr Medizin studieren, ist die Suche nach einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie um einiges schwieriger als für Ihre zivilen Kollegen. Sobald ein Marschbefehl für einen Auslandseinsatz vorliegt, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht mehr zu bekommen.

Sichern Sie sich deshalb so früh wie möglich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab, idealerweise bereits im Studium.

Aber auch ohne einen vorliegenden Marschbefehl ist eine Absicherung oftmals teurer oder nur innerhalb gewisser Grenzen, die bei jedem Versicherer anders ausfallen können, möglich. Aufgrund des vermeintlich höheren Risikos berufsunfähig zu werden, werden Sie zumeist als Angehöriger der Bundeswehr in eine schlechtere Berufsgruppe einsortiert und haben damit einen höheren Beitrag zu leisten. Zudem können Sie sich häufig auch nicht bis zum 67. Lebensjahr versichern, sondern mitunter nur bis zum 55. oder 60 Lebensjahr. Begrenzungen in der Höhe der absicherbaren Berufsunfähigkeitsrente können Ihnen ebenfalls begegnen.

Achtung: Rahmenvertrag der Bundeswehr


Vermutlich aus Unwissenheit versichern sich einige Mediziner über den Rahmenvertrag der Bundeswehr gegen Berufsunfähigkeit. Dieser ist jedoch eine schlechte Wahl. Er bietet nur Versicherungsschutz bis Alter 55, ihm liegen keine besonders hochwertigen Versicherungsbedingungen zugrunde und der Beitrag ist doppelt (!) so hoch wie bei wirklich hochwertigen Absicherungen.

Für viele Soldaten stellt der Rahmenvertrag mitunter die einzige Möglichkeit einer Absicherung dar. Für Mediziner gibt es jedoch deutlich bessere Lösungen!  

Wie sieht es mit Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen aus?


Das aktive Kriegsrisiko ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar und der Versicherungsschutz ist in den Versicherungsbedingungen regelmäßig ausgeschlossen, wenn die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse verursacht ist.

Nun schreibt das Völkerrecht aber vor, dass im Kriegseinsatz strikt zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterschieden werden muss. Zum nichtkämpfenden Teil der Truppe gehört neben den Militärseelsorgern auch das Sanitätspersonal. Somit gilt für Sie als Arzt in der Bundeswehr eben der Nichtkombattanten-Status.

Versicherer sehen nun bezüglich Auslandseinsätzen unterschiedliche Regelungen vor. Zumeist räumen die Versicherer ihre Leistungspflicht ein, wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen er während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen er NICHT aktiv beteiligt war.

Sie sollten darauf achten, dass Ihr Versicherer zumindest – vertraglich zugesichert – leistet, wenn die Berufsunfähigkeit während eines Aufenthalts außerhalb der territorialen Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten verursacht wurde und Sie als Mitglied der deutschen Bundeswehr mit Mandat der NATO, UNO, EU oder OSZE an deren humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maßnahmen teilnehmen.

Gern bin ich Ihnen auf der Suche nach einem geeigneten Versicherungsschutz behilflich. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachricht und ich melde mich zeitnah bei Ihnen.



Wann Sie meine Unterstützung für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Arzt und Zahnarzt benötigen


Es gibt viele Möglichkeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, aber nur eine vernünftige, nämlich die, dank derer Sie auch die benötigte Leistung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten. Und auf diese Möglichkeit habe ich mich spezialisiert.

  • Wollen Sie ausschließen können, dass Ihr Versicherer aufgrund falscher und unvollständiger Angaben nicht leisten muss?
  • Möchten Sie sichergehen, welche Diagnosen von Ihren behandelnden Ärzten gestellt und abgerechnet wurden?
  • Wollen Sie schwammige Formulierungen in den Versicherungsbedingungen vermeiden?
  • Möchten Sie wissen, zu welchen Sachverhalten eindeutige Regelungen im Bedingungswerk enthalten sein sollten?
  • Möchten Sie willkürliche Vorgaben Ihres Versicherer zur Umgehung seiner Leistungspflicht vermeiden können?
  • Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz zukünftig in ausreichender Weise ausbauen können, unabhängig von neuen Diagnosen?

Wenn Sie diese Fragen für sich mit ja beantworten, sollten wir zusammen arbeiten.

Mit dem Thema Berufsunfähigkeit sollte man sich ein Mal im Leben beschäftigen. Und dann (hoffentlich) nie wieder, zumindest was das Grundkonzept angeht. Denn Anpassungen an eine veränderte Lebenssituation sind wichtig.

Bei so vielen, oftmals auch unterschiedlichen Informationen, die von diversen Seiten herangetragen werden, weiß man nur manchmal nicht mehr, was man glauben soll. Und wem man vertrauen kann. Verlassen Sie sich deshalb nur auf eindeutig zu Ihrem Vorteil fixierte Versicherungsbedingungen und das Feedback zufriedener Mandanten.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Welchen Nutzen bietet Ihnen meine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte?

Finanztest & Vergleichsportale reichen nicht aus

Aufgrund der Komplexität der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie Ihren Vertrag über einen spezialisierten Finanzmakler wie mich abschließen. Zeitschriften wie etwa die Finanztest sind keine wirkliche Hilfe und befähigen Sie nicht dazu in einem "Do-it-yourself" - oder "Trial-and-Error" - Verfahren zu einer hochwertigen Absicherung zu gelangen. Ein Vertrag, von dem Ihre gesamte finanzielle Existenz abhängen kann, darf kein Experiment sein. Und nicht umsonst sah sich die Finanztest in der Vergangenheit herber Kritik ausgesetzt. 

Haben Sie schon einmal einen Bericht der Finanztest zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung gelesen?  Wenn ja, ist Ihnen sicher auch etwas dabei aufgefallen. Wenn nicht, möchte ich den großen Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Ausgabe 07/2013 als Beispiel nehmen. Es wurden damals 74 Tarife bewertet. Über 78 Prozent dieser Tarife erhielten das Rating "Sehr gut".

Jetzt könnten Sie die Versicherer dafür loben, dass sie alle hervorragende Tarife anbieten und denken, dass es eigentlich egal ist, in welchem Tarif Sie sich versichern. Sie könnten allerdings auch hinterfragen, ob nicht eventuell die Kriterien zu niedrig angesetzt waren. Hinterfragen Sie besser. Denn praktisch jeder Versicherer wirbt heutzutage mit hervorragenden Ratings von diversen Analysehäusern wie der Finanztest. Und sie alle zahlen dafür, dass sie mit diesen werben dürfen.   

Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox können nur einen ersten Überblick bieten. Sie zeigen Ihnen, welche Tarife es unter anderem gibt und was diese für einen Musterkunden kosten. All diese Vergleichsportale haben aber auch Schwächen beziehungsweise Grenzen. Diese fangen damit, dass kein Vergleich alle Tarife darstellt, die es auf dem Markt gibt.

Die viel gravierenderen Nachteile sind jedoch, dass ... 

  • ... Sie nicht erfahren, welcher Anbieter Sie aufgrund Ihrer Angaben zu den Gesundheitsfragen versichert beziehungsweise zu welchen Konditionen.
  • ... Sie nicht sehen, wann welcher Anbieter die Leistungspflicht aufgrund nachteiliger Formulierungen in den Versicherungsbedingungen umgehen kann.
  • ... Sie keine individuelle Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung Ihres tatsächlichen Bedarfs erhalten.
  • ... Ihre Absicherung nicht fortwährend an Ihren sich ändernden Bedarf angepasst wird.
  • ... Sie keine Unterstützung im Leistungsfall erhalten.

Kein Vergleichsportal schützt Sie vor Rechtsstreitigkeiten im Leistungsfall. Mit mir als qualifiziertem Spezialisten können Sie das Risiko eines Rechtsstreites im Leistungsfall auf ein Minimum reduzieren.

Seit über einem Jahrzehnt bin ich für Ärzte und Zahnärzte der persönliche Ansprechpartner, wenn es um Berufsunfähigkeitsversicherung geht. In meiner jahrelangen Tätigkeit als Finanzmakler für Berufsunfähigkeitsversicherung und zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) habe ich ein Vorgehen entwickelt, das sicherstellt, dass Sie die Ihnen zustehende und benötigte Leistung auch erhalten.  

  • Meine professionelle Risiko-Voranfrage basierend auf Ihrer beruflichen Tätigkeit, Ihren Gesundheitsangaben und Freizeitaktivitäten zeigt uns noch vor der Antragsstellung, zu welchen konkreten Konditionen Sie bei welchen Anbietern versicherbar sind. Nur so können wir die für Sie individuell richtige Absicherung finden.
  • Durch meine Analyse der Versicherungsbedingungen aller infrage kommenden Tarife schaffe ich für Sie die nötige Transparenz und Rechtssicherheit und sortiere diejenigen Tarife aus, die es den Versicherern aufgrund juristisch schwammig formulierter Paragraphen ermöglichen, ihre Leistungspflicht zu umgehen. 
  • Durch meine Analyse der Versicherungsbedingungen aller infrage kommenden Tarife schaffe ich für Sie die nötige Transparenz und Rechtssicherheit und sortiere diejenigen Tarife aus, die es den Versicherern aufgrund juristisch schwammig formulierter Paragraphen ermöglichen, ihre Leistungspflicht zu umgehen.
  • Wir erarbeiten gemeinsam den aufgrund Ihrer Wünsche und Bedürfnisse angemessenen Versicherungsschutz und Sie profitieren von einer individuellen Vertragsgestaltung.
  • Nach dem Vertragsabschluss bin ich weiter Ihr persönlicher Ansprechpartner, auch für die Anpassung Ihres Vertrages an sich ändernde Lebensumständen.
  • Bei mir stehen Sie im Ernstfall nicht im Regen, sondern erhalten auch Unterstützung im Leistungsfall.

Schritt 1: Die essentielle Risiko-Voranfrage

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne vorangehende Risiko-Voranfrage ist wie die Verschreibung eines Medikamentes ohne überhaupt die Symptome zu kennen. Mit viel Glück hilft die Einnahme des Medikamentes, wahrscheinlich richtet sie aber nur noch größeren Schaden an. 

Und genau das ist es, was viele Versicherungsvertreter tun. Sie richten Schaden an, indem sie direkt einen Versicherungsantrag stellen. 

Denn es ist der Versicherer, der entscheidet, ob er Sie versichern möchte und wenn ja, zu welchen Konditionen. Um diese Entscheidung treffen zu können, müssen Sie im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Tätigkeit, zu Ihren Freizeitaktivitäten und zu den Gesundheitsfragen machen. Je nachdem wie der Versicherer Ihre Angaben bewertet, nimmt er Ihren Antrag im günstigsten Fall zu normalen Konditionen an. Sieht er in Ihrem Fall jedoch ein erhöhtes Risiko, kann er ...

  • für die Mitversicherung dieses Risikos einen Zuschlag auf den regulären Beitrag verlangen,
  • das Risiko und deren Folgen durch einen Leistungsausschluss vom Versicherungsschutz ausschließen oder
  • Ihren Antrag ablehnen.

Wenn Sie vor dem Vertragsabschluss nicht wissen, ob und zu welchen Konditionen Sie versichert werden, wie wollen Sie dann entscheiden, wo Sie sich versichern?

Sie können es nicht.

Was passiert, wenn der Versicherer Ihren Antrag nicht zu normalen Konditionen annimmt?

In der Regel führt eine erschwerte Annahme (Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss ) oder Ablehnung zu einem Eintrag in der sogenannten Sonderwagnisdatei, dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, in das andere Versicherer Einsicht nehmen können!

Das bedeutet andere Versicherer wissen dann bereits, dass Sie von dem einen Versicherer abgelehnt wurden beziehungsweise Ihnen dieser ein Gegenangebot zu Ihrem Antrag mit erschwerten Konditionen gemacht hat. Natürlich ist dieser Umstand bei einer erneuten Antragstellung nicht förderlich und andere Versicherer werden Ihre Versicherbarkeit noch kritischer prüfen. 

Zudem fragen die meisten Versicherer in ihren Anträgen auch danach, ob Sie bereits von einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen versichert worden wären. Im schlimmsten Fall also kann Ihnen eine direkte Antragstellung den Weg zu Ihrem Versicherungsschutz verbauen.

Was passiert, wenn Sie falsche Angaben machen?

Jeder Versicherer weist bereits im Antrag auf die Folgen falscher Angaben hin. Verschweigen Sie risikorelevante Angaben begehen Sie eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und riskieren damit Ihren Versicherungsschutz.

Folgende Aufklärung werden Sie in ähnlicher Form auch in den Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden.

Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Antragsformular gestellten beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber uns schriftlich nachzuholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Verletzen Sie und/oder die versicherte Person die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

  • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles,
  • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Treten wir vom Vertrag zurück, steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.

2. Kündigung

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird und für den Tarif eine Beitragsfreistellung zulässig ist.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

3. Vertragsänderung

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4. Ausübung unserer Rechte

Die unter 1. - 3. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen der Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Monats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, können wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Haben Sie bzw. die versicherte Person die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht zur Vertragsanpassung. Wurde die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.

5. Anfechtung und deren Ausübung

Haben Sie bzw. die (mit-)versicherte Person unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt gemacht und hat dies auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen, können wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung auch anfechten.
Mit Zugang unserer Anfechtungserklärung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig. Dies hat zur Folge, dass zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestand. Ein gegebenenfalls vorhandener Rückkaufswert wird, außer bei der Risikoversicherung und der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, ausgezahlt. Von diesem ziehen wir gegebenenfalls Stornokosten ab, deren Höhe der Tabelle zur Werteentwicklung entnommen werden kann. Erstattung der gezahlten Beiträge können Sie nicht verlangen. Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären.

6. Stellvertretung durch eine andere Person

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung, der Anfechtung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, können Sie sich nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Sie sollten also unbedingt wahrheitsgemäße Angaben tätigen. Ein Versicherungsvertreter, der Ihnen rät, die Fragen zu den gefahrerheblichen Umständen einfach zu verneinen, handelt unseriös und vertritt offensichtlich nicht Ihre Interessen!

Welchen Nutzen bietet Ihnen mein Vorgehen in Schritt 1?

Im Rahmen meiner Risiko-Voranfrage lasse ich Ihre Angaben ...

  • zu Ihrer beruflichen Tätigkeit,
  • zu den Gesundheitsfragen und 
  • zu Ihren Freizeitaktivitäten

prüfen und erhalte noch VOR der Antragsstellung schriftliche Einschätzungen zu Ihrer Versicherbarkeit. 

Schließlich wollen Sie auch nicht den Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnen und erst im Nachgang von dem Verkäufer hören, dass er bei Ihnen 50 Prozent auf den Kaufpreis aufschlagen oder die Seiten-Airbags entfernen wird.

Da jeder Versicherer seine eigene Risikoprüfung durchführt und gefahrerhebliche Umstände von allen Anbietern anders eingeschätzt werden können, stelle ich meine Risiko-Voranfrage parallel bei mehreren Versicherern. Denn in meiner langjährigen Tätigkeit ist es immer wieder vorgekommen, dass Mandanten bei einem Anbieter keinen Versicherungsschutz erhielten, bei einem anderen hingegen einen Vertrag zu normalen Konditionen ohne Mehrbeitrag oder Leistungsausschluss. 

Ein Versicherungsvertreter, sei er von der Allianz, der Deutschen Ärzteversicherung oder einem anderen Anbieter, hat gar kein Interesse für Sie eine Risiko-Voranfrage zu durchzuführen. Er kann Ihnen ohnehin nur einen Tarif anbieten. Ihm wird es egal sein, ob Sie einen Mehrbeitrag zahlen oder einen Leistungsausschluss erhalten und es damit auch zu einem Eintrag in der Sonderwagnisdatei kommt. 

Da ich als Finanzmakler an keinen Anbieter gebunden bin und Ihre Interessen vertrete, suche ich für Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz und führe unter anderem meine Risiko-Voranfrage durch, durch die Sie in den Genuss essentieller Vorteile gelangen.

  • Die Risiko-Voranfrage führt zu keinem Eintrag in der Sonderwagnisdatei, unabhängig davon, welche Einschätzung uns die angefragten Versicherer mitteilen.
  • Wir erhalten noch vor einer Antragsstellung eine schriftliche Aussage der Versicherer zu welchen konkreten Konditionen Sie versicherbar sind!
  • Die einzelnen Angebote der Versicherer werden erst und ausschließlich durch meine Risiko-Voranfrage vergleichbar. Denn Standard-Konditionen helfen Ihnen weiter, wenn ein Anbieter Sie letztlich nur gegen einen Mehrbeitrag von 50 Prozent oder nur mit einem Leistungsausschluss für beispielsweise die Wirbelsäule versichert.
  • Meine Risiko-Voranfrage wird bei den angefragten Versicherern nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär.

An die Einschätzungen infolge meiner Risiko-Voranfrage halten sich die Versicherer - sofern keine neuen gefahrerheblichen Umstände hinzukommen - für einen befristeten Zeitraum gebunden. Sobald die gewünschte Versicherbarkeit gefunden ist, empfiehlt sich deshalb ein zeitnaher Vertragsabschluss.

Schritt 2: Meine Bedingungsanalyse gibt Ihnen Rechtssicherheit

Als freier Finanz- und Versicherungsmakler vertrete ich die Interessen meiner Mandanten. Aus diesem Grund verlasse ich mich nicht auf verführerische Marketing-Aussagen oder oberflächliche Tarifvergleiche mit Sterne-Rating, Schulnoten oder Smileys, sondern achte für meine Kunden in erster Linie auf Rechtssicherheit und hochwertige Leistungen. Für mich ist wesentlich, welche Kriterien in den Bedingungswerken der Versicherungstarife für Sie als Verbraucher von Bedeutung sind. 

Viele Tarifeinschlüsse sind nur für einen Fachmann ersichtlich. Ihnen helfen sie nicht weiter, da Ihnen die versicherungstechnischen Kenntnisse fehlen. Die Praxis zeigt zudem, dass nicht alle Innendienstmitarbeiter der Versicherer hinreichend geschult sind und somit immer wieder Schäden abgelehnt werden, da sie in Tarifwerken einen Ausschluss annehmen, wo ein Einschluss nicht explizit benannt wurde.

Deshalb honoriere ich, was in den Bedingungen klar benannt wird. Mein Ziel ist es, Ihnen als Verbraucher jene Versicherer zu empfehlen, bei denen man auf den ersten Blick weiß, dass sie ein stark überdurchschnittliches Bedingungsniveau haben und den Leistungsumfang transparent präsentieren. Streitigkeiten im Schadenfall können so bereits im Vorfeld vermieden werden. Davon profitieren nicht nur Sie, sondern auch ich, denn ich möchte, dass Sie zufrieden sind und mich weiterempfehlen.

Zwar haben sich die Versicherungsbedingungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren in der Breite verbessert, dennoch gibt es nach wie vor einige Regelungen, die eindeutig zu Ihrem Nachteil als versicherte Person ausgelegt sind und Ihren Versicherungsschutz aushöhlen. Einige dieser Regelungen klingen vor allem für den juristisch nicht fachkundigen Leser mitunter zunächst sogar positiv.  

Die medizinische Mitwirkung als Beispiel unterschiedlicher Regelungen am Markt

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben muss die versicherte Person zumutbare Heilbehandlungen und Maßnahmen
(z. B. Diät, Suchtentzug, Verwendung von Seh- oder Hörhilfen, von orthopädischen oder anderen medizinisch-technischen Heil- und Hilfsmitteln) ergreifen, um eine Minderung der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu erreichen.

Zumutbar sind Heilbehandlungen und Maßnahmen, die nicht mit besonderen Schmerzen oder Gefahren verbunden sind; sie müssen dabei geeignet sein, den Eintritt der Berufsunfähigkeit zumindest zu verzögern oder eine bestehende Berufsunfähigkeit abzukürzen. Heilbehandlungen, die mit einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem Zusammenhang als nicht zumutbar an.

Schätzen Sie den obigen Abschnitt als positiv oder negativ für Sie als versicherte Person ein?

Es handelt sich hier um einen Ausschnitt aus dem Bedingungswerk eines Versicherers, der hier beschreibt, welche Auflagen Ihnen im Bereich "medizinische Mitwirkung" gemacht werden können. Dass grundsätzlich solche Auflagen vorgegeben werden können, ist objektiv betrachtet nachvollziehbar. Könnte ein Versicherer nicht verlangen, dass beispielsweise Hilfsmittel wie eine Brille genutzt werden müssen, wäre wohl jeder mit mehr als sechs Dioptrien berufsunfähig und die damit anfallenden Leistungen würden ihn in den Ruin treiben. 

Andererseits möchte wohl keine versicherte Person, dass Ihr operative Eingriffe vorgeschrieben werden können. Hierauf wird gemäß dem obigen Abschnitt auch eindeutig verzichtet. Was könnte Ihnen davon abgesehen jedoch "drohen", bevor Sie eine Leistung erhalten?

Zumutbar sind hier offenbar "Heilbehandlungen und Maßnahmen, die nicht mit besonderen Schmerzen oder Gefahren verbunden sind; [...]". So weit, so gut. Was aber ist mit denjenigen, die eben doch mit besonderen Schmerzen oder Gefahren verbunden sind? Können Ihnen diese hier auch vorgegeben werden?

Ja, damit müssen Sie hier rechnen. Denn hier wird nichts Anderes gemacht als vorzugeben, was unter anderem zumutbar ist. Juristisch betrachtet hätten Sie mit einer solchen Formulierung schlechte Karten. 

Werden Ihnen Heilbehandlungen und / oder Maßnahmen vorgegeben, die mit besonderen Schmerzen und Gefahren verbunden sind, und lehnen Sie diese ab oder halten sich nicht dauerhaft daran, kann der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einbehalten beziehungsweise einstellen!  

Vorteilhafter für Sie wäre beispielsweise folgende Formulierung.

Das Befolgen von ärztlichen Anordnungen (insbesondere operative Eingriffe) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen. Somit verzichten wir auf die sogenannte Arztanordnungsklausel. Hiervon ausgenommen ist der Einsatz von einfachen Hilfsmitteln des täglichen Lebens. Darunter fallen zum Beispiel das Tragen einer Brille, einer Hörhilfe oder orthopädischer Einlagen. Weiterhin ausgenommen sind einfache und gefahrlose ärztlich verordnete Heilbehandlungen, die mit keinen besonderen Schmerzen verbunden sind. Voraussetzung für diese Ausnahmen ist, dass dadurch eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Hier wird zunächst gesagt, dass das Befolgen ärztlicher Anordnungen nicht Voraussetzung für die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ist. In der Folge werden dann explizit alle möglichen Ausnahmen von dieser Regelung aufgeführt. Damit ist diese Formulierung im Gegensatz zu der ersten eindeutig. Heilbehandlungen, die nicht gefahrlos oder mit besonderen Schmerzen verbunden sind, können Ihnen nicht vorgegeben werden.

Welchen Nutzen bietet Ihnen mein Vorgehen in Schritt 2?

Die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung können je nach Anbieter 40, 50 oder 60 Seiten umfassen. Erfahrungsgemäß lesen die wenigsten Privatpersonen diese durch. Selbst wenn Sie es doch täten, würden Sie überhaupt wissen, was in den Versicherungsbedingungen stehen sollte und wie das, was enthalten ist, juristisch auszulegen ist? 

Vermutlich nicht.

Im Rahmen meiner Bedingungsanalyse prüfe ich für Sie, ...

  • welche Regelungen in den Versicherungsbedingungen eindeutig zu Ihrem Vorteil formuliert sind, sprich wann der Versicherer leisten muss,
  • welche Regelungen dem Versicherer einen Auslegungsspielraum lassen, der es ihm ermöglichen könnte seine Leistungspflicht zu umgehen und
  • welche Regelungen schlichtweg Marketing-Aussagen sind, aber in den Versicherungsbedingungen fehlen und Ihnen damit keine Rechtssicherheit geben.

Die Ergebnisse dieser Analyse erhalten Sie übersichtlich und verständlich zusammengefasst. Sie können damit für alle Versicherer am Markt nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile sehen! 

Schließlich wollen Sie keinen Beitrag für einen Vertrag zahlen, der es dem Versicherer ermöglicht, im Versicherungsfall nicht leisten zu müssen. 

Da ich an keinen Versicherer gebunden bin, beschränke ich mich auch nicht darauf, Ihnen nur die Vorteile seiner Tarife zu nennen, wie es bei Versicherungsvertreter in der Regel der Fall ist.

Schritt 3: Mein Beitragsvergleich zeigt Ihnen die preiswerteste Absicherung

Es gibt über 70 Versicherer, die das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Jeder Versicherer hat dabei einen eigenen Berufsgruppen-Katalog, der festgelegt, welcher Berufsgruppe Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit bei Vertragsabschluss zugeordnet werden. Je geringer das Risiko ist, dass ein Versicherer einer konkreten beruflichen Tätigkeit zuschreibt, in ihr berufsunfähig zu werden, umso besser ist die entsprechende Berufsgruppe und umso günstiger ist die Versicherungsprämie, die Sie zu leisten haben. 

Die Allianz Lebensversicherung AG verwendet beispielsweise die Berufsgruppen A+, A, B, C+, C, D und G, während die Barmenia Lebensversicherung a.G. die Berufsgruppen 1++, 1+, 1, 2++, 2+, 2, 3++, 3+, 3 und 4 verwendet. 

Die Unterschiede der Standard-Beiträge können zwischen den Versicherern gut und gerne 100 Prozent und mehr betragen. Allein aus diesem Grund lohnt sich mein Beitragsvergleich für Sie. Sinnvoll ist er jedoch erst, wenn wir im Vorfeld die Risiko-Voranfrage und die Bedingungsanalyse durchgeführt haben. Denn dann vergleichen wir nicht nur die Standard-Beiträge der Versicherer, sondern die für Sie gültigen Individual-Beiträge. Die Unterschiede bei diesen können aufgrund möglicher Beitragszuschläge sogar noch größer ausfallen.

Die Risiko-Voranfrage und Bedingungsanalyse erleichtern uns den Beitragsvergleich, da wir in deren Folge nicht mehr über 70 Versicherer vergleichen müssen, sondern nur noch ein paar, nämlich diejenigen, die uns für Sie die besten Annahmekonditionen verbunden mit hochwertigen Versicherungsbedingungen bieten.       

Welchen Nutzen schafft mein Vorgehen in Schritt 3?

Im Rahmen meines Beitragsvergleichs sehen Sie, ...

  • welche Preisspanne über die Versicherer hinweg bezogen auf die Standard-Beiträge grundsätzlich besteht. Sie können damit einschätzen, ob Ihre Versicherungsprämie im Marktvergleich als günstig zu bewerten ist.
  • welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihres individuellen Risikos und für ein gewünschtes Qualitätsniveau die preiswerteste Absicherung bietet.

Schließlich wollen Sie nicht wie bei einem Versicherungsvertreter riskieren, dass es Ihre Absicherung - womöglich sogar mit besseren Leistungen - günstiger gibt?!

Schritt 4: Eine Vertragsgestaltung gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen

Grundsätzlich gibt es mehrere Tarif-Varianten, um sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Die einfachste und flexibelste Variante, die es bei nahezu allen Anbietern gibt, ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz SBU genannt. Mit Ihr wird für einen bestimmten Zeitraum, maximal bis Alter 67 der Einkommensausfall wegen Berufsunfähigkeit versichert. 

Neben der oder als Alternative zu der SBU gibt es bei vielen Versicherern die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ genannt. Die BUZ gibt es im Wesentlichen in drei Varianten, bei denen es sich immer um eine Kombination mit einer anderen Versicherung handelt. Hierfür kommen infrage

  • die Risikolebensversicherung,
  • die private Rentenversicherung und
  • die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. 

Über die Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist neben der Rente bei Berufsunfähigkeit noch eine Leistung für den Todesfall während der Vertragslaufzeit versichert. Die Todesfallsumme ist meist minimal gehalten. In der Praxis ist diese Kombination am seltensten zu finden. 

Die Kombination mit einer privaten Rentenversicherung sichert eine lebenslange Altersrente, die nach dem versicherten Zeitraum der Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Diese Altersrente steht unabhängig vom Eintritt der Berufsunfähigkeit zur Verfügung. Jedoch kann ihre Höhe in Abhängigkeit des Eintritts einer Berufsunfähigkeit variieren. In der Regel ist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vom Versicherungsnehmer kein Beitrag mehr zu leisten. Stattdessen wird der Teil des Beitrags, der für die Altersrente angespart wird, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und für deren Dauer vom Versicherer weiter angespart. Damit ist sichergestellt, dass trotz der Berufsunfähigkeit die gleiche Altersrente zur Verfügung steht. Einige Versicherer bieten zudem an, den Sparanteil für die Altersrente nicht nur konstant während der Berufsunfähigkeit fortzuführen, sondern ihn jährlich um einen festen Prozentsatz von bis zu zehn Prozent pro Jahr zu steigern. Dadurch wird ein Ausgleich zu anderen Bausteinen der Altersvorsorge geschaffen, die aufgrund der Berufsunfähigkeit nicht oder nur in geringerem Maße zur Verfügung stehen. Alternativ zu der lebenslangen Altersrente kann bei der privaten Rentenversicherung auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals gewählt werden.

Die Kombination mit einer Basisrente verhält sich grundsätzlich analog zu der mit einer privaten Rentenversicherung. Allerdings wird der gesamte Beitrag, also sowohl der für die Basisrente, als auch der für die BUZ staatlich bezuschusst, indem er als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann. Im Umkehrschluss sind alle Leistungen zu einem größeren Anteil zu versteuern. Das angesparte Kapital der Basisrente kann ausschließlich als lebenslange Altersrente, frühestens ab Alter 62 ausgezahlt werden.

Welche Tarif-Variante im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Die wesentlichen Vertrags-Parameter

Vor Vertragsabschluss gilt es die Eckdaten Ihres Versicherungsschutzes festzulegen. Hierzu zählen im Wesentlichen ...

  • die Rentenhöhe,
  • die Versicherungsdauer (entspricht meist der Leistungsdauer),
  • der Prozentsatz der Aktiv-Dynamik und
  • der Prozentsatz der Rentensteigerung im Leistungsfall.

Darüber hinaus können bei einigen Anbietern optional Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und ein verminderter Anfangsbeitrag vereinbart werden. 

Die Rentenhöhe ist innerhalb festgelegter Grenzen grundsätzlich frei wählbar. Sie wird immer in Relation zu Ihrem Einkommen betrachtet und darf je nach Anbieter beispielsweise 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Wenn wie etwa bei Studenten kein Einkommen erzielt wird, gilt eine absolute Obergrenze, die sich zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro im Monat bewegt.

Die Aktiv-Dynamik stellt das Recht, aber nicht die Verpflichtung dar, den Versicherungsschutz jährlich ohne erneute Gesundheitsangaben zu erhöhen. Dazu wird bei Vertragsabschluss ein fester Prozentsatz gewählt, um den sich in der Regel der Vorjahresbeitrag erhöht. Die versicherte Rentenhöhe steigt infolgedessen an. Es kann jedes Jahr neu entschieden werden, ob der Beitrag und damit auch die versicherte Rentenhöhe unverändert bleiben oder angepasst werden soll. In der Regel entfällt das Dynamikrecht, wenn drei Jahre in Folge keine Anpassung vorgenommen wird.

Da über die Aktiv-Dynamik der Versicherungsschutz nur so lange angepasst werden kann, solange auch eine Versicherungsprämie gezahlt wird, bliebe die Rentenhöhe ab Eintritt der Berufsunfähigkeit unverändert. Deren Kaufkraft könnte jedoch infolge der Inflation abnehmen. Um dies zu verhindern, kann bei Vertragsabschluss eine Rentensteigerung im Leistungsfall vereinbart werden. Diese wirkt sich anders als die Aktiv-Dynamik sofort auf die Versicherungsprämie aus. Bei den meisten Anbietern kann hier ein Prozentsatz zwischen null und drei Prozent pro Jahr gewählt werden.  

Bei einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit leistet der Anbieter die versicherte Rente nicht ausschließlich bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent, sondern auch darunter, sofern eine Arbeitsunfähigkeit ( Krankschreibung ) von in der Summe mindestens sechs Monaten vorliegt.

Ein verminderter Anfangsbeitrag kann sich beispielsweise bei Studenten oder Auszubildenden anbieten, wenn die finanziellen Möglichkeiten die Zahlung der regulären Versicherungsprämie nicht ermöglichen. Eine Reduzierung des Beitrages ist abhängig vom Anbieter meist für bis zu vier Jahre möglich. Die anfängliche Ersparnis wird in der Regel durch einen höheren Folgebeitrag ausgeglichen. 

Welchen Nutzen schafft mein Vorgehen in Schritt 4?

Durch meine Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse (Absicherungsbedarf, finanzielle Möglichkeiten, etc.) profitieren Sie von einer Absicherung, ...

  • von der Sie auch langfristig leben können,
  • die Sie auch unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand ( solange noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt ) anpassen können,
  • die Sie sich auch in Zeiten fehlender beziehungsweise geringer Einnahmen leisten können, und
  • die Ihnen auf Wunsch lebenslange Einnahmen garantiert.

Schließlich wollen Sie nicht nach einigen Monaten oder Jahren feststellen müssen, dass Ihr Versicherungsvertrag nicht zu Ihrer Lebenssituation passt und nicht die Leistungen vorsieht, die Sie benötigen.

Schritt 5: Prüfung auf Anpassung sichert perfekten Schutz zu jeder Zeit

Noch vor dem Vertragsabschluss haben wir Ihren Versicherungsschutz so definiert, dass er Ihre Wünsche und Bedürfnisse ideal abdeckt. Was ist jedoch, wenn sich Ihre Lebensumstände und damit auch Ihre Bedürfnisse ändern?

Ihr Bedarf an Versicherungsschutz wird in der Zukunft tendenziell zunehmen, da auch Ihre finanziellen Verpflichtungen wachsen werden. Dies geschieht beispielsweise im Zuge der Familiengründung, dem Weg in die Selbstständigkeit oder infolge einer Immobilienfinanzierung.

Kontinuierliche Überprüfung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach dem Vertragsabschluss lasse ich Sie nicht allein. Sie und Ihren Vertrag betreue ich auch danach und überprüfe weiterhin, ob Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihren möglicherweise geänderten Lebensumständen passt. Wenn nicht, kümmere ich mich um seine Anpassung. Mein Rat ist, dass wir uns einmal jährlich sprechen und Sie mich über bestimmte Lebensereignisse informieren. Dazu zählen unter anderem ...

  • Berufsstart,
  • Berufswechsel,
  • Auswandern,
  • Immobilien-Erwerb / Hausbau,
  • Heirat,
  • Geburt eines Kindes,
  • Scheidung und
  • Umzug.

Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Wer gewährleistet jedoch, dass Ihr Gesundheitszustand dann noch so gut ist, dass Sie problemlos Ihren Versicherungsschutz ausbauen können?

Niemand. Denn Unfälle, Krankheiten oder auch nur Diagnosen lassen sich nicht planen.  

Deshalb ist es wichtig, dass wir Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand anpassen können. Dies können wir grundsätzlich über zwei verschiedene Wege. 

Dynamik

Über eine vereinbarte Dynamik haben wir die Möglichkeit die Versicherungsprämie und infolge dessen auch die versicherte Rentenhöhe kontinuierlich jedes Jahr anzuheben. Dies sollten wir gerade in jungen Jahren regelmäßig tun, nicht nur weil der Absicherungsbedarf in der Regel in der ersten Hälfte der Berufstätigkeit schneller ansteigt. Jede Erhöhung des Versicherungsschutzes wird zu Ihrem dann aktuellen Alter kalkuliert. Nehmen wir eine Anpassung erst ein Jahr später vor, erhalten wir für die gleiche prozentuale Anpassung der Versicherungsprämie bereits etwas weniger an zusätzlicher Berufsunfähigkeitsrente. 

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt uns die versicherte Berufsunfähigkeitsrente auf einen Schlag in höherem Maße ohne erneute Gesundheitsangaben anzupassen, wenn ein in den Versicherungsbedingungen definiertes Lebensereignis eintritt. Nahezu alle Anbieter sehen hierzu die Ereignisse

  • Berufsstart,
  • Heirat,
  • Geburt eines Kindes und
  • Immobilienerwerb vor.

Einige Anbieter bieten darüber hinaus diese Form der Anpassung auch bei weiteren Ereignissen wie etwa einer Scheidung an. 

In welchem Umfang die versicherte Rente angepasst werden kann, ist bei jedem Anbieter anders geregelt. So kann es beim einen Anbieter beispielsweise eine Anpassung um 50 Prozent der ursprünglich versicherten Rente sein, bei einem anderen eine Anpassung um 500 Euro der monatlichen Rente. Fast immer sehen die Anbieter jedoch eine Obergrenze vor, bis zu der die Nachversicherungsgarantie genutzt werden kann. In der Regel ist bei einer Erhöhung auf über 2.500 Euro versicherte monatliche Rente eine ärztliche Untersuchung gefordert.

Einige wenige Anbieter bieten zudem eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie an. In diesen Fällen kann in den ersten drei oder fünf Vertragsjahren zeitlich flexibel eine Anpassung vorgenommen werden. 

Welchen Nutzen schafft mein Vorgehen in Schritt 5?

Die kontinuierliche Überprüfung und sofern notwendig auch Anpassung Ihres Versicherungsvertrages gewährleistet, dass ...

  • Ihr Versicherungsschutz auch bei geänderten Lebensumständen Ihren Bedarf abdeckt,
  • Sie im Leistungsfall auch zukünftig Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können und
  • nachhaltig Ihr Lebensstand gesichert ist.

Natürlich kann eine Anpassung nicht nur aufgrund eines gestiegenen Absicherungsbedarfs erforderlich sein. Auch ein vorübergehender finanzieller Engpass kann eine Vertragsanpassung bedingen. Dann betrachten wir gemeinsam die Möglichkeiten inwieweit die Zahlung der Versicherungsprämie, idealerweise ohne Verlust des Versicherungsschutzes in dieser Zeit, ausgesetzt werden kann.

Schritt 6: Unterstützung im Leistungsfall

Bei mir stehen Sie nicht im Regen, wenn der Leistungsfall eintritt. Im Gegenteil - gerade dann profitieren Sie im Besonderen von mir!

Bereits vor dem Vertragsabschluss profitieren Sie von meiner Risiko-Voranfrage und meiner Bedingungsanalyse.

Durch die Analyse der Versicherungsbedingungen schließen wir aus, dass wir einen Anbieter wählen, der die Leistungspflicht aufgrund schwammiger oder für Sie nachteiliger Formulierungen umgehen kann. Durch die Risiko-Voranfrage und meine Unterstützung im Antragsprozess vermeiden wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, aufgrund derer Ihr Versicherer leistungsfrei werden könnte.  

Damit haben wir die beiden wesentlichen Hürden, die zu Problemen im Leistungsfall führen können, bereits aus dem Weg geräumt.

Darüber hinaus begleite ich Sie während Leistungsregulierung durch den Versicherer, wenn Sie es wünschen.

Welchen Nutzen schafft mein Vorgehen in Schritt 6?

  • Wenn Sie mit mir zusammenarbeiten, müssen Sie sich nicht im Schadenfall durch die Telefon-Hotlines der Versicherer quälen und Ihre wertvolle Zeit in Warteschleifen vergeuden, um sich von einem unerfahrenen Service-Mitarbeiter anhören zu müssen, dass Ihr Leistungsantrag abgelehnt wird. Woher sollen Sie wissen, ob er fachlich überhaupt zu dieser Aussage befähigt ist und diese korrekt ist?
  • Ich achte darauf, dass ich bei meinen Versicherungspartnern beziehungsweise denen meiner Mandanten feste und kompetente Ansprechpartner in allen wichtigen Abteilungen, so auch in der Leistungsabteilung, habe.

Mit mir als Ihrem Ansprechpartner haben Sie die Sicherheit, dass Sie im Leistungsfall nicht im Regen stehen. Versprochen!

Ausbildung, Auszeichnung & Kundenbewertungen

  • Dipl.-Math.oec. (Universität Ulm)
  • Repräsentant der Medical Network Stiftung
  • Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK)
  • Zertifizierter Spezialist für private Finanzanalyse | DIN 77230 (DEFINO)
  • Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management)
  • Spezialist für Baufinanzierung (Frankfurt School of Finance & Management)
  • Zertifizierter Experte für den Öffentlichen Dienst (DBV)
  • Zertifizierter Vorsorgeberater (VEMA)
  • Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)
  • Geprüfter Finanzanlagenvermittler (IHK)
  • Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
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