Betriebsunterbrechung Zahnarzt-Praxis

Schäden am Praxisinventar können über eine Praxisinventarversicherung abgesichert werden. 

Wie sieht es aber mit den infolge eines Schadens entgangenen Einnahmen aus?

Hat etwa ein Wasserschaden oder Brand den Kompressor beschädigt, steht Ihre Zahnarztpraxis still (siehe www.zmk-aktuell.de). Denn ohne einen einwandfrei funktionierenden Kompressor steht auch keine Druckluftversorgung für die Turbine am Handstück der Dentalbehandlungseinheit mehr zur Verfügung. Die Einnahmen bleiben in der Zeit aus, aber die Praxisausgaben in Form von ...

  • Gehältern,
  • Miete,
  • Leasingverträgen,
  • Finanzierungsraten,
  • etc.

laufen weiter.

Natürlich wird eine schnelle Wiederinbetriebnahme der Zahnarztpraxis höchste Priorität haben. Eine rasche Behebung des entstandenen Schadens durch zertifizierte Handwerkerbetriebe ist dazu Gold wert.   

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt für einen Ausgleich der infolge eines Schadens eingetretenen Umsatz- und Gewinneinbußen in der Zeit, in der Ihre Praxis stillsteht. Entscheidend ist hierbei auf die ausreichende Höhe der Absicherung zu achten und die passende Variante der Betriebsunterbrechungsversicherung zu wählen.   

Betriebsunterbrechungsversicherung – wichtige Fakten


Ein Betriebsunterbrechungsversicherung sollte nicht nur die anfallenden Fixkosten, sondern auch ganz oder teilweise die Kosten für einen Vertretungsarzt decken.

Welche Art der Absicherung Sie als Praxis-Inhaber/in auch wählen, die Deckungssummen spielen dabei eine erhebliche Rolle. Alle Risiken abzudecken, ist die eine Sache aber wenn die Deckungssummen zu niedrig festgelegt werden, hilft das am Ende nicht viel und Sie bleiben im Schadensfall trotzdem auf einem großen Teil Ihrer Unkosten sitzen. Wer sich für eine Betriebsunterbrechungsversicherung entscheidet, sollte daher vor Abschluss des entsprechenden Vertrages eine gründliche Analyse der tatsächlich anfallenden Praxis-Kosten durchführen, um den Absicherungsbedarf korrekt zu ermitteln. Zu beachten sind dabei alle Kosten rund ums Personal, für Miete, Nebenkosten, Reparaturen technischer Geräte, Instandhaltung der Praxisräume und Praxis-Einrichtung, sowie Ausgaben für Bürobedarf, Buchhaltung, Versicherungsbeiträge, Betriebsfahrzeuge und sonstige Kosten. Wünschen Sie im Rahmen des krankheitsbedingten Ausfalls von Personal die Vereinbarung von Karenztagen, sind auch die dadurch entstehenden Kosten in die Kalkulation einzubeziehen. Darüber hinaus kann zusätzlich der Gewinnausfall mitversichert werden. Sind alle Kostenpunkte genau aufgeschlüsselt und durch die abgeschlossene Versicherung entsprechend abgedeckt, kann die Zahnarztpraxis auch dann aufrechterhalten werden, wenn dort einmal vorübergehend die Lichter ausgehen.

Beratung zur Praxisversicherung Zahnarzt vereinbaren


Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.  

Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.

Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.

Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

Elementarschäden, Einbruch, Gebäudeschäden, Krankheit oder Unfall: Die resultierenden Betriebsunterbrechungen können die Existenz einer Praxis gefährden. Egal ob Sie eine Praxis neu gründen oder Ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen möchten, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner für eine leistungsstarke Betriebsunterbrechungsversicherung zur Verfügung.

Sie erhalten bei mir ein Rundum-Sorglos-Paket und vermeiden teure Fallstricke. Vereinbaren Sie deshalb jetzt einen Termin zu Ihrer Praxisversicherung. 

25%

Allgemeine Angaben

Primär-und Sekundärstühle, es werden alle Stühle gezählt (auch die Prophylaxestühle)

Allgemeine Angaben

Beträgt der Umsatzanteil für Implantologie mehr als 50 %?

Dies ist nicht relevant bei: Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Parodontologie

Vorschäden

Kontaktdaten

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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