BU-Aktion für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit nur 3 Gesundheitsfragen

Insgesamt jeder Vierte wird in seinem Arbeitsleben zumindest vorübergehend
berufsunfähig. Besonders Ärzte sind ständig hohen Belastungen
ausgesetzt. Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen sind
hier mit 35 % die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet im Ernstfall finanzielle und berufliche Unabhängigkeit. Oftmals haben jedoch bereits junge Mediziner Vorerkrankungen, die zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar Ablehnungen führen. Mit zunehmendem Alter wird es immer schwieriger umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten, und diesen dann auch zu guten Konditionen.

Mitunter bieten Rahmenverträge oder befristete Aktionen die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen zu beantragen. Oft ist jedoch die Höhe der versicherbaren Rente stark begrenzt und mitunter sind die Gesundheitsfragen nicht eindeutig formuliert, so dass eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht droht. 

Aktuell bietet die HDI Lebensversicherung eine sehr interessante Aktion, über die  

  • Ärzte,
  • Zahnärzte und 
  • Tierärzte

eine für temporäre Aktionen unüblich hohe Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 2.500 Euro monatlich absichern können. Wie genau die Versicherungsschutz über diese befristete Aktion gestaltet werden kann beziehungsweise welche Leistungen vereinbart werden können, zeigt der nachfolgende Abschnitt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ärzte aller Fachrichtungen, die nach Abschluss des Studiums der
    Human-, Tier- oder Zahn-Medizin eine Approbation erhalten haben
    und eine Tätigkeit ausüben, die in Zusammenhang mit der ärztlichen
    Ausbildung und den medizinischen Fachkenntnissen steht
  • Studierende der Human­, Tier­ oder Zahnmedizin, die ihr Physikum bereits bestanden haben
  • BU-Rente bis max. 2.500 Euro monatlich bzw. max.1.500 Euro monatlich bei Studenten
  • Nur Behandlungen in den letzten 3 Jahren bei einzelnen Spezialisten werden abgefragt
  • Keine Fragen nach Größe und Gewicht
  • Keine Fragen nach Risikosportarten
  • Maximaler Schutz vor Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht 

Vertragsgestaltung in der Analyse


Bedingungsseitig gibt es im Rahmen der befristeten BU-Aktion keinen Unterschied zu Verträgen, die über den regulären Versicherungsantrag mit den vollständigen Gesundheitsfragen zustande kommen.

So besteht auch im Rahmen der BU-Aktion ein vorläufiger Versicherungsschutz über eine begrenzte Berufsunfähigkeitsrente im Zeitraum zwischen Antragseinreichung und Versicherungsbeginn. Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel darf der Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate nach Unterzeichnung des Antrages beziehungsweise der Versicherungsanfrage liegen.  

Wie bereits geschrieben darf eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von maximal 2.500 Euro versichert werden. Wird zunächst mit einer geringeren Berufsunfähigkeitsrente gestartet, kann diese im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsfragen auf bis zu 2.500 Euro/Monat erhöht werden.

Eine Beitragsdynamik kann in Höhe von maximal 5% p.a. bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise maximal 10% p.a. bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einer Rentenversicherung vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik mit hohem Prozentsatz ist wichtig, um vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit die Kaufkraft vor dem Hintergrund der Inflation erhalten zu können.

Neben einer Beitragsdynamik kann auch die sogenannte Passivdynamik oder garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall vereinbart werden. Wie die Bezeichnung vermuten lässt, greift diese Steigerung nicht wie die Beitragsdynamik bis Eintritt der Berufsunfähigkeit, sondern ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Mehr zu Beitragsdynamik und garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall sowie zu weiteren wichtigen Kriterien können Sie dem folgenden Artikel entnehmen.  

Neben diesen Punkten kann auch eine Leistung bei Krankschreibung vereinbart werden. Diese Leistung wird erst seit wenigen Jahren angeboten und führt dazu, dass die vereinbare Rente nicht nur bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ausgezahlt wird. Stattdessen wird die versicherte Rente befristet für einen Zeitraum von 24 Monaten auch ausgezahlt, wenn eine ununterbrochene Krankschreibung für mindestens sechs Monate besteht.  

Header

Über BU-Aktion

Volle BU-Rentenleistung

Ja

Vorläufiger Versicherungsschutz

Ja

Mögliche Rentenhöhe

bis 2.500 Euro/Monat

Beitragsdynamik (Jährliche Anpassungsmöglichkeit bis BU-Eintritt)

bis 5% p.a. bzw. 10% p.a. (selbstständige BU-Rente bzw. Zusatzversicherung an Rentenversicherung)

Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Inflationsausgleich)

bis 3% p.a.

Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsfragen)

Ja

Leistung wegen Krankschreibung (AU-Klausel)

Ja

Wie sehen die Gesundheitsfragen im Rahmen der BU-Aktion aus?


Erfreulicherweise sind die Gesundheitsfragen sehr übersichtlich und vor allem sehr eindeutig formuliert. Das ist wichtig, denn nicht umsonst weist jeder Versicherer (ja, auch die Deutsche Ärzteversicherung) im Antrag explizit auf die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht hin. Folgende Aufklärung werden Sie in ähnlicher Form in den Antragsunterlagen jedes Versicherers finden.

Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Antragsformular gestellten beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber uns schriftlich nachzuholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Verletzen Sie und/oder die versicherte Person die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

  • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles,
  • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Treten wir vom Vertrag zurück, steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.

2. Kündigung

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird und für den Tarif eine Beitragsfreistellung zulässig ist.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

3. Vertragsänderung

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4. Ausübung unserer Rechte

Die unter 1. - 3. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen der Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Monats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, können wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Haben Sie bzw. die versicherte Person die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht zur Vertragsanpassung. Wurde die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt, verzichten wir auf unser Kündigungsrecht.

5. Anfechtung und deren Ausübung

Haben Sie bzw. die (mit-)versicherte Person unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt gemacht und hat dies auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen, können wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung auch anfechten.
Mit Zugang unserer Anfechtungserklärung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig. Dies hat zur Folge, dass zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestand. Ein gegebenenfalls vorhandener Rückkaufswert wird, außer bei der Risikoversicherung und der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, ausgezahlt. Von diesem ziehen wir gegebenenfalls Stornokosten ab, deren Höhe der Tabelle zur Werteentwicklung entnommen werden kann. Erstattung der gezahlten Beiträge können Sie nicht verlangen. Die Anfechtung müssen wir innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der arglistigen Täuschung schriftlich ausüben. Die Anfechtung können wir nur innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss erklären.

6. Stellvertretung durch eine andere Person

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung, der Anfechtung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, können Sie sich nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


Falsche Angaben im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung können also im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sollte also jemals ein Vermittler zu Ihnen sagen, dass Angaben nicht wichtig wären, Sie einfach "Nein" ankreuzen sollen oder nur chronische Erkrankungen relevant sind, sollten Sie sich umgehend einen anderen Vermittler suchen. Wer solche unseriöse Aussagen tätigt, dem geht es offensichtlich nur um die schnelle Provision.

Schauen wir uns also nachfolgend die Gesundheitsfragen im Rahmen der BU-Aktion der HDI an.

Es dürfte nachvollziehbar sein, dass auch im Rahmen einer solchen Aktion nicht vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet werden kann, denn sonst würde die Aktion auch von allen Schwerkranken genutzt werden können. Aus moralischen Gesichtspunkten würde man sich zwar wünschen, dass wirklich jeder einen solch hohen und hochwertigen Versicherungsschutz erhält, finanzierbar wäre das jedoch leider nicht. Somit fragt die HDI im Rahmen ihrer BU-Aktion vor allem nach den Krankheiten, die in der Regel zu einer Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. 

Gleichzeitig werden Sie durch die Abfrage konkreter Krankheiten vor der Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht geschützt. Zudem werden nur Behandlungen in den letzten 3 Jahren bei einzelnen Spezialisten abgefragt und Erkrankungen des Bewegungsapparates sind nur bei länger andauernder Beeinträchtigung ("mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten") relevant. 

Fazit zu den Gesundheitsfragen

In Summe lässt sich sagen, dass die HDI, gerade im Rahmen ihrer zeitlich befristeten BU-Aktion die Gesundheitsfragen sehr eindeutig und damit sehr im Sinne der Versicherten gestaltet hat. Das verdient Lob und kann so gern wieder kommen beziehungsweise verlängert werden.

  • Nur 3 Gesundheitsfragen
  • Abfragezeitraum lediglich 3 Jahre, sowohl für ambulante wie auch stationäre Behandlungen
  • Lediglich Abfrage von Behandlungen bei einzelnen Spezialisten
  • Abfrage konkreter Krankheiten
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates sind nur bei länger andauernder Beeinträchtigung relevant
  • Keine Fragen nach Größe und Gewicht
  • Keine Fragen nach Risikosportarten

Betrachten wir zur besseren Einordnung nachfolgend die regulären Gesundheitsfragen der Deutschen Ärzteversicherung und der Alte Leipziger.

Gesundheitsfragen bei der Deutschen Ärzteversicherung und der Alte Leipziger

Gesundheitsfragen Deutsche Ärzteversicherung
Gesundheitsfragen Alte Leipziger

Vorneweg, im Vergleich der Gesundheitsfragen von der Deutschen Ärzteversicherung und der Alte Leipziger punktet die Deutsche Ärzteversicherung.

Warum? 

Die Deutsche Ärzteversicherung formuliert die Fragen meines Erachtens eindeutiger und damit deutlich vorteilhafter für den Antragssteller.

So wird im Antrag der Deutschen Ärzteversicherung gefragt "Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen ...?".

Im Antrag der Alte Leipziger hingegen wird gefragt "Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden ...?".

In der Praxis kann diese Formulierung einen wesentlichen Unterschied bedeuten. Stellen Sie sich vor, dass Sie vor sechs Jahren die Diagnose "Skoliose" erhalten haben. Hierbei handelt es sich um eine Seitabweichung der Wirbelsäule von der Längsachse mit Rotation (Verdrehung) der Wirbel um die Längsachse und Torsion der Wirbelkörper. Allerdings hatten Sie die letzten 5 Jahre keine Beschwerden und waren deshalb auch nicht in ärztlicher Beratung, Behandlung oder Untersuchung. Sie ahnen es jetzt vermutlich. Bei der Deutschen Ärzteversicherung kann man klar sagen, dass Sie die Skoliose wahrheitsgemäß und ohne Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht angeben müssen. Was aber ist bei der Alten Leipziger?

Eine Skoliose ist eine Erkrankung der Wirbelsäule und die Alte Leipziger fragt im Antrag nach, "Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden ... des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Bandscheibenschaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)?". Würden Sie riskieren wollen hier ein "Nein" zu setzen? Ich jedenfalls nicht.

Es ist löblich, dass die Alte Leipziger nur 3 Jahre abfragt. Aber die weitere Formulierung ist meines Erachtens deutlich nachteilig für den Antragssteller, so dass hier sehr darauf geachtet werden muss, dass keine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht begangen wird.

Sollten Sie deshalb Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung beantragen?

Pauschal lässt sich ohnehin keine Empfehlung für alle aussprechen. Denn für eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung sind einige Punkte zu beachten. Deshalb kann auch ein Artikel wie dieser keine Beratung ersetzen.

Und glücklicherweise gibt es noch einige andere Anbieter, die neben einer vorteilhaften Formulierung im Rahmen der Antragsfragen auch mit sehr guten Versicherungsbedingungen und günstigen Beiträgen punkten können. So kann ich Ihnen nahezu 80 verschiedene Anbieter allein im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüberstellen, die Versicherungsbedingungen vergleichen, die Vor- UND Nachteile zeigen und die Beiträge berechnen. Und ganz wichtig: Gemeinsam können wir eine anonymisierte Risikovoranfrage durchführen, so dass Sie noch Antragsstellung wissen, zu welchen Konditionen Sie bei welchem Anbieter versichert werden.

Wenn Sie die oben stehenden Gesundheitsfragen der Deutschen Ärzteversicherung und der Alte Leipziger über das jeweilige Thumbnail (das sind die beiden kleinen Heftchen zu Beginn dieses Abschnittes) geöffnet und durchgelesen haben, werden Sie gesehen haben, dass reguläre Gesundheitsfragen, von welchem Anbieter auch immer, deutlich umfassender sind. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie dort Angaben tätigen müssten, die womöglich zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen führen, die Sie im Rahmen der verkürzten Gesundheitsfragen über die BU-Aktion der HDI nicht leisten müssen. Zudem ist auch die Gefahr deutlich geringer, dass Sie schlichtweg etwas vergessen haben oder von ärztlicher Seite Diagnosen abgerechnet wurden, die Sie mangels Wissens nicht angegeben haben, obwohl Sie es hätten tun müssen. 

Preis-Leistungs-Verhältnis für Ärzte und Zahnärzte im Vergleich


Letztlich ist der Vergleich der Standardbeiträge nur eine Idealisierung, da seriöserweise zunächst im Rahmen einer Risiko-Voranfrage die individuelle Versicherbarkeit auf Grundlage der Gesundheitsfragen, der Freizeitaktivitäten und beruflichen Tätigkeit zu prüfen ist. Erst damit ist klar, welcher Beitrag wirklich gezahlt werden muss. 

Betrachten wir dennoch zunächst einen Assistenzarzt in der Chirurgie, geboren am 01.05.1993 (also 28 Jahre alt bei der Berechnung der Beiträge), der 2.200 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall von 2% p.a. ergeben sich für die HDI, die Alte Leipziger und vor allem dank der Ärztefinanz bei den Medizinern so bekannten Deutschen Ärzteversicherung folgende Beiträge:

Header

Deutsche Ärzteversicherung

Alte Leipziger

HDI

Bruttobeitrag

173,66 Euro

152,72 Euro

128,58 Euro

Zahlbeitrag

112,44 Euro

119,12 Euro

96,43 Euro

Für Assistenzärzte in der Chirurgie bietet die HDI also einen sehr preiswerten Versicherungsschutz. Die Alte Leipziger untergliedert nach operativer und nicht-operativer Tätigkeit und ist deshalb beim Zahlbeitrag im Vergleich dieser drei Versicherer am teuersten. Beim Bruttobeitrag, also dem maximalen Kostenrisiko, liegt wie so oft die Deutsche Ärzteversicherung am höchsten.

Für einen Assistenzarzt in der Inneren Medizin, wiederum geboren am 01.05.1993 (also 28 Jahre alt bei der Berechnung der Beiträge), der 2.200 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will, ergeben sich inklusive der garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall von 2% p.a. folgende Beiträge:

Header

Deutsche Ärzteversicherung

Alte Leipziger

HDI

Bruttobeitrag

173,66 Euro

117,73 Euro

128,58 Euro

Zahlbeitrag

112,44 Euro

91,82 Euro

96,43 Euro

Für Assistenzärzte in der Inneren Medizin stellt im 3er-Vergleich nun die Alte Leipziger die günstigste Absicherung, noch vor der HDI. Nun punktet die Alte Leipziger also dank ihrer Unterteilung in operative und nicht operative Tätigkeiten. Die HDI liegt im Beitragsvergleich etwas höher, ist im Marktvergleich aber immer noch als preiswert zu sehen. Die Deutsche Ärzteversicherung hebt sich sowohl beim Zahlbeitrag als auch beim Bruttobeitrag im negativen Sinne mit einem deutlich höheren Beitrag ab.  

Versicherungsbedingungen für Ärzte und Zahnärzte im Vergleich


Das wichtigste Kriterium einer wirklich guten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. 

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Gegenüberstellung wichtiger Leistungsmerkmale von den selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen der Deutschen Ärzteversicherung und der HDI Lebensversicherung (Stand 05/2021). Die Deutsche Ärzteversicherung wurde deshalb als Vergleich gewählt, da diese praktisch jedem Mediziner ab dem ersten Semester ein Begriff ist.   

Header

Deutsche Ärzteversicherung

HDI

Tarif / Bedingungen Stand

SBU Heilberufe 04/2021

EGO Top 01/2021

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Nein

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert?

Ja, 20%

Ja, 20%

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Nein

Ja, 20%

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel auf angestellte Freiberufler?

Nein

Ja

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Ja

Ja

BU-Leistung bei anerkannter unbefristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund Nachweis Sozialversicherungsträger / Versorgungswerk / Versorgungsanstalt des Bundes bzw. der Länder / Zusatzversorgungskasse

Nein

Ja

Mitversicherung von inneren Unruhen in Deutschland

Nein

Ja, wenn ohne aktive Beteiligung auf Seiten der Unruhestifter

Mitversicherung von friedenssichernden/ friedenserhaltenden Maßnahmen durch spezielle aufgeführte Berufsgruppen (z.B.: Bundeswehr, Bundespolizei, staatlich anerkannte Hilfs-/Organisationen) bei Krieg und kriegerischen Ereignissen

Nein

Ja, Außerhalb Deutschlands

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Ja / Nein

Ja

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Ja

Ja

Verzicht auf Einhaltung von Diäten oder Suchtentzügen

Nein

Ja

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Ja

Ja

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nein, nur wenn der Einsatz nicht darauf gerichtet ist, Vielzahl Personen zu gefährden bzw. 1 ‰ Bestand d. VU betroffen u. sich dessen Leistungsbedarf nicht erhöht

Ja

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

beliebig oft

beliebig oft

Wiedereingliederungshilfe? / Einmalzahlung bei schweren Krankheiten?

Nein / Nein

Ja / Ja

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschließbar?

Ja, maximal 3%

Ja, maximal 3%

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

24 Monate / 48 Monate

24 Monate / 12 Monate

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Nein / Ja

Ja / Ja / Ja

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

44 / Ja / Nein

50 / Ja / Nein

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

1 Woche

10 Arbeitstage

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Nein

Ja / Ja

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja

Ja

Leistung aufgrund AU ab dem ersten Tag der ärztlich bescheinigten AU

Nein

Ja

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

24 Monate

24 Monate

Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen. 

Die HDI Lebensversicherung bietet im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung eines der stärksten Bedingungswerke am Markt. Dieses gilt so in unveränderter Form auch für Verträge, die über die derzeitige BU-Aktion zustande kommen beziehungsweise gekommen sind.

Die Qualität wird von praktisch allen unabhängigen Analysehäusern bestätigt. So erhielt die HDI sowohl von PremiumCircle (meiste erfüllte Leistungskriterien), Franke&Bornberg (FFF+ bzw. 0,5 im Produktrating), Morgen&Morgen (5 Sterne im BU-Rating), Softfair (5 Eulenaugen), Institut für Vorsorge & Finanzplanung (5 Sterne) sowie von Infinma höchste Bewertungen.

Fazit


Die derzeitige BU-Aktion der HDI stellt ein rundum gelungenes Angebot für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte dar. Die Versicherungsbedingungen gehören mit zu dem Besten am Markt, das Preis-Leistungs-Verhältnis ist günstig und die stark verkürzten Gesundheitsfragen ermöglichen nicht nur vielen Medizinern den Zugang zu einem leistungsstarken Versicherungsschutz, sondern reduzieren auch deutlich das Risiko die vorvertragliche Anzeigepflicht zu verletzen.

Dennoch ist eine Beratung durch einen Spezialisten für diese Berufsgruppen und den Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich. 

Kostenfreie Beratung zu Berufsunfähigkeitsversicherung


Sie haben bisher noch keinen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit? Dann sollten Sie umso mehr heute als Morgen handeln und jetzt Ihre kostenfreie Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren.

Oder besitzen Sie bereits einen Versicherungsvertrag, sind aber unsicher, ob zum Beispiel die Versicherungsbedingungen wirklich gut sind? Dann können Sie jetzt eine fachlich fundierte Zweit-Meinung einholen.

20%

Ihr gewünschter Versicherungsschutz

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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