Altersrückstellungen in der PKV

Altersrückstellungen in der PKV schaffen finanzielles Polster


Je älter wir werden, desto mehr häufen sich die Arztbesuche. Vorsorgeuntersuchungen, die in jungen Jahren nicht nötig waren, werden mit zunehmendem Alter immer häufiger zum Pflichtprogramm. In der Regel lässt die Gesundheit mit den Jahren immer mehr nach, der Medikamentenkonsum erhöht sich und oftmals lässt sich auch die eine oder andere Operation nicht mehr vermeiden. Das alles kostet viel Geld. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stemmt diese finanziellen Belastungen mithilfe der Beitragszahlungen junger Versicherungsnehmer. Das heißt, die Jüngeren zahlen in der Regel für die Älteren mit. So funktioniert das bei der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht. Diese legt stattdessen für jeden Versicherten einen Teil seines Beitrags als Altersrückstellung zum Ausgleich der höheren Krankheitskosten auf die Seite. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel.

Wozu die Altersrückstellung gut ist


Mit zunehmendem Alter benötigen die meisten Versicherten immer mehr Leistungen ihrer privaten Krankenversicherung. Das würde normalerweise eine erhebliche Beitragserhöhung nach sich ziehen. Damit dies nicht erforderlich ist, legt der Versicherer über die Jahre einen Teil der monatlichen Prämie, die der Versicherungsnehmer zahlt, zurück. Das heißt, Privatversicherte zahlen von Anfang an mehr als zur Deckung der Gesundheitskosten in jungen Jahren notwendig wäre. Der verbleibende Überschuss wandert in die sogenannten Altersrückstellungen. Diese dienen als finanzielles Polster für häufigere Arztbesuche, notwendige Operationen oder sonstige krankheitsbedingte Kosten, die im höheren Alter meist anfallen.

Doch bedenken Sie:

Je später Sie eine private Krankenversicherung abschließen, desto weniger Zeit haben Sie, um mit Ihren Beiträgen ein finanzielles Polster für das Alter zu schaffen. Aber auch die Zinsentwicklung wirkt sich auf die Beitragshöhe im Alter aus, denn die Versicherer legen das gesparte Geld an den Kapitalmärkten an. Gibt es weniger Zinsen für das Ersparte, fallen auch die Altersrückstellungen dementsprechend geringer aus. 

Beachten Sie auch:

Wenn Sie aus welchen Gründen auch immer den privaten Krankenversicherer wechseln möchten, können Sie das bisher zurückgelegte Geld in der Regel nicht mitnehmen. Haben Sie sich also einmal für eine PKV entschieden, sollten Sie sich dort nach günstigeren Tarifen erkundigen, falls Ihnen die Beitragsbelastungen mit der Zeit über den Kopf wachsen. Wer zurück in die gesetzliche Krankenkasse möchte, kann die angesparten Altersrückstellungen je nach Tarifbedingungen zumindest für eine Krankenzusatzversicherung nutzen.

Gesetzlicher Zuschlag


Seit 01 Januar 2000 geht in der PKV nichts mehr ohne Zuschlag. Wer also jetzt einen Neuvertrag abschließen möchte, wird mit einem gesetzlich geregelten Zuschlag zusätzlich zur Kasse gebeten. Das heißt, es werden zehn Prozent auf den Monatsbeitrag aufgeschlagen, um die Beitragssteigerungen im Alter abzufedern. Dieser Zuschlag wird für alle Neuversicherten vom 22. Bis zum 61. Lebensjahr fällig. Die zusätzlichen Beitragsanteile werden mit Verzinsung angelegt und ausschließlich für die Vermeidung von Beitragserhöhungen nach dem 65. Lebensjahr des Versicherten verwendet.

PKV-Wechsel ungünstig für Versicherte


Sind Sie unzufrieden mit dem Service Ihres Anbieters oder ist Ihnen Ihre PKV inzwischen einfach zu teuer geworden?

Dann sollten Sie dennoch Ihren Vertrag nicht gleich kündigen. Bei einem Anbieterwechsel verlieren Sie in der Regel nämlich Ihre angehäuften Rücklagen ganz oder teilweise.

Wer seinen Vertrag vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen hat, muss bei Vertragskündigung seine gesamten Altersrückstellungen zurücklassen. Das Geld bleibt in diesem Fall zugunsten der anderen Mitversicherten beim bisherigen Anbieter. 

Wer seine PKV 2009 oder später abgeschlossen hat, kann seine Rückstellungen zumindest teilweise mitnehmen. Sie erhalten dabei einen dem Basistarif angepassten Anteil, der auch als Übertragungswert bezeichnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Tarif Sie in Ihrem alten Vertrag festgelegt oder bei Ihrem neuen Anbieter gewählt haben.

Wie hoch der Übertragungswert tatsächlich ist, hängt von Ihrem Vertrag ab. Rückstellungen aus Beitragsanteilen etwa für die Chefarztbehandlung oder die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers, die über den Basistarif hinausgehen, sind bei Vertragskündigung weg. Das heißt: Je mehr Leistungen Ihr PKV-Tarif beinhaltet, desto höher ist der Verlust bei einem Anbieterwechsel.

In den meisten Fällen ist es sinnvoller, wenn Sie bei Ihrem alten Anbieter bleiben und dort in den Basistarif wechseln, falls Sie die regulären Beitragskosten nicht mehr stemmen können. Es handelt sich bei diesem Tarif um einen Sozialtarif der PKV, der Leistungen beinhaltet, die mit denen der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar sind.

Interner Tarifwechsel bessere Alternative


Ein interner Tarifwechsel ist also in der Regel die bessere Lösung, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Tarif nicht mehr zufrieden sind. Der Wechsel innerhalb Ihrer Versicherung ist kostenlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Der Versicherer ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den Wechsel in einen gleichartigen Tarif unter Anrechnung der Altersrückstellungen und Rechte aus dem bestehenden Vertrag anzubieten. Allerdings gibt es nicht immer einen ähnlichen Tarif zu günstigeren Konditionen. Daher sollten Sie die angebotenen Alternativen genau unter die Lupe nehmen, damit Sie Ihr Leistungspaket nicht aus Unachtsamkeit schmälern. Hier bietet sich die Inanspruchnahme eines Experten an, der Sie beim Tarifwechsel unterstützt.

Beitragskalkulation in der PKV


Während die gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem Umlagesystem arbeiten, ist die private Krankenversicherung kapitalgedeckt. Die GKV macht die Beitragshöhe vom Einkommen der Versicherten abhängig. Das heißt: je höher die Zahl der Versicherungsnehmer mit hohem Einkommen, desto mehr Geld für die GKV. Die Jüngeren zahlen also für die höheren Krankenkosten der Älteren, denn Altersrückstellungen gibt es hier nicht.
Die PKV hingegen kalkuliert ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen ihrer Versicherungsnehmer. Ausschlaggebend für die Beitragsbemessung sind hier Faktoren wie Gesundheitszustand, Versicherungsbeginn und erreichtes Lebensalter sowie Leistungsumfang je nach Tarif. Auf der Grundlage der zu erwartenden Krankheitskosten wird ein Gesamtbeitrag kalkuliert, der auf die statistisch errechnete Lebenserwartung verteilt wird. Das heißt, in jungen Jahren zahlt der Versicherungsnehmer einen höheren Beitrag, als für aufkommende Krankheitskosten nötig wäre. Dieser tarifliche Mehrbetrag wird vom Anbieter als Altersrückstellung für den Versicherten angelegt. Hier zahlen die Jüngeren also nicht für die Älteren, sondern jeder Versicherungsnehmer finanziert sich selbst.

Zusätzlich wirken sich die Zinserträge ab dem 65. Lebensjahr beitragssenkend aus, denn 90 Prozent der erwirtschafteten Überzinsen müssen die Anbieter den Versicherten gutschreiben. Die sogenannten Überzinsen bezeichnen die Differenz zwischen dem Nettozins und dem Rechnungszins, der maximal bei 3,5 Prozent liegen darf. Liegt der Nettozins also beispielsweise bei 5 Prozent, fallen damit 1,5 Prozent Überzinsen an, von denen der privat Krankenversicherte 90 Prozent erhält.

Fazit


Die private Krankenversicherung legt einen Teil Ihrer Beiträge als sogenannte Altersrückstellungen auf die Seite. Mit diesem Geld sollen die im höheren Alter steigenden Krankheitskosten aufgefangen und so extreme Beitragserhöhungen vermieden werden. Je früher eine PKV abgeschlossen wird, desto mehr Altersrückstellungen können gebildet werden. Dadurch fällt auch der monatliche Beitrag geringer aus. 

Werden die finanziellen Belastungen durch die PKV-Beiträge für den Versicherten doch einmal zu groß, hilft eventuell ein Tarifwechsel beim Anbieter. Beenden sollten Sie den Vertrag mit Ihrer PKV nicht, denn damit sind die angesparten Rücklagen in der Regel teilweise oder ganz weg. Wer wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, kann das Ersparte je nach Vertragsbedingungen zumindest für eine Krankenzusatzversicherung verwenden. 


Wer eine PKV abschließt, schafft ein gutes finanzielles Polster für das Alter, wenn die Krankheitskosten für gewöhnlich ansteigen. Damit Sie beim Vertragsabschluss nichts falsch machen, weil Sie womöglich das Kleingedruckte übersehen, sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen.


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Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

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Berechnungsvorgaben

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

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