Beitragsrückerstattung in der PKV

Sie sind privat krankenversichert und nur selten krank? Dann lohnt sich möglicherweise für Sie eine vertragliche Vereinbarung zur Beitragsrückerstattung. Das heißt, wer keine Kosten verursacht oder kleinere Rechnungen selbst bezahlt, wird je nach Versicherer mit Rückerstattungen belohnt. Allerdings müssen Sie eine Beitragsrückerstattung vertraglich vereinbaren, um von diesem System profitieren zu können. Ein Anspruch darauf besteht nicht, denn Versicherer belohnen Ihre Kunden meist nur, wenn es wirtschaftlich gerade gut läuft. Die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung soll Versicherungsnehmern einen Anreiz bieten, beispielsweise kleinere Therapierechnungen selbst zu bezahlen und der Versicherung so nicht nur Behandlungskosten, sondern auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu ersparen. Gerade bei kleinen Beträgen steht der Bearbeitungsaufwand in keinem Verhältnis zur Rechnungssumme. Allerdings lohnt sich ein Tarif mit Beitragsrückerstattung nicht für jeden Versicherungsnehmer. Wer davon profitieren kann und warum sich ein solcher Tarif in manchen Fällen nicht rechnet, soll im Folgenden näher betrachtet werden.

Und so funktioniert‘s


Privatversicherte haben die Möglichkeit, einmal im Jahr Geld von ihrem Anbieter zurückzubekommen, sofern sie einen Tarif mit Beitragsrückerstattung gewählt haben. Wer keine Rechnungen für Arztbesuche oder Medikamente zur Erstattung beim Versicherer einreicht, wird üblicherweise mit einer anteiligen Prämienrückzahlung belohnt. Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen werden in der Regel vom Versicherer übernommen, ohne dass die Beitragsrückerstattung dadurch in Gefahr gerät.
Dabei können entweder ganze Monatsbeiträge oder ein prozentualer Anteil vom Jahresbeitrag an den Versicherten zurückgezahlt werden. Wie hoch die Erstattungen am Ende tatsächlich ausfallen, ist in den Tarifbedingungen festgelegt. Allerdings gewähren die meisten Anbieter lediglich eine erfolgsabhängige Beitragsrückzahlung. Das heißt: Nur in Jahren der Erwirtschaftung ausreichender Überschüsse wird ein Teil davon an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Grundsätzlich besteht ein Anspruch darauf also nicht. Daher sollte auch nicht die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung für die Wahl des PKV-Tarifs entscheidend sein, sondern das gesamte Leistungspaket.
Tarife, die eine Beitragsrückerstattung vertraglich garantieren, gibt es zwar auch, diese bilden aber eher die Ausnahme.

Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung


Damit Sie Beiträge erstattet bekommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, die der von Ihnen gewählte Tarif festlegt. So dürfen Sie als Versicherungsnehmer im tariflich festgesetzten Zeitraum keine Rechnungen einreichen. Eine Ausnahme bilden Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen, die in der Regel vom Versicherer übernommen werden, ohne dass Ihre Beitragsrückerstattung gefährdet ist. Außerdem muss das Versicherungsverhältnis ungekündigt sein und Ihr Versicherungskonto darf keine Beitragsrückstände aufweisen.

Steuerliche Auswirkungen


Wer für seinen PKV-Vertrag einen Tarif mit Beitragsrückerstattung gewählt hat, sollte beachten, dass sich die Beitragsrückzahlung auch auf die Einkommenssteuer auswirken kann. Steuerpflichtige können die Kosten für ihre private Krankenversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Eine Beitragsrückerstattung wird vom Finanzamt darauf angerechnet, sodass die Steuerersparnis entsprechend geringer ausfällt.

Doch Vorsicht:

Auch wer eine Arztrechnung selbst bezahlt, um später von der Beitragsrückerstattung zu profitieren, kann in eine Steuerfalle geraten. Die Rückerstattung von Prämien mindert den Steuervorteil sofort. Die aus eigener Tasche gezahlten Behandlungskosten lassen sich hingegen erst als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, wenn eine bestimmte Summe überschritten ist. Die zumutbare Eigenbelastungsgrenze liegt je nach Verdienst und Anzahl der Kinder zwischen ein und sieben Prozent des Einkommens. Das heißt, im ungünstigen Fall können die Behandlungskosten nicht steuerlich abgesetzt werden, während die Beitragsrückerstattung gleichzeitig die Sonderausgaben verringert. Ist also die Beitragserstattung nach Steuern geringer als die selbst gezahlten Behandlungskosten, wäre in diesem Fall eine Einreichung der Rechnungen und damit der Verzicht auf die Rückerstattung sinnvoller.

Die Beitragsrückerstattung lohnt sich vor allem, wenn im ganzen Jahr keine Krankheitskosten angefallen sind. Sind Kosten entstanden, sollten Sie genau prüfen, ob sich eine Prämienerstattung auch wirklich lohnt. Wenn Sie bei der Berechnung Unterstützung benötigen, sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen.

So funktioniert die Auszahlung


Wie hoch die Beitragsrückerstattung ausfällt, hängt von den jeweiligen Tarifen der Versicherer ab. Üblich sind je nach Anbieter etwa ein bis drei Monatsbeiträge oder eine auf die Jahresprämie bezogene prozentuale Rückerstattung von etwa 15 Prozent. Je nach gewähltem Tarif kann die Beitragsrückerstattung auch nur anteilig erfolgen. Das heißt, der zurückgezahlte Betrag setzt sich nur aus bestimmten Bausteinen wie beispielsweise ambulanten und zahnmedizinischen Behandlungen zusammen, berücksichtigt aber keine Krankenhausaufenthalte.

Doch beachten Sie: Am Ende des Jahres sollten Sie zunächst die Summe aller selbst gezahlten Rechnungen mit dem aus der Beitragserstattung resultierenden Betrag vergleichen. Liegt der gesamte Rechnungsbetrag über der Prämienrückzahlung, sollten Sie die Belege einreichen. Waren die selbst gezahlten Behandlungskosten hingegen niedriger als der Erstattungsbetrag, lohnt sich der Verzicht auf die Kostenerstattung und die Inanspruchnahme der Beitragsrückerstattung. Vor der Auszahlung sollten Sie also grundsätzlich einen Kassensturz machen, damit Sie wissen, ob Sie mehr von einer Kosten- oder Beitragserstattung profitieren.

Beitragsrückerstattung nicht garantiert


Einen Rechtsanspruch auf eine Beitragsrückerstattung haben Versicherungsnehmer in der Regel nicht. Die meisten Versicherer leisten nur dann Rückzahlungen, wenn sie entsprechende Überschüsse erwirtschaftet haben. Ein Teil der Überschüsse wird in diesem Fall an die Kunden weitergegeben. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg aus, kann der Versicherte die Prämienrückzahlung nicht fordern, auch wenn er die tariflich festgelegten Voraussetzungen dafür erfüllt.

Nur selten bieten Versicherungsunternehmen eine vertraglich garantierte Beitragsrückerstattung an. In diesem Fall erhält der Kunde die Zahlung mit der Erfüllung der tariflich bestimmten Voraussetzungen. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Versicherer erfolgreich gewirtschaftet hat oder nicht.

Fazit


Wer für seine PKV einen Tarif mit Beitragsrückerstattung gewählt hat und keine Krankenkosten verursacht, wird vom Versicherer belohnt. Das heißt, wenn Sie ein ganzes Jahr lang keine Belege zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen, erhalten Sie einen Teil Ihrer Prämie zurück. In welcher Form und Höhe die Beitragsrückzahlung erfolgt, ist tarifabgängig im PKV-Vertrag geregelt. So können beispielsweise ein bis drei Monatsbeiträge oder ein prozentualer Anteil von etwa 15 Prozent des Jahresbeitrages ausgezahlt werden.

Rechnungen über Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen können Versicherte bei den meisten Anbietern ohne negative Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung einreichen.

In den meisten Fällen ist die Beitragsrückerstattung erfolgsabhängig und damit nicht garantiert. Hat der Versicherer einen wirtschaftlichen Überschuss erzielt, haben die Versicherten durch die Prämienerstattung ihren Anteil daran. Ist das Jahr wirtschaftlich schlecht gelaufen, zahlt die Versicherung nicht. Tarife mit garantierter, vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängiger Beitragsrückerstattung werden eher selten angeboten.

Ganz wichtig:

Sie sollten immer den Überblick behalten, ob in Ihrem Fall eine Kosten- oder Beitragserstattung profitabler ist. Ein Vergleich des Erstattungsbetrages bei Nichteinreichen von Belegen mit der Summe der angefallenen Krankheitskosten am Ende des Jahres zeigt, wovon Sie mehr profitieren. Darüber hinaus sind die Beitragsrückerstattungen der PKV steuerpflichtig, da das Finanzamt den Betrag von den Krankenversicherungskosten abzieht. 

Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Tarif mit Beitragsrückerstattung für sie lohnt, kontaktieren Sie mich.

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Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

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Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

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